Geblitzt auf Autobahn
Servus,
ich habe da ein Problem, ich war gestern mit ein paar Freunden unterwegs wir waren etwas weiter weg von zuhause wo wir uns kaum auskannten, nun gut auf der Rückfahrt sollte ich fahren weil mein Kumpel kein bock hatte und der andere auch nicht. Das Fahrzeug ist auf meinen Kumpel angemeldet, der Beifahrer war. Wie es auch anders kommen muss. Kam ein 80 Schild auf der Autobahn (Dunkel und nebelig), ich sehe es zuspät und zack kam das Rote licht. Der Tacho war ca 120. Was können wir dagegen tun? Wir haben beide unseren Führerschein erst gemacht, also beide in Probezeit. Konsequenzen wären ja 80-120E Bußgeld und 1Punkt + Aufbauseminar.
Was für möglichkeiten haben wir dagegen vorzugehen? Es war wie gesagt dunkel und Nebelig dazu kommt das wir uns da überhaupt nicht auskannten und direkt nach dem 80Schild kam die Blitze also keine große Zeit um abzubremsen.
Hoffe auf Hilfe
Lg
Beste Antwort im Thema
NIX!
Schon allein deine Angaben sagen aus, das Du zum führen eines Kraftfahrzeug untauglich bist.
215 Antworten
Würde es denn funktionieren wenn der Vater denn Punkt bekommt, oder meinen Vater als Fahrer einträgt? Schauen die da so genau nach?Also Fotoabgleich? Oder ist das erledigt sobald das bezahlt ist?
Zitat:
@MvM schrieb am 4. April 2016 um 08:55:47 Uhr:
Also ich bin dafür, dass alle Führerscheine in Chipkarten mit Pin umgetauscht werden müssen.
Fahrzeuge müssen mit einem Kartenlesegerät ausgestattet werden. Das Fahrzeug lässt sich nur starten, wenn eine gültige Karte mit korrektem Pin genutzt wird. Das Fahrzeug gibt dann per Funk weiter, wer gerade fährt.
Ebenso gibt es eine Verbnüpfung zwischen Tacho und Google-Maps. Fährt der Wagen zu schnell ist sofort ein Bußgeld fällig. So spart der Staat sich die teure Wartung für die Geschwindigkeitsmessgeräte.Das Leben könnte so schön sein, so sicher, so überwacht... 😉
Falls es noch keiner begriffen hat, Überwachung wird immer dann notwendig, wenn wir uns über bestimmte Regeln hinwegsetzen und meinen wir sind schlauer als das Gesetz, das Gesetz zieht dann nach und sagt dann immer "Ne ich bin schlauer !"
Wir haben es also selbst in der Hand.
@TE
Liest Du eigentlich, was geantwortet wurde? Wenn der Vater des Kumpels von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, dann hast Du eine gute Chance. Wenn er Dich angibt, dann wirst Du da eher nicht rauskommen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. April 2016 um 09:18:14 Uhr:
Wenn der Vater des Kumpels von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, dann hast Du eine gute Chance. Wenn er Dich angibt, dann wirst Du da eher nicht rauskommen.
Amen!
TE: Teile uns mit wie es aus gegangen ist.
Gruß Metalhead
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Zitat:
@Patrick0403 schrieb am 4. April 2016 um 09:12:50 Uhr:
Würde es denn funktionieren wenn der Vater denn Punkt bekommt, oder meinen Vater als Fahrer einträgt? Schauen die da so genau nach?Also Fotoabgleich? Oder ist das erledigt sobald das bezahlt ist?
Die Polizei geht sehr systematisch vor. Sie sehen auf den ersten Blick, dass der junge Fahrer nicht der deutlich ältere Halter sein kann. So fällt der verdacht erst mal auf den Sohn... Wenn dann die Rückmeldung kommt, dass der Sohn es nicht war, man aber keine Ahnung hat, wer gefahren sein könnte, beginnt eine Recherche. In den meisten Fällen findet man den Bekannten dann in der Facebook-Freundesliste eines Familienmitgliedes. Andere soziale Medien, oder eine Anfrage bei der Schule/Ausbildungsstelle oder den Nachbarn, werden auch gerne genutzt.
In seltenen Fällen hat man Glück und der Täter wird erst nach der Verjährung gefunden. So spart man sich das Bußgeld und die Punkte. Die Tat kann aber später immer noch gegen dich verwendet werden, wenn erneute Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt werden.
Und wenn das alles nichts bringt, werden sämtliche CSI-Teams drauf angesetzt. 😁
Gruß Metalhead
Zitat:
@MvM schrieb am 4. April 2016 um 09:45:17 Uhr:
Die Polizei geht sehr systematisch vor. Sie sehen auf den ersten Blick, dass der junge Fahrer nicht der deutlich ältere Halter sein kann. So fällt der verdacht erst mal auf den Sohn... Wenn dann die Rückmeldung kommt, dass der Sohn es nicht war, man aber keine Ahnung hat, wer gefahren sein könnte, beginnt eine Recherche. In den meisten Fällen findet man den Bekannten dann in der Facebook-Freundesliste eines Familienmitgliedes. Andere soziale Medien, oder eine Anfrage bei der Schule/Ausbildungsstelle oder den Nachbarn, werden auch gerne genutzt.
Klar, die Polizei hat auch sonst kaum Aufgaben, denen sich nachzugehen lohnt. Für eine kleine Owi wird solcher Aufwand sicherlich in der Regel nicht betrieben. Vor allem führt sie gar nicht die Ermittlungen, das macht die Bußgeldstelle. Diese kann die Polizei um Unterstützung bitten.
Zitat:
@MvM schrieb am 4. April 2016 um 09:45:17 Uhr:
In seltenen Fällen hat man Glück und der Täter wird erst nach der Verjährung gefunden. So spart man sich das Bußgeld und die Punkte. Die Tat kann aber später immer noch gegen dich verwendet werden, wenn erneute Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt werden.
Für diese Behauptung hätte ich gerne mal einen Beleg
Wenn der TE keine Lust hat, hier zu bezahlen, dann wird er das auch nicht müssen. Der Halter nutzt die Frist aus und benennt dann den Sohn, dem das Fahrzeug überlassen wurde. Der Sohn nutzt die Frist aus und bittet dann um Überlassung eines Bildes. Der Sohn nutzt erneut die Frist aus und erkennt niemanden, weil das Fahrzeug an dem Abend von verschiedenen Leuten gefahren wurde, die sich ähnlich sahen. Bis dann weitere Ermittlungen folgen, sind die drei Monate um und Verjährung gegen den Fahrer eingetreten.
Zitat:
@Patrick0403 schrieb am 3. April 2016 um 14:53:46 Uhr:
Dazu kann ich mir nichts mehr erlauben, so fahr ich jedes mal mit nem scheiß Gefühl.
Interessant! Was würdest du dir gern erlauben können?😎
Zitat:
@dolofan schrieb am 4. April 2016 um 12:33:36 Uhr:
Zitat:
@Patrick0403 schrieb am 3. April 2016 um 14:53:46 Uhr:
Dazu kann ich mir nichts mehr erlauben, so fahr ich jedes mal mit nem scheiß Gefühl.Interessant! Was würdest du dir gern erlauben können?😎
Weiterhin sorgenfrei mit meinem 3er durch die Stadt fahren, das reicht mir eigentlich schon
Zitat:
@Kai R. schrieb am 4. April 2016 um 12:06:42 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 4. April 2016 um 09:45:17 Uhr:
Die Polizei geht sehr systematisch vor. Sie sehen auf den ersten Blick, dass der junge Fahrer nicht der deutlich ältere Halter sein kann. So fällt der verdacht erst mal auf den Sohn... Wenn dann die Rückmeldung kommt, dass der Sohn es nicht war, man aber keine Ahnung hat, wer gefahren sein könnte, beginnt eine Recherche. In den meisten Fällen findet man den Bekannten dann in der Facebook-Freundesliste eines Familienmitgliedes. Andere soziale Medien, oder eine Anfrage bei der Schule/Ausbildungsstelle oder den Nachbarn, werden auch gerne genutzt.
Klar, die Polizei hat auch sonst kaum Aufgaben, denen sich nachzugehen lohnt. Für eine kleine Owi wird solcher Aufwand sicherlich in der Regel nicht betrieben. Vor allem führt sie gar nicht die Ermittlungen, das macht die Bußgeldstelle. Diese kann die Polizei um Unterstützung bitten.Für diese Behauptung hätte ich gerne mal einen Beleg
Wenn der TE keine Lust hat, hier zu bezahlen, dann wird er das auch nicht müssen. Der Halter nutzt die Frist aus und benennt dann den Sohn, dem das Fahrzeug überlassen wurde. Der Sohn nutzt die Frist aus und bittet dann um Überlassung eines Bildes. Der Sohn nutzt erneut die Frist aus und erkennt niemanden, weil das Fahrzeug an dem Abend von verschiedenen Leuten gefahren wurde, die sich ähnlich sahen. Bis dann weitere Ermittlungen folgen, sind die drei Monate um und Verjährung gegen den Fahrer eingetreten.
Danke! Hilfreiche Antwort, werde es wahrscheinlich auch so machen.
Na dann viel Spaß!
Ich habe das schon deutlich anders gelesen und die Sache ist nicht ganz so einfach. Wenn Du innerhalb der 3 Monate Deinen Bescheid bekommen hast, wird es wohl nicht so einfach ausgehen!
Unter diesem Link findet man z.B. auch folgendes:
"Die Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten tritt 3 Monate nach der Tat ein, aber nur, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid eingetroffen ist. Ist der Bußgeldbescheid bereits eingetroffen, wird die Frist auf 6 Monate verlängert. Die Unterbrechung der Verjährungsfrist wird bereits durch den Anhörungsbogen gewährleistet. Wurde innerhalb der 3 Monate nach der Tat ein Anhörungsbogen an die Betroffenen ausgegeben, so können Sie davon ausgehen, dass die Frist auf 6 Monate verlängert wurde, weil die Frist immer unterbrochen wird, wenn bei Ihrer Ordnungswidrigkeit eine Sachbearbeitung stattfindet."
Dieses Verfahren ist seit vielen Jahren schon nicht mehr so einfach mit 3 Monaten abgetan, allein der Glaube an eine Feste 3-Monats-Frist hält sich jedoch noch hartnäckig! Wenn dann nicht die Behörde einen Fehler macht und die ersten 3 Monate tatenlos verstreichen lässt, kommt man da nicht so einfach davon. Öl auf die Mühlen ist dann noch, wenn man o.g. Verdunkelungstaktik versucht. Dann werden die Herren meist rührig.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 4. April 2016 um 12:06:42 Uhr:
Wenn der TE keine Lust hat, hier zu bezahlen, dann wird er das auch nicht müssen. Der Halter nutzt die Frist aus und benennt dann den Sohn, dem das Fahrzeug überlassen wurde. Der Sohn nutzt die Frist aus und bittet dann um Überlassung eines Bildes. Der Sohn nutzt erneut die Frist aus und erkennt niemanden, weil das Fahrzeug an dem Abend von verschiedenen Leuten gefahren wurde, die sich ähnlich sahen. Bis dann weitere Ermittlungen folgen, sind die drei Monate um und Verjährung gegen den Fahrer eingetreten.
Ziemlich kühne Behauptung. Hast Du gelesen, was hier so geschrieben wurde? Der TE hat nämlich gar nichts mehr selber in der Hand - wozu er Lust hat oder nicht, ist also vollkommen irrelevant. Wenn ihn der Vater des Kumpels (Halter) als Fahrer einträgt, dann war es das für ihn, da kann er das schöne Spielchen mit der Verjährung vergessen.
Zitat:
@Patrick0403 schrieb am 4. April 2016 um 12:58:04 Uhr:
Danke! Hilfreiche Antwort, werde es wahrscheinlich auch so machen.
Junge, hörst Du eigentlich nur, was Dir in den Kram passt?!? Du sagst doch selber, dass Dich der Vater nicht mag und wohl als Fahrer angeben wird. Deshalb nützt die Beschreibung von Kai R., wie das übliche Versteckspiel zur Erreichung der Verjährungsfrist funtkioniert, hier überhaupt nichts. Um es Dir nochmals zu verdeutlichen: Der Vater Deines Kumpels kriegt den Bogen zugeschickt (egal, welchen von den beiden jetzt). Dort trägt er als Fahrer Dich ein und schickt ihn zurück. Einen Grund, irgendwelche Fristen auszureizen, hat er nicht - aber selbst wenn er das täte, nützt es Dir nichts. Sobald der Bogen eingegangen ist, schicken sie Dir als neuem Beschuldigten einen Anhörungsbogen. Damit ist die Frist bezüglich der Verjährung gewahrt und Du kannst es knicken, so aus der Sache rauszukommen.
Ich sage es ganz offen: Angesichts Deiner Einstellung brauchst Du auch ein Aufbauseminar und ein paar hinter die Ohren in Form von Punkten und Bußgeld. Du überlegst hier ellenlang, wie Du Dich vielleicht irgendwie rauswinden könntest, zeigst aber keinerlei Einsicht in Dein Fehlverhalten, sondern schwadronierst von "weiterhin sorgenfrei durch die Stadt fahren können". Falls Du es schon vergessen haben solltest: Probleme bekommt man in aller Regel nur, wenn man häufig deutlich zu schnell unterwegs ist - offenbar genau das, was Dir vorschwebt. Auch wenn der Herr Fahranfänger in seinem 3er sich gerade für einen rollenden Gott oder zumindest für einen überdurchschnittlichen Fahrer halten sollte: Das wahre Problem bei einem solchen Verhalten sind nicht die Blitzer, das Geld und die Punkte, sondern dass es schlicht das Risiko erhöht, andere zu gefährden, zu verletzen oder zu töten. Es wird Dir langfristig ganz sicher mehr bringen, die Denkanstrengungen, die Du jetzt auf Deine Aal-Nummer verwendest, mal auf diesen Aspekt zu konzentrieren. Wenn man dieses Relexionsniveau mal erreicht hat, dann fährt es sich nämlich ganz entspannt und fast immer ohne Zusatzkosten.
Das größte Problem ist, dass Du den ganzen Dreck hier gepostet hast. Einfacher Beweise zu finden geht ja kaum. Am besten ist dein Benutzername noch dein wirklicher Name und Du hast am 04. März Geburtstag...
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 4. April 2016 um 14:03:02 Uhr:
Ich sage es ganz offen: Angesichts Deiner Einstellung brauchst Du auch ein Aufbauseminar und ein paar hinter die Ohren in Form von Punkten und Bußgeld.
wie war noch mal Dein Nick?