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Gab es jemals eine Pflicht zur Mitführung des Berichtes der Hauptuntersuchung (HU)?

Themenstarteram 23. April 2021 um 8:57

Kann mir bitte jemand mitteilen, ob es je eine Pflicht zur Mitführung des Berichtes der letzten HU (Hauptuntersuchung) gegeben hat?

Und wenn ja, seid wann wurde diese aufgehoben und in eine Aufbewahrungsfrist geändert?

Ich war bisher der Meinung, mann müsse diese Mitführen, finde natürlich aktuell nur Quellen die belegen, dass man dieses nun nicht mehr mitführen muss. Es reicht den Bericht bis zur nächsten HU aufzubewahren. Es wäre schön, wenn ich belegen könnte, dass es mal so eine Pflicht gegeben hat :D

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27 Antworten

Ich meine mich zu erinnern dass in den 70er, 80er, 90er? Jahren der TÜV-Bericht mitzuführen war. Ich habe immer noch die Angewohnheit eine Kopie mitzuführen, das Original kommt in den Ordner. So ist beim Verkauf alles lückenlos nachzuverfolgen. Auch die Kilometerzahl ist dann plausibel.

OK, Frage geklärt. Ergänzend. Grundsätzlich muss ja amtlichen Kennzeichen Vertrauen entgegengebracht werden. Wenn man das alles anzweifelt, könnte man noch dazu kommen, Kennzeichen oder E1 Zertifikaten zu misstrauen. Wichtig wäre, das mit der Halterabfrage auch die TÜV Fälligkeit benannt würde. Die kann schon mal von der geklebten Plakette bewusst abweichen.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 23. April 2021 um 14:35:33 Uhr:

Ist wie beim Personalausweis.

Ich muss mich berechtigten Personen gegenüber ausweisen,muss den Personalausweis aber nicht mit mir führen.

Eigentlich Mummpizz.

Nein, eine bürgerfreundliche Regelung. ;)

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 23. April 2021 um 16:23:37 Uhr:

OK, Frage geklärt. Ergänzend. Grundsätzlich muss ja amtlichen Kennzeichen Vertrauen entgegengebracht werden. Wenn man das alles anzweifelt, könnte man noch dazu kommen, Kennzeichen oder E1 Zertifikaten zu misstrauen. Wichtig wäre, das mit der Halterabfrage auch die TÜV Fälligkeit benannt würde. Die kann schon mal von der geklebten Plakette bewusst abweichen.

Was soll das jetzt werden? Anzweifeln kann man alles. Gefälscht werden kann auch alles. Wo willst du mit deiner Frage hin? Seit dem 1.10.2017 müssen die wichtigsten Daten jeder HU an das Zentralregister des KBA gemeldet werden, weil sonst die Online-Verfahren zur Zulassung nicht funktionieren. Also können sie von Berechtigten auch dort abgeruf werden.

Grüße vom Ostelch

Die Änderungshistorie von § 29 StVZO kann man hier nachverfolgen: https://www.buzer.de/gesetz/10146/l.htm

Dazu muss man aber auch Interesse an der Sache mitbringen. ;)

Themenstarteram 29. April 2021 um 9:20

Oha, das sieht nach viel lesen aus.

Ich habe mal die Änderungen überflogen, wenn dann muss es also vor 2006 gewesen sein.

Ich nehme @nogel seine Antwort als gegeben hin.

Zitat:

@nogel schrieb am 23. April 2021 um 12:19:54 Uhr:

 

Fakt: der HU-Bericht ist bis zur nächsten HU aufzubewahren und auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen. Par 29 (10) StVZO.

Das begründet keine Mitführpflicht, der Bericht kann z.B. von zuhause geholt werden.

Zitat:

@Kaiser Wilhelm schrieb am 29. April 2021 um 11:20:14 Uhr:

Oha, das sieht nach viel lesen aus.

Deshalb wird es keiner für dich machen wollen. ;)

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 29. April 2021 um 9:52

Unsere Posts haben sich überschritten .-)

Ich gestehe, bei der HU bin ich mir nicht sicher, ob es da mal ein paar Jahre gab, wo man die mitführen musste.

Bei der AU war es definitiv mal so. Seit 2010 gibt es keine HU ohne gültige AU mehr. Meint, entweder man hat eine AU aus demselben oder vorherigen Monat oder sie wird im Rahmen der HU gemacht. Das wird dann mit dem Stempel auf der Zulassungsbescheinigung Teil I auch bestätigt, deshalb muss man nichts mehr mitführen.

Bis Ende 2009 gab es die Prüfung durch eine zugelassene Werkstätte, einen sechseckigen Aufkleber für das vordere Kennzeichen und einen gesonderten Prüfbericht, der mitzuführen war, weil die Werkstätten nicht auch noch einen Stempel in ein amtliches Papier stempeln durften. Die letzten dieser Aufkleber sind dann 2012, mit der neuesten HU verschwunden.

Wobei bis 2009 allein falsch ist, vor der ASU aus dem Jahr 1985 gab es gar nix, daraus wurde dann 1993 die AU und die waren bis 2006 eigenständig und getrennt von der HU, danach war sie für Fahrzeuge mit OBD Bestandteil der HU. Es wurden aber noch die sechseckigen Plaketten geklebt – und die Abgaswerte wurden mit dem Bericht der HU ausgedruckt, kann also sein, dass der in dieser Zeit mitführpflichtig war, damit die Exekutiv-Organe nicht überfordert waren, sonst hätten die ja bei jedem Fahrzeug nachsehen müssen, ob ein OBD-Stecker drin ist oder nicht. Obwohl, das ist jetzt auch wieder falsch, Schlüsselzahlen und Betriebserlaubnis anhand einer mitgeführten Liste, äh fetten Ordner, vergleichen wäre auch gegangen, ist aber aus einem unerfindlichen Grund wohl nicht als praktikabel angesehen worden.

Ja und nun? Nichts neues im...

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 3. Februar 2023 um 17:31:53 Uhr:

Ja und nun? Nichts neues im...

Paragraphenstaat

Ich habe allerdings die Vorschrift nicht gefunden, nach der die ASU/AU-Bescheinigung mitzuführen war.

Sowohl in der 1988er als auch in der 2007er Version von §47a StVZO wird nur verlangt, dass die Bescheinigung "auf Verlangen zuständigen Personen" sowie dem Prüfer bei der HU auszuhändigen ist.

Ich hab seit Jahren immer eine Kopie der letzten AU/HU im Handschuhfach, aber nie das Original.

Man muss ja nichtmal den Perso stets dabei haben, auch hier genügt die private Kopie. Falls es eine Kontrolle gibt, kann man ohnehin später im Amt notfalls die Originale vorweisen.

Mich hat aber bisher noch nie - weder die Polizei noch ein Gutachter - nach solchen Belegen früherer Jahre gefragt.

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