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Gegnerische Versicherung will nicht zahlen

Themenstarteram 1. Juni 2016 um 7:16

Hallo Leute, ich bin Neu hier und habe folgendes Problem

Bei uns in der Firma hatte ein Auto Motorbrand und die Feuerwehr kam zu Einsatz. Dabei wurde mein Auto auf der Beifahrerseite durch den Feuerwehreinsatz beschädigt, dass ich aber erst bemerkt hatte nachdem der ganze Spuk vorbei war.

Ich hatte das direkt der Firma gemeldet und die meinten es müsste die Versicherung übernehmen dessen Auto gebrannt hätte.

Ich habe das der Dame des Autos mitgeteilt, und sie meinte, dass sie es der Polizei und der Versicherung mitgeteilt.

Nachdem zwei Wochen vergangen sind habe ich nochmal nachgehackt und sie beteuerte, dass sie nochmal nachgefragt hätte es dauert halt.

Nachdem ich dann nach einem Monat immer noch nichts gehört hatte, habe ich mich dann selber drum gekümmert und siehe da es lag keine Meldung bei der Versicherung vor.

Die haben dann direkt reagiert und einen Gutachter geschickt, der hat einen Schaden von 1700 Euro festgestellt, doch zu früh gefreut, Versicherung will nicht zahlen, da der VN es der Polizei nicht mitgeteilt hat, das mein Auto beschädigt wurde.

Nachdem ich den VN darauf angesprochen hatte, meinte dieser er hätte es der Polizei per MAIL mitgeteilt, was aber scheinbar genauso wenig stimmt, wie das er es der Versicherung mitgeteilt hätte.

Was tun ????? Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten, und die Beweislast liege ja bei mir..

Danke für Eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Wenn Du dir einen Anwalt nicht leisten kannst, solltest Du trotzdem einen beauftragen. Einerseits dürfte entweder die Haftung der gegnerischen Pkw-Haftpflichtversicherung oder die Haftung des Trägers der Feuerwehr glasklar sein. Damit ist auch klar, dass die Anwaltskosten von solventen Gegnern getragen/erstattet werden müssen. Andererseits hast Du ggf. Anspruch auf Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe. Das ist also kein Drama. Trau dich ruhig zum Anwalt und sprich das auch so an. Du wirst sehen, dass man dir gerne helfen wird.

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@Paul

Sorry für die Verunstaltung deines Namen eben. hab ich korrigiert......:(

isse nix problema :D

..:D

Zitat:

@Matsches schrieb am 1. Juni 2016 um 15:13:41 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Juni 2016 um 13:42:17 Uhr:

 

wenn Behörden(bedienstete) berechtigterweise im Rahmen der Gefahrenabwehr das Eigentum eines unbeteiligten Dritten beschädigen oder dieses einfach benutzen müssen, dann ist z.B. nach den Landespolizeigesetzen u.ä. Vorschriften der unbeteiligt in Anspruch genommene Geschädigte nach diesen Vorschriften zu entschädigen. Punkt.

So auf dem Papier.

Was "in echt" passiert ist die Praxis:

Ein Beispielchen (das erst beste) 5 U 139/09

Deinen Punkt kannste wegradieren.

Jetzt Du wieder.

Das Urteil ist vom OLG Rostock - übrigens in einem früheren Beitrag bereits verlinkt. Nach den Urteilsgründen hatte der Kläger nicht ausreichend vorgetragen, dass er anderweitig keinen Schadenersatz erlangen kann.

Und das gleiche Problem hat hier der TE. Warum zahlt die Versicherung nicht? Weil er wie auch die Halterin des brennenden Autos sich nicht schnell und ausreichend darum gekümmert haben. Nicht einmal die Beschädigung durch die Feuerwehr scheint nachweisbar zu sein. Hier würde ich ansetzen und zunächst deren Stellungnahme anfordern.

Themenstarteram 2. Juni 2016 um 6:33

Hallo Leute,

erstmals Danke für die vielen Antworten und Tipps :)

Ich hatte gestern nochmals das Gespräch mit der Polizei, da der VN ja angeblich der Polizei die Mitteilung über den Schaden an meinem Auto mitgeteilt hätte.

Hier wurde mir gestern bestätigt, dass der VN sich vor ein paar Tagen dort gemeldet hätte per Mail und den Schaden an meinem Auto mitgeteilt hätte, die haben das aufgenommen und jetzt ist die Frage akzeptiert das auch die Versicherung so.

Ansonsten wird es wohl darauf hinauslaufen, das es zum Anwalt geht :mad:

Für gewöhnlich wird das akzeptiert. Die Anwaltskosten gehören zum ersatzfähigen Schaden. Scheu dich also nicht, einen Anwalt aufzusuchen.

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