ForumReifen & Felgen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Geltungsbereich der ABE von Distanzscheiben

Geltungsbereich der ABE von Distanzscheiben

Themenstarteram 2. Juli 2023 um 18:34

Hallo zusammen, mal eine kurze Frage an die Experten hier. Wenn die ABE von Distanzscheiben für die Serienräder gilt, gilt sie dann auch für eine Zubehörfelge mit den exakt gleichen Daten wie die Serienfelge (8x19 ET44 mit gleichen Reifendimensionen)?

Ähnliche Themen
18 Antworten

Mal eine kurze Antwort: ja

nicht ganz so kurze Antwort: kommt drauf an.

(nämlich darauf, was genau in der ABE steht)

Verstehe ich nicht. Solange die Sonderräder identisch sind, werden sie auch gleich (wie OEM) behandelt.

Wenn sich die ABE ausschließlich auf die Kombination mit Serienrädern bezieht, gilt sie auch nur für diese.

Ob die Verwendung mit Sonderrädern technisch einen Unterschied macht spielt dabei erstmal keine Rolle. Wobei es einen solchen ja durchaus geben könnte, insbesondere im Bereich der Radanlagefläche.

Außer, dass die Montage von Stahlrädern, aufgrund ihrer „zerklüfteten“ Anlagefläche, untersagt ist, ist mir eine Auflage/Einschränkung zu LM-Rädern, hinsichtlich der Anlagefläche, bis jetzt nie untergekommen.

Kannst Du bitte mal beispielhaft die betreffende Auflage dazu nennen?

Ich habe ja keine spezielle Auflage behauptet sondern nur gesagt, man muss sie genau lesen (und beachten) ;)

Themenstarteram 3. Juli 2023 um 3:51

Stimmt, von Sonderrädern steht dort nichts. Wird immer nur von Serienrädern gesprochen. Komme ich um eine Einzelabnahme wohl nicht herum.

Sonderräder, deren relevante technische Daten, denen der Serienräder entsprechen.

Edit: nachdem der TE die Frage selbst beantwortete, ziehe ich meine falsche Antwort selbstverständlich zurück.

Themenstarteram 8. Juli 2023 um 15:56

Gestern beim Reifenhändler meines Vertrauens gewesen. Ergebnis: ABE gilt auch für Zubehörfelgen wenn sie dieselben Dimensionen besitzen wie in der COC eingetragen. Natürlich mit der eingetragenen Reifengröße. @Gummihoeker hatte also recht.

Da würde ich mich nicht drauf verlassen.

Bei einer Kontrolle sieht der Polizist nur eine Sonderfelge. Und diese Sonderfelge hat in deinen Papieren keine kombinierte Eintragung mit den Spurplatten.

Der Polizist wird nicht prüfen, ob irgendeine Serienfelge möglicherweise das gleiche Format hat wie die Sonderfelge. Da bist DU in der Nachweispflicht.

Und diesen Nachweis erbringst Du durch die Abnahme&Eintragung in die Papiere.

Ich würde eher mal beim TÜV nachfragen!

Vielleicht könnte der TE mal schreiben, um welche Distanzscheiben es sich überhaupt handelt.

Bei den H&R die ich bisher hatte, gab es immer nur allgemeine Angaben bzgl. ET und Größe...

Themenstarteram 11. Juli 2023 um 11:27

B55577-10A bzw. B55577-30

Screenshot_20230711_133211_Chrome.jpg

Also wenn ich mir die Auflage zu den DR mit ABE anschaue, dann musst du Nachrüstfelgen eintragen lassen.

Es hängt am Befestigungsmaterial:

"Die Spurverbreiterungen mit ABE sind nur zulässig für die in der ABE der Spurverbreiterungen genannten Original-Rädern.

Die jeweilige ABE liegt der Verpackung bei.

Bei Verwendung von bestimmten Rad-/Reifenkombinationen ist eine Eintragung erforderlich.

Die Auslieferung der Spurverbreiterungen mit ABE erfolgt komplett mit Befestigungsmaterial."

 

VG

Zitat: „ Es hängt am Befestigungsmaterial:“

Verstehe ich nicht. Beim gesteckten DR-System muß das Befestigungsmittel stets angepasst/ersetzt werden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Geltungsbereich der ABE von Distanzscheiben