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Fußgängerquerung - wie verhalten?

Wie in einem anderen Thema schon angesprochen, sind die Verkehrswege in "meiner" Gemeinde etwas speziell. Zu einer konkreten Stelle würde ich gern mal Eure Meinung hören. Also nicht nur zum Thema Gestaltung, sondern auch dazu, wie man sich dort am besten verhält.

Es geht um die im Bild rot markierte Querung des Fußwegs von Südwest nach Nordost (auf der Fahrbahn lediglich durch Pflasterung markiert). Das Problem sind zwei Dinge:

  • Soweit ich die Situation verstehe, haben Fahrzeuge auf der Unterwerkstraße Vorrang und Fußgänger sind wartepflichtig, da das Zeichen 205 erst nach der Querung folgt - stimmt das?
  • Durch eine gut 2 Meter hohe und direkt an bzw. in die Fahrbahn wachsende Hecke (oranger Pfeil) ist die Einsehbarkeit nicht gegeben. Das gilt insbesondere, weil in der Unterwerkstraße im grün markierten Bereich Fahrzeuge parken - weiter nördlich besteht Halteverbot. Aus dieser Straße kommende Fahrzeuge fahren also zwangsläufig weit links und sind sehr spät sichtbar. Aufgrund des spitzen Winkels der Einmündung können Fußgänger zudem von der A-Säule verdeckt werden.

Ich finde die Ecke baulich maximal blöd gelöst, aber was erzähle ich den Schulkindern (auch meine eigenen), die dort überqueren müssen? Man muss rund 1,5 bis 2 Meter in die Fahrbahn treten, um die Straße einsehen zu können - ist das sinnvoll oder zuzumuten, insbesondere unter Beachtung des Verkehrs von links hinten und links vorne? Mal von den Folgen abgesehen, wären Fußgänger an der Stelle ja auch noch selber schuld, da sie eigentlich warten müssen. :confused:

Unterwerkstrasse
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25 Antworten

Das Zeichen 205 ist in diesem Zusammenhang bedeutungslos, die Fußgänger müssen gegenüber Fahrzeugen aus der Unterwerkstr. warten, haben gegenüber in die Straße einbiegende Fahrzeug jedoch Vorrang.

Wenn die Hecke sichtbehindernd in die Fahrbahn ragt, hilft vielleicht eine Nachricht an die zuständige Behörde.

Die Behörde sieht sich leider nicht im Stande, hier etwas zu tun...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 25. September 2023 um 19:41:29 Uhr:

Fußgänger (...) haben gegenüber in die Straße einbiegende Fahrzeug jedoch Vorrang.

Danke für den Hinweis! Gibt es da eine Abstandsgrenze, bis zu der parallel verlaufende Wege Vorrang haben? Theoretisch könnte man den Weg auch als zufällig in 10 Meter Abstand befindliche Einmündung sehen (ist auch tatsächlich nicht nur ein Fußweg, sondern ein Zufahrtsweg für ein paar Gebäude).

Mir ist keine feste Abstandsgrenze bekannt. Muss aber wohl noch im Kreuzungsbereich sein.

Wegen der Hecke mal vor Ort recherchieren, was zulässig ist. Notfalls lässt sich eine Behörde auch zum Tätigwerden zwingen.

Ein Zebrastreifen oder eine Ampel würden das vielleicht besser lösen. Bisher hat es vermutlich noch keine gravierenden Unfälle gegeben. Sonst wäre schon reagiert worden.

Ich verstehe das Problem nicht. Zwischen dem grün markierten Bereich und die rot markierte Querung sind ca. 20 m, ein Bereich, indem keine Fahrzeuge parken dürfen. Also ist es doch für ein PKW nach dem Vorbeifahren an den parkenden Fahrzeugen wieder nach rechts zu fahren kein Problem, vielmehr ist er dazu verpflichtet. Daher, irgendwie verstehe ich das Problem nicht oder handelt es sich um eine Einbahnstraße.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@zm01 schrieb am 25. September 2023 um 19:47:50 Uhr:

Die Behörde sieht sich leider nicht im Stande, hier etwas zu tun...

Es gibt ja auch nicht wirklich dringenden Handlungsbedarf. Aus Sicht eines aus der Straße kommenden Fahrers (der Vorrang ggü. den Fußgängern hat) sieht es so aus. Umgekehrt sehen die Kinder an der Stelle auch ein herannahendes Fahrzeug.

Wichtiger wäre die richtige Schulung der Kinder, indem man ihnen z.B. nicht beibringt, dass ein Autofahrer bei Zeichen 205 die Fußgänger durchlassen muss. ;)

Übrigens hat auch der aufgepflasterte und quer über die Straße verlaufende Streifen keinerlei verkehrsrechtliche Bedeutung. Er ist allenfalls gefährlicher Unsinn, weil er eine Art "Übergang" suggeriert.

"Zwischen dem grün markierten Bereich und die rot markierte Querung sind ca. 20 m, ein Bereich, indem keine Fahrzeuge parken dürfen."

In Relation zu den abgebildeten Fahrzeugen dürften es deutlich mehr als 20 m sein und ich kann auch nicht erkennen, warum dort keine Fahrzeuge parken dürfen (abgesehen davon, dass Halteverbote oft nur als unverbindliche Empfehlung bewertet werden).

Hier sieht man das sehr schön: Klick mich

(Quelle Mapillary)

Es ist ausreichend Platz, um wieder nach rechts zu fahren. Es gibt keinen Grund weiter auf der falschen Fahrbahnseite zu fahren. Auch die Fahrer von Fahrzeugen, die in die Unterwerkstr. einbiegen sind bestimmt nicht überglücklich, wenn ihnen Fahrzeuge auf ihrer Fahrbahn entgegenkommen.

 

Gruß

Uwe

Das Halteverbotsschild hast du aber nicht auf dem Ursprungsbild erkannt, oder?

Nö, das Halteverbotsschild hat der TE aber in seinem Ausgangsbeitrag bereits erwähnt.

 

Gruß

Uwe

Das Halteverbotsschild ist neu (aus genau diesem Grund), wobei sich vor der Hecke ohnehin zwei Einfahrten befinden, also so viel bringt das nicht. Aber zur besseren Erklärung hier noch ein aktuelles Bild mit aktueller Hecke. Mein Fahrzeug befindet sich hier direkt neben einem korrekt parkenden Auto kurz vor Beginn des Halteverbots, rund 15 Meter vom Überweg entfernt. Imho müsste ich spätestens hier einen Fußgänger sehen müssen bzw. umgekehrt, damit es nicht zu einer Gefährdung/Gefahrenbremsung etc. kommt. Tu ich aber nicht, ich seh noch nicht mal dass hier ein Fußweg kreuzt.

Edit: die Mülltonnen neben übrigens kaum Sicht weg. Hingegen ist die Hecke im Sommer/Herbst deutlich voluminöser geworden als auf Google Maps erkennbar.

Unterwerk2

Zitat:

@zm01 schrieb am 25. September 2023 um 21:05:25 Uhr:

Das Halteverbotsschild ist neu (aus genau diesem Grund), wobei sich vor der Hecke ohnehin zwei Einfahrten befinden, also so viel bringt das nicht.

Das auf deinem Foto ist das Haltverbotsende-Schild und steht dort bereits seit über 2 Jahren dort. Das Anfangsschild steht dort, wo auf deinem ersten Bild der grün markierte Bereich endet, also noch eine ganze Ecke vor der Querung. Auf dem von mir geposteten Foto ist ja auch zu sehen, dass die Fahrzeuge sich an das Halteverbot halten.

 

Gruß

Uwe

Ja, das Schild steht dort seit 2021 (daher für mich "neu") und ich meine schon die gesamte Halteverbotszone, wie in meinem letzten Bild zu sehen muss man eben trotzdem noch bis kurz vor der Querung links fahren. Vielleicht siehst Du das anders, aber ein querendes Schulkind in 15 Meter Entfernung erkennen zu können wäre mir zu spät.

Nur zum Hintergrund: die Querung befindet sich knapp 300 Meter vor der Grundschule, daher ist hier auch entsprechender Verkehr.

Natürlich sehe ich das anders. Du hast genug Platz um noch vor der Querung, wieder auf deine Fahrbahnseite zu fahren und dann ist die Querung auch besser einsehbar. Außerdem musst du damit rechnen, dass dort nicht nur ein Schulkind, sondern auch ein Kind mit seinem Fahrrad ankommt. Aber auch Schulkinder können einfach über die Straße laufen. Kinder haben einen besonderen Schutz im Straßenverkehr, also musst du dich so oder so die langsam der Querung nähern.

Auch können Fahrzeuge in die Straße einbiegen und schon deshalb hat man nichts auf der Gegenfahrbahn zu suchen, zumal ja die Möglichkeit besteht, wieder nach rechts zu fahren.

 

Gruß

Uwe

Nachtrag:

Hier noch ein Bild aus Sicht der Querung: Klick mich

Die läuft ja auch nicht direkt an der Hecke vorbei.

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