ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Funktion Out of Scope beim Digitalen Tachografen

Funktion Out of Scope beim Digitalen Tachografen

Themenstarteram 12. Juni 2008 um 17:55

Wenn ich bei fahrten mit dem LKW auf nicht öffendlichen Verkehrsraum im Menü des Digitalen Tachografen " out of Scope " eingebe, wurde mir gesagt das ich die Zeit von Out Beginn (z.B. 8.30 Uhr) bit Out Ende (z.B. 9.45 Uhr) am Ende meiner täglichen Fahrzeit unter Einhaltung der Lenk-und Ruhezeiten anhängen kann. Kann mir jemand sagen ob das so stimmt.

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2020 um 20:42

...davon würde ich jetzt mal nicht ausgehen.

Richtig ist, dass der Fahrtenschreiber die Zeitgruppe notiert, welche in der betreffenden Minute am längsten "geschaltet" war... d.h. 29 Sekunden Lenkzeit zu 31 Sekunden Pause (Bett) ergibt 60 Sekunden / 1 Minute Pause (Bett)... so wird das auch z.B. bei Modulschulungen erzählt.

Aber was der Tachograph im Hintergrund so mitschreibt, dafür würde ich die Hand nicht ins Feuer legen... irgendwo muß der Tachograph bzw. die Software die gefahrenen Meter schließlich hinbuchen sonst passen die Daten für Geschwindigkeiten / Durchscnittsgewschwindigkeiten / Gesamtwegstrecke / etc. nicht mehr zusammen und es kommt zu Plausibilitätsfehlern.

Es glauben auch immer noch viele um nicht zu sagen die meisten Fahrer, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten nur 24 Stunden gespeichert werden... ich hab da letztes Jahr mal ein wenig in der Archivierungssoftware geschmökert... von wegen, die Geschwindigkeiten, etc. kannste über Wochen und Monate zurück raussuchen.

Man kann sogar auswählen, wie mal den Ausdruck gerne hätte... die Geschwindigkeit sekundengenau, wie auf angehängtem Ausdruck oder alle 2/3/4/5/... Sekunden haben will.

Ich würde von Totalüberwachung ausgehen, wenn im Ernstfall ein Fachmann den Datenwust den ein Tachograph so mitnotiert auseinandernimmt, dann ist jeder Meter / jede Sekunde / jedes... schlicht und einfach alles nachvollziehbar... und mit der neuen Version, bei der auch GPS-Daten mitnotiert werden erst recht... der gläserne LKW / Fahrer / Fuhrunternehmer ist inzwischen Realität.

55 weitere Antworten
Ähnliche Themen
55 Antworten
am 7. Mai 2020 um 20:20

...die Frage hätte ich auch gestellt, wenn es die Fahrer sind... sollen se doch einfach ihre Karten stecken - auf die halbe Minute Lenkzeit wirds doch nicht ankommen und der Schandfleck in den Aufzeichnungen ist verschwunden.

Ansonsten, wenn die Fahrer noch nicht vor Ort sind und z.B. das Lagerpersonal diesen Murks macht... kann man das nicht abstellen indem die Fahrzeuge bereits am Vorabend von den jeweiligen Fahrern passend abgestellt werden?

Ich denke mal, nach meinen Erfahrungen wird es den ein oder anderen Beamten geben der sich bei einer Kontrolle daran aufhängt... führt halt zu unangenehmen Diskussionen und zur Erregung von Aufmerksamkeit, so dass nach weiteren Sachen gesucht wird - schön sind solche grauen Flecken in einer hoffentlich sonst weißen Weste nicht.

Im Ernstfall, wenns hart auf hart kommt... evtl. nach irgendwelchen anderen Vorkomnissen / Unfällen, nach denen das evtl. vor Gericht herangezerrt wird, dann wird man das einem Richter erklären können.

Probleme gibts meiner Meinung eher in den Fällen, wo man garnicht in die Instanzen vordringt, wo man sich erklären könnte bzw. wo sichs eher nicht lohnt Widersprüche einzulegen um ein größeres Faß aufzumachen.

Edit:

Zitat:

@tchibomann schrieb am 7. Mai 2020 um 22:17:20 Uhr:

Immer die gleichen, jeder Fahrer hat "seinen" LKW mit dem nur er fährt.

Gruß

Andre

...dann würde ich eine Anweiung geben, dass die Karte zu stecken ist bevor der LKW bewegt wird.

Dann ist das verboten.

 

Edit:

Den Post vor mir konnte ich eben noch nicht lesen.

Der Fahrtenschreiber notiert nur Aktionen die länger als 30sek(oder 10Sek, ich bin mir da nicht ganz sicher) dauern, das heißt 10m vorfahren und dann den LKW wieder abstellen, dann wird im Fahrtenschreiber auch nichts notiert

 

Mit freundlichen Grüßen

Rexer

am 8. Mai 2020 um 20:42

...davon würde ich jetzt mal nicht ausgehen.

Richtig ist, dass der Fahrtenschreiber die Zeitgruppe notiert, welche in der betreffenden Minute am längsten "geschaltet" war... d.h. 29 Sekunden Lenkzeit zu 31 Sekunden Pause (Bett) ergibt 60 Sekunden / 1 Minute Pause (Bett)... so wird das auch z.B. bei Modulschulungen erzählt.

Aber was der Tachograph im Hintergrund so mitschreibt, dafür würde ich die Hand nicht ins Feuer legen... irgendwo muß der Tachograph bzw. die Software die gefahrenen Meter schließlich hinbuchen sonst passen die Daten für Geschwindigkeiten / Durchscnittsgewschwindigkeiten / Gesamtwegstrecke / etc. nicht mehr zusammen und es kommt zu Plausibilitätsfehlern.

Es glauben auch immer noch viele um nicht zu sagen die meisten Fahrer, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten nur 24 Stunden gespeichert werden... ich hab da letztes Jahr mal ein wenig in der Archivierungssoftware geschmökert... von wegen, die Geschwindigkeiten, etc. kannste über Wochen und Monate zurück raussuchen.

Man kann sogar auswählen, wie mal den Ausdruck gerne hätte... die Geschwindigkeit sekundengenau, wie auf angehängtem Ausdruck oder alle 2/3/4/5/... Sekunden haben will.

Ich würde von Totalüberwachung ausgehen, wenn im Ernstfall ein Fachmann den Datenwust den ein Tachograph so mitnotiert auseinandernimmt, dann ist jeder Meter / jede Sekunde / jedes... schlicht und einfach alles nachvollziehbar... und mit der neuen Version, bei der auch GPS-Daten mitnotiert werden erst recht... der gläserne LKW / Fahrer / Fuhrunternehmer ist inzwischen Realität.

Ja, geht in Richtung Totalüberwachung.

Wir kommen mit der Zeit/mit dem "Fortschritt" allmählich in die Situation, daß das Aussageverweigerungsrecht eines Betroffenen unterlaufen wird, in einem Verfahren. Zur Zeit der Hexenverfolgung war das so: Schweigen des Beschuldigten wurde als Zustimmung gewertet und führte jenen/jene u.U. zum Scheiterhaufen. Hier kannst du nicht "schweigen", da eine Maschine, der du nicht ausweichen kannst, alles protokolliert

Man fragt sich, was wollen unsere "Obristen" damit eigentlich erreichen? Worauf läuft das alles hinaus? Bringt das alles irgendwas und wenn ja, was? Und wem?

Konkret:

Wird bspw. die Unfallaufklärung wesentlich unterstützt, um Schuld- oder Versicherungsfragen zu entscheiden?

Oder sollen Lenkzeitüberschreitungen usw. ermittelt werden?

Also, für solche "dämlichen" Probleme sollte das bisherige System ausreichen und hat ja wohl auch ausgereicht.

Der Kontrolleur wird doch durch die neue TCO-Version mit Daten überflutet, die ihm gar nichts mehr bringen?!

Der trifft auf einen LKW aus dem Kaukasus, der vergangene Woche jeden Tag zwei Stunden Überziehung hatte oder Tag und Nacht gefahren ist, man liest immer wieder von solchen Vorkommnissen - was versprechen die sich von der neuen Feinüberwachungs-Technik für solche groben Alltagsdelikte?

Mit 5-Minuten-Delikten will sich ja wohl kein geistig gesunder Kontrollbeamte den Tag versauen! Denn in der Zeit, in der er sich mit sowas Läppischem beschäftigt, mal angenommen, - am Straßenrand, auf dem Autobahnparkplatz - gehen ihm nämlich 50 andere LKWs mit Mängeln durch die Lappen, die richtig schlimm sind! --- LaSi, Reifen, Rahmenbruch, zu hoch, zu breit, zu schwer, Papiere, Genehmigung.......

Mal ganz abgesehen von den verpassten Beförderungs-Punkten.... :-;

Oder sind da nur Welchene überkandidelt - aka Dachschaden?

Zitat:

@gast356 schrieb am 7. Mai 2020 um 21:33:20 Uhr:

@5-Achser ... ich will dir nicht die Tour vermasseln, aber deine Gewichtsangaben kannste vergessen.

Eine normale große übliche Sattelzugmaschine, also kein so ein Sonderzeugs ala IVECO Daily oder MB Atego, etc. mit 2 Achsen hat 18 Tonnen zul. GG. und eine 3-Achs SZM hat 26 Tonnen zul.GG. ... die von dir genannten Leergewichte sind in dem Fall uninteressant.

Hallo gast356,

danke dir für deine Befassung mit der Sache!

Und, ja, ich habe wie angekündigt diese Art Privatfahrten (vom Hänger-PP nach Hause u. SOabend/Mofrüh wieder zurück) mit der SZM und OHNE FK/mit OUT mehrfach durchgeführt.

Protokolle über meine BKF-Fahrten (Handaufzeichnungen) führe ich übrigens schon seit vielen Jahren. OUT-Fahrten können wir hier später nochmal diskutieren.

 

Nun, die benutzte SZM hat eine "Stützlast" (FZG-Schein) von etwa 18 Tonnen, wiegt aber selbst fahrbereit nur 6.7 Tonnen.

Die meisten user hier dürften ja unsere BAB-45 kennen, insbesondere deren Baustellen mit Fahrbahnverengungen.

Dort ist oft das vMax-Schild '60 km/h' aufgestellt. Direkt darunter ein rechteckiges, weißes Schild mit Symbolbild Lastkraftwagen. Das betr. Bild zeigt die Karrikatur eines Solo-LKW mit Laderaum.

Frage: Fällt meine SZM unter die Regelung dieses Verkehrsschildes?

Wenn nicht, dann dürfte ich damit auch mind. 80 km/h fahren an dieser Stelle. Oder?

 

Nebenbei:

Die Straßen waren eh leer, leerer gehts fast nicht mehr. Ich fahre in solchen Situationen gerne mittenmang, also nicht knapp rechts an der Leitplanke/Bankett entlang. Wäre mir zu anstrengend, für nichts.

Achja, und die A-4 Tage später, mit leerem Zug: ich hätte stuuuuundenlang überholen können....

Endlich mal freie Fahrt für nützliche Fahrzeuge! :-)

Zitat:

@gast356 schrieb am 8. Mai 2020 um 22:42:06 Uhr:

...davon würde ich jetzt mal nicht ausgehen. [...]

Richtig ist, dass der Fahrtenschreiber die Zeitgruppe notiert, welche in der betreffenden Minute am längsten "geschaltet" war... d.h. 29 Sekunden Lenkzeit zu 31 Sekunden Pause (Bett) ergibt 60 Sekunden / 1 Minute Pause (Bett)... so wird das auch z.B. bei Modulschulungen erzählt.

Aber was der Tachograph im Hintergrund so mitschreibt, dafür würde ich die Hand nicht ins Feuer legen... [...]

Ich war vor kurzem Beteiligter an einen Verkehrsunfall. Bei diesem fuhr mir ein PKW ungebremst mit, von den Unfallaufnehmenden anhand der gesicherten Spuren, geschätzten 150km/h ungebremst auf. Nebenbei zu erwähnen ist, ich wog rund 40to und der aufgefahrene PKW war ein Opel Corsa B. Malt euch selbst die Bilder in eurem Kopf, der PKW Fahrer hat es nicht überlebt.

Im Zuge der Unfallaufnahme konnte ich einem Beamten gewisse Einzelheiten entlocken, die alle aus dem Massenspeicher des DTCO ausgelesen werden.

Wer glaubt, mit der ,,eine Minuten Regel'' würden Fahrzeugbewegungen unsichtbar, der irrt und zwar gewaltig!

Es werden Beschleunigungswerte registriert! Und diese offenbaren alle Fahrzeugbewegungen höchst präzise!

Zitat:

@schmonses schrieb am 10. November 2020 um 18:58:21 Uhr:

Wer glaubt, mit der ,,eine Minuten Regel'' würden Fahrzeugbewegungen unsichtbar, der irrt und zwar gewaltig!

Es werden Beschleunigungswerte registriert! Und diese offenbaren alle Fahrzeugbewegungen höchst präzise!

Da brauchen nicht mal Beschleunigungswerte ausgewertet werden, der Tacho zeichnet die Geschwindigkeit Sekundengenau auf, alleine das reicht schon.

am 10. November 2020 um 19:04

Unsichtbar werden die Bewegungen nicht, aber sie können nicht geahndet werden.

Wenn die Zeitgruppe korrekt geschaltet ist und keine Verstösse aufweist gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Anzeige.

Zitat:

@mobiles schrieb am 10. November 2020 um 20:04:10 Uhr:

Unsichtbar werden die Bewegungen nicht, aber sie können nicht geahndet werden.

Wenn die Zeitgruppe korrekt geschaltet ist und keine Verstösse aufweist gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Anzeige.

Habe ich auch nicht behaupten wollen!

Ich wollte lediglich all denen die Illusion nehmen, dass die Zukunft in 29 Sekunden taktet!

am 10. November 2020 um 19:16

Obwohl sich das im Falle eines Unfalles schnell ändern kann. Da sprichst Du ja aus Erfahrung. Da wird wohl ziemlich alles angeschaut was nur möglich ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Funktion Out of Scope beim Digitalen Tachografen