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Gewerbekondition als Privatperson

Themenstarteram 3. September 2018 um 13:46

Guten Tag zusammen,

eine kurze Vorstellung: Mein Name ist Lessi, ich bin 25 Jahre alt und beruflich Unternehmensberaterin.

Ich benötige in naher Zukunft ein neues Auto und würde gerne einen neues Auto leasen.

In diesem Forum habe ich mir schon einige Beiträge über das Thema Leasing durchgelesen.

Meine Frage bezieht sich auf die Gewerbekonditionen. Mein Vater ist Unternehmer und ich würde gerne diese Beziehung bzw. das Unternehmen meines Vaters dazu nutzen um attraktivere Konditionen zu erhalten. Ich bin in keinem Angestelltenverhältnis zu dieser Firma.

Sowie ich das bereits gelesen habe, spielt es für den Leasinggeber keine Rolle, ob der tatsächliche Leasingnehmer das Unternehmen oder eine Privatperson ist.

Also das ich als Privatperson die tatsächlichen Kosten übernehme und der Wagen nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet wird. Der Wagen wird auch nicht für Dienstfahrten benutzt sondern lediglich für meine privaten Fahrten zu meinem jetzigen Arbeitgeber.

Habt Ihr hierzu Erfahrungen und würde Ihr diese mit mir teilen? Habt Ihr Tipps, wie man die Anfrage am einfachsten gestalten kann.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Lessi

Beste Antwort im Thema

Als Unternehmensberaterin kannst du dich ja selbst beraten, wie du als Privatperson an die Gewerbekonditionen deiner Familie kommst. :D

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Zitat:

@Lessi2312 schrieb am 4. September 2018 um 11:44:35 Uhr:

@Goify wenn das meine Expertise wäre, dann ja :D

@MattR doch die gibt es, nur leider haben wir eine sehr Bescheidene Firmenwagen Regelung, wie ich bereits in einem anderen Thread erklärt hatte.

So wie es sich dort liest musst du alles aus dem Netto bezahlen das wird aber in den meisten Fällen den Vorteil gegen 0 bringen.

Dort dürftest Du auch zu Gewerbe- oder besser Großkunden Konditionen ein Auto bekommen. Ich vermute das macht in Summe für Dich kaum einen Unterschied.

Zitat:

@MattR schrieb am 4. September 2018 um 11:34:12 Uhr:

Gibt es denn keine Firmenwägen? Als ich in der Branche unterwegs war bekam mehr oder minder jeder der wollte ein Auto je nach Seniorität mehr oder weniger finanziell interessant aber zumindest gab es immer Großkunden Konditionen.

Das mit der "Seniorität" musst du uns mal näher erklären...

;-)))

@Lessi2312

Wenn Du bereits einen bestimmten Leasinggeber / Hersteller im Sinn hast, dann frag da doch mal an, ob die dir die Gewerbekonditionen auch geben würden, wenn Du Ihnen einen Nachweis liefern kannst das Du Freiberuflerin bist.

Ich bin erziele meine Einkünfte z.B. zu 99% aus einer Angestellten-Tätigkeit heraus, bin aber aus standesrechtlichen Gründen auch noch als selbstständiger Rechtsanwalt zugelassen. Mache da aber nur ganz wenige Mandate und kaum Umsatz. Trotzdem reichte es der Ford Bank aus mir ein Gewerbekunden Leasing zu geben. Ich zahle natürlich die Brutto Raten aus meinem versteuerten Angestellten-Einkommen und kann die Raten auch nicht steuerlich absetzen oder gar die Vorsteuer ziehen. Aber Achtung: Es gibt einige Leasinggeber die einen Nachweis verlangen, dass ein erheblicher oder der überwiegende Teil deiner Einkünfte aus der freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit erzielt werden für die Du das Leasing bekommst.

Als "beratender Betriebswirt" wäre es ja sogar noch einfacher sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Soweit ich weiß, muss ein selbständiger Consultant / Unternehmensberater nicht Mitglied einer berufsständischen Kammer werden und auch keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben, wie es z.B. bei mir als Rechtsanwalt der Fall ist. Gewerbeschein ist auch nicht nötig, da Freiberufler. Du könntest daher die Selbstständigkeit ohne wiederkehrende jährliche Kosten haben. Briefkopf entwerfen, neue Steuernummer als Kleinunternehmer beantragen und bei der Steuererklärung musst Du drei Felder mehr ausfüllen. Dann müsste dem Leasinggeber halt nur die Bestätigung des Finanzamtes über die Vergabe einer Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit reichen.

Ob dich das Finanzamt als Freiberufler anerkennt weiß ich natürlich nicht. Da gibt es bestimmte Voraussetzungen, aber ich bin kein Steuerberater.

Gruß

Patrick

Zitat:

@GT-I2006 schrieb am 4. September 2018 um 12:10:18 Uhr:

Zitat:

@MattR schrieb am 4. September 2018 um 11:34:12 Uhr:

Gibt es denn keine Firmenwägen? Als ich in der Branche unterwegs war bekam mehr oder minder jeder der wollte ein Auto je nach Seniorität mehr oder weniger finanziell interessant aber zumindest gab es immer Großkunden Konditionen.

Das mit der "Seniorität" musst du uns mal näher erklären...

;-)))

Bspw. der Junior kann sich einen Wagen nehmen muss aber alles als Entgeldumwandlung zahlen, Der Manager hat im Monat 500€ für die Leasingrate der Senior Manager 700€ ...

Oder es gibt fixe Wagenvorgaben nach Hirarchie

oder oder...

Zitat:

@cobra427os schrieb am 4. September 2018 um 12:11:43 Uhr:

@Lessi2312

Wenn Du bereits einen bestimmten Leasinggeber / Hersteller im Sinn hast, dann frag da doch mal an, ob die dir die Gewerbekonditionen auch geben würden, wenn Du Ihnen einen Nachweis liefern kannst das Du Freiberuflerin bist.

Ich bin erziele meine Einkünfte z.B. zu 99% aus einer Angestellten-Tätigkeit heraus, bin aber aus standesrechtlichen Gründen auch noch als selbstständiger Rechtsanwalt zugelassen. Mache da aber nur ganz wenige Mandate und kaum Umsatz. Trotzdem reichte es der Ford Bank aus mir ein Gewerbekunden Leasing zu geben. Ich zahle natürlich die Brutto Raten aus meinem versteuerten Angestellten-Einkommen und kann die Raten auch nicht steuerlich absetzen oder gar die Vorsteuer ziehen. Aber Achtung: Es gibt einige Leasinggeber die einen Nachweis verlangen, dass ein erheblicher oder der überwiegende Teil deiner Einkünfte aus der freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit erzielt werden für die Du das Leasing bekommst.

Als "beratender Betriebswirt" wäre es ja sogar noch einfacher sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Soweit ich weiß, muss ein selbständiger Consultant / Unternehmensberater nicht Mitglied einer berufsständischen Kammer werden und auch keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben, wie es z.B. bei mir als Rechtsanwalt der Fall ist. Gewerbeschein ist auch nicht nötig, da Freiberufler. Du könntest daher die Selbstständigkeit ohne wiederkehrende jährliche Kosten haben. Briefkopf entwerfen, neue Steuernummer als Kleinunternehmer beantragen und bei der Steuererklärung musst Du drei Felder mehr ausfüllen. Dann müsste dem Leasinggeber halt nur die Bestätigung des Finanzamtes über die Vergabe einer Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit reichen.

Ob dich das Finanzamt als Freiberufler anerkennt weiß ich natürlich nicht. Da gibt es bestimmte Voraussetzungen, aber ich bin kein Steuerberater.

Gruß

Patrick

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen. Dann gibt's ne Steuernummer. Zur Not noch beim FA um ein Schreiben bitten, wo sie bestätigen, dass man da als Einzelunternehmer geführt ist. Fertig! ;)

PS: Hätte früher auch mehrere Anwälte im Mandanten-Stamm, die nur HV und Kammerbeitrag jedes Jahr in Anlage S hatten und ansonsten nur angestellt waren. :D

Zitat:

@DerBasse schrieb am 4. September 2018 um 15:08:34 Uhr:

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen. Dann gibt's ne Steuernummer. Zur Not noch beim FA um ein Schreiben bitten, wo sie bestätigen, dass man da als Einzelunternehmer geführt ist. Fertig! ;)

Vorher vielleicht noch einen kurzen Blick in den Arbeitsvertrag werfen ... ob man eine Nebentätigkeit beim Arbeitgeber anmelden muß und man sich diese von ihm genehmigen lassen muß (was der je nach Situation nicht verweigern darf ... oder verweigern darf).

 

 

Das stimmt natürlich. :D

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