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Gewerbekondition als Privatperson

Themenstarteram 3. September 2018 um 13:46

Guten Tag zusammen,

eine kurze Vorstellung: Mein Name ist Lessi, ich bin 25 Jahre alt und beruflich Unternehmensberaterin.

Ich benötige in naher Zukunft ein neues Auto und würde gerne einen neues Auto leasen.

In diesem Forum habe ich mir schon einige Beiträge über das Thema Leasing durchgelesen.

Meine Frage bezieht sich auf die Gewerbekonditionen. Mein Vater ist Unternehmer und ich würde gerne diese Beziehung bzw. das Unternehmen meines Vaters dazu nutzen um attraktivere Konditionen zu erhalten. Ich bin in keinem Angestelltenverhältnis zu dieser Firma.

Sowie ich das bereits gelesen habe, spielt es für den Leasinggeber keine Rolle, ob der tatsächliche Leasingnehmer das Unternehmen oder eine Privatperson ist.

Also das ich als Privatperson die tatsächlichen Kosten übernehme und der Wagen nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet wird. Der Wagen wird auch nicht für Dienstfahrten benutzt sondern lediglich für meine privaten Fahrten zu meinem jetzigen Arbeitgeber.

Habt Ihr hierzu Erfahrungen und würde Ihr diese mit mir teilen? Habt Ihr Tipps, wie man die Anfrage am einfachsten gestalten kann.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Lessi

Beste Antwort im Thema

Als Unternehmensberaterin kannst du dich ja selbst beraten, wie du als Privatperson an die Gewerbekonditionen deiner Familie kommst. :D

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Wenn du die Gewerbekonditionen nutzen willst, dann muss dein Vater als Käufer auftreten. Alles andere klärt dann ihr beiden unter euch.

Und vermutlich muss der Vater dann auch der Fahrzeughalter sein. Das kann man vorher mit der Leasinggesellschaft klären.

Ob das Fzg aufgrund des LeasingVertrages dann nicht doch zum BetriebsVermögen des Vaters zählt, können die BWL Spezialisten hier sicherlich erörtern.

Man kann natürlich auch einfach beim AH fragen,ob die nicht einfach die Konditionen gewähren,ohne das der Vater in den Büchern auftaucht.

Ich hab immer eine GewerbeAnmeldung eines Bekannten in der Tasche, und wenn ein Laden nur an nachgewiesene Gewerbetreibende zu niedrigen Konditionen verkauft,dann schließe ich den KV halt über meinem Kumpel ab. Meist bekomm ich dann den gleichen Preis, da ich das Geld dann auch sofort hinlege.

Gruß M

Ob es über den Vater funktioniert?

Was auf jeden Fall bei mir in der Vergangenheit möglich war, war den Wagen zu Gewerbekonditionen zu leasen das ganze allerdings nicht in der "Firma" auszuweisen sondern es privat zu bezahlen.

Dann müsste es bei Lessi eigentlich auch funktionieren. Muss der Vater halt Leasingnehmer und vermutlich auch Halter werden.

Wichtig ist ja nur denk ich als Laie,dass der Wagen nicht in das Betriebsvermögen des Vaters aufgenommen werden muss.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. September 2018 um 19:20:59 Uhr:

Dann müsste es bei Lessi eigentlich auch funktionieren. Muss der Vater halt Leasingnehmer und vermutlich auch Halter werden.

Wichtig ist ja nur denk ich als Laie,dass der Wagen nicht in das Betriebsvermögen des Vaters aufgenommen werden muss.

Gruß M

Ich war aber Freiberufler da gab es keine juristische Personengesellschaft etc..

Soviel hat die TE ja nicht zur Unternehmung ihres Vaters Preis gegeben.

Na mal abwarten, ob noch weitere Infos kommen.

Gruß M

Im Volkswagenkonzern z.B. ist es so, dass ein mit gewerblichen Einzelkundenkonditionen verkauftes Leasingfahrzeug eine bestimmte Zeit lang auf den Leasingnehmer (den Gewerbetreibenden oder Freiberufler) zugelassen sein muss. Man unterzeichne da so Verpflichtungserklärung.

 

Von welchem Konto die Leasingraten abgebucht werden ist sem Leasinggeber egal.Ich vermute aber, dass man da nicht verschiedene pro Fahrzeug angeben kann...

 

Zur Zurechnung zum Betreiebsvermoegen des Vaters...: Da muesste es doch so sei., dass dieses Fahrzeug NICHT dem BV zugerechnet werden kann, da nicht betrieblixh genutzt.

 

Mit der Folge, dass der Vater dieae Leadingkosten nicht als Aufwand ansetzen kann.

 

Also genau so, wie gewünscht.

 

 

Aber am besten immer den Steuerberater (des Vaters) hinzuziehen und auch befragen....

 

Zitat:

@6502 schrieb am 4. September 2018 um 01:29:20 Uhr:

Im Volkswagenkonzern z.B. ist es so, dass ein mit gewerblichen Einzelkundenkonditionen verkauftes Leasingfahrzeug eine bestimmte Zeit lang auf den Leasingnehmer (den Gewerbetreibenden oder Freiberufler) zugelassen sein muss. Man unterzeichne da so Verpflichtungserklärung.

Dies findet nicht nur auf LeasingFahrzeuge Anwendung.Bei denen bekommt die Bank den Halterwechsel ja noch mit. Bei den Bar verkauften Autos ist die Verpflichtung wichtiger und wird meines Wissens auch bei BMW so gehandhabt.

Gruß M

Themenstarteram 4. September 2018 um 7:32

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. September 2018 um 19:28:18 Uhr:

Soviel hat die TE ja nicht zur Unternehmung ihres Vaters Preis gegeben.

Na mal abwarten, ob noch weitere Infos kommen.

Gruß M

Erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Mein Vater ist Gesellschafter (100%) einer GmbH, Geschäftsführer ohne Gesellschafteranteile einer GmbH und Geschäftsführender Gesellschafter (50% einer GmbH). Also insgesamt in drei Unternehmen integriert.

Ich würde mich natürlich mit dem Steuerberater meines Vaters sowie mit meinem Vater in Verbindung setzen, nur es wird von mir erwartet mich erst mal selber schlau zu machen, sodass ich einen gewissen Wissensstand bekomme. Im Internet liest es sich leider sehr spärlich im Bezug auf solche Erfahrungen. Daher habe ich bei euch die Hilfe gesucht um nicht als ganz naive Frau dazustehen.

Warum machst du als Unternehmensberaterin, auch Unternehmerin, nicht über deinen Namen?

Themenstarteram 4. September 2018 um 8:56

Ich bin angestellte Unternehmensberaterin, also keine Freiberuflerin, falls das die Frage ist.

Also Consultant in einer Strategieberatung.

Als Unternehmensberaterin kannst du dich ja selbst beraten, wie du als Privatperson an die Gewerbekonditionen deiner Familie kommst. :D

Gibt es denn keine Firmenwägen? Als ich in der Branche unterwegs war bekam mehr oder minder jeder der wollte ein Auto je nach Seniorität mehr oder weniger finanziell interessant aber zumindest gab es immer Großkunden Konditionen.

Themenstarteram 4. September 2018 um 9:44

@Goify wenn das meine Expertise wäre, dann ja :D

@MattR doch die gibt es, nur leider haben wir eine sehr Bescheidene Firmenwagen Regelung, wie ich bereits in einem anderen Thread erklärt hatte.

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