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gelblitzt mit abzocke???

Themenstarteram 17. November 2007 um 20:50

Hallo, ich wurde samstags um 22:15 auf einer dreispurigen Autobahn mit 46 Km/h zuschnell geblitzt. Habe nun bescheit normalerweise 100 Eur. 1 Monat und drei punkte , denkste 150 Euro 3 punkte und 1 Monat ist das so zulässig oder sollte ich Einspruch einlegen? die Begründung für 50 Euro extra ist "da sie bereits mehrere Geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert hatten wurde wegen vorsätzlicher begehensweise die Geldbuße angemessen erhöht.

Ich wurde noch nie geblitzt oder sonstiges war dumm und sehe es ein aber Wiso denn die strafe erhöhen?? bin doch 46 zu schnell gewesen ist das nun zulässig oder ein Fall für den Anwalt .

Eure Meinung würde mich Interissieren.

MfG, Michael

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24 Antworten
am 17. November 2007 um 20:56

Das hab ich grad zu dem Thema auf http://www.bussgeldkataloge.de/ gefunden

"Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch

nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen"

Vielleicht liegt es ja daran

Themenstarteram 17. November 2007 um 20:58

nein keinen einzigen. ich habe seit 1995 meinen Führerschein und hatte noch nie ein vorkommnis in dieser art und weise

MfG, Michael

am 17. November 2007 um 21:03

Wenn du für den Anwalt nichts zahlst, dann kannst ja den mal fragen.

Ansonsten würd ich doch mal bei den "Blitzern" anrufen.

Auf dem Bescheid steht bestimmt eine Nummer drauf, und dann frag mal warum mehr verlangt wird.

Mfg

Michael

Bei allem persönlichem Bedauern für Dein "Schicksal". Was hat das mit dem A3 zu tun?

Gute Frage, zumal die Grenze zur Rechtsberatung auch nicht gerade weit weg ist.

Gruß

PowerMike

Themenstarteram 17. November 2007 um 21:07

oh hat sich so ergeben Nächstesmal wieder in A4:):D

Zitat:

Original geschrieben von Audigreen

oh hat sich so ergeben Nächstesmal wieder in A4:):D

 

Wenn überhaupt, dann bitte hier das nächste Mal. ;)

Themenstarteram 17. November 2007 um 21:10

OK Danke für den hinweis

Wende Dich einfach mal vertrauensvoll an Scotty18, ich denke mal das er sich diesbezüglich auskennt;)

Viele Grüße

g-j:)

Steht doch drin warum du mehr zahlen sollst: Weil sie Dir Vorsatz unterstellen begründet mit dem ignorieren mehrer Schilder. Und damit dürften sie im Zweifelsfall auch durchkommen. Wenn man direkt rausgewunken wird ist es aus dem gleichen Grund übrigens auch sehr ungeschickt auf die Frage warum man zu schnell war mit "Ich habs eilig" zu antworten.

Wenn man es andersrum sieht, dann fände ich es eigentlich ganz fair, wenn man mich auf der Bahn nach dem ersten 120er - Schild blitzt und dafür nicht gleich Vorsatz unterstellt.

Weil ich´s entweder nicht gesehen habe oder nachts auf freier Bahn nur vom Gas gehe statt auf die Bremse zu latschen.

Das sollte doch weniger bestraft werden als wenn ich den Kölner Ring komplett mit Tacho 180 durchfahre...

... wer will denn, woher, wissen, dass Du die vorhergehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht eingehalten hast ?

Ich würde das bestreiten. Die Tat muss Dir bewiesen werden.

am 18. November 2007 um 7:59

Zitat:

Original geschrieben von Race-Hugo

... wer will denn, woher, wissen, dass Du die vorhergehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht eingehalten hast ?

Ich würde das bestreiten. Die Tat muss Dir bewiesen werden.

Das wird "man" wohl auch können, wenn "man" es schon schreibt.

Zwei Möglichkeiten: Entweder standen zwei Blitzer in einem Abstand, der diesen Schluß zulässt und der (teurere) zweite wurde mit dem "Sahnehäubchen" geahndet oder er wurde gefilmt über eben diese längere Strecke. Es besteht dabei kein Zwang zum sofortigen "Rauswinken". Im Bescheid ist mit Sicherheit das Beweismittel angegeben. Wenn dort steht FOTO, dann Variante1, wenn dort steht VIDEO, dann Variante zwei.

Ich hatte so etwas ähnliches wie der TE auch auf dem Berliner Ring.

Mehrere 120-Schilder vor dem AK und an dem AK dann der Blitzer.

Nur ein Foto, kein Video. Einspruch (vorm AG Potsdam) ging durch.

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