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Führerschein Erweiterung Klasse A - Einzug des alten Führerscheins?

Themenstarteram 19. Mai 2021 um 17:50

Hallo,

kurze Frage:

Wird der alte Führerschein Klasse B bei Antrag auf Erweiterung Klasse A eingezogen oder darf man den behalten? Was passiert denn dann mit dem alten sobald man den neuen hat? Man bekommt ja einen neuen bei bestandener Prüfung überreicht.

Danke

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17 Antworten

Wenn Du direkt nach der Prüfung einen neuen Führerschein bekommst, dann wird Dein alter ganz sicher eingezogen.

 

Auf dem neuen stehen dann natürlich alle Klassen drauf, die Du fahren darfst, nicht nur A.

Themenstarteram 19. Mai 2021 um 18:19

Zitat:

@WorldEater666 schrieb am 19. Mai 2021 um 19:54:18 Uhr:

Wenn Du direkt nach der Prüfung einen neuen Führerschein bekommst, dann wird Dein alter ganz sicher eingezogen.

Auf dem neuen stehen dann natürlich alle Klassen drauf, die Du fahren darfst, nicht nur A.

Ok, aber bist du sicher das er nicht direkt bei Antrag eingezogen wird?

Nein, denn sonst hättest Du ja bis zur bestanden Prüfung keinen Führerschein. Der alte Lappen wird vom Prüfer verlangt, wenn er Dir den neuen nach bestandener Prüfung aushändigt.

Themenstarteram 19. Mai 2021 um 18:58

Alles klar! Danke

am 19. Mai 2021 um 19:49

Muss nicht sein. Man kann den alten Lappen behalten, da kommt ein Stempel rein, dass er ungültig ist.

Hallo

Sorry, alle Antworten die hier gegeben wurden, sind leider falsch, schon alleine wegen der Pandemie. Ich weiss es ganz genau, weil meine Tochter erst im März eine Erweiterung ihres Lappen von A2 auf A gemacht hat und auch schon B hatte.

Nach bestander Prüfung bekommst du den Karte Führerschein nur ausgehändigt wenn du noch nie einen Führerschein hattest, sofern das Strassen Verkehrsamt diesen Rechtzeitig zum TÜV geschickt hat, was in 90 % aller Fälle ist.

Da du schon Klasse B hast bekommst du nach bestander Prüfung, eine Prüfungsbescheinigung das du die Klasse A? bestanden hast. Mit dieser darfst du jedoch nicht fahren für die Klasse A?

Da wegen der Pandemie die Strassenverkehrsämter alle dicht sind und man nur Online einen Termin bekommt was bis zu 14 Tage dauern kann, rate ich dir wie wir es auch gemacht haben.

Setze dich 3-4 Tage vor deiner Prüfung mit deinem Straßenverkehramt in Verbindung per E-Mail. In der Regel hast du nach 1-2 Tage bescheid. Dort wird die dann mit geteilt das du die Prüfungs Bescheinigung im ORGINAL zusenden sollst. Mache dies per Einschreiben oder was noch schneller geht schmeiße es im Nacht Briefkasten mit der E-Mail vom Strassenverkehrsamt.

Nach ca. 3-5 Tage schickt dir das Straßen Verkehrsamt einen Vorläufigen Führerschein zu, in deinem Fall also A+B der ist jedoch ohne Passbild daher musst du immer einen Ausweiß bei dir führen. Dieser ist 3 Monate gültig. Dafür berechnet dir das Straßen Verkehrsamt ca. 12.- Euro ( Von Bundesland zu Bundesland verschieden )

Nach dem dir dann dein vorläufiger zugestellt wurde mit Rechnung erhälst du ein Begleitschreiben das dein neuer Karten Führerschein jetzt vom Straßen Verkehrsamt bei der Bundes Druckerei im Auftrag gegeben wurde und das dies bis zu 4 Wochen dauern kann ( Meine Tochter hatte in nach 14 Tagen ) und er ihn dann vom Straßen Verkehrsamt zugeschickt wird per Einschreiben, das kostet nichts.

Gleichzeitig wird dir mit geteilt wenn du deinen Vorläufigen erhalten hast, den alten Führerschein Klasse B an das Straßen Verkehrsamt zurück zusenden ( Einschreiben ) ansonsten wird dir der neue Karten Führerschein NICHT zugesendet.

Das der alte Führerschein entwertet wird sprich die Ecken abgeschnitten werden und mit mehreren Stempel versehen wird ( Ungültig ) das gab es einmal vor 10 Jahren und gibt es heute nur noch bei abgelaufenden Reisepässe.

Wenn du ihn aus Nostalgie Gründen behalten möchtest, dann wird dir nichts anderes übrig bleiben als einen Zwei Seiten Farbdrucker zu nehmen und ihn dir zu kopieren.

Das Bild in der Anlage ist von Googel aber so sieht dein vorläufiger aus

Fu-hrerschein

Moin!

Da muss es dann wohl eher regionale Unterschiede geben. Ein Bekannter von mir hat vorletzte Woche seine Motorradprüfung absolviert (Kfz schon in den 1990er) und sofort seinen Kartenführerschein erhalten. In diesem Zusammenhang musste er, wie oben beschrieben, den alten abgeben (wollte ihn eh nicht behalten, daher keine Rückfrage, ob es möglich gewesen wäre).

Vielleicht also nicht immer gleich mit Absolutismen ins Feld ziehen. Es werden ja nicht mal einheitlich Stühle vor die Cafés gestellt - was da wohl erst in den Behörden möglich ist...

Als ich meinen B Schein gemacht hab (vor ca. 1 Jahr also auch während Corona) hat mir der Prüfer den Führerschein überreicht und ich musste ihm dann meinen alten mit Klasse A1 abgeben.

Bei mir lief das ohne großes Hickhack ab und ich würd mir da jetzt auch keine Gedanken machen deswegen.

Abgeben tust du ihn normal erst direkt im Tausch gegen den neuen, so lief es bis jetzt bei allen wo ich kenne.

am 20. Mai 2021 um 7:56

Als ich 2004 meine Prüfung für A direkt bestanden habe, wurde mir eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, weil mein neuer Führerschein nicht rechtzeitig vor meinem Prüfungstermin an den TÜV gesendet wurde. Ich musste dann zum TÜV fahren und meinen neuen Führerschein selbst abholen.

 

Ansonsten kenne ich das aus meinem Bekannten- und Familienkreis nur so, das man nach bestandener Prüfung seinen Führerschein direkt vom Prüfer erhält.

 

Gruß Christian

am 20. Mai 2021 um 8:55

Als ich 1973 die Klasse 4 bestanden hatte, fiel dem Prüfer (nur Theorie) auf, dass auf dem grauen Lappen mein Familienname falsch geschrieben wurde (es fehlte mitten im Namen ein a). Also bekam ich den Lappen nicht ausgehändigt und konnte ihn mir drei Tage später auf der Polizeiwache (war damals zuständig) abholen mit dem handschriftlich korrigiertem Namen und dem zusätzlichen Eintrag "Name amtlich geändert".

Die wichtigste Aussage ist wohl: alt gegen neu. Solange Du keinen neuen bekommen hast, solange besitzt Du Deinen alten und kannst die dort aufgeführten Klassen fahren.

Ich kenne sowohl das Verfahren mit sofortiger Aushändigung des neuen, als auch die Sache mit der Bescheinigung, wo ich den Führerschein selbst vom Amt abholen mußte.

Hallo,

Und was ist, wenn man den alten Führerschein verloren hat? Bekommt man dann den neuen Führerschein ausgehändigt, wenn man eine Verlustmeldung hat?

Über den Verlust musst Du bei der Fahrerlaubnisbehörde eine eidesstattliche Versicherung ablegen. Einfache Verlustmeldung wäre wohl etwas zu simple

Oh-Mann

ist das kompliziert in Deutschland....

Hier in Österreich geht das so;

meine Frau hat vor ein paar Jahren den "A" dazu gemacht.

Nach bestandener Prüfung hat sie eine Bescheinigung bekommen,

damit sie sofort fahren darf.

Nach ca. 2 Wochen die Info, der neue Führerschein ist abholbereit,

bei uns heisst das Bezirkshauptmannschaft, oder Verkehrsamt.

Den Alten gegen den Neuen getauscht, fertig ...

Den Alten durfte sie behalten, der hat jetzt ein Loch.

:D:D wenn's hilft :D:D

Der Bert

:cool:

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