Geblitzt auf Autobahn
Servus,
ich habe da ein Problem, ich war gestern mit ein paar Freunden unterwegs wir waren etwas weiter weg von zuhause wo wir uns kaum auskannten, nun gut auf der Rückfahrt sollte ich fahren weil mein Kumpel kein bock hatte und der andere auch nicht. Das Fahrzeug ist auf meinen Kumpel angemeldet, der Beifahrer war. Wie es auch anders kommen muss. Kam ein 80 Schild auf der Autobahn (Dunkel und nebelig), ich sehe es zuspät und zack kam das Rote licht. Der Tacho war ca 120. Was können wir dagegen tun? Wir haben beide unseren Führerschein erst gemacht, also beide in Probezeit. Konsequenzen wären ja 80-120E Bußgeld und 1Punkt + Aufbauseminar.
Was für möglichkeiten haben wir dagegen vorzugehen? Es war wie gesagt dunkel und Nebelig dazu kommt das wir uns da überhaupt nicht auskannten und direkt nach dem 80Schild kam die Blitze also keine große Zeit um abzubremsen.
Hoffe auf Hilfe
Lg
Beste Antwort im Thema
NIX!
Schon allein deine Angaben sagen aus, das Du zum führen eines Kraftfahrzeug untauglich bist.
215 Antworten
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 3. April 2016 um 20:59:12 Uhr:
Wie ich ganz oben schon schrieb: "Was kann er gegen eine Strafe tun?"
NIX!Alles andere ist Augenwischerei.
Ganz deiner Meinung. Der TE könnte die Sache höchstens noch verschlimmern.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 3. April 2016 um 20:56:35 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 3. April 2016 um 20:36:34 Uhr:
Wenn ich den ganzen Scheiß hier lese bin ich für Halterhaftung.
In diesem Fall also der Vater des Freundes.Das wäre doch für den TE die ideale Lösung. Ihn treffen keine Konsequenzen und der Vater mag ihn ja sowieso nicht. 😉
Gruß
Uwe
Da hast Du etwas falsch verstanden: Der Halter haftet natürlich nur, wenn leider leider kein Fahrer ermittelt werden konnte. Du würdest staunen, wie das dem Gedächtnis so manchen Halters auf die Sprünge hilft...
Zitat:
@Floo1993 schrieb am 3. April 2016 um 20:54:40 Uhr:
Kann man den Leuten hier, die nach Hilfe fragen, nicht einfach sagen das Sie für Ihren scheiß den Sie selbst Bauen auch gerade stehen sollen? Stattdessen werden hier noch Tipps verteilt wie man sowas umgehen kann, hat ein tollen Lerneffekt für jemanden der gerade seinen FS erhalten hat. *Na dann kann ich ja machen was ich will, passieren tut mir eh nix!*
Die Probezeit existiert ja nicht für umsonst und wer sich nicht innerhalb dieser 2 Jahre anständig verhält muss eben mit Strafen, in dem Fall eine Verlängerung um 2 Jahre, rechnen.
Wenn diese Tipps wenigstens vollständig wären... So dumm ist die Polizei nun auch wieder nicht...
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 3. April 2016 um 21:01:26 Uhr:
Da hast Du etwas falsch verstanden: Der Halter haftet natürlich nur, wenn leider leider kein Fahrer ermittelt werden konnte. Du würdest staunen, wie das dem Gedächtnis so manchen Halters auf die Sprünge hilft...
Nein, das habe ich nicht falsch verstanden. Mein Beitrag war etwas ironisch gemeint daher auch dieser Smiley: 😉
Es wird immer von Halterhaftung im ruhenden Verkehr geredet. Wenn man es genau nimmt, gibt es die aber auch da nicht, denn der Halter muss, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, nur die Auslagen der Behörde bezahlen, üblicherweise 18,50- € (wenn ich mich richtig erinnere).
Gruß
Uwe
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Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 3. April 2016 um 22:32:48 Uhr:
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 3. April 2016 um 21:01:26 Uhr:
Da hast Du etwas falsch verstanden: Der Halter haftet natürlich nur, wenn leider leider kein Fahrer ermittelt werden konnte. Du würdest staunen, wie das dem Gedächtnis so manchen Halters auf die Sprünge hilft...
Nein, das habe ich nicht falsch verstanden. Mein Beitrag war etwas ironisch gemeint daher auch dieser Smiley: 😉Es wird immer von Halterhaftung im ruhenden Verkehr geredet. Wenn man es genau nimmt, gibt es die aber auch da nicht, denn der Halter muss, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, nur die Auslagen der Behörde bezahlen, üblicherweise 18,50- € (wenn ich mich richtig erinnere).
Gruß
Uwe
Stimmt schon, genau besehen haftet der Halter nur für die Verfahrenskosten, die mindestens 18,50 betragen (plus Zustellgebühren). Damit ist man finanziell über dem, was die meisten derartigen Verstöße kosten, womit zwar nicht juristisch, aber faktisch der Halter haftet. Jetzt müsste man das nur noch auf den restlichen Verkehr ausdehnen und die Verfahrenskosten auf das Doppelte erhöhen, dann wäre ein Großteil des Problems mit dem netten Versteckspiel elegant gelöst.
Zitat:
@Mauser98 schrieb am 3. April 2016 um 18:06:21 Uhr:
Dunkel, neblig, Geschwindigkeit nicht angepasst, Fahranfänger, fremdes Auto, Ortsunkundig...Junge Junge Junge, sei froh daß Euch nicht mehr passiert ist!
So weit, so schlecht.
Und von der Moderation dieses Forums namens Twindance höchst persönlich kommen dann noch (wenngleich unbrauchbare) Tips wie man sich vor der ohnehin vergleichsweise lächerlichen Strafe drücken kann.
Ganz großes Kino ...
🙄
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 3. April 2016 um 20:49:42 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. April 2016 um 20:06:25 Uhr:
@Machdichlocker Dann reden wir aneinander vorbei ... egal ...Der Beifahrer macht als Zeuge im Verfahren gegen den TE vor Gericht eine Falschaussage und das ist dann keine Straftat 🙄 Also in Deutschland ist das in §§ 153 StGB ff. unter Strafe gestellt.
Nein, er geht eben hin und beschuldigt sich selbst - er lässt sich gar nicht als Zeuge vernehmen.
....
Nun schrieb der TE allerdings, dass der Vater des Beifahrers den TE als Fahrer angeben wird. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Bußgeldstelle dann gegen den TE einen Bußgeldbescheid erlässt, selbst wenn der Beifahrer eine falsche Sebstbezichtigung durchführen sollte. Die sind ja auch nicht doof. Geht er dagegen vor, dann sitzt er in der Hauptverhandlung in der Beweisaufnahme und hofft darauf, dass der Beifahrer die bis dahin straffreie falsche Selbstbezichtigung wiederholt (der wäre zwingend zu vernehmen in dieser Beweisaufnahme) und sich dann damit strafbar macht. Der Richter wird den Beifahrer vor der Vernehmung dann sehr ausführlich belehren, weil der noch weniger doof ist.
Ich glaube da ja nicht daran, dass das so aufgeht, wenn der Vater des Beifahrers sich berechtigterweise angepisst verhalten wird.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 3. April 2016 um 23:21:19 Uhr:
Stimmt schon, genau besehen haftet der Halter nur für die Verfahrenskosten, die mindestens 18,50 betragen (plus Zustellgebühren). Damit ist man finanziell über dem, was die meisten derartigen Verstöße kosten, womit zwar nicht juristisch, aber faktisch der Halter haftet. Jetzt müsste man das nur noch auf den restlichen Verkehr ausdehnen und die Verfahrenskosten auf das Doppelte erhöhen, dann wäre ein Großteil des Problems mit dem netten Versteckspiel elegant gelöst.
Nun, auch wenn die Verfahrenskosten das Doppelte kosten würden, wären wir noch nicht in dem Bereich, wo sich geziert wir, daher in diesem Kostenbereich werden die Busgelder ja in der Regel bezahlt. Problematisch wird es, wenn es Punkte gibt und das kann man halt nicht durch eine Halterhaftung abdecken.
Würde der Täter aber Punkte bekommen und der Halter nur die Verfahrenskosten zahlen müssen, käme es in der Regel zu einem Deal, dass der Halter zahlt und das Geld von dem Täter wiederbekommt.
Was wäre also durch die Halterhaftung gewonnen? Nicht viel?
Gruß
Uwe
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. April 2016 um 23:37:12 Uhr:
Ich glaube da ja nicht daran, dass das so aufgeht, wenn der Vater des Beifahrers sich berechtigterweise angepisst verhalten wird.
Genau das ist der entscheidende Punkt: Wenn ihn der Vater als Fahrer benennt und er auf dem Foto erwartungsgemäß erkennbar sein sollte, dann kann man sich den Rest schenken. Das wird alles nichts bringen. Vielleicht kann man sich noch über eine Anzweiflung des Messresultats rauswinden, aber große Hoffnungen sollte man sich da auch nicht machen. Vermutlich dürfte der ungeliebte Rat, zu seinem Fehler zu stehen, zu zahlen und daraus zu lernen hier nicht nur der moralisch richtige sein, sondern eben auch der juristisch sinnvollste und günstigste.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 3. April 2016 um 23:57:32 Uhr:
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 3. April 2016 um 23:21:19 Uhr:
Stimmt schon, genau besehen haftet der Halter nur für die Verfahrenskosten, die mindestens 18,50 betragen (plus Zustellgebühren). Damit ist man finanziell über dem, was die meisten derartigen Verstöße kosten, womit zwar nicht juristisch, aber faktisch der Halter haftet. Jetzt müsste man das nur noch auf den restlichen Verkehr ausdehnen und die Verfahrenskosten auf das Doppelte erhöhen, dann wäre ein Großteil des Problems mit dem netten Versteckspiel elegant gelöst.
Nun, auch wenn die Verfahrenskosten das Doppelte kosten würden, wären wir noch nicht in dem Bereich, wo sich geziert wir, daher in diesem Kostenbereich werden die Busgelder ja in der Regel bezahlt. Problematisch wird es, wenn es Punkte gibt und das kann man halt nicht durch eine Halterhaftung abdecken.Würde der Täter aber Punkte bekommen und der Halter nur die Verfahrenskosten zahlen müssen, käme es in der Regel zu einem Deal, dass der Halter zahlt und das Geld von dem Täter wiederbekommt.
Was wäre also durch die Halterhaftung gewonnen? Nicht viel?
Gruß
Uwe
Glaubst Du wirklich? Gibt hier doch genug Heul-Threads, wo sich Leute schon wegen 15€ über die "Abzocke" aufregen und versuchen, irgendwie nicht zahlen zu müssen...
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 4. April 2016 um 00:12:00 Uhr:
Glaubst Du wirklich? Gibt hier doch genug Heul-Threads, wo sich Leute schon wegen 15€ über die "Abzocke" aufregen und versuchen, irgendwie nicht zahlen zu müssen...
Dann sind sie aber auch selber schuld, denn für diejenigen, die sich versuchen wegen 15-, € rauszuwinden, wird es am Ende meist deutlich teurer.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 3. April 2016 um 20:56:35 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 3. April 2016 um 20:36:34 Uhr:
Wenn ich den ganzen Scheiß hier lese bin ich für Halterhaftung.
In diesem Fall also der Vater des Freundes.Das wäre doch für den TE die ideale Lösung. Ihn treffen keine Konsequenzen und der Vater mag ihn ja sowieso nicht. 😉
Gruß
Uwe
Es wäre für den TE die ideale Lösung ohne wenn und aber zu dem Mist zu stehen den er gebaut hat.
Der Vater des Kumpels würde wohl kaum die Sache übernehmen.
Halterhaftung greift ja erst, wenn der wirkliche Fahrer nicht ermittelt werden kann.
@ Diedicke1300
Wie schon geschrieben, das war ironisch gemeint.
Auf Antworten auf deine Beiträge merkst Du hier ja häufig an, dass man nicht erkannt hat, dass dein Beitrag ironisch gemeint war. Du erkennst ironische Beiträge aber nicht einmal, selbst wenn sie im Gegensatz zu deinen auch noch als ironisch gekennzeichnet sind.
Ach ich verstehe, dein letzter Beitrag ist auch ironisch gemeint. 😁
Gruß
Uwe
...und Punkte die normaler weise bei der Halterhaftung nicht vergeben können, werden aber in diesem Fall großzügig in einen Geldbetrag umgerechnet. Der Geldbetrag sollte die Höhe haben, das sich KFZ-Halter darum Gedanken machen wer mit ihren Fahrzeugen unterwegs ist bzw. sein könnte.
Hier wird ja immer betont das es in manchen Familien schon kurze Zeit später nicht mehr nachvollziehbar ist wer wann mit welchem der vielen Fahrzeuge unterwegs war.
Also ich bin dafür, dass alle Führerscheine in Chipkarten mit Pin umgetauscht werden müssen.
Fahrzeuge müssen mit einem Kartenlesegerät ausgestattet werden. Das Fahrzeug lässt sich nur starten, wenn eine gültige Karte mit korrektem Pin genutzt wird. Das Fahrzeug gibt dann per Funk weiter, wer gerade fährt.
Ebenso gibt es eine Verbnüpfung zwischen Tacho und Google-Maps. Fährt der Wagen zu schnell ist sofort ein Bußgeld fällig. So spart der Staat sich die teure Wartung für die Geschwindigkeitsmessgeräte.
Das Leben könnte so schön sein, so sicher, so überwacht... 😉