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Gebrauchtkauf wird sicherer

Harley-Davidson FXS Softail

Nachfolgendes Urteil des BGH für den Gebrauchtkauf von Pkw wird mit Sicherheit 1 zu 1 auf den Gebrauchtkauf von Motorrädern übertragen werden...

Zitat:

"Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern beim Kauf von Gebrauchtwagen ausgeweitet. Das Urteil klärt die Frage, wer die Ursache für einen Schaden beweisen muss, der innerhalb von sechs Monaten auftritt. Wegen einer Entscheidung des EU-Gerichtshofs vom 4. Juni 2015 (C-497/13, NJW 2015,

2237) musste der BGH seine Rechtsprechung ändern. In größerem Umfang als bisher liegt die Beweislast beim Verkäufer.

Getriebe kaputt: vorhandene Macke oder Bedienfehler?

In dem verhandelten Fall ging es um einen Getriebeschaden. Nach fünf Monaten und einer Laufleistung von 13.000 Kilometern funktionierte die Automatikschaltung nicht mehr richtig. Deshalb wollte der Käufer von der Autohändlerin sein Geld zurück bekommen. Strittig war, ob der Käufer beweisen muss, dass er die Schaltung nicht selbst durch falsches Schalten kaputt gemacht hatte. Einem Gutachten zufolge war sowohl eine Vorschädigung des Getriebes als auch ein Bedienfehler möglich.

Käufer ist im Recht – auch wenn Ursache des Mangels unklar bleibt.

Nach der neuen Rechtsprechung des BGH muss der Verkäufer nachweisen, dass der Käufer die Schaltung falsch bedient hat (Az.: VIII ZR 103/15). Gelingt ihm das nicht, wird nun zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass der Schaden von Anfang an zumindest im Ansatz vorhanden war. Das gilt sowohl wenn die Ursache des Schadens unklar ist, als auch wenn nicht nachweisbar ist, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt, für den der Verkäufer verantwortlich ist. Voraussetzung ist dabei immer, dass der Schaden innerhalb von sechs Monaten auftritt.

Bisher trug der Käufer ein höheres Risiko

Nach der bisherigen Rechtsauffassung des BGH musste der Käufer das Risiko tragen, wenn die Ursache eines Schadens sechs Monate nach dem Verkauf nicht definitiv geklärt werden konnte. Nach der neuen Rechtsprechung des BGH muss das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den Fall nun neu verhandeln. Dabei muss das OLG vor allem prüfen, ob der Verkäufer des Wagens definitiv nachweisen konnte, dass der Getriebeschaden nicht bereits beim Verkauf vorlag.

Auto-Club Europa: "Käufer ist jetzt immer auf der sicheren Seite"

Der Auto-Club Europa begrüßte das Urteil: "Der Käufer ist jetzt immer auf der sicheren Seite und muss sich nicht mit der Beweisführung abkämpfen", teilte der Verband mit."

Quelle: http://www.t-online.de/.../...rteil-verstaerkt-rechte-der-kaeufer.html

Gruß Brus

Beste Antwort im Thema

Tja, das ist alles dem Verbraucherschutz und der immer mehr um sich greifenden Anspruchsmentalität geschuldet. Immer mehr Menschen laufen mit einem ständigen "Das steht mir zu!" auf den Lippen durch die Gegend, immer weniger fragen "Was bin ich schuldig?". Rechts-/Unrechtsbewußtsein und gesunder Menschenverstand sterben langsam aus, Gesetzgeber und Rechtsprechung stellen sich halt darauf ein. Verbring mal 200 km auf der Autobahn, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Durchfahrtsverbote und Überholverbote haben für viele nur noch Hinweischarakter, bestenfalls werden sie als Empfehlungen verstanden, aber nicht als etwas, woran man sich zu halten hätte.

Letztlich schaufelt sich diese Gesellschaft auf ihrem Weg zur Dekadenz ihr eigenes Grab, und auf Einzelschicksale wird dabei nun mal keine Rücksicht genommen.

Gruß Thomas

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Zitat:

@Brus schrieb am 13. Oktober 2016 um 07:20:53 Uhr:

 

Bisher trug der Käufer ein höheres Risiko

Nach der bisherigen Rechtsauffassung des BGH musste der Käufer das Risiko tragen, wenn die Ursache eines Schadens sechs Monate nach dem Verkauf nicht definitiv geklärt werden konnte.

Quelle: http://www.t-online.de/.../...rteil-verstaerkt-rechte-der-kaeufer.html

Gruß Brus

Ich kann dem Satz nichts neues abgewinnen. Was heißt "bisher"? Da hat sich doch auch nach der neuen Auffassung nichts geändert. ..

Grüße Thomas

am 13. Oktober 2016 um 7:27

Zitat:

Nach der neuen Rechtsprechung des BGH muss der Verkäufer nachweisen, dass der Käufer die Schaltung falsch bedient hat (Az.: VIII ZR 103/15). Gelingt ihm das nicht, wird nun zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass der Schaden von Anfang an zumindest im Ansatz vorhanden war.

Das ist wohl neu!

Früher musste der Käufer nachweisen, dass er nicht falsch geschaltet hat und somit den Schaden verursacht hat! Die Beweisführung ist eigentlich beiderseits schwierig bis unmöglich. Hier wurde wohl im Sinne des Käuferschutzes die Rechtssprechung neu ausgelegt.

Ich weiß aber nicht, ob es auch bei Privatverkäufen so ist, weil in diesem Fall ist es ja eine Autohändlerin (gewerblich) und ein Privatmann, also Expertin und Laie... vereinfacht ausgedrückt!

Wenn ich hier falsch liege so berichtige man mich... ;)

Gruß

Lars

Genau so verstehe ich das auch, Lars!

Und das ist eben eine Beweiskraftumkehr, die sich nun erheblich zu Gunsten des Käufers gewendet hat.

Gruß Brus

am 13. Oktober 2016 um 7:48

Was zur Folge hat, daß die Gerbrauchtfahrzeuge wieder teurer werden um einem Mißbrauch monetär entgegen zu wirken, bzw. mehr "im Kundenauftrag" verkauft werden wird.

Ob das alles sinnvoller ist wage ich zu bezweifeln.

Ja, ich sehe da auch absolut kein Problem.

Das Gewerbe wird sich preislich darauf einstellen durch Preiserhöhungen wg. Gebrauchtwagengarantie, Versicherungen etc.

Das ganze natürlich zu Lasten des Endverbrauchers, wie immer.

am 13. Oktober 2016 um 8:29

Das mit den Preiserhöhungen sehe ich auch so, allerdings wird sich der Preis auch irgendwann wieder auf Normalniveau senken, da ja schließlich auch bei den Händlern Wettbewerb herrscht und im Lager ja auch ein gewisser Umschlag von nöten ist. Die Händler brauchen ja auch Cash in der Däsch.... ;) Muss man halt handeln...

So langsam wird das Ganze auch ein wenig lächerlich. Durch das neue Gewährleistungsrecht sollten eigentlich die Schwerbetrüger oder Gebrauchtwagenpfuscher vom Markt geholt werden aber wie soll ein guter normaler Gebrauchtwagenhändler da noch gerade stehen? Für alles, auch nach 13.000KM??? Da stehen ja noch nicht mal die Hersteller nach ihrer Garantie mehr richtig gerade für. Vielleicht wenn man ne Menge Glück hat, kriegst mit Kulanz das Material entschädigt.

Ich finde das langsam albern und erinnert mich immer mehr an die zunehmenden Restriktionen wie Frankreich Handschuhe usw.

Für Privatkauf gilt das nicht. Das Gewährleistungsrecht gilt grundsätzlich zwischen Händler als VK und Privat als K.

Nicht umgekehrt und nicht zwischen Händlern.

Tja, das ist alles dem Verbraucherschutz und der immer mehr um sich greifenden Anspruchsmentalität geschuldet. Immer mehr Menschen laufen mit einem ständigen "Das steht mir zu!" auf den Lippen durch die Gegend, immer weniger fragen "Was bin ich schuldig?". Rechts-/Unrechtsbewußtsein und gesunder Menschenverstand sterben langsam aus, Gesetzgeber und Rechtsprechung stellen sich halt darauf ein. Verbring mal 200 km auf der Autobahn, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Durchfahrtsverbote und Überholverbote haben für viele nur noch Hinweischarakter, bestenfalls werden sie als Empfehlungen verstanden, aber nicht als etwas, woran man sich zu halten hätte.

Letztlich schaufelt sich diese Gesellschaft auf ihrem Weg zur Dekadenz ihr eigenes Grab, und auf Einzelschicksale wird dabei nun mal keine Rücksicht genommen.

Gruß Thomas

@ mk302

Sehr richtig. Der Nanny-Staat läßt grüßen.

Das ganze Leben ist sehr risikoreich und man muss lernen damit umzugehen.

Es ist in etwa so wie mit Feuer. Man stelle sich vor unsere Vorfahren hätten aus Angst vor Verbrennungen es einfach verboten.

Ha, der war gut. Dann würden wir immer noch rohes Fleisch fressen und Beeren sammeln.;)

Und wir würden weiterhin von Bären gesammelt werden...

... und auf nem Mammut durch die Lande Cruisen.

Aber aufpassen bei Gebraucht- und vor allem Importmammuts :D

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