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Go Pro Kameras aussen am Auto auf Autobahn legal?

Themenstarteram 12. Dezember 2014 um 19:58

Ist es legal, sich GoPro Kameras aussen am Auto zu montieren und damit die Autobahn zu befahren, sofern diese ordentlich fest montiert sind natürlich....?

Ist dies rechtlich gleichgestellt mit zum Beispiel den Weihnachtsbaum aussen auf dem Auto zu transportieren?

Bitte keine rechtlichen Belehrungen zum Thema andere Leute, Kennzeichen usw. filmen, dies ist ein anderes Thema. Mir geht es nur um die Frage zum Thema Halterungen aussen am Auto.

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 12. Dezember 2014 um 23:00:14 Uhr:

Bitte! Der Danke Button ist übrigens keine reine Zierde. Für hilfreiche Antworten kann der schon mal geklickt werden!

kann, muss aber nicht

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wie siehts bei diesem mist eigentlich mit datenschutz aus??

dashcms werden "verboten" ich darf die videos weder veröffentlichen, und wenn wenn ich sie der polizei zur beweissicherung überlasse, werden sie nicht anerkannt wegen datenschutz,

und so ein rotz darf aufgenommen werden, mit dem vorsatz es bei youtube hochzuladen??

hoffentlich sind gesichter und kennzeichen unkenntlich gemacht, sonst hoffe ich,das bald der 1.abmahnanwalt vor der türe steht

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 31. Dezember 2014 um 10:08:38 Uhr:

und so ein rotz darf aufgenommen werden, mit dem vorsatz es bei youtube hochzuladen??

Nö, der darf auch nicht publiziert werden. Er darf sowas nicht mal im Freundeskreis herumzeigen; ein Ausnahme hat es nur für jene, die zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits anwesend waren und das aufgenommene Geschehen daher persönlich live vor Ort mitbekommen haben.

Ich darf mal an Google-Street-View erinnern; die wollten ja auch alles aufnehmen.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 31. Dezember 2014 um 10:08:38 Uhr:

wie siehts bei diesem mist eigentlich mit datenschutz aus??

dashcms werden "verboten" ich darf die videos weder veröffentlichen, und wenn wenn ich sie der polizei zur beweissicherung überlasse, werden sie nicht anerkannt wegen datenschutz,

und so ein rotz darf aufgenommen werden, mit dem vorsatz es bei youtube hochzuladen??

hoffentlich sind gesichter und kennzeichen unkenntlich gemacht, sonst hoffe ich,das bald der 1.abmahnanwalt vor der türe steht

Extraterritoriale Gesetzesanwendung ziehen nur die USA durch.

Ausserhalb von Deutschland kannst du den Abmahnanwalt Gottseidank zum Teufel schicken. :)

Ein Deutscher ist das sicher nicht, schau mal wie nervös der bei der Geschwindigkeit ist.

Mal abgesehen davon, dass ich bei der Identifikation des Aufnehmers erhebliche Schwierigkeiten erwarte.

Ich erwarte, dass es hier im Thread KEINERLEI weitere Rechtsdiskussionen gibt

twindance

Ist das ein Aufruf der Moderation mehr Off Topic zu betreiben?

Der Thread heisst "Go Pro Kameras aussen am Auto auf Autobahn legal?".

Zitat:

@rallediebuerste schrieb am 31. Dezember 2014 um 00:46:02 Uhr:

Naja, das da am Anfang ist sicher nicht außerorts...

Das am Anfang ist mitten in Berlin - der Bus ist auf der Linie M19 in Richtung U Bahnhof Mehringdamm unterwegs (wer will, kann jetzt googeln, wo das ist. Ich hab auf die schnelle keine (richtige) Karte gefunden) :)

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 31. Dezember 2014 um 15:08:26 Uhr:

Ist das ein Aufruf der Moderation mehr Off Topic zu betreiben?

Der Thread heisst "Go Pro Kameras aussen am Auto auf Autobahn legal?".

Ich korrigiere/präzisiere:

Keine Diskussionen zur Rechtmäßigkeit der AUFNAHMEN, nur zur Rechtmäßigkeit der KAMERA-ANBRINGUNG

An der Stelle muss ich widersprechen: die eigentliche Frage ist ja bereits geklärt, und die Frage der Veröffentlichung ist durchaus von Interesse... Zumal wenn Unsinn wie dieser kursiert:

Zitat:

Er darf sowas nicht mal im Freundeskreis herumzeigen;

Zitat:

@twindance schrieb am 31. Dezember 2014 um 15:24:28 Uhr:

Ich korrigiere/präzisiere:

Keine Diskussionen zur Rechtmäßigkeit der AUFNAHMEN, nur zur Rechtmäßigkeit der KAMERA-ANBRINGUNG

Bei allem Respekt; Du kannst die eine Seite nicht ohne die andere betrachten. Ähnliches Beispiel ist selbst hier auf Motortalk bei der Thematik "Tuning" zu finden. -> Privat erlaubt, im Bereich der StVO verboten und bei Motortalk, siehe Rollerbereich, komplett unerwünscht.

Wenn Du dieses jetzt auf Anbauten oder Aufbauten bei einem Kfz. überträgst, bist Du im Zweifel am ständigen An- und Abbauen, wenn Du Dein Fahrzeug sowohl innerhalb wie außerhalb der StVO einsetzt.

Da es kaum jemand während der Fahrt im Bereich der Gültigkeit der StVO kontrollieren kann, ob eine Kamera in Betrieb ist oder nicht, und es sich hier evtl. noch um eine Grauzone handelt, wird der Gesetzgeber das dahingehend präzisieren, daß Kameras an Fahrzeugen im Geltungsbereich der StVO allgemein nur an Fahrzeugen der staatlichen Organe erlaubt sind bzw. im Rahmen der Berufsausübung auch bei Feuerwehr, Rettungsdienste, THW und Co, soweit es sich um Einsatzaufnahmen handelt, die später ausgewertet oder zur Produktion von Lehrfilmen nötig sind.

Erinnert sei hier auch daran, daß die StVO nicht in Frankreich oder Polen gilt, die hier ihre eigenen Reglungen haben; zu prüfen wäre dann nur noch, ob dieser Part bereits von EU-Recht besetzt ist und damit für alle gilt.

@rallediebuerste

Das ist aber kein Unsinn. Hab' das letztens erst in einem der Urteile zum Datenschutz gelesen.

Dann muss ich noch einmal widersprechen.

 

Die Frage des TE ist ja dann wohl geklärt und daher schließe ich den Thread.

Ich habe mir diese Rechts-Diskussionen in verschiedenen Threads mit immer den gleichen Halb- Viertel- Ganzgenau und Garnicht-Wissenden lange genug ansehen müssen, durfte immer wieder stundenlang die Wogen glätten, Beiträge entfernen und Unmengen PN schreiben - und das in mehreren Threads und immer wieder.

Ich denke überhaupt nicht daran, den ganzen Mist immer und immer wieder aufräumen zu müssen. Wir will, kann das in seinem Blog in extenso hoch und runter kauen.

Wenn ich als Moderator sage, dass ich eine derartige Rechtsdiskussion nicht toleriere, dann meine ich das ganz genau so und hätte eigentlich erwartet, dass dies so akzeptiert wird!

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