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Garage wird ständig zugeparkt - was tun?.

Themenstarteram 15. Mai 2019 um 17:25

Hallo zusammen,

wie im Titel schon beschrieben, wird meine Garage häufig bis sehr häufig "zugeparkt".

Die Garage ist gemietet und befindet sich in einem Garagenhof auf privatem- aber öffentlich zugänglichen Gelände. Im Garageninnenhof befindet sich eine Kampfschule (Kein Witz!) und von den Personen dieser Kampfschuleinrichtung werde ich ständig behindert, da ggü. meiner Garage ständig Autos abgestellt werden.

Dazu muss erwähnt werden, dass mein Fzg. mit eingeklappten Spiegeln nur ca. 20 cm schmäler als mein Garagentor ist. D.h die Einfahrt ist sowieso schon schwer. Wenn also jemand hinter meiner Garage steht habe ich zwischen meinem Garagentor und dem abgestellten Fzg. ca. meine Wagenlänge (4,40 m) + ~ 30 cm Platz.

Nun muss ich aber wegen meiner engen Garageneinfahrt mein Fahrzeug kerzengerade reinmanövrieren was bei max 30 cm. Platz zum Hintermann in der Praxis einfach nicht möglich ist. Rausfahren mit Einweisung ist unter diesen Bedingungen gerade so noch möglich, muss da aber schon 8-10 mal rangieren.

Natürlich habe ich die Leute aus der Kampfschule schon zig mal darauf angesprochen, welche auch Verständnis zeigen und ihr Fzg. dann auch wegfahren. Die Personen machen es aber leider immer wieder, obwohl ich jedes mal sage, dass dies keine Parkplätze sind.

Ich bin es auch langsam leid, jedes mal wenn ich rein oder raus muss, in die Kampfschule reinrennen zu müssen und zu fragen ob derjenige bitte sein Kfz wegfahren könnte. Es sind leider auch sehr oft die gleichen Leute. Auch wenn es meist nur paar Minuten sind nervt es mich einfach ungemein gerade wegen der Ignoranz dieser Personen.

Die "Hausverwaltung" des Grundstücks hilft mir bei diesem Problem leider auch nicht weiter, trotz mehrmaliger Beschwerde.

Nun bin ich von einem Freund auf folgende Seite aufmerksam gemacht worden:

[Werbelink entfernt, MT-Moderation, Linkregeln beachten]

Ich habe mir das jetzt auch schon mal alles durchgelesen und finde das auch ziemlich interessant, aber habe dazu noch ein paar Fragen:

Gibt es eine Rechtslage, ab wann man "zugeparkt" ist?

Weil rein theoretisch gesehen, könnte ich ja mit 20 mal rangieren (sofern Rangierraum gegeben ist) ja aus der Garage raus bzw. reinfahren.

Hat jemand mit der Seite schon Erfahrung machen können?

Oder hat jemand vielleicht noch einen anderen Lösungsansatz meines Problems?

Über Antworten und Vorschläge würde ich mich sehr freuen :)

Gruß,

GBBandit

Beste Antwort im Thema

Versuche dich mit dem Trainer/Sifu/Meister zu arrangieren - wer wegens falsch parkens aus dem Training geholt wird, steigt eine Extrarunde Sparring gegen 3 Gegner in den Ring...

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Zitat:

@GBBandit schrieb am 17. Mai 2019 um 11:28:33 Uhr:

Also so sieht es bei mir immer hinter meiner Garage aus.

Mit dem Unterschied, dass der silberne 3er normalerweise noch ca 50 cm. weiter vorne stehen würde, da sonst dahinter die Türe dahinter nicht mehr aufgeht. Meine Garageneinfahrt ist also direkt ggü. von dem 3er.

Gegen die Kampfschule läuft anscheinend schon eine Räumungsklage, die sich aber noch zieht, da dort ständig die Inhaber und Betreiber wechseln.

Witzigerweise stehen im Innenhof schon drei Schilder, welche das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen untersagen.

Ich werde mal die Hausverwaltung dazu anregen ggü. meiner Garage noch ein weiteres Warnschild anzubringen.

Vielen Dank für die vielen und sehr hilfreichen Antworten :)

Gruß,

GBBandit

Vielleicht sollte die Hausverwaltung mal das tun, was sie vermutlich auf den Schildern androht. Die Fahrzeuge abschleppen lassen, die dort unberechtigt stehen.

am 17. Mai 2019 um 9:43

Auf dem Hof dürfte gar nicht geparkt werden außer zum Be- und Entladen. Egal ob in den hinteren Garagen nur was gelagert wird auch die brauchen freien Zugang zum Garagentor.

Ähm, also wenn ich mir da das Chaos so auf dem Hof ansehe. Wie sieht das eigentlich aus, wenn z.B. in den "Lager"garagen mal was brennt? Theoretisch würde ja die Feuerwehr da nicht mal wirklich rankommen? Zusätzlich dürfen Garagen ja auch gar nicht als Lager genutzt werden. Stichwort "Garagenverordnung". Die ist zwar von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber in Puncto Lager sind sie sich einig.

am 17. Mai 2019 um 10:33

Eine Möglichkeit wäre noch den Garagenvermieter zu informieren dass du beim nächsten Mal den Abschleppdienst rufen und natürlich die Rechnung auf den Vermieter legen wirst. Der wiederum kann sich das Geld ja wieder von den Spacken wieder holen.

Nicht nur wenn es in den Garagen brennt. Was ist, wenn die Feuerwehr dort mit einer Drehleiter ran muss? Steht vorne an ein Schild "Feuerwehrzufahrt"?

Oder ist für die Drehleiter ein anderer Platz vorgesehen?

 

Auf Rechnung eines anderen Abschleppen lassen ist schwer. Sobald er das Abschleppunternehmen anruft ist er Auftraggeber und hat dieses zu bezahlen. Ist auch immer so ein Hickhack, wenn ich für unsere Kunden den Kundendienst beauftragen soll, da ich die Gerätedaten zur Hand habe. Ich muss dann immer extra sagen, dass die Nochmals mit dem Kunden sprechen müssen, da ich nicht Auftraggeber bin.

Themenstarteram 17. Mai 2019 um 11:17

Die Einfahrt in den Garageninnenhof ist auch schon sehr eng, das wird sich ein Abschlepper nicht antun da reinzufahren. Witzigerweise gibt es in der Einfahrt des Hofes ein sehr großes absperrbares Tor welches ich auch immer zugesperrt habe. Leider wurde das dortige Schloss 3-4 mal zerstört und "keiner" weiß wer es war. Ein Schelm wer dabei Böses denkt.

 

So schlimm zugeparkt wie es auf dem Bild zu sehen ist, ist es nicht immer. Meistens steht da auch nur ein Auto, was aber m.M.n immer noch eins zu viel ist ;)

 

Lustig ist es auch, wenn die Kinderkurse stattfinden, dann ist nämlich der komplette Hof voll mit Eltern samt Auto. Super.

Themenstarteram 17. Mai 2019 um 11:30

So sieht quasi die Einfahrt in den Garageninnenhof aus. Zu sehen ist dann links auch die angesprochene Kampfschule. Da hat man wohl auch auf dem Amt gepennt, weil es kann ja eigentlich nicht sein das da jemand in einen Garagenhof ne kampfschule einziehen lässt. Unglaublich das ganze.

 

Wenn es bei mir andere freie Garagen oder Tiefgaragenplätze geben würde, wäre ich aus dem Drecksloch schon längst raus. Leider ist auf die Straße stellen mit meinem Leasing Wagen keine Option.

Garagenhof Einfahrt.jpg

Dass Garagen nicht als Lager genutzt werden dürfen, stimmt nicht ganz, nur wenn der Baugenehmigung des Hauses an die Bedingung geknüpft wurde, dass auch eine enrsprechende Anzahl von Stellplätzen / Garagen

für Mieter zur Verfügung gestellt werden müssen, ist es illegal, Garagen als Lager zu nutzen

Vermieter kaputtes Tor melden, stabileres Tor & Schloß empfehlen.

Du wärst halt der Meinung das Du diesen Schutz des Hofes als Eigenschaft mitgemietet hättest.

Über allle Behinderungen Protokoll führen und dem Vermieter regelmässig zukommen lassen. inkl. Fotos.

Idealerweise bist Du nicht der einzige Garagenmieter der so verfährt. Vielen Vermietern ist garnicht klar das sowas ein häufiges und echt nerviges Problem ist und denken man übertreibt. Frag mal Leute die in der Einflugschneise von Schulen wohnen.

Wenn die Stellplätze nicht separat vermietet sind stellst Du dein Auto öfters an die Stelle wo der BMW steht, niemand kann Dich zwingen in der Garage zu parken.

Ich kann dazu folgendes beitragen.

Ich habe mal in einem Mehrfamilienhaus gewohnt, neben dem eine asphaltierte Einfahrt, zu Garagen im Hinterhof ging. An einer Seite dieser Einfahrt war eine Mauer, auf der anderen Seite auch Garagen, die sozusagen zu dieser Einfahrt hin aufgingen. Ich hoffe man kann sich das so in Etwa vorstellen.

Nun parkten an der Mauer ständig (längs) Fahrzeuge von den Leuten, die keine eigene Garage hatten. Einfach weil sonst nirgends Platz war. Das hat die Garagenbesitzer gestört, weil sie nicht mehr richtig in ihre Garagen kamen, mussten ja quasi im rechten Winkel rein. Auch ich war einer der Mauerparker, aber nur kurz, da ich da nicht lange wohnte. Jedenfalls habe ich nur das Ende vom Streit mitbekommen, es wurde gerichtlich entschieden, dass man an der Mauer parken durfte und Ende. Entscheidend war wohl ob Rettungsfahrzeuge gut durchkommen. Ich kann euch aber sagen dass da nur knapp ne Wagenlänge zwischen Garagentoren und an der Mauer geparkten Fahrzeugen Platz war. Manche Garagenbesitzer haben sich natürlich auch angestellt und konnten einfach nicht fahren, manchmal haben die Mauerparker einfach unverschämt geparkt.

Gut in die Garagen kam man nur, wenn so dicht an der Mauer geparkt wurde, dass man nicht mehr an die Beifahrerseite konnte. Was natürlich auch nicht immer jeder gemacht hat (Fahrertür zur Mauer hin etc)

Also ich glaube der TE hat da schlechte Karten. Man könnte nur zum Amt gehen, und ein Parkverbot gegenüber den Garagen erwirken, aber ob das die Stadt dann macht steht in den Sternen.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 17. Mai 2019 um 13:40:31 Uhr:

Dass Garagen nicht als Lager genutzt werden dürfen, stimmt nicht ganz, nur wenn der Baugenehmigung des Hauses an die Bedingung geknüpft wurde, dass auch eine enrsprechende Anzahl von Stellplätzen / Garagen

für Mieter zur Verfügung gestellt werden müssen, ist es illegal, Garagen als Lager zu nutzen

Viele Kommunen haben entsprechende Satzungen um der Zweckentfremdung von Garagen vorzubeugen.

Was aber kein Grund ist das eigene Auto nicht mal einen Nachtmittag irgendwo im Freien abzustellen, weil man gerade in der Waschanlage war/ es geregnet hat/ man einen Carporn drehen will.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 17. Mai 2019 um 13:40:31 Uhr:

Dass Garagen nicht als Lager genutzt werden dürfen, stimmt nicht ganz, nur wenn der Baugenehmigung des Hauses an die Bedingung geknüpft wurde, dass auch eine enrsprechende Anzahl von Stellplätzen / Garagen

für Mieter zur Verfügung gestellt werden müssen, ist es illegal, Garagen als Lager zu nutzen

Mal zur Verständnisfrage:

Eine Garage kann doch nur gebaut werden, wenn beim zuständigen Bauamt eine Garage beantragt wird. Was eine Garage ist, ist ganz klar definiert. Zumindest ist sie kein Lagerraum für irgendwelchen Kram.

Somit ist hier die Frage zu stellen, für welche Nutzung (sprich mit welcher Genehmigung) diese Gebäude gebaut wurden.

Ich bin mir ziehmlich sicher, dass es als Garage genehmigt wurde.

am 17. Mai 2019 um 14:48

TE kennst du nicht zufällig den Gemeindebrandmeister? Wenn du dem die Bilder zeigst und er das auch so Vorort antrifft wird er dem vermiter schon Beine machen. Denn wenn es eine Feuerwehrzufahrt ist und der Brandmeister im Falle eines Feuers die Notwendigkeit des freien Platzes für eine Drehleiter oder ähnliches sieht muss der Vermieter reagieren.

am 18. Mai 2019 um 5:15

Nimm mit dem Vermieter Kontakt auf, und schlage ihm vor das Abspeerpfosten aufgestellt werden. Entweder die mit der Kette oder die flexiblen. Diese werden mittels schrauben im Bodenbelag befestigt. Wenn man diese mit dem Auto berührt, geben die nur leicht nach und bleiben trotzdem an gleicher Stelle.

 

 

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