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Gasanlage Tüv

Themenstarteram 7. Februar 2007 um 16:06

Hallo,

mal wieder die gleiche Frage allerdings ein etwas anderes Problem.

Also ich habe ein Auto gebraucht gekauft, dabei war bereits eine Autogasanlage verbaut und diese im Fahrzeugschein und -brief eingetragen. Es wurde bereits zweimal Tüv gemacht (einmal "normal" mit Asu und einmal wurden Felgen eingetragen). Jetzt muss ich zum "normalen" Tüv und kann das Abgasgutachten nicht finden. Meine Papiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) mit eingetragener Anlage sind vorhanden. Ich habe jetzt Bedenken, kann ich ohne Abgasgutachten (wohl verlegt) zum Tüv?

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41 Antworten
am 11. Februar 2007 um 10:08

Zitat:

Original geschrieben von 427s/c

ich denke bei einzel-gutachten wird das immer so sein, wie sollte der umrüster es denn anders bewerkstelligen!?

Dann lies mal in den Gasforen ausgiebig - dann wirst Du feststellen, dass es oft nicht so ist - leider.

Themenstarteram 11. Februar 2007 um 15:27

Hallo, und nochmals vielen Dank für die Antworten. Ich hab das Auto Anfang Oktober 2005 umgemeldet und da war die "Zulassungsbescheinigung I+II" gerade eingeführt. Der Zuständige bei der Zulassungsstelle sagte mir beim ausstellen, er trage nur die Ursprungsdaten (vom Hersteller) ein. Die weiteren Daten (auch Felgengrössen etc.) müssen ansonsten kostenpflichtig auf ein Beiblatt angefügt werden (mit anschliessender Tüv-Vorstellung). Das könne man sich sparen, wenn der alte ungültige Kfzbrief mit Eintragungen der eventuellen Polizeikontrolle vorgelegt werden könne. Das war damals der einfachere und zeitsparendste Weg für mich - was ich heute bereue ! Ich werde mal zur Zulassungsstelle und versuchen wenigstens die Daten des alten Kfzbriefes nachtragen zu lassen. Aber eine "Einbaubestätigung vom Umrüster" fehlt mir dann immernoch.

Naja wenigstens sind Tüv und Zulassungsstelle fast eine Adresse, somit hoffe ich meine Probleme an einem Tag zu lösen und sich das Gerenne bei den Zuständigen in Grenzen hält.

am 11. Februar 2007 um 18:29

Die Aussage Deiner Zulassungsstelle ist falsch gewesen. Die Daten des alten Briefes müssen übernommen werden komplett, da die zusätzl. Eintragungen = einzeleintragungen sind. Nix da mit extra TÜV, denn das wurde vom TÜV bereits abgenommen - also kostenlos übernehmen.

Themenstarteram 28. Februar 2007 um 21:04

Hallo,

also ich habe immernoch das Problem mit dem nicht vollständig eingetragenen Gastank. Bei mir ist eingetragen:

"ZIFF.5: BIVALENTER ANTRIEB M. FLÜSSIGGAS FLGAS/GK AT SCHL.ZIFF.54; M.GASTANK E13 - 67R010171*"

Es fehlt:

Mit Autogasanlage: Treibgastank, Herst.:XXX Seriennr.:xxxxx,

Größe des Tanks Literzahl, Prüfnr.: Einbauort: In der Reserveradmulde usw.

Diese Angaben habe ich auf einem extra Blatt "Einbaubescheinigung vom Umrüster"

Der Tüv-Prüfer sagt diese Angaben müssen in Zulassungsbescheinigung 2 stehen und verweigert deshalb die "normale" HU-Abnahme.

Das merkwürdige ist das Auto hat 2005 eine HU und 2003 sogar eine Vollabnahme bestanden. Haben sich seitdem die Vorschriften geändert oder hat damals der Tüv geschlafen? (Gott bewahre)

Kann ich die genannten "Gastankdaten" in die Zulassungsbescheinigung 2 nachtragen lassen?

am 28. Februar 2007 um 21:17

Zitat:

Original geschrieben von kaeferfan1303

Hallo,

also ich habe immernoch das Problem mit dem nicht vollständig eingetragenen Gastank. Bei mir ist eingetragen:

"ZIFF.5: BIVALENTER ANTRIEB M. FLÜSSIGGAS FLGAS/GK AT SCHL.ZIFF.54; M.GASTANK E13 - 67R010171*"

Es fehlt:

Mit Autogasanlage: Treibgastank, Herst.:XXX Seriennr.:xxxxx,

Größe des Tanks Literzahl, Prüfnr.: Einbauort: In der Reserveradmulde usw.

Diese Angaben habe ich auf einem extra Blatt "Einbaubescheinigung vom Umrüster"

Der Tüv-Prüfer sagt diese Angaben müssen in Zulassungsbescheinigung 2 stehen und verweigert deshalb die "normale" HU-Abnahme.

Das ist richtig, was der TÜV-Prüfer sagt. Hast Du die Daten im alten Brief vollständig stehen?

Ich hab Dir im anderen Forum bereits dazu was geschrieben (Tipp mit dem Regierungspräsidium :) ) Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass im alten Brief alles richtig eingetragen ist - sonst musst Du über die alte Zulassungsstelle an das TÜV-Gutachten gelangen. Dies muss Dir die Zulassungsstelle auf Verlangen aushändigen - eine Kopie können sie sich in den Akten behalten - Original bekommst Du. Falls die auch kein Gutachten im Original haben, dann lass Dir eine Kopie von denen geben und beglaubigen. (Der Weg kostet aber was, aber sollte sich in Grenzen halten) Außerdem - da steht der ausstellende TÜV drauf. Wurde also bei Erstellung des TÜV-Gutachtens geschlampt - dann rückst Du im nächsten Schritt dem TÜV-Prüfer, der das begutachtet hat damals auf den Pelz und bestehst auch Richtigstellung. Na dann mal - auf in den Kampf.

Zitat:

Original geschrieben von MI-MK

Es wird aber oft durcheinander geworfen... :-)

Klar, haben es sicher manche Umrüster nicht gleich, aber ICH als Kunde bekomme es doch überhaupt nicht und ist für die Eintragung in die Papiere damit nicht relevant, sondern mit dem TÜV-Bericht gehe ich zulassen.

Das meinte ich auch bezogen auf die Ausgangsfrage.

Also ich habe in DE umrüsten lassen und habe sowohl das AGG als auch die Prüfbescheinigung der DEKRA im Original. Die Anlage ist auch unter Vorlage der Prüfbescheinigung eingetragen worden, die entsprechenden Originale habe ich aber wieder bekommen.

Vermutlich handhabt das jede Prüfstelle / Zulassungsstelle anders.

Gruß tom :cool:

Hi, so ganz bin ich damit nicht einverstanden.

Grundsätzlich erhält ein Kunde alle Papiere.

Das von Ihm bezahlte Dokument Abgasgutchten im Original, der Tüv kann sich eine Kopie machen.

Nix mit Einbehalten, was gerne gemacht wird um Kopien zu verhindern, wenn er den Eindruck einer Fälchung hat, kann er anrufen.

Dann eine Betriebsanleitung mit Servicebuch

Die Gasanlageprüfung mit Bauteilebeschreibung des Umrüsters.

Eine Kopie der Zertifizierung des Umrüsters

Die vollständigen Papier über die Anlage

Die Papiere über die erfolgte Tüv-Abnahme

Das Ganze in einem sauberen Schnellhefter.

In der Regel sind die Gutachten zum Ümrüstzeitpunkt da,

denn jeder Betrieb hat genügend Vorlaufzeit, schließlich muss bestellt werden und Termin zum Umrüsten muss auch gesichtet werden.

Grüße , worker

am 28. Februar 2007 um 21:37

Ja - viele zulassungsstellen haben damals die TÜV-Gutachten eingezogen. "Brauchen Sie nicht mehr- steht ja jetzt im Brief." war damals die Begründung.

Selbst im August 05 - als bereits klar war, welchen Stellenwert die Gutachten ab Okt. 05 bekommen werden, wollte man mir bei der Fahrwerkseintragung mein Einzelgutachten nach § 21 einziehen. Es gab eine riesen Diskussion - kein Einsehen. Dann habe ich denen langsam absolut entnervt aber bestimmt gesagt: "Finger weg! Das Gutachten gehört mir und das geben Sie mir sofort wieder zurück - sonst wende ich mich sofort ans Regierungspräsidium, wir können gleich von hier aus anrufen!" ... "Schon gut", bekam ich zur Antwort, " mir reicht ja auch eine Kopie." Er flitzte zum Kopierer und legte mir mein Original wieder hin und tippte die Daten sogar von der Kopie ab. (Na bitte - geht doch.)

Hi, so ganz bin ich damit nicht einverstanden.

Grundsätzlich erhält ein Kunde alle Papiere.

Das von Ihm bezahlte Dokument Abgasgutchten im Original, der Tüv kann sich eine Kopie machen.

Nix mit Einbehalten, was gerne gemacht wird um Kopien zu verhindern, wenn er den Eindruck einer Fälchung hat, kann er anrufen.

Dann eine Betriebsanleitung mit Servicebuch

Die Gasanlageprüfung mit Bauteilebeschreibung des Umrüsters.

Eine Kopie der Zertifizierung des Umrüsters

Die vollständigen Papier über die Anlage

Die Papiere über die erfolgte Tüv-Abnahme

Das Ganze in einem sauberen Schnellhefter.

In der Regel sind die Gutachten zum Ümrüstzeitpunkt da,

denn jeder Betrieb hat genügend Vorlaufzeit, schließlich muss bestellt werden und Termin zum Umrüsten muss auch gesichtet werden.

Grüße , worker

am 28. Februar 2007 um 21:49

Zitat:

Original geschrieben von ICOMworker

Hi, so ganz bin ich damit nicht einverstanden.

Grundsätzlich erhält ein Kunde alle Papiere.

...

Du musst aber unterscheiden in Umrüstung vor und nach dem 01.04.2006.

Vor dem 01.04.2006 braucht man:

eine Betriebsanleitung mit Servicebuch

keine Pflicht, aber wünschenswert vor dem 01.04.2006

Die Gasanlageprüfung mit Bauteilebeschreibung des Umrüsters.

nein - erst für Umrüstungen ab 01.04.2006, denn die GSP gabs vorher noch nicht

Eine Kopie der Zertifizierung des Umrüsters

Nein - braucht man als Umgerüsteter gar nicht - steht doch auf dem GSP-Zettel mit drauf, aber vor dem 01.04.2006 war das auch noch nicht nötig/möglich

Die vollständigen Papier über die Anlage

NEIN - äh, was meinst Du damit? Betriebserlaubnis stand schon weiter oben. Eine ordentliche detaillierte Rechnung - ja, die sollte man immer bekommen. Sonst wüsste ich nicht was Du noch meinen könntest.

Die Papiere über die erfolgte Tüv-Abnahme

Ja, unbedingt, wobei vor Okt.05 (Einführung neue KFZ-Papiere) diese die Zulassungsstellen gern eingezogen haben.

Das Ganze in einem sauberen Schnellhefter.

NEIN - Geschmackssache und absolut freiwillige Geste des Umrüsters, aber wäre nett

TANKGUTACHTEN !!! - muss man vom Umrüster erhalten haben (war/ist aber wohl auch oft nicht so, ab und zu hats auch der TÜV behalten, ebenso wie das AGG), aber eigentlich müsste es zurückgegeben werden.

Zitat:

In der Regel sind die Gutachten zum Umrüstzeitpunkt da, denn jeder Betrieb hat genügend Vorlaufzeit, schließlich muss bestellt werden und Termin zum Umrüsten muss auch gesichtet werden.

Da beisst sich in der Praxis aber oft die Katze in den Schwanz. Aber - eigentlich SOLLTE es so sein - PRAXIS ist eben anders.

Zitat:

Das von Ihm bezahlte Dokument Abgasgutachten im Original, der Tüv kann sich eine Kopie machen.

Nix mit Einbehalten, was gerne gemacht wird um Kopien zu verhindern, wenn er den Eindruck einer Fälchung hat, kann er anrufen.

Stimmt, aber auch hier klaffen Theorie und Praxis weit auseinander.

Sorry, was muss und muss nicht mag dahingestelt sein,

ein Kunde bekommt auf jeden Fall alles , auch und nicht nur das Tankgutachten, es gehört dazu.

Meine Beschreibung ist unsere Praxis, sie rundet ab

und schafft Vertrauen und ....... sieht guuuut aus.

Rechnung, sicher, nur was nutzt Dir diese, wenn der Laden am Morgen nicht mehr existiert und Deinen Papieren hinterherläufst.

Dies hatten wir ja schon häufiger.

Ein ordentlichrer Betrieb unterstreicht seinen ordentlichen Einbau.

worker

am 28. Februar 2007 um 22:34

@ ICOMworker

Klar - das stärkt das Vertrauen und zeichnet einen guten Betrieb aus - zweifellos.

Hier gehts aber um eine Alt-Umrüstung vor dem 01.04.2006 und da ist es mal wichtig gewesen auseinander zupflücken, was er jetzt - Jahre nach der Eintragung unbedingt zum regelmäßigen TÜV braucht. Bei Alt-Umrüstungen ist das eben anders.

Unbedingt sollte er haben:

alle Teile in den KFZ-Papieren mit Hersteller und Teilenummer aufgeführt

sonst braucht er nichts, wenn die Anlage ordentlich eingetragen wurde.

Der TÜV kann die Anlagenteile incl. der Teilenummern anhand der Zulassung überprüfen, nachschauen ob das Tankprüfdatum abgelaufen ist (nur bei TANKS, welche nicht der 67R01 entsprechen !!!) und die Dichtheitsprüfung machen.

Man kann auch alternativ die GAP bei einem Umrüster machen - dann schaut der TÜV nur kurz, ob die Anlage eingetragen ist und ob die GAP nicht älter als 12 Monate ist. Meist überprüft er nochmal die Teilenummern mit der Zulassung (kann), aber das muss er nicht, denn das hat ja schon der Umrüster bei der GAP gemacht und bescheinigt. Dann schaut er sicher noch bei Tanks, welche nicht der 67R01 entsprechen nach dem Prüfdatum, Tanks nach 67R01 hingegen haben keine Prüffrist mehr, aber wenn er beschädigt ist, dann muss er auch raus - also wird er nachschauen, ob der Tank beschädigt ist.

Ja,

dies ist der Standart und so sollte es sein.......

Grüße

worker

Themenstarteram 1. März 2007 um 10:28

Hallo,

wie Gasjeeper richtig bemerkt hat ist nicht "alles" (spez. Tank) richtig im Brief vermerkt. Die Daten der Einbaubescheinigung und die "realen" Tankdaten sind zwar identisch - jedoch nicht vollständig im Brief eingetragen.

In der Einbaubescheinigung und am Tank steht:

Hersteller: GHEZZI Tanknummer: 077855 Ausführung: Ring 47L Herstellungsdatum: 12/2001 Homologation: E13-67R010171

Ich werde mal zur "ehemaligen" Zulassungsstelle gehen und mir das Tüv-Gutachten von damals (2003) aushändigen lassen. Ich hoffe das da alles korrekt eingetragen wurde oder der damalige Tüv-Prüfer das richtigstellen kann.

Ist schon umständlich.

Na, dann klinke ich mich doch mal mit in die Diskussion ein:

Zitat:

ZIFF.5BI:VALENTER ANTRIEB MIZ FLÜSSIGGASTANK STAKO

E20*67R-010459 INH.77L MIT ABSPERRHAHN, SICHERHEITSVEN-

TIL U.ENTLÜFTUNG NACH AUSSEN:SYSTEM LANDI RENZO BESTEH

AUS VERDAMPF.DRUCKREGLER,GASLUFTMISCHER,ABSPERRHAHN

STEUERGERÄT U.KONTROLINSTRUMENT;AUFL.:HINWEISE U.

PRÜFZINTERVALLE LT. HANDBUCH BEACHTEN

MIT ZOSÄTZLICHEN FLÜSSIGGASTANK INHATL 77L HERST.STAKO FABR.NR.:465/5628,PRÜFNR.:E206R010459

So sieht es bei mir im Brief aus. Die Anlage wurde im März 2003 eingetragen, der zweite Tank im Sommer 2005 (IIRC).

Fehlt da was für die Bevorstehende HU im Sommer 2007 oder kann ich so bedenkenlos erscheinen?

Ich habe evtl. noch im April/Mai eine weitere Eintragung an den Papieren (je nachdem ob ich es mir leiste oder nicht wäre etwas einzutragen) und da könnte man ja evtl. fehlende Angaben ergänzen?

TIA, Martin

PS: Die Rechtschreibfehler in den Papieren sind 1:1 übernommen. ;)

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