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Versicherung weigert sich Schmerzensgeld zu zahlen

Themenstarteram 28. Februar 2012 um 12:24

Hallo zusammen,

Mitte Januar ist meiner Freundin an einer roten Ampel hinten jemand ins Heck.

Er zeigte sich gleich Kooperativ und gab auch seine schuld sofort zu.

Nun folgendes meine Freundin war daraufhin 3 Wochen wegen eines Schleudertraumas krank geschrieben. Ich 2,5 Wochen.

Wir waren beide bei unterschiedlichen Ärzten ich sogar noch beim Chirurgen da ich eine Fehlstellung der Wirbelsäule habe.

So nun weigert sich aber die Versicherung Schmerzensgeld zu zahlen. Da der Unfall angeblich nicht für Personenschaden geeignet ist.

Eine Rechtsschutzversicherung haben wir leider erst Wochen danach (unabhängig vom Unfall) abgeschlossen.

Gibt es eine Möglichkeit doch noch was von der VS zu erhalten?

Danke schon mal für eure Tipps

Beste Antwort im Thema

nur mal so zur Info auch für die Hobby-Experten hier im Forum, bevor noch mehr nach dem Anwald mit 30 x ! gerufen wird.

 

Wenn man das hier drauf ankommen lässt, dass wird vorprozessual oder auch im Prozess ein Biometrisches Gutachten über die HWS Distorsion eingeholt. Hier wird dann Wissentschaftlich zur Bewegunskinematik der Insassen ausführlich Stellung genommen. 

 

Berücksichtigt wird dabei unter anderem:

 

- der Beschädigungsumfang der beteiligten Fahrzeuge  

-der Überdeckungsgrad bei der Kollision

-die strucktursteifigkeit der Kontakbereiche

-das Massenverhältnis

-die Kollisionsgeschwindigkeit

-die EES

 

sowie weitere unfallanalytische Parameter.

 

So ein Gutachten kostet zwischen 2.500 bis 4.000 Euro je nach Schweregrad.

 

Und der, für den das Gutachten negativ ausfällt, der macht hinterher den Geldbeutel auf.

 

Da nützt auch Onkel Anwald und der gelbe Schein vom Doc nicht viel.

 

@maxi 909

 

Eine Fehlstellung der Wirbelsäule durch den Unfall muss Profund nachgewiesen werden. Ein einfaches Attest reicht hier nie Leben aus.  

 

Ich würde mir das weiter Vorgehen hier gut, sehr gut überlegen.

 

 

 

Ps: für die Unwissenden hier: Ich weis schon wie man den Juristen eigentlich richtig bezeichnet ;)

 

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Wenn der andere Schuld ist, sofort zum Anwalt, zumindest, wenn

Verletzungen vorliegen. Ohne Anwalt wird es sonst schwierig/ unmöglich.

Die Kosten werden- sofern keine Bagatelle vorliegt (Schaden kleiner 800 Euro)- ohnehin von der Versicherung des Unfallgegners (Verursachers) übernommen !

Themenstarteram 28. Februar 2012 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von zzz100

Wenn der andere Schuld ist, sofort zum Anwalt, zumindest, wenn

Verletzungen vorliegen. Ohne Anwalt wird es sonst schwierig/ unmöglich.

Die Kosten werden- sofern keine Bagatelle vorliegt (Schaden kleiner 800 Euro) ohnehin von der Versicherung des Unfallgegners (Verursachers) übernommen !

Der Andere ist zu 100% Schuld.

Wir standen an der Roten Ampel und er ist uns rein.

Schaden liegt über 800€ zwar nur geringfügig da er uns sehr günstig getroffen hat und meine Freundin nicht mehr auf der Bremse stand.

Heist die Versicherung muss die Kosten hierfür eh übernehmen? Weil ich denke die Rechtsschutz wird das nicht übernehmen da der Unfall vor Abschluß dieser war

Definitiv ja !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

nehmt Euch aber einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, ggf. über Gelbe Seiten nachschauen !!

Bei Personenschäden gilt diese 800 Eur Grenze nicht, diese bezieht sich auf Blessuren am Blech. Insofern habe ich mich vorhin vlt. etwas missverständlich ausgedrückt

Definitv vielleicht....

Die Gebühr, die der Anwalt mit der Versicherung abbrechnet, berechnet sich nach dem Gegenstandswert. Als der Zahlung der Versicherung nach Beauftragung des Anwalts.

Bei einer Schadenhöhe von rund 800 Euro sprechen wir vermutlich über ein paar Kratzer an der Stoßstange.

Der Anwalt wird von der Versicherung vermutlich die gleiche Antwort bekommt wie ihr, dann ist der Gegenstandswert 0 Euro und die Versicherung zahlt eurem Anwalt auch genau 0 Euro.

Dann kommt das böse Erwachen.

Mit vollem Kostenrisiko in die Klage oder doch den Anwalt aus eigener Tasche zahlen.

am 28. Februar 2012 um 19:36

Letztes Jahr ist mir auch jemand mit voller Wucht hinten aufgefahren. Der ist sogar abgehauen - hab mir aber die Nummer seines Autoscooters merken können. Verklage den auch auf Schmerzensgeld. Habe ja eine Rechtsschutzversicherung und mein Anwalt freut sich auch auf Aufträge :D

nur mal so zur Info auch für die Hobby-Experten hier im Forum, bevor noch mehr nach dem Anwald mit 30 x ! gerufen wird.

 

Wenn man das hier drauf ankommen lässt, dass wird vorprozessual oder auch im Prozess ein Biometrisches Gutachten über die HWS Distorsion eingeholt. Hier wird dann Wissentschaftlich zur Bewegunskinematik der Insassen ausführlich Stellung genommen. 

 

Berücksichtigt wird dabei unter anderem:

 

- der Beschädigungsumfang der beteiligten Fahrzeuge  

-der Überdeckungsgrad bei der Kollision

-die strucktursteifigkeit der Kontakbereiche

-das Massenverhältnis

-die Kollisionsgeschwindigkeit

-die EES

 

sowie weitere unfallanalytische Parameter.

 

So ein Gutachten kostet zwischen 2.500 bis 4.000 Euro je nach Schweregrad.

 

Und der, für den das Gutachten negativ ausfällt, der macht hinterher den Geldbeutel auf.

 

Da nützt auch Onkel Anwald und der gelbe Schein vom Doc nicht viel.

 

@maxi 909

 

Eine Fehlstellung der Wirbelsäule durch den Unfall muss Profund nachgewiesen werden. Ein einfaches Attest reicht hier nie Leben aus.  

 

Ich würde mir das weiter Vorgehen hier gut, sehr gut überlegen.

 

 

 

Ps: für die Unwissenden hier: Ich weis schon wie man den Juristen eigentlich richtig bezeichnet ;)

 

Also grundsätzlich sind auch Anwaltskosten ersatattungsfähig, da sie für den Geschädigten im Normalfall zur Rechtdurchsetzung notwendig sind. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Im deutschen Recht gibt es die sog. Schadensmilderungspflicht, dh der Geschädigte ist auch dazu angehalten die Schadenshöhe nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Ein solcher Fall würde nun Vorliegen, wenn die Versicherung bereits eine Zahlungspflicht anerkannt hat und du dennoch einen Anwalt nimmst.

Aber sobald es Streitigkeiten bezüglich Schadenshöhe, etc. gibt ist man wieder in der Notwendigkeit eines Anwalts und die Kosten hierfür werden auch von der Versicherung -im Falle eines Obsiegens- vollumfänglich übernommen (genauso wie Arztkosten, Gutachter, etc.). Ein Risiko trägt man dennoch selbst. Lass dir doch von einem Anwalt vorrechnen wieviel eine gerichtliche Vertretung kosten wird. Hinzu solltest du mögliche Gutachterkosten (für den Nachweis euerer Verletzungen) mit einplanen.

Das Gesetz sieht bei Personenschäden grundsätzlich ein Schmerzensgeld vor. Siehe § 253 Absatz 2 BGB.

Schau dir mal folgendes kurzes Video an, vielleicht hilft dir das weiter (insbesondere zur Frage des Schleudertraumas und des Beweisproblems):

http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=fb1b4054e62aefff0ed1

 

Zitat:

So nun weigert sich aber die Versicherung Schmerzensgeld zu zahlen. Da der Unfall angeblich nicht für Personenschaden geeignet ist.

Zur Frage ob ein unfall für Personenschäden geeignet -wie die Versicherung hier behauptet- ist empfehle ich das folgende Urteil: BGH VI ZR 139/02 (einfach googlen)

Ich hoffe es hilft euch ein wenig weiter.

Grüße

Jens

wie der Anwalt richtig sagt. Der Beweis muss geführt werden. 

 

Von dem, der Kohle haben möchte. Und wie der Beweis zu führen ist, wurde ja auch schon dargelegt. 

 

Ein gelber Schein reicht nicht aus. Sonst hätte die Versicherung sicher schon etwas Angeboten.  

 

Aber was der TE machen möchte, muss er sicher selber Entscheiden.

 

Viel Glück dabei ! :)

Themenstarteram 29. Februar 2012 um 6:32

Danke an alle :)

Also der Schaden (das HWS) lag tatsächlich vor. Gleich mal vorne weg.

Der Aufprall war auch nicht ohne. Aber wie gesagt hat uns günstig getroffen (Wir Ibiza, Gegner M-Klasse) und die anderen Umstände waren auch gut um einen nicht allzu hohen Schaden zu haben.

Wir werden das ganze wohl einfach darauf beruhen lassen...

Schließlich sind wir ja auch nicht aufs Geld aus. Der Schaden am Wagen wurde ohne Probleme gezahlt.

Klar hatte man dadurch Auslagen (Praxisgebühr, Medikamente, Fahrkosten etc...).

Moin,

 

das Problem der Fehlstellung der Wirbelsäule muß aber nicht zwingend durch den Unfall entstanden sein.

 

Und die gegnerische Versicherung muß nur dann die Anwalts- und Prozeßkosten übernehmen, wenn sie vor Gericht den Prozeß verloren hat.

Die Kosten für Prozeß, RAW und sonstige Kosten werden (fast) immer vom Verlierer bezahlt.

 

Recht haben und vor Gericht Recht bekommen sind zweierlei Sachen.

 

Themenstarteram 29. Februar 2012 um 11:54

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

das Problem der Fehlstellung der Wirbelsäule muß aber nicht zwingend durch den Unfall entstanden sein.

Stop!

Diese Fehlstellung habe ich schon lange.

Dies war nur der Grund für eine Genauere Untersuchung bei einem Spezialisten...

Also, mir ist vor ca 10 Jahren auch mal jemand hinten rauf gefahren und hat bei mir ein HWS Sysndrom ausgelöst. Auch bei mir hatte sich senerzeit die Versicherung geweigert zu zahlen.

Anwalt genommen, mit Klage gedroht und schliesslich seinerzeit 2000 DM

Schmerzensgeld erhalten. Hierzu reichte ein Attest aus; irgendwelche

weiteren Analysen waren nicht vonnöten.

Also ich würde mich da definitiv nicht abspeisen lassen und das hat nichts

mit Geldgier zu tun, sondern ist die verdiente Kompensation für erlittene

Schmerzen. Wieso hält der M-Klasse Fahrer nicht genügend Abstand,

Auffahrunfälle sind immer zu vermeiden ?!

Der Herr M-Klassefahrer hat offenbar nicht die charakterlichen Voraussetzungen, dieses Fahrzeug zu führen und soll die Konsequenzen zu spüren bekommen.

Also wehre Dich mithilfe eines Anwalts!!

Ja, das ist immer das Problem in Foren.

 

"Bei mir war das mal so, ich hatte mal, das habe ich bekommen......."

 

Man sollte bei allen sicher gut gemeinten Tipps auch mal daran denken, dass alle die etwas für einen "machen" Geld dafür haben möchten. 

 

Hier hat das Attest eben nicht ausgereicht, wie der TE ja selber geschrieben hat.

 

Auch sollte man hier mal berücksichtigen, dass keine Versicherung und kein Sachberarbeiter "Angst" vor einen Rechtsanwalt hat.

 

Entscheidungen über Zahlungen werden allein aus wirtschaftlichen Aspekten getroffen.

Das ganze Brimborium mit "Bestrafung" und der Versicherung "Angst" machen ist albern.

 

Es geht hier nicht darum dem maxl das Schmerzensgeld nicht zu gönnen. Man sollte ihm hier helfen in dem man alles kritisch beleuchtet und er dann selber eine Entscheidung trifft.

 

Im Zweifel bezahlt er nämlich den verlorenen Prozess mit allem was dazugehöhrt und auch seinen Anwalt. 

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