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Wer hat Recht???

Themenstarteram 18. März 2012 um 15:57

Hallo, brauche dringend eure Tipps!!!

Wir haben vor knapp 3 Monaten einen gebrauchten Opel Zafira gekauft. Der Vorbesitzer hat den Wagen nur einen Monat auf sein Namen angemeldet gehabt und es sieht so aus das er das Auto nur zum Weiterverkauf gekauft hat. Na ja ist auch ok, ich habe mit dem Vorvorbesitzer gesprochen der hat ihn für 1350 euro weniger an den verkauft. Guter verdienst sag ich nur. ABER in diesen einen Monat das der VB den Wagen gefahren hat gab es einen Blechschaden an der Motorhaube, es fängt auch an zurosten mittlerweile. Ich habe natürlich vor es machen zu lassen. Jetzt meldet sich der Vorbesitzer bei uns und möchte einen Gutachter vorbeischicken weil die Polizei endlich den Schadensverursacher gefunden hat. Das Geld von der Versicherung hat er vor zu behalten... Jetzt meine Frage: muss ich es zulassen das er das Geld kriegt, er wird das Auto ja nicht für reparieren, der Wagen gehört ja mir und der Schaden in dem Sinne ja auch, er hat auch keinen Wert verlüst gemacht sondern umgekehrt guten Gewinn. Ich sehe die Sache so das es ja für die Reparatur gedacht ist und deshalb eigentlich mir gehört zumindest teilweise... Bitte sagt ob ich hier Recht habe oder nicht.

Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Hach ja...

Früher, also vor M-T, hätte man am Sonntag um die Zeit auf dem Sofa gelegen und den Tatort geglotzt.

 

Mann, war das damals öde, im Vergleich zu den virtuellen Kloppereien hier und heute, wegen nix und wieder nix.

 

:D:D

 

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Durch den Blechschaden war der Wagen im Kauf auch sicherlich günstiger als ohne Blechschaden.

Ihr habt einen beschädigten Wagen gekauft.

Der Verkäufer hatte einen Schaden, der reguliert wird. Die Entschädigung steht m.E. ihm zu.

Zum Zeitpunkt des Schadenereignisses gehörte der Wagen Euch nicht.

Warum soll das Geld dir gehören?

Mal angenommen, er würde das Fahrzeug reparieren lassen - wärst du dann bereit, im Nachhinein mehr dafür zu bezahlen?

Du hast das Fahrzeug mit allen Mängeln erstanden. Der Vorbesitzer hat entsprechend weniger dafür von dir bekommen; dass du jetzt doppelt abkassieren willst, erschließt sich mir überhaupt nicht.

Themenstarteram 18. März 2012 um 16:07

Na ja es war eben nicht günstiger, aber egal... Es ist auch kein "Blechschaden" in dem Sinne. Es ist halt nur 2 Euro Stück kleine Delle, aber es fängt jetzt erst an zu rosten und es wird teuer...

am 18. März 2012 um 16:13

So sehe ich das auch, denn es spielt hier absolut keine Rolle zu welchem Preis ihr den Wagen gekauft habt und zu welchem Preis er den Wagen bekommen hat, er hätte hier den Wagen auch geschenkt bekommen können.

Es ist zwar sicherlich für Euch ärgerlich mit anzusehen, dass er für den Schaden noch was bekommen wird und Ihr nicht, ihr werden den Schaden aber beim kauf bemerkt haben und es daher auch angenommen haben.

Allerdings hat er keine Zugangsrechte zum Wagen, da ihr die neuen Eigentümer seit, das heißt auf klar Deutsch, kann er den Wagen ohne Euren Wagen regulieren könnt ihr nichts machen, ihr müsst ihm aber das Auto hierfür nicht zur Verfügung stellen.

Gruß Gero

Themenstarteram 18. März 2012 um 16:17

Als wir es gekauft haben sah es überhaupt nicht schlimm aus. Aber jetzt... Der Wagen steht auf dem Parkplatz und ist so zusagen jedem zugängig muss der mich trotztem fragen?

Zitat:

Original geschrieben von marianna86

Na ja es war eben nicht günstiger, aber egal...

Aber das ist ja nun euer Problem, dass ihr da keine Wertminderung ausgehandelt habt.

Ich sehe nur die Chance, dass ihr euch mit ihm gütlich einigt - à la "er bekommt Zugang zum Fahrzeug und zahlt euch im Nachhinein einen Wertausgleich". Anspruch darauf habt ihr aber keinen, und das dann juristisch einwandfrei hinzubekommen ist auch eher schwierig.

am 18. März 2012 um 16:23

Er darf keine Bilder vom Wagen machen, außer er macht Panorama Bilder.

Nur wenn der Wagen auf einem Parkplatz steht und ihr es nicht bemerkt dass er Bilder davon macht, was wollt Ihr Unternehmen?

Wie es am ende weiter geht, werdet ihr sowieso nie sehen oder mitbekommen.

Wie sich dass jetzt im Nachhinein mit dem Schaden verschlimmert hat, ist völlig Wurst. Es gab eine Besichtigung und ihr habt den Wagen so gekauft wie er war und es kam sicherlich noch ein Kaufvertrag zu Stande und Schäden werden meistens nicht besser.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Er darf keine Bilder vom Wagen machen, außer er macht Panorama Bilder.

Kannst Du das nochmal erklären? Natürlich darf er Bilder machen, solange das Fahrzeug öffentlich zugänglich abgestellt ist.

Themenstarteram 18. März 2012 um 16:36

Ach... natürlich wie immer dumm gelaufen, wann werden wir eigentlich kluger? Ich habe gehofft das die Versicherung für die Reparatur zahlt, und da wir es reparieren müssen... Aber ihr habt sicherlich Recht er kann sagen er hat es vom Verkaufspreis bereits abgezogen, obwohl davon gar nicht die Rede war und es ist im Vertrag auch nicht festgehalten. Soll ich eigentlich versuchen für Zugang zum Wagen etwas verlangen? Weil es ist zwar rechtlich so das er Anspruch aufs Geld hat, aber wir wissen ja beide das er nur "Glück" gehabt hat.

Man könnte ja auch in den Urlaub verreist sein...

am 18. März 2012 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Er darf keine Bilder vom Wagen machen, außer er macht Panorama Bilder.

Kannst Du das nochmal erklären? Natürlich darf er Bilder machen, solange das Fahrzeug öffentlich zugänglich abgestellt ist.

Das ist nur zum Teil richtig.

Es gibt hier das Panoramarecht, wo du Bilder von Gebäuden, Kunst und auch Autos machen kannst. Diese Bilder dürfen nur von Standorte gemacht werden die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Steht hier der Wagen auf einem Privaten Parkplatz macht er sich strafbar.

Dann gibt es das Persönlichkeitsrechte, werden Bilder von einem Auto gemacht, wo Kennzeichen darauf zu erkennen sind, verletzt man hier das Persönlichkeitsrecht, da hier Bilder missbraucht werden könnten. Das einstellen der Bilder mit Kennzeichen ohne Erlaubnis für die Öffentlichkeit wäre hier sowieso strafbar.

Also aufpassen, dass man beim Panoramarecht das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt.

Gruß Gero

Kennzeichen sind immer noch "Dinge" - und keine Personen.

Von daher darf ich natürlich Fotos davon machen. Im übrigen regelt das Persönlichkeitsrecht auch nur die Veröffentlichung, das bloße Anfertigen von Fotos für eine Schadensregulierung wird hier kein Gericht der Welt als Verletzung des Persönlichkeitsrechtes werten, im Leben nicht.

Man darf ja auch auf der Straße rumknipsen und die Bilder veröffentlichen, mit Kennzeichen.

am 18. März 2012 um 17:21

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Kennzeichen sind immer noch "Dinge" - und keine Personen.

Von daher darf ich natürlich Fotos davon machen. Im übrigen regelt das Persönlichkeitsrecht auch nur die Veröffentlichung, das bloße Anfertigen von Fotos für eine Schadensregulierung wird hier kein Gericht der Welt als Verletzung des Persönlichkeitsrechtes werten, im Leben nicht.

Man darf ja auch auf der Straße rumknipsen und die Bilder veröffentlichen, mit Kennzeichen.

Das amtliche Kennzeichen ist eine genauso individuelle Bezeichnung wie Dein Nachname, die Nummer und das Bild Deines Personalausweises. Und diese Angaben dürfen auch nicht ohne das Einverständnis des Inhabers unzensiert veröffentlicht werden.

Es ist jedem nach dem Datenschutzgesetz verboten, personenbezogene Daten zu erfassen, zu speichern und/oder zu verwenden, ohne dass der Betroffene dem ausdrücklich zustimmt!

Es gab hier sogar Probleme bei der automatische Erfassung von Autokennzeichen.

http://www.welt.de/.../Automatische_Kennzeichen_Erfassung_gekippt.html

Da willst du eine Klage riskieren, wo zu 100% deine Rechtsschutzversicherung nicht deckt?...

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von marianna86

Ich sehe die Sache so das es ja für die Reparatur gedacht ist und deshalb eigentlich mir gehört zumindest teilweise... Bitte sagt ob ich hier Recht habe oder nicht.

Naja, stell Dir mal folgendes Szenario vor: Jemand fährt in Deinen Karren und dieser ist ein wirtschftl. Totalschaden. Du verkaufst den Wagen an einen Schrotthändler für 300€. Die Versicherung zahlt dann einige Wochen später x € um den Schaden zu regulieren.

Jetzt kommt der Schrotti auf Dich zu und will das Geld um den Wagen zu reparieren, denn dazu war ja das Geld da ;) und er ist ja nun der neue Besitzer des Wagens, für den das Geld ist.

Genau das ist Dein Vorhaben ... es spielt dabei keine Rolle, ob Du beim Weiterverkauf einen Gewinn oder einen Verlusst gemacht hast.

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