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Fragen zur Überführung eines privat verkauften PKWs

Themenstarteram 24. September 2020 um 8:55

Hallo,

ich verkaufe aktuell meinen Opel Astra K und würde gern folgendes erreichen:

1. Die Überführung soll durch den Käufer passieren, der zu mir reist und das Auto dann "mitnimmt".

2. Die Überführung in ein anderes Bundesland als meines.

3. Das Auto soll während dieser Fahrt schon nicht mehr auf mich gemeldet sein. Ich möchte es vorher abmelden.

Das erreiche ich doch mit einem Kurzzeitkennzeichen, welches der Käufer vorab in seiner Stadt beantragt und dann bei mir vor Ort anbringt, richtig? Da dafür eine Versicherung nötig ist, um dieses Kurzzeitkennzeichen zu bekommen, ist die Fahrt damit dann auch versichert.

Verstehe ich das so richtig? Oder habe ich einen Denkfehler drin?

Danke vorab!

Ciao Defcon0

Beste Antwort im Thema

Selbstverständlich ist das Fahrzeug dann versichert, ohne Versicherungsbescheinigung bekommt man keine Kurzkennzeichen.

Ich finde dieses übervorsichtige grundsätzliche Misstrauen immer lächerlich.

In meinem bisherigen Leben habe ich über fast 50 Jahre verteilt schon keine Ahnung min 40 Autos weiterverkauft und noch nie vorher abgemeldet. Für mich ist klar der Käufer will das Auto je erstmal ansehen und auch probefahren, würde ich auch bevor ich ein gebrauchtes Auto kaufe.

Darum mache ich dann ein formloses kurzes Schreiben, auf dem wird Datum und Uhrzeit der Übergabe vermerkt, sowie natürlich Name und Anschrift, sowie der Hinweis, „der Käufer verpflichtet sich das Fahrzeug schnellst möglich ab- bzw umzumelden.

Diese Schreiben sende ich dann sofort an meine Versicherung und meine Zulassungsstelle, damit die Bescheid wissen.

Bei mir behalte ich noch einen Scan von Führerschein und Personalausweis des Abholers

Damit ist die Sache relativ sicher das hat mir auch meine Autoversicherung mehrmals bestätigt.

Also warum umständlich, wenn es einfach auch geht?

 

Ein abgemeldetes Auto würde ich niemals kaufen, ich will es erst probefahren und wenn ich es kaufe auch problemlos nach Hause bringen, ist doch logisch, oder?

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Grundsätzlich richtig, die entsprechenden Formulare für Zulassun/Versicherung haben auch kein Preisfeld ...

Aber ... Wenn man nun den KV mit Preis verwendendet, wem soll den bei diesen Institutionen interessieren ob die Wintermöre für 350EUR verkauft wurde :confused:...

Klar wer auch glaubt das Prinzessin Diana noch lebt, wittert wohl auch hier die böse Datenspeicherungverschwörung ... Karl Heinz Rüdiger hat seinen 25 Jahre alten Fiesta für 350 EUR verkauft ......:D:D:D

Klar könnte die Versicherung oder Zulassungsstelle die Preise irgendwo speichern? Aber wozu?

Und nein ich mache nicht für jeden Schitt einen KV aber bei größeren Dingen schon, insbesondere bei Autos. Wie will man auch sonst die Gewährleistung ausschließen? Bei Ebay ist es was anderes, da hab ich eben das Portal die auch Gebühren nehmen.

Zitat:

@Defcon0 schrieb am 24. September 2020 um 10:55:20 Uhr:

...

Das erreiche ich doch mit einem Kurzzeitkennzeichen, welches der Käufer vorab in seiner Stadt beantragt und dann bei mir vor Ort anbringt, richtig? ...

Warum vorab?

Das Kurzzeitkennzeichen kann der Käufer auch nachdem ihr den Vertrag gemacht habt bei Dir in der Stadt bzw. im Landkreis holen!

(er sollte sich nur vorher schon bei seiner Versicherung eine EVB-Nummer hierfür besorgt haben!)

Zitat:

@camper0711 schrieb am 28. September 2020 um 09:57:19 Uhr:

 

Das Kurzzeitkennzeichen kann der Käufer auch nachdem ihr den Vertrag gemacht habt bei Dir in der Stadt bzw. im Landkreis holen!

Bitte Corona nicht vergessen, bei uns kommt man ausschließlich mit Termin in die Zulassunsgstelle und so ein Termin geht nicht spontan, brauch 1 bis 4 Tage Vorlauf.

In Großstädten kann das auch noch mehr Vorlaufzeit beanspruchen

Da schlage ich mich auf die Seite der Fraktion, die der Meinung ist, das alles ist Sache vom Käufer.

Die Bedingungen sind klar, selbst wenn man abgemeldet verkaufen möchte, kann man das so kommunizieren.

Was der Käufer daraus macht ... KK, Trailer, richtig anmelden, oder der Käufer mangels Möglichkeiten ganz vom Kauf zurücktritt ... seine Sache...

Themenstarteram 3. Oktober 2020 um 13:37

OK, vielen Dank erst mal bis hierhin für eure Antworten :)!

Ich habe es jetzt am Ende so gemacht, dass der Käufer mit meinem Kennzeichen vom Hof gefahren ist. Ab der Uhrzeit des Kaufvertrags ist das Auto nicht mehr meins und auch die Versicherung in seinen "Besitz" übergegangen.

Somit bin ich, wenn ich es richtig verstanden habe, nicht mehr haftbar. Ich bekomme zwar, wenn er nun Knöllchen bekommt usw. die Post, muss das aber nicht mehr zahlen und ich werde bei Unfällen auch nicht hochgestuft.

Ich habe mir im Vertrag natürlich zusichern lassen, dass er innerhalb einer Woche das Auto ummeldet. Vorher ging es wegen Corona leider nicht.

So konnte ich (oder besser er) dann das Kurzzeitkennzeichen sparen ;)

Nur eine Frage stellt sich mir noch. Er fährt ja nun mit meinem KFZ-Kennzeichen.

1. Muss ich mir das zurückschicken lassen? Kann er damit Schindluder treiben?

2. Ist das relevant, wenn ich das Kennzeichen behalten will fürs nächste Auto? Also den "Text", nicht das Metall sozusagen ;)

Das Kennzeichen ist wurscht, ich kann mir im Kennzeichenladen jedes gewünschte Kennzeichen anfertigen lassen, spielt keine Rolle, bei der Abmeldung wird es entstempelt und ist dann ungültig.

Wenn du das gleiche Kennzeichen für den neuen Wagen wieder haben willst, musst du es reservieren, geht aber erst wenn das Original offiziell abgemeldet ist. Sobald es freigegeben wird ist die Reservierung möglich.

Da gibt es kleine Unterschiede je nach Zulassungsbehörde. Ich weiß das weil ich die Nummer meines Taxis beim Fahrzeugwechsel immer mitnehmen will. Bei uns muss 1 Tag zwischen Abmeldung und Neuanmeldung auf die gleiche Nummer vergehen. In der Nachbarstadt kann man sofort ab und anmelden mit der selben Nummer ohne Wartezeit. In der anderen Nachbarstadt muss man sogar eine Woche warten. Behörden sind halt nicht gleich

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