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Gebrauchtwagen-Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate. Muss Händler zahlen?

Themenstarteram 17. November 2009 um 16:43

Hallo.

habe meinen Touran gebraucht beim Händler gekauft (Ende Juli 2009) und auch eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen.

Jetzt ist meine Standheizung kaputt.

Dieser Defekt trat also innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit auf (wenn er nich sogar von Anfang an bestand).

Dazu kommt, dass der Händler die Beweislast hat (da innerhalb der ersten 6 Monate).

Also zahlen muss, wenn er nicht beweisen kann, dass ich am Defekt schuld bin.

Im Moment steht mein Auto noch beim Händler.

Ich habe von Anfang an durchblicken lassen, dass ich dies als Gewährleistungsfall sehen und deswegen keinen Cent zahlen werde.

Der Händler sieht das anders.

Er fängt dauernd mit meiner Garantie an und meint:

"man müsse es der Garantie-Versicherung melden und sich dann nochmals über die Kosten unterhalten".

Ich habe einen Anwalt in der Familie, der meint, dass der Händler da keine Chance hat und die Kosten übernehmen müsste.

Wie gesagt: Weil gesetztliche Gewährleistung und Beweislast beim Händler.

Aber hat von Euch jemand vielleicht praktische Erfahrung mit einem solchen Fall und weiss es aus eigener Erfahrung?

Danke und Gruß Robert

Beste Antwort im Thema

Ich würde mich eher über die sorgenfreie Rückabwicklung freuen, dem Händler die Gurke auf den Hof stellen und froh sein, dass ich sie los bin.

100% des Kaufpreises zurück, was will man mehr? Manche kriegen echt den Hals nicht voll. Da hat man mal nen Händler, der es nicht auf nen Rechtsstreit ankommen lässt und von sich aus die Rücknahme anbietet, ohne Nutzungsgebühren zu verlangen.... drüber freuen, Angebot annehmen, neues Auto mit besserem Zustand suchen.

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Vielleicht kannst dich mit dem Händler einigen, dass ihr euch die Kosten teilt ? Ich habe zwar nur wenig Hoffnung, aber dass man es wenigstens versucht hat.

Ist es ein renommiertes Autohaus ? Mit denen lässt sich eher reden .

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 26. März 2015 um 06:20:15 Uhr:

Ist es ein renommiertes Autohaus ? Mit denen lässt sich eher reden .

Das kann ich so bestätigen. Im Jahr 2008 habe ich meinen A6 gekauft, auf dem Weg nach Hause habe ich gemerkt, dass die Bremsscheiben vorn schlagen, wenn sie richtig heiß wurden. Der Händler (großes Audi Autohaus) hat die Teile bezahlt und ich den Einbau. Und das, obwohl die Bremse definitiv ein Verschleißteil ist.

am 26. März 2015 um 9:37

Zitat:

@dolofan schrieb am 26. März 2015 um 08:12:57 Uhr:

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 26. März 2015 um 06:20:15 Uhr:

Ist es ein renommiertes Autohaus ? Mit denen lässt sich eher reden .

Das kann ich so bestätigen. Im Jahr 2008 habe ich meinen A6 gekauft, auf dem Weg nach Hause habe ich gemerkt, dass die Bremsscheiben vorn schlagen, wenn sie richtig heiß wurden. Der Händler (großes Audi Autohaus) hat die Teile bezahlt und ich den Einbau. Und das, obwohl die Bremse definitiv ein Verschleißteil ist.

Die Bremse ist zwar ein Verschleißteil - aber in diesem Fall hat der Mangel doch offensichtlich bei Übergabe bereits bestanden. Hättest du da nicht völlig kostenfrei aus der Nummer rauskommen müssen? Händler-Gewährleistung?

am 26. März 2015 um 9:41

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 26. März 2015 um 10:37:49 Uhr:

Zitat:

@dolofan schrieb am 26. März 2015 um 08:12:57 Uhr:

Das kann ich so bestätigen. Im Jahr 2008 habe ich meinen A6 gekauft, auf dem Weg nach Hause habe ich gemerkt, dass die Bremsscheiben vorn schlagen, wenn sie richtig heiß wurden. Der Händler (großes Audi Autohaus) hat die Teile bezahlt und ich den Einbau. Und das, obwohl die Bremse definitiv ein Verschleißteil ist.

Die Bremse ist zwar ein Verschleißteil - aber in diesem Fall hat der Mangel doch offensichtlich bei Übergabe bereits bestanden. Hättest du da nicht völlig kostenfrei aus der Nummer rauskommen müssen? Händler-Gewährleistung?

Hätte er, ja. Die Bremsen müssen bei Übergabe entweder mangelfrei sein (was sie ja nicht waren) oder der Mangel muss aufgeführt sein (was er wohl nicht war). In diesem Fall wären 100 % der Kosten dem Händler zuzuschreiben gewesen, da hat sich dolofan übern Tisch ziehen lassen.

Natürlich kann man das so sehen, dass ich mich habe über den Tisch ziehen lassen. Der Händler hat aber erstmal alles abgelehnt und mir mitgeteilt, dass die Bremse ein Verschleißteil ist. Da ich den Wagen aber dringend benötigt hatte, wurden die Teile bestellt und selbst eingebaut.

Ein späterer Anruf vom Anwalt (für mich kostenlos) hat den Händler überzeugt, dass der Fall eigentlich alles sein Bier gewesen wäre. Daraufhin wollte der Händler das Auto selbst reparieren, was aber mittlerweile zu spät war. Rechnung konnte ich ihm nur für die Teile vorlegen. Da der Händler 400 KM weiter sitzt, fand ich die Lösung OK.

Bin am Ende doch noch _fast_ kostenfrei aus der Nummer rausgekommen.

Zitat:

@dolofan schrieb am 26. März 2015 um 11:12:27 Uhr:

Natürlich kann man das so sehen, dass ich mich habe über den Tisch ziehen lassen. Der Händler hat aber erstmal alles abgelehnt und mir mitgeteilt, dass die Bremse ein Verschleißteil ist. Da ich den Wagen aber dringend benötigt hatte, wurden die Teile bestellt und selbst eingebaut.

Ein späterer Anruf vom Anwalt (für mich kostenlos) hat den Händler überzeugt, dass der Fall eigentlich alles sein Bier gewesen wäre. Daraufhin wollte der Händler das Auto selbst reparieren, was aber mittlerweile zu spät war. Rechnung konnte ich ihm nur für die Teile vorlegen. Da der Händler 400 KM weiter sitzt, fand ich die Lösung OK.

Bin am Ende doch noch _fast_ kostenfrei aus der Nummer rausgekommen.

Ok, wenn du den Einbau selbst gemacht hast, kann der Händler natürlich auch keine Kosten dafür übernehmen.

Die "Alternative", zum Händler zu fahren (2*400 KM) und einen ganzen Tag dabei zu verlieren, fand ich nicht so reizend. Er hätte sogar die Spritkosten übernommen, meine Zeit hätte er aber nicht bezahlt.:cool:

Zitat:

@dolofan schrieb am 26. März 2015 um 11:32:31 Uhr:

Die "Alternative", zum Händler zu fahren (2*400 KM) und einen ganzen Tag dabei zu verlieren, fand ich nicht so reizend. Er hätte sogar die Spritkosten übernommen, meine Zeit hätte er aber nicht bezahlt.:cool:

Naja - das ist halt "Betriebsrisiko". Auch hier kann der Händler ja nix dafür, dass du soweit weg wohnst.

Wenn der Lieblingswagen nun mal 400 km entfernt steht :)

Anyways, du hast die Geschichte ja einigermaßen gut überstanden und das Autochen rollt(e) wieder zuverlässig.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 26. März 2015 um 11:40:30 Uhr:

Wenn der Lieblingswagen nun mal 400 km entfernt steht :)

STAND, jetzt ist er im Ausland (Bayern).:D Den Wagen hatte ich vom 2008-2013. Ich war damals mit der schnellen Abwicklung der Bremsensache (nach dem kurzen Anwalt Einsatz) zufrieden.

Ich sehe gerade, dass ich leicht übertrieben hatte, es waren nur 350 KM, keine 400.:cool:

Ich klinke mich mal mit meinem Anliegen hier an und mache kein neues Thema auf.

Ich habe vor 3 Wochen einen gebrauchten Peugeot 308 bei einem Peugeot-Händler gekauft. Innerhalb der ersten zwei Wochen sind folgende Mängel aufgetreten:

- Funkfernbedienung defekt --> wurde ersetzt

- Türverschalung klappert --> wurde behoben

- Scheinwerferhalterung Fahrerseite gebrochen --> neuer Scheinwerfer wurde bestellt, muss noch montiert werden

- Türfangband defekt --> wurde ebenfalls erst bestellt

- Das schlimmste: Vor einer Woche bin ich mit dem Wagen liegen geblieben! Laut ADAC und Werkstatt ist die Steuerkette defekt und laut Werkstatt wurde noch einiges anderes in Mitleidenschaft gezogen und der Motor müsste komplett überholt werden.

 

Nun wurde mir ebenfalls angedroht, dass ich die anstehenden Reparaturen eventuell selbst tragen müsste, welches einige tausend Euro wären! Ich habe dann auf die Gebrauchtwagengarantie verwiesen. Das hat den Händler aber ziemlich kalt gelassen (mein alter Berater, der die vorherigen Reparaturen kostenlos veranlasst hat, fällt leider aufgrund von Krankheit länger aus). Seine Vertretung meinte dann, dass die Kosten für die Reparaturen ja den Kaufwert übersteigen würden und er am liebsten vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, sich dazu Gedanken macht und er sonst das Auto einfach da behält und ich mein Geld zurückkriege.

Darf er einfach einseitig vom Kaufvertrag zurücktreten, nur weil es ihm zu teuer ist?! :eek:

Ist er nicht verpflichtet die Reparaturen kostenlos im Rahmen der Gewährleistung durchzuführen?

Wäre über eure Hilfe echt dankbar, bin aufgrund der Dreistigkeit leicht geschockt! :confused:

PS: Bin leider erst aufgrund des Threads darauf aufmerksam geworden, dass die Gebrauchtwagengarantie und die Gewährleistung zwei paar Schuhe sind. Was sind denn genau die Unterschiede?

Das findest du am Besten bei Wikipedia erklärt. Ansonsten wohl über Google auf vermutlich 231.246 Seiten, alleine auf Deutsch.

Wenn die Kosten für die Nachbesserung/Reparatur den Wert des Fahrzeugs überschreiten, braucht er das Fahrzeug nicht zu reparieren und zahlt Dir stattdessen den Kaufpreis zurück.

Und wenn ich so lese was da alles schon kaputt war, ist es das Beste, was Dir passieren kann.

In Ordnung, vielen Dank für die Informationen.

am 25. Mai 2018 um 20:50

ist jetzt die gesetzliche Gewährleistung 6mon oder mindestens 1jahr?

Für Neuware 2 Jahre, gebrauchte Ware kann auf 1 Jahr beschränkt werden. In beiden Fällen muss der Verkäufer in den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag oder bereits angelegt war.

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