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Vater schrottet Auto - Zahlt die Versicherung?

Themenstarteram 13. Februar 2012 um 10:32

Hallo.

Gestern bin ich nach Hause gekommen und habe mein Auto ganz normal auf unserem Hof abgestellt. Ein paar Minuten später ist mein Vater nach draußen, mit seinem Auto aus der Garage raus rückwärts in mein Auto..

Zahlt das nun die Versicherung?

Auto 1: Versicherungsnehmer= Mein Vater(Teilkasko ohne SB, 40%)

Auto 2: Versicherungsnehmer= Meine Mutter + eingetragener Fahrer= Ich(Vollkasko mit 300 SB, 70%)

Ich wohne auch noch zu Hause(habe gehört, dass das ne Rolle spielt)

Wir haben die Versicherung auch schon angerufen und die meinten, dass die das zahlen. Haben auch schon einen Gutachter für morgen früh rausgeschickt und mir einen Leihwagen bestellt.

Ich möchte nun wissen, ob die auch zahlen müssen. Nicht, dass wir das Auto nach dem Gutachten in die Werkstatt geben und dann die Versicherung ankommt und sagt, wir haben gerade gesehen, dass wir doch nicht zahlen müssen...

Danke im Vorraus für die Hilfe...

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 13. Februar 2012 um 11:54

Das wäre mir neu, das KFZ Schäden innerhalb einer verwandtschaftlichen/ehelichen Beziehung reguliert werden.

Ich lass mich gern eines Besseren belehren.

KFZ- Schaden Mutter/Sohn wurde in meinem Fall nicht beglichen, Schädiger zahlte selbst.

 

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am 13. Februar 2012 um 11:54

Das wäre mir neu, das KFZ Schäden innerhalb einer verwandtschaftlichen/ehelichen Beziehung reguliert werden.

Ich lass mich gern eines Besseren belehren.

KFZ- Schaden Mutter/Sohn wurde in meinem Fall nicht beglichen, Schädiger zahlte selbst.

 

am 13. Februar 2012 um 12:06

Zitat:

Original geschrieben von Seat Ibiza TDI

Wir haben die Versicherung auch schon angerufen und die meinten, dass die das zahlen. Haben auch schon einen Gutachter für morgen früh rausgeschickt und mir einen Leihwagen bestellt.

Welche Versicherung will denn zahlen: Die Haftpflicht deines Vaters oder die Vollkasko deines Fahrzeuges?

Wenn die Versicherung die Kosten eines Leihwagens übernimmt, muss es ja wohl die Haftpflicht sein.

Wenn du dir nicht sicher bist, greife zum Telefon und kläre das noch einmal klipp und klar mit dem Versicherer - mit wem denn sonst!

Gruß situ

Moin,

 

bei Eheleuten, die in einer wirtschaftlichen Gemeinschaft leben, können sich untereinander nicht haftbar machen, es sei denn, dass eine Gütertrennung vorliegt.

 

Wenn Du als Sohn eine eigene Wohnung / Zimmer im Hauslebst und wirtschaftlich von den Eltern getrennt bist, wird der Schaden übernommen, da Du Eigentümer des KFZ bist.

 

Ist das KFZ Eigentum Deiner Mutter, dann wird es haarig.

 

Wieso soll der Haftpflichtversicherer von Vatern nicht zahlen?

Ich gehe mal davon aus, dass bei keinem Auto eine abweichende Halterschaft vorliegt, also Auto 1 gehört Papa und Auto zwei der Mama! Die beiden sind nur verheiratet, nicht personenidentisch. Anders verhält es sich in der Privathaftpflicht, da hier der Ehepartner beim anderen mitversichert gilt!

haben die autos unterschiedliche halter? wenn ja, dann zahlt die haftpflicht des verursachenden kfz. haben beide kfz den gleichen halter, dann ist es ein eigenschaden. dann kommt nur jeweils die vollkasko dafür auf, sofern vorhanden. mfg

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Wieso soll der Haftpflichtversicherer von Vatern nicht zahlen?

 

Ich gehe mal davon aus, dass bei keinem Auto eine abweichende Halterschaft vorliegt, also Auto 1 gehört Papa und Auto zwei der Mama! Die beiden sind nur verheiratet, nicht personenidentisch. Anders verhält es sich in der Privathaftpflicht, da hier der Ehepartner beim anderen mitversichert gilt!

Das gilt nicht nur bei der PHV, sondern auch in der KH, es sei denn, es besteht beim Ehepaar Gütertrennung, hier geht es um Schadenersatzansprüche innerhalb einer Wirtschaftsgemeinschaft.

 

Der TE hat oben nicht eindeutig geschrieben, dass er Halter des beschädigten KFZ ist, sondern Nutzer.

 

Themenstarteram 13. Februar 2012 um 21:20

Völlig richtig.

Ich bin nur der Fahrer, Halter/in ist meine Mutter.

Aber ehrlich gesagt kann ich diese Familienregelung nicht nachvollziehen. Ist man Halter beider Autos, ist klar, dass nichts gezahlt wird. Aber Mensch ist Mensch und Auto ist Auto. NUR, weil es der Ehepartner ist, heißt das doch lange nicht, dass ihm nicht so ein Unfall passieren kann. Ob die Versicherung meines Vaters nun an meine Mutter oder an Herrn X aus Y zahlt, ist doch nun wirklich scheißegal. Ich gehe, auf den ersten Blick, von ca. 2.000-3.000€ aus. Die hat nichtmal eben jeder in der Tasche. WOFÜR sind Versicherungen denn da? -.-

am 13. Februar 2012 um 21:26

Versicherungsbetrug innerhalb der Familie ist nicht möglich, jeder zahlt selbst.

Wenn Mann zufällig seine Frau in der Stadt trifft, hat er Pech, zahlt er selbst..

Mann ist ohne Schutz versichert.

mensch, was machst du dir für nen kopf? du hast die zusage der versicherung, dass diese den schaden regulieren. die halter der beiden autos sind doch unterschiedlich? also alles in butter. ob die beiden nun verheiratet sind oder nicht ist wurscht..

hatte neulich was aufm tisch, da hat der ehemann mit seinem auto seine ehefrau heftig umgefahren.. naja, und die wendet sich nun an dessen versicherung.. alles ganz easy :-)

lass den schaden von der haftpflichtversicherung begutachten und dann auszahlen oder reparieren..

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Seat Ibiza TDI

Völlig richtig.

 

Ich bin nur der Fahrer, Halter/in ist meine Mutter.

 

Aber ehrlich gesagt kann ich diese Familienregelung nicht nachvollziehen. Ist man Halter beider Autos, ist klar, dass nichts gezahlt wird. Aber Mensch ist Mensch und Auto ist Auto. NUR, weil es der Ehepartner ist, heißt das doch lange nicht, dass ihm nicht so ein Unfall passieren kann. Ob die Versicherung meines Vaters nun an meine Mutter oder an Herrn X aus Y zahlt, ist doch nun wirklich scheißegal. Ich gehe, auf den ersten Blick, von ca. 2.000-3.000€ aus. Die hat nichtmal eben jeder in der Tasche. WOFÜR sind Versicherungen denn da? -.-

Hierbei ist die Familie im juristischen Sinn eine Wirtschaftsgemeinschaft.

Und eine Wirtschaftsgemeinschaft kann nicht gegen sich selber Schadenersatzansprüche stellen, außer (wie schon o.a.) bei Gütertrennung.

 

Es sei denn, Du kannst nachweisen, dass Du das KFZ erworben hast (Kaufvertrag auf Deinen Namen) und unabhängig von Deinen Eltern bist. Dann müßte die Vers. Deines Vaters für den Schaden eintreten.

 

Ansonsten bleibt noch Schadenregulierung über die Vollkasko.

Themenstarteram 14. Februar 2012 um 7:43

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von Seat Ibiza TDI

Völlig richtig.

Ich bin nur der Fahrer, Halter/in ist meine Mutter.

Aber ehrlich gesagt kann ich diese Familienregelung nicht nachvollziehen. Ist man Halter beider Autos, ist klar, dass nichts gezahlt wird. Aber Mensch ist Mensch und Auto ist Auto. NUR, weil es der Ehepartner ist, heißt das doch lange nicht, dass ihm nicht so ein Unfall passieren kann. Ob die Versicherung meines Vaters nun an meine Mutter oder an Herrn X aus Y zahlt, ist doch nun wirklich scheißegal. Ich gehe, auf den ersten Blick, von ca. 2.000-3.000€ aus. Die hat nichtmal eben jeder in der Tasche. WOFÜR sind Versicherungen denn da? -.-

Hierbei ist die Familie im juristischen Sinn eine Wirtschaftsgemeinschaft.

Und eine Wirtschaftsgemeinschaft kann nicht gegen sich selber Schadenersatzansprüche stellen, außer (wie schon o.a.) bei Gütertrennung.

Es sei denn, Du kannst nachweisen, dass Du das KFZ erworben hast (Kaufvertrag auf Deinen Namen) und unabhängig von Deinen Eltern bist. Dann müßte die Vers. Deines Vaters für den Schaden eintreten.

Ansonsten bleibt noch Schadenregulierung über die Vollkasko.

Ich habe das Auto auf meinen namen gekauft, ja.

Außerdem(falls da schon reicht), bin ich voll arbeitend.

Ich wohne halt nur noch zu Hause.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Das gilt nicht nur bei der PHV, sondern auch in der KH, es sei denn, es besteht beim Ehepaar Gütertrennung, hier geht es um Schadenersatzansprüche innerhalb einer Wirtschaftsgemeinschaft.

Wo steht das? Wenn die Halter/VN unterschiedlich ist, sehe ich keinen Grund, dass der Schaden nicht bezahlt wird. Es handelt sich nicht um eine mitversicherte Person im Sinne der Bedingungen.

Was anderes wäre es, wenn Mama mit Papas Auto in ihr eigenes fährt!

@Hartgummifelge

Wo ist hier der Versicherungsbetrug? Ein Auto gehört Mama, das andere Papa! Wenn TE sogar schon eine Zusage vom KH-Versicherer hat, sieht sich ja nicht mal der Versicherer selbst betrogen!

am 14. Februar 2012 um 9:01

Mamas Auto hat eine Roststelle, Papa rammt mal eben mit seinem Fahrzeug dagegen.

Keiner kann den Betrug nachweisen.

Von daher ist kaum Versicherungsschutz zwischen Angehörigen möglich

@TE

 

Na, wenn das Dein KFZ ist was Du Dir gekauft hast, sollte es keine Probleme geben, Nachweis, der Kaufvertrag mit Deinen Namen.

 

@Mimro

 

Wo steht, das der TE Halter des KFZ ist ?

Er selbst hat mitgeteilt, dass seine Mutter Halter ist, er nur Nutzer.

 

Und, es ist so wie ich gepostet habe, habe den Fall schon gehabt.

 

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