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Gegnerische Versicherung will Nachweise sehen - vom alten Schaden - HIS - MwSt. & Nutzungsausfall

Themenstarteram 7. Dezember 2017 um 19:13

Guten Abend,

 

folgender Fall:

 

Ich hatte vor paar Jahren einen Unfall, per Vollkasko alles geregelt.

Hatte zu diesem Zeitpunkt fiktiv abgerechnet, die Reparaturen in Eigenregie und mit Hilfe qualifizierten Menschen vollzogen.

Es liegen etliche Ersatzteilerechnungen vor, auch die eine oder andere Werkstattrechnung, wobei der Großteil per neue Teile kaufen und selber einbauen umgesetzt wurde.

 

Nach einer gewissen Zeit kam die Versicherung per Brief bekannt, dass Informationen an HIS übermittelt wurden.

 

 

Nun ist mir jemand reingefahren, ich hatte keinerlei Schuld, die Versicherung (meine damalige VK und die jetztige gegnerische Versicherung unterscheiden sich) hat anstandslos die Kosten reguliert. Auch hier fiktiv abgerechnet, Teile neu gekauft und selber und mit anderen eingebaut.

Auch professionell (bekannter, ohne Rg.) Lackieren lassen.

 

Im Zuge dessen wollte ich die angefallenen MwSt. + Nutzungsausfall geltend machen durch meinen Anwalt.

Dem habe ich alle Informationen zukommen lassen, jetzt kam der Brief von der gegnerischen Versicherung.

 

Die wollen Nachweise sehen, dass der damalige Vollkaskoschaden vollständig repariert wurde, weil der Schaden damals nicht unerheblich war.

 

Welche Möglichkeiten habe ich? Habe ich überhaupt welche?

 

Und wieso kommen die jetzt damit, und nicht schon gleich am Anfang, als die Regulierung stattfand?

 

Haben die diese Informationen mit dem Vollkaskoschaden über die HIS erhalten, oder wie kommen die auf den Schaden von damals?

 

 

Recht herzlichen Dank!

Beste Antwort im Thema

Neuer Schaden gleiche Stelle wie der alte Schaden? Wenn ja und der neue Schaden ist auch schon behoben hast du Pech gehabt, leider. Da dürfte es kaum möglich sein die fachgerechte (!) vollständige Reparatur nachzuweisen.

Sind Erfahrungswerte, Reparaturen in Eigenregie sind in den seltensten Fällen vollständig und fachgerecht durchgeführt. Da kann ich die Versicherung schon verstehen.

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Am besten wäre ein SV-Gutachten, dass damals nach der Reparatur die vollständig fachgerechte Schadensbeseitigung bestätigt hat. Das hast Du vermutlich nicht. Ggf. helfen Dir HU-Berichte, die Rechnungen und Fotos sowie Zeugen weiter. Aber das wird vermutlich nicht auf eine Klage vor Gericht hinauslaufen.

am 7. Dezember 2017 um 20:29

Naja. Warum die jetzt kommen?

Du willst zu viel, für die nicht mehr kalkulierbar.

 

(Ich weiß ja nicht um welche Summen es geht aber) die Versicherungen zahlen bestimmte Beträge relativ anstandslos.

 

Aber wenn du nun die hand aufhältst und noch mehr willst, wird natürlich zurück geschossen.

 

Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 7. Dezember 2017 um 20:13:51 Uhr:

Im Zuge dessen wollte ich die angefallenen MwSt. + Nutzungsausfall geltend machen durch meinen Anwalt.

Dem habe ich alle Informationen zukommen lassen, jetzt kam der Brief von der gegnerischen Versicherung.

Warum fragst du nicht einfach deinen Anwalt, welchem du laut eigener Aussage bereits die Unterlagen überlassen hast? Dieser wird ja immerhin von der Versichertengemeinschaft bezahlt, da kann er dir doch diese simple Frage beantworten!

MfG

Themenstarteram 7. Dezember 2017 um 21:29

Er sagte, dass es sehr schwer wäre, der Versicherung einen Nachweis zu erbringen, weil ich überwiegende Dinge in Eigenregie gemacht habe und nicht per Werkstatt.

 

Der Aufwand würde sich zu dem, was mir zusteht, nicht lohnen.

 

Ich denke ich würde insgesamt 400-500 Euro zurück kriegen.

Nutzungsausfall plus MwSt.

 

Ich will das Geld natürlich haben, die stehen mir ja zu, nur das Problem mit dem Nachweis.

 

Das Auto wurde repariert, Ersatzteilrechnungen vorhanden, zwischenzeitlich beim TÜV gewesen, und das 2 Mal.

 

Nun kommt so eine Nachricht.

 

Ich will jetzt auch nichts mit Biegen und brechen erreichen, aber es muss doch eventuell eine Möglichkeit geben, wo die Versicherung mitspielt.

 

Ich habe im Übrigen heute beim HIS den Selbstauskunft gestellt, mal sehen was da zu sehen sein wird.

 

Einen Gutachter für die Bestätigung, dass ordentlich gearbeitet wurde und der Wagen wieder super ist, habe ich aus Kostengründen nicht in Anspruch genommen.

So ein Gutachter lässt sich ja auch fürstliche entlohnen.

 

Ich denke mein Anwalt sollte es wenigstens versuchen, wobei ich mir denke, nicht das die dann auch noch das Bezahlte infrage stellen und alles umgraben wollen.

Wäre nur unnötiger Ballast.

 

am 7. Dezember 2017 um 22:23

Zur Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch werden alle Schäden von den Versicherungen an die HIS gemeldet.

Das wird man Dir damals auch im Schreiben mit der Schadensregulierung mitgeteilt haben.

Das machen eigentlich alle Versicherer. Wenn Du z.B. Deine Gebäudeversicherung wechseln willst,

erfährt die neue Versicherung welche Schäden am Haus von Deiner früheren Versicherung bezahlt wurden.

am 7. Dezember 2017 um 22:48

Naja, im Endeffekt ist es schwer nachzuweisen dass alles fachmännisch repariert wurde und damit den Wert wieder hat.

 

Dafür brauchst du halt alle Rechnungen. Nur teile und TÜV sagen kaum was aus.

 

Immer doof sowas. Aber viele versuchen so mehrere Schäden teuer abwickeln zu lassen. Bauen aber wenn überhaupt nur Schrottteile ein oder dergleichen.

 

Alle Tipps wären jetzt eh zu spät - das Kind liegt im Brunnen.

Kosten für den Haftpflichtschaden sollen inkl. MwSt fiktiv abgerechnet weden. Damit müssen fü die MwSt Belege vorhanden sein. Wenn fiktiv abgerechnet wird, liegt ein Gutachten vor. Das Gutachten enthält in de Regel auch Angaben zu Vorschäden. Damit kann man auch die vorher selbst reparierten Vorschäden erfassen.

Ein Gutachter lässt sich übrigens nicht fürstlich entlohnen, sondern berechnet seine Kosten ganz normalwie jeder andere auch.

Neuer Schaden gleiche Stelle wie der alte Schaden? Wenn ja und der neue Schaden ist auch schon behoben hast du Pech gehabt, leider. Da dürfte es kaum möglich sein die fachgerechte (!) vollständige Reparatur nachzuweisen.

Sind Erfahrungswerte, Reparaturen in Eigenregie sind in den seltensten Fällen vollständig und fachgerecht durchgeführt. Da kann ich die Versicherung schon verstehen.

Wenn man einen Schaden in Eigenregie repariert sollte man ein Kurzgutachten erstellen lassen, in dem steht, Schaden vollständig und fachmännisch repariert. Dazu noch ein paar Fotos.

Einige Versicherer versichern ein FZG in Kasko nicht mehr, wenn ein HIS-Treffer angezeigt wird, ohne so ein Kurzgutachten. ;)

Im Nachhinein ist es schwer, gerade das fachmännisch repariert, nach zu weisen.

Das beste ist immer noch einen Schaden in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen. :)

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