Fragen an die Polizei
Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.
Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.
Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.
Beste Antwort im Thema
Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁
1598 Antworten
Altes Thema....aber:
http://www.hornoxe.com/geld-sparen-durch-cleveres-ueberholen/
Rechts überholen, Standstreifen benutzen, Blaulicht benutzen...alles billiger wie Dränglen!!
Lücke im System oder erzählen die Polizisten selber Mist?
Zitat:
Original geschrieben von runnerbaba
Altes Thema....aber:http://www.hornoxe.com/geld-sparen-durch-cleveres-ueberholen/
Rechts überholen, Standstreifen benutzen, Blaulicht benutzen...alles billiger wie Dränglen!!
Lücke im System oder erzählen die Polizisten selber Mist?
Tach auch.
Den Bericht hatte ich vor Kurzem auf einem anderen Sender gesehen. Anschließend hatte sich eine Anwältin dazu ausgelassen.
Zum Thema Blaulicht:
Blaulicht allein verschafft einem Einsatzfahrzeug noch kein sog. Wegerecht. Man muß also dem Einsatzfahrzeug nicht unbedingt Platz verschaffen. Erst zusammen mit Martinshorn ist Platz zu machen. Da das kein herkömmliches Auto hat (die Hupe stellt kein Martinshorn dar) ist nur ein geringes Verwarnungsgeld i. H. v. 20,- € fällig.
Anders sieht es aus, wenn mit Blaulicht gedrängelt wird und auch noch die Lichthupe benutzt wird. Das ist Nötigung und dann bleibt es nicht bei den 20,- €.
So ähnlich sieht es auch bei den anderen Verstößen aus.
Es handelt sich "lediglich" um ein verbotenes Überholen bzw. verbotenes Benutzen des Standstreifens. Da dies geringer zu bewerten ist als eine Nötigung, ist dementsprechend auch die Sanktion milder (wobei ich ehrlich gesagt Punkte und Geld lieber zu 100 % spare als auch nur einen Teil davon an die Ordnungshüter abzugeben. Geiz ist geil oder wie war das 😉).
Aber auch nur, solange nicht jemand auf die Idee kommt eine Anzeige zu stellen wegen Verkehrsgefährdung.
Naja, nicht einmal Blaulicht und Horn sind ein Garant dafür, dass man vorbeigelassen wird.
Hab ein Beispiel dazu:
Bin auf der Autobahn unterwegs und von hinten kommen ein Krankenwagen mit Blaulicht und Horn. Natürlich gleich Platz gemacht. Als der Krankenwagen an mir vorbei war wieder rüber und mit Abstand am Krankenwagen dran geblieben. Naja, wenn der schon mal Platz macht. Aber dann... weiter vorne fährt einer mit ca. 100km/h auf der linken Spur und will nicht auf dei Seite. Endlich, nach rund 2km zieht auch der rüber und macht Platz für den Krankenwagen. Ich finde solchen Leute sollte man echt der Führerschein auf Lebzeit entziehen.
Zitat:
Original geschrieben von Nalge
Naja, nicht einmal Blaulicht und Horn sind ein Garant dafür, dass man vorbeigelassen wird.Hab ein Beispiel dazu:
Bin auf der Autobahn unterwegs und von hinten kommen ein Krankenwagen mit Blaulicht und Horn. Natürlich gleich Platz gemacht. Als der Krankenwagen an mir vorbei war wieder rüber und mit Abstand am Krankenwagen dran geblieben. Naja, wenn der schon mal Platz macht. Aber dann... weiter vorne fährt einer mit ca. 100km/h auf der linken Spur und will nicht auf dei Seite. Endlich, nach rund 2km zieht auch der rüber und macht Platz für den Krankenwagen. Ich finde solchen Leute sollte man echt der Führerschein auf Lebzeit entziehen.
Ei joh Nalge. In der Praxis ist es immer anders. Ich wollte damit nur deutlich machen, daß es einen Unterschied zwischen Blaulicht und Blaulicht mit Martinshorn gibt und daher das verbotsweise Benutzen eines Blaulichts mit läppischen 20,- € geahndet wird.
Das Blaulicht allein fordert keine Reaktion eines anderen Verkehrsteilnehmers, außer daß man vorsichtiger fahren sollte weil Blaulicht allein eine z. B. eine Gefahren- oder Einsatzstelle kennzeichnet.
Erst Blaulicht und Martinshorn zusammen verpflichtet andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu machen.
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Zitat:
Original geschrieben von F213
Das Blaulicht allein fordert keine Reaktion eines anderen Verkehrsteilnehmers, außer daß man vorsichtiger fahren sollte weil Blaulicht allein eine z. B. eine Gefahren- oder Einsatzstelle kennzeichnet.
Erst Blaulicht und Martinshorn zusammen verpflichtet andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu machen.
Vor einiger Zeit tauchte auf voller Autobahn im Rückspiegel eine ganze Kolonne von Zivilfahrzeugen mit Blaulicht auf dem Dach auf. Es sah so aus, als wäre das irgendeine Sondereinheit auf dem Weg zum Einsatz. Das hat man später auch daran gesehen, daß sie sich ganz am Ende des Verzögerungsstreifens (am Stau vorbei) noch in die Ausfahrt quetschten. Martinshorn hatten sie keins, aber wo die Lichthupe war, wussten sie...😉
Dieses Verhalten ist also nicht erlaubt?
Von wo nach wo haben sie sich "gequetscht"??
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Von wo nach wo haben sie sich "gequetscht"??
Erst haben sie alle per Lichthupe von der linken Spur verdrängt, um am stehenden Verkehr vorbeizukommen. Anschließend wurde sich fast im rechten Winkel (von links nach rechts) am Ende des Verzögerungsstreifens in die Ausfahrt gedrängelt, wobei sie bereits die Sperrfläche überfahren haben.
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Vor einiger Zeit tauchte auf voller Autobahn im Rückspiegel eine ganze Kolonne von Zivilfahrzeugen mit Blaulicht auf dem Dach auf. Es sah so aus, als wäre das irgendeine Sondereinheit auf dem Weg zum Einsatz. Das hat man später auch daran gesehen, daß sie sich ganz am Ende des Verzögerungsstreifens (am Stau vorbei) noch in die Ausfahrt quetschten. Martinshorn hatten sie keins, aber wo die Lichthupe war, wussten sie...😉Zitat:
Original geschrieben von F213
Das Blaulicht allein fordert keine Reaktion eines anderen Verkehrsteilnehmers, außer daß man vorsichtiger fahren sollte weil Blaulicht allein eine z. B. eine Gefahren- oder Einsatzstelle kennzeichnet.
Erst Blaulicht und Martinshorn zusammen verpflichtet andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu machen.
Dieses Verhalten ist also nicht erlaubt?
Dieses Verhalten ist teilweise erlaubt.
Denn auch Fahrzeugkolonnen können mit Blaulicht gekennzeichnet werden.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung wie es so schön heißt 😉:
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Also war das Blaulicht in Ordnung weil es einerseits ein geschlossener Verband war und alle Fahrzeuge des Verbandes zu kennzeichnen sind und andererseits handelte es sich um eine Einsatzfahrt.
Lichthupe ist auch noch in Ordnung, wenn man damit seine Überholabsicht andeuten will.
Aber dicht auffahren UND Lichthupe ist Nötigung.
Aber in diesem speziellen Fall könnte es aber auch eine Ausnahme geben.
Wenn ich in meinem roten Benz mit Blaulicht und Tröte durch die Gegend fahre, dann kann das ruhig jeder wissen 😁.
Aber bei den Herren Sternchenträgern ist es manchmal angebracht nicht mit Radau anzupreschen 😉
Trotzdem:
Wen Du keine freie Bahn geschaffen hättest, hätte Dir keiner einen Strick daraus drehen können.
Es wird kaum eine Situation geben, in der die Verwendung des Blaulichtes alleine (ohne Horn) als "unangebracht" von irgendeiner Behörde oder dem Dienstherren (z.B bei einer Beschwerde) eingestuft werden würde. Es gibt der Polizei eigentlich rechtlich immer Freiraum. Was ist zum Beispiel mit der "Warnung an sonstigen Einsatzstellen". Was ist ne Einsatzstelle? Dabei ist kein eilender Einsatz oder sowas gemeint. Das mit der Eile ist dann, wenn ich es zusammen mit dem Horn verwende. Aber das Blinlicht alleine ist zur Warnung oder Absicherung da. Selbst wenn ich einfach aus Lust und Laune an/auf der Bundesstraße anhalte um Fahrzeuge zu kontrollieren, hab ich ne Einsatzstelle, die ich absichern muss/kann. Es geht bei der Begründung ja um die Absicherung zur Gefahrenabwehr, also das entweder mir keiner ins Fahrzeug knallt oder damit andere auf das Hinderniss auf der Fahrbahn oder auf den auf der Fahrbahn laufenden Polizisten achten. Also selbst wenn ein unfähiger Polizist das Blaulicht einfach nur anmacht um das blaue Licht blinken zu sehen, während er neben dem Streifenwagen steht um eine zu rauchen müsste er ein Idiot sein um hierfür eins auf den Deckel zu kriegen (vom Dienstherr). Dann hat er halt entweder was auf der Straße gesehen, dass er beiseite räumen musste, nen Fahrzeug xy anhalten wollen oder überprüfen ob der Gulli richtig sitzt, da es im Vorbeifahren so ausgesehen hat, als sei er beschädigt. Was auch immer. Ich kann es kaum nachweisen, dass es nicht so war.
Oder was ist ne "Einsatzfahrt"? Da könnten wir jetzt auch wieder stundenlang diskutieren und die gesetzlichen Kommentare dazu raus holen um zu begründen wann genau es eine ist und wann nicht.
Das darf man aber nicht verwechseln mit der Verwenung in VErbindung mit dem Horn, was für die anderen VT ja eine rechtliche Folge hat, nämlich das sie Platz machen müssen. Da brauche ich ja wie geschildert wurde, höchste Eile. Aber auch da geht es nicht nur um Menschenleben, sondern z.B. Gefahren für die öfftl. Sicherheit abzuwenden.
Das kann ich als Außenstehender gar nicht beurteilen. Selbst wenn ich später in der Zeitung lese, was tatsächlich war (vielleicht nur ne Kleinigkeit) und mich dann aufrege, wieso diese "Idioten" mal wieder so schnell und mit Blaulicht und Horn durch die Stadt gepfiffen sind, weiß ich nicht, wie die urpsüngliche Meldung war und von was die Streifen urspünglich ausgingen bzw. ausgehen mussten. Das ist das Problem.
Das mit der Lichthupe sind zwei paar Stiefel bzw. eher drei. Zum einen darf ich gem. StVO Lichthupe außerhalb geschl. Ortschaften verwenden, wenn ich meine Überholabsicht ankündigen will. Andererseits kann die Polizei ja die "Sonderrechte" in Anspruch nehmen, was von den im Einzelfall nötigen Vorschriften der StVO befreit (vereinfacht gesagt). Das wiederum ist auch ne Begründungssache wie oben geschildert. Wenn die Streifen aber in den BEreich der Nötigung, also Straftaten, geraten, hilft die Inanspruchnahme der Sonderrechte auch nichts mehr, denn die befreit nur von der StVO und nicht von den übrigen Vorschriften wie StGB (hier die evtl. Nötigung), StVG, FeV usw.. Aber ne Nötigung im Straßenverkeh nachzuweisen hat sicher abartig große Chancen, selbst wenn das nen Privatfahrzeug war. Handelt es sich dann noch um nen Zivilfahrzeug der Polizei mit begündeter Einsatzfahrt, dann kann man sich ja vorstellen was die StA damit macht oder?
Also ich finde diesen Beitrag sehr traurig.
Absolut Bildzeitungsniveau.
Rechtsüberholen bleibt z.B. rechtsüberholen, auch wenn ich dabei auf dem Standstreifen fahre.
Bei dem Standstreifentatbestand gehts darum, am Stau vorbeizufahren.
Rechtsüberholen. Ja. Fein gedacht, die Herren Wachtmeister.
Eine falsche Reaktion der anderen Verkehrsteilnehmer, schon haben wir ne Straftat.
Blaulicht? Damit freie Bahn schaffen?
Schonmal was von Amtsanmaßung gehört?
Denn wer darf sich denn freie Bahn schaffen?
Frage mich, wer diesen Beitrag abgesegnet hat.
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Also ich finde diesen Beitrag sehr traurig.
Absolut Bildzeitungsniveau.Rechtsüberholen bleibt z.B. rechtsüberholen, auch wenn ich dabei auf dem Standstreifen fahre.
Bei dem Standstreifentatbestand gehts darum, am Stau vorbeizufahren.Rechtsüberholen. Ja. Fein gedacht, die Herren Wachtmeister.
Eine falsche Reaktion der anderen Verkehrsteilnehmer, schon haben wir ne Straftat.Blaulicht? Damit freie Bahn schaffen?
Schonmal was von Amtsanmaßung gehört?
Denn wer darf sich denn freie Bahn schaffen?Frage mich, wer diesen Beitrag abgesegnet hat.
Nochmal: Das alleinige Benutzen des Blaulichts zwingt niemanden eine Handlung zu begehen.
Amtsanmaßung scheidet ebenfalls aus, da die Funktionsträgerschaft, in diesem Fall Polizeibeamter, nach außen hin nicht erkennbar ist. Erst wenn Dir jemand gegenübersteht und eine Uniform am Leib hat oder sich als Polizist ausweist und Dir konkrete Anweisungen erteilt liegt eine Amtsanmaßung vor, wenn sich im Nachhinein herausstellt, daß er kein Polizist ist.
Erst wenn die konkrete Bezeichnung eines öffentlichen Amtes genannt wird, kann Amtsanmaßung vorliegen. Z. B. ich bin Polizist und will die Wohnung durchsuchen.
Wenn Du allerdings sagst, daß Du nur Beamter bist, dann liegt keine Amtsanmaßung vor.
Du kannst Dir sogar das Wort Polizei auf Dein Auto kleben. Das Wort ist nicht geschützt und schützt Dich ebenfalls nicht wenn Du z. B. geblitzt wirst.
Andererseits kannst Du auch von niemanden verlangen, daß er irgendwelche Anweisungen befolgen soll.
Freie Bahn darf sich nur verschaffen wer mit Blaulicht UND Martinshorn fährt. Und selbst da muß der Fahrer des Einsatzfahrzeugs den § 1 StVO beachten.
Er kann zwar bei rot über die Kreuzung fahren. Aber nur solange niemand dabei gefährdet wird. Kracht es bekommt der Einsatzfahrer ebenfalls eine Teilschuld.
Die Gesetze machen nicht die Herren Wachtmeister (von denen dürfte es aber glaube ich nicht mehr so viele geben) sondern Juristen.
Und so muß man auch versuchen es zu sehen. Abstrakt und nicht emotional, wobei ich mich auch aufregen würde wenn jemand den Stau auf dem Standstreifen links liegen läßt.
Wie bereits in meinem ersten Beitrag geschrieben, ist der Tatbestand der Nötigung höher zu bestrafen als das reine Rechtsüberholen. Egal ob der Standstreifen benutzt wird oder nicht. Außerdem spielt ebenfalls eine Rolle, wie oft solche Vergehen begangen werden. Sollte z. B. auf Grund dieses Fernsehbeitrages es Mode werden, daß Blaulichter von Privatpersonen benutzt werden, werden garantiert auch die Bußgelder angehoben.
Das dieser Fernsehbeitrag abgesegnet wurde liegt ganz einfach daran, daß es das Gesetz leider so hergibt. Ansonsten würde der Herr in blau ein kleines Gespräch bei seinem Chef haben.
Aber es wäre zu überlegen gewesen als Polizist auf diese Fragen nicht zu antworten bzw. das Reporterteam an den Dienststellenleiter zu verweisen.
Juristisch ist der Fernsehbeitrag, denke ich mal, nicht zu beanstanden. Das wäre genauso, als wenn jemand die entsprechenden Bußgeldsätze vorlesen würde.
Aber so wie der Beitrag aufgemacht ist, kann man sich darüber streiten, ob der Fernsehbeitrag nicht evtl. Anstiftung zu einer Straftat verleitet.
Zitat:
Original geschrieben von neo49
Das kann ich als Außenstehender gar nicht beurteilen. Selbst wenn ich später in der Zeitung lese, was tatsächlich war (vielleicht nur ne Kleinigkeit) und mich dann aufrege, wieso diese "Idioten" mal wieder so schnell und mit Blaulicht und Horn durch die Stadt gepfiffen sind, weiß ich nicht, wie die urpsüngliche Meldung war und von was die Streifen urspünglich ausgingen bzw. ausgehen mussten. Das ist das Problem.
So sehe ich es ja auch.
In dem geschilderten Fall, in dem mehrere Fahrzeuge mit Blaulicht ankommen, kann man eigentlich davon ausgehen, daß sie nicht unbedingt auf Toilette gehen oder eine Pizza kaufen wollten.
Wäre aber schon frech, wenn die schätzungsweise 3-5 Fahrzeuge allesamt private Fahrer gewesen.
Dann muß man ja fast schon sagen: Respekt die Herren vor so viel Kaltschnäuzigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von F213
. . . .Du kannst Dir sogar das Wort Polizei auf Dein Auto kleben. . . . .
völliger Unfug, mehr fällt mir dazu nicht ein - sorry 😰
mfg. Matt
Zitat:
Original geschrieben von matt13
völliger Unfug, mehr fällt mir dazu nicht ein - sorry 😰Zitat:
Original geschrieben von F213
. . . .Du kannst Dir sogar das Wort Polizei auf Dein Auto kleben. . . . .
mfg. Matt
Dann erkläre bitte warum das Unfug ist.
Polizei stellt keine geschützte Marke dar wie z. B. Windows. Die Aufschrift dient neben der Lackierung lediglich als Kenntlichmachung eines Fahrzeugs. Mehr nicht.
Rechtstheoretisch mag das wohl sein. Die AUfschrift "Polizei" ebenso wie das Blaulicht.
In der Realität fährt aber jeder zweite seine Karre den Bordstein rauf, wenn du mit Blaulicht ankommst.
Die Aufschrift Polizei ist verboten. Nur Polizeifahrzeugen vorbehalten. Dazu gabs auch schonmal ne ellenlange Diskussion.
Weil: Kann zu Verwechslung mit echter Polizei führen, bzw ist dazu geeignet.
Ebenso übrigens das Blaulicht.
Und zu sagen, wer nur mit Blaulicht fährt, hat keine Wegerechte, ist zwar rein theoretisch richtig, aber fern ab jeglicher Realität.
Denn nach aussen suggeriert das sehr wohl "ich bin die Polizei bzw. Amtsträger, der Sonderrechte in Anspruch nehmen darf und muss hier durch"
Allerdings hast du recht, wenn du sagst, das entscheidet nicht die polizei.
Anzeige wird evtl. gefertigt und dann halt eingestellt, wenn der staatsanwalt das anders sieht.
Und ich weiß sehr wohl, wer, wie wann und was darf und was er dazu anschalten muss oder auch nicht.
Aber auch das ist ein anderes thema.