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Gebrauchtwagenkauf nicht gut gelaufen

Audi TT 8S/FV
Themenstarteram 3. Juli 2016 um 17:10

Hallo zusammen,

nach meinem Q3-Ausflug bin ich jetzt wieder beim TT Coupé gelandet, der seit letztem Montag vor meiner Tür steht.

Ich habe folgendes Problem, und weiss grad nicht, wie ich damit umgehen soll.

Das Fahrzeug habe ich über die Audi-Gebrauchtwagensuche ein Autohaus in Wolfsburg gefunden. Termin gemacht, probegefahren, kurzes Gespräch mit dem Verkäufer und am nächsten Tag (10.06.) die verbindliche Gebrauchtwagenbestellung zurückgefaxt.

Da der Wagen noch aufbereitet werden, den "110 Punkte Check" durchlaufen sollte und die 19" Bereifung noch im Zulauf war, wurden mir 14 Tage bis 3 Wochen bis zur Abholung avisiert. In diesem Zuge sollten auch einige Mängel wie unter anderem

- Instandsetzung Steinschlag in Frontscheibe

- kleine Lackarbeiten auf A-Säule und Kante der Fahrertür

- weitere optische Aufbereitung

- etc.

erledigt werden.

Am 27.06. habe ich das Fahrzeug abgeholt; die 17" Winterreifen waren noch immer auf dem TT (sollen aber nachgeliefert werden), der Steinschlag nicht sauber repariert, dafür allerdings das Armaturenbrett bei den Arbeiten von Innen beschädigt, Motorraum sieht aus wie sau - nichts gereinigt, Aluteile korrodiert, da nicht neu versiegelt, Laub in den Wischerkästen, keine Lackarbeiten - es ist quasi in der Zwischenzeit nichts Nachvollziehbares (bis auf die Beschädigung) mit dem Fahrzeug passiert.

In der Freude über das Auto habe ich über die nicht beseitigten Kratzer an der A-Säule hinweggesehen, und bin beim Rest leider gutgläubig davon ausgegangen, dass die Punkte in den 3 Wochen erledigt wurden.

Der Rest ist mir erst aufgefallen, als ich den Wagen einen Tag später gemeinsam mit einem Freund (KFZ-Meister) in seiner Werkstatt gegengecheckt habe.

Zusätzlich folgender Sachverhalt: Im Kaufvertrag war von einem Audi Werksdienstwagen die Rede. Nach Unterzeichnung des Vertrages erhielt ich die Zulassungsbescheinigung mit 1. Halter "Sixt Autovermietung".

Ich kann mit viel umgehen - wenn ich von einem Audi Vertragshändler retrospektiv allerdings derartig schlecht behandelt bzw. getäuscht werde, sehe ich echten Handlungsbedarf. Hattet Ihr bereits ähnliche Erfahrungen? Wie seid Ihr damit umgegangen? Ich möchte das Fahrzeug wirklich gern behalten, aber natürlich die o.g. Schäden beseitigt haben.

Was kann ich Eurer Meinung nach unternehmen?

*edit*

Zum Fahrzeug: TT 2.0 TFSI daytonagrau aus 10/2015 mit 26 TKM auf der Uhr

Ich danke Euch schon vorab für Eure Hinweise. Viele Grüße!

Beste Antwort im Thema

Wenn es laut Kaufvertrag ein Werkswagen gewesen sein soll und nach den Fahrzeugpapieren eine Sixt Mietkiste war dann sehe ich da arglistig Täuschung. Ab zum Rechtsanwalt und auf Wandlung bzw. Rückgabe bestehen.

34 weitere Antworten
34 Antworten
am 3. Juli 2016 um 17:21

Insbesondere die Tatsache, dass Dir verschwiegen wurde, dass der Vorbesitzer Sixt war finde ich schon krass. Folgendes habe ich auf die schnelle gefunden:

https://autokaufrecht.info/.../

am 3. Juli 2016 um 17:23

Solltest Di eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich mich mit dem Fahrzeugkauf nicht einfach so abfinden. Kleiner Hinweis für's nächste Mal: Mietwagen haben typischerweise meist 26 tkm beim Abverkauf auf der Uhr, Werksdienstwagen i.d.R. unter 10 tkm.

am 3. Juli 2016 um 17:34

Wenn du alles schriftlich hast, dann sag ihnen, dass sie alles so beheben sollen wie es besprochen war und gut.

Wenn nicht dann hast du natürlich Pech.

Rede mit denen vernünftig und guck was passiert, wenn nicht einfach gucken ob du vom Kauf zurücktreten kannst oder nimm dir ein Anwalt.

habt ihr den übergabezustand ( mit beseitigung der angeführten mängel ) im vertrag fedtgelegt, wenn nicht ist das schlecht für dich.

Themenstarteram 3. Juli 2016 um 18:02

Danke für Eure Antworten bisher. Nein, die Mängel wurden im Gespräch erörtert und zugesagt, diese im Rahmen der "optischen Aufbereitung" (die ist im Vertrag schriftlich fixiert), zu beseitigen.

Wenn es laut Kaufvertrag ein Werkswagen gewesen sein soll und nach den Fahrzeugpapieren eine Sixt Mietkiste war dann sehe ich da arglistig Täuschung. Ab zum Rechtsanwalt und auf Wandlung bzw. Rückgabe bestehen.

am 3. Juli 2016 um 18:51

Wenn ich sowas les, wird mir richtig schlecht. Es muss dir gesagt werden, vor Kauf, dass es sich um einen Mietwagen gehandelt haben muss. Ich würde an deiner Stelle einmal mit dem reden, ob er ihn 1:1 so zurück nimmt. Wenn nicht, dann ab zum Anwalt.

Werkswägen werden ganz anders behandelt als richtige Mietwägen.

am 3. Juli 2016 um 19:00

Erst erzählt man Dir das es sich um einen Werksdienstwagen handelt und dann auf einmal ist es ein Fahrzeug aus einer Fahrzeugvermietung :mad:

Geht gar nicht........den würde ich nicht nehmen!

In einem 3/4 Jahr 26.000km........ist schon happig.

Und wer weiß wie diese 26.000km gefahren wurden.

Da hätte ich echte Bauchschmerzen.

am 3. Juli 2016 um 19:18

Über die angebliche Seriösität von Vertragshändlern kann man auch nur den Kopf schütteln. Die müssen ihre Kisten vom Hof fegen, egal wie. Ob ein Werkdienstwagen am Ende anders behandelt wird als ein Leihwagen, das weiß niemand. Ich habe Werksangehörige in meiner Nachbarschaft, die waschen ihre Fahrzeuge kein einziges Mal. Hatte letztes Jahr mal einen Golf-Werksdienstwagen bei einem großen VW-Autohaus in Deggendorf online ohne Besichtigung gekauft. 9 Monate alt, 6.000 km auf der Uhr. Er wurde als Nichtraucherwagen inseriert, stank aber bei Abholung ohne Ende nach kaltem Rauch. So gehen also auch Werksangehörige mit ihren Fahrzeugen nachlässig um. Hatte Glück, es handelte sich um einen Feenabsatzvertrag und ich würde nicht auf mein Widerrufsrecht hingewiesen. Hab dien Wagen denen deshalb wieder auf den Hof stellen können, ohne Wertersatz leisten zu müssen. Kleiner Tipp: Die Schlichtungsstelle des Bundesverbandes Deutsches Kfz-Handwerk bieten in solchen Fällen kostenlose Dienste an.

am 3. Juli 2016 um 20:39

Unseriös, soll mir keiner erzählen, dass der Händler das nicht gewusst haben will. Das mit dem Ex-Vermieter hätte ich (und fast jeder andere hier) dir gleich sagen können, allein anhand der Km-Leistung und EZ. Ist an anderer Stelle bereits diskutiert worden, weil diese Autos vermehrt auf den Markt gekommen sind. Das hilft dir jetzt natürlich auch nicht weiter. Aber du hast ja Garantie (falls was sein sollte) und der Preis wird wohl auch gestimmt haben, jedenfalls ist der dadurch weniger Wert.

Für mich persönlich wäre ein Ex-Vermieter nichts, andere hingegen haben damit aber auch gute Erfahrungen gemacht.

Wenn er denn auch wirklich unfallfrei ist, das würde ich nämlich als erstes prüfen, und er dir gefällt, dann kannst du ihn ja behalten, warum auch nicht?

Hast du denn auch wirklich Winterreifen drauf? Die Vermieter haben meistens Ganzjahresreifen, guck mal nach.

Themenstarteram 3. Juli 2016 um 20:55

Es sind aktuell Winterreifen auf 17" drauf. Im Kaufvertrag steht "Audi Werksdienstwagen". Ich hab grundsätzlich kein Problem mit einem Mietfahrzeug, wenn es gepflegt ist. Der Wagen steht so auch gut da. Prämisse war allerdings, dass die voran genannten Mängel behoben werden und ich auf Basis der Audi Plus Garantie - speziell dem 110 Punkte Check, der eben auch optische Attribute beinhaltet - davon ausgegangen bin, das dies auch passiert. Habe knapp 34.000€ (Neuwert laut Konfiguration 54.000€) für den Wagen hingelegt und erwarte dafür, dass mir das Fahrzeug in einem Top-Zustand präsentiert und übergeben wird. Kontakt zum Verkäufer - und sicherheitshalber zur Geschäftsführung des Autohauses - ist hergestellt. Mal sehen, was die nächste Woche bringt. Den Hinweis mit der Schlichtungsstelle nehme ich mal mit.

Servus Stefan,

wenn Du schreibst "Ich möchte das Fahrzeug wirklich gern behalten" machst Du Dir das Leben schwer und wirst im Streitfall zu sehr kompromissbereit (= schwach) sein.

In einem ähnlich gelagerten Fall hatte ich das Auto mit noch roten Nummern auf dem Hof und den Kaufpreis noch nicht überwiesen. Der Wagen war laut KFz-Brief 1 Jahr älter als im Angebot und auch Kaufvertrag angegeben und hatte deshalb noch keine Airbags (lang, lang ist's her). Einen aufwendigen Motorumbau hatte ich zusätzlich in Auftrag gegeben, da wäre ordentlich was an Streitwert zusammengekommen.

Ein befreundeter Anwalt hatte mir damals geraten, daß man dieses Auto wegen irrtümlich zugesicherter Eigenschaften keinesfalls bezahlen, es gern auf einen Prozess ankommen lassen, und der Händler umgehend den Wagen auf eigene Kosten abholen soll. Merkwürdigerweise hatten wir sofort den Chef (langjähriges DTM-Team) anstelle eines Verkäufers am Telefon, und wir haben uns sowohl auf die Nachrüstung als auch einen ordentlichen Preisnachlass wegen des geringeren Wiederverkaufswertes geeinigt. Dieses Gespräch habe ich aus dem ganz o.a. Grund nicht selber geführt (ich wollte das Auto ja unbedingt haben und wäre tatsächlich viel zu früh eingeknickt).

 

Die mündlich zugesicherten Nachbesserungen helfen Dir nicht weiter, wohl aber die Zusage "Werksdienstwagen" und damit hast Du für die Rückgabe ein ganz starkes Argument.

(1) persönliche Erfahrung und Rat eines befreundeten Kfz-Meisters u. Autohausbesitzers: Werksdienstwägen werden niemals(!!) liebevoll behandelt, insbesondere behutsames Warmfahren ist da ein Fremdwort und somit ein Risiko, welches ich keinesfalls eingehen wollte, wenn ich so ein Auto über die übliche Garantiezeit hinaus behalten wollte.

(2) Es gibt immer wieder Leute, die ihren geliebten(!) und deshalb gepflegten TT schweren Herzens hergeben müssen, weil die Frau nicht mehr will, die Kinder oder Hund zu groß geworden sind. Da würde ich eher mal gucken..

(3) - bitte nicht als belehrend verstehen, sondern als gut gemeinten Rat eines 2x "gebrannten Kindes" Zweimal, denn da gab es noch früher mal einen GTI, der als Werkskurierfahrzeug "nur" 6.000km gelaufen war..

Mein 8J zuvor wsr auch ein "Werksdienstwagen" mit Sixt im Brief. Das stand zwar nicht in der Verkaufsanzeige, aber der Verkäufer hat es mir während des ersten Gesprächs gesagt und es auch in den Vertrag geschrieben ("ehemaliges Mistfahrzeug").

Er hat mir damals auch plausibel erklärt, wie diese Konstellation zustande kommt, aber ich erinnere mich nicht mehr. Aber dafür habe ich im Web das gefunden:

http://www.a1talk.de/.../page-5#post-193331

Ich hatte vor dem TT einen A4 Cabrio.Das war ein Ex Mietfahrzeug,allerdings von einer kleinen Autovermietung hier bei uns in der Nähe.Gekauft habe ich es von einem Vertragshändler.Damals ein Jahr alt und 15000 Kilometer.Ich hatte das Auto neun Jahre ,größere Probleme gab es keine.Gesagt wurde mir das damals im Verkaufsgespräch mit dem Hinweis ein Händler wäre dazu verpflichtet wenn es sich um ein Mietfahrzeug handelt.

Ich habe beruflich bedingt ,öfter mal mit Chefs von mittelständigen Firmen zu tun,wenn ich denen ihre Autos sehe,würde ich das nicht kaufen.Die meisten von denen sehen das als Gebrauchsgegenstand der nach 3 Jahren eh ersetzt wird.Die Wartungen werden da gemacht,ansonsten aber halt nix von wegen mal Lack pflegen oder so.

Das ist halt in Zeiten vom Leasing so,bei Firmen schlucken dann die Händler einiges runter wegen dem Zustand vom Auto,schließlich wird immer ein neuer geleast.

Es ist halt nicht jeder so wie die meisten hier von uns,die viel Zeit investieren damit das Auto immer top gepflegt ist.

Deshalb würde ich bei einem gebrauchten TT,auch einen Kauf von privat nicht ausscließen.

Durchaus möglich,das man da an ein Auto kommt,das mit Liebe behandelt wurde.............

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