Fragen an die Polizei
Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.
Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.
Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.
Beste Antwort im Thema
Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁
1598 Antworten
Jo. Grundsätzlich sind 1Km/h zuviel nunmal 1er zuviel.
Sonst könnte auf den Schildern ja ~50 stehen.
Aber man blitzt EIGENTLICH erst ab 56. Warum? Vermutlich, damit die Begründung leichter fällt. "Och, Herr Wachtmeister! EIN Km/h drüber!" Oder so.
Naja, es kommt wohl auch darauf in wessen Blitzer man hinein fährt.
Ist es ein Privatumternehmen welches im Auftrag der Stadt arbeitet bzW. ein städtischer Starenkasten, dann ist es wohl so das auch kleinere Verstösse geahndet werden, denn die automatisierte Erstellung der Busgeldbescheide verursacht sicher weniger Kosten als was nachher zu Zahlen ist.
Also nimmt man alles mit was kommt.
Passierst du aber einen Blitzer eine Unfallschwerpunktüberwachung der Polizei, dann wirst du vermutlich auch mit 14km/h zu schnell noch nicht geblitzt bzW. erfasst, denn dort geht es ja meistens um eine Verkehrserzieerische Massnahme, welche grade bei hohen Überschreitungen zum Umdernken erziehen soll.
Würden da jetzt alle herausgewunken, dann könnte man die eigentliche Strasse wohl direkt absperren.
Durch die Massen an herausgewunkenen wäre auch die erzieende Wirkung gleich Null.
Speziell wenn auch geblitzt wird hätte es ja sogar gegenteiligen Erfolg, da dann einer mit +2km/h geblitzt wird und der mit +32km/h von hinten herannahende wird vom Blitz gewarnt und bremst.
Ich nehme mal an das von den Herren Polizisten jetzt kein Komentar dazu gegeben werden kann (wenn die jetzt sagen unter +15km/h wird nix gemacht, dann würde das ja einem Betriebgeheimnissverrat gleichkommen) aber ich denke das auch schon viele andere eine solche Erfahrung gemacht haben.
Nachdem mir zuhause einfiel, dass ich zwar mal ausnahmsweise eine Zeugin habe und auch schön das Kennzeichen notiert wurde aber weder Strecke noch Zeit notiert wurden, hatte ich die Sache eh aa gelegt. Wollte mich nicht weiter über den Penner aufregen.
Um nochmal auf den Aufkleber bei Winterreifen zurückzukommen, wenn als Höchstgeschwindigkeit im Schein 200 km/h steht, und der Index des Reifens 210 ist, brauche ich doch keinen Aufkleber, wofür auch?!
Wenn dem doch so wäre, gibt es doch bestimmt etwas handfestes dazu, die vorhin zitierten Stellen beschäftigen sich ja damit, wenn der Reifenindex niedriger ist.
PS: Dann bräuchte ich ja zwingend für alle Winterreifen den Kleber, und dem ist definitiv nicht so.
Ähnliche Themen
Nicht zwingend. Aber scheinbar auch dann, wenn der geforderte Index unterschritten wird, die ingetragene Vmax aber nicht. Also Vmax 203, geforderter Index 240, tatsächlicher Geschwindigkeitsindex 210.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Nicht zwingend. Aber scheinbar auch dann, wenn der geforderte Index unterschritten wird, die ingetragene Vmax aber nicht. Also Vmax 203, geforderter Index 240, tatsächlicher Geschwindigkeitsindex 210.
Hää??
Ich habe Dich auf der Seite vorher so verstanden, dass V bei Dir nur für die Sommerschlappen verlangt ist. Habe ich das falsch interpretiert, ist für die WR auch V vorgeschrieben? Kann ich mir bei ner Vmax von 203 km/h aber eigentlich nicht vorstellen.
Bei meinem Rennelch z. B. ist für die SR Index W gefordert, für M&S-Bereifung ist Index H zulässig und da eine Vmax von 250km/h (abgeregelt😁) im Fz.-Schein steht, muss ich mir im Winter einen kleben.
Wäre die Vmax. kleiner als der Index der WR wäre m.E. kein Aufkleber nötig, siehe den bereits zitierten § 36 (1) StVZO .
Warum sollte für Sommerreifen ein anderer Index gelten als für Winterreifen? Im Schein steht nichts anderes als 205/55/R16 91V für beide Achsen.
Das V gefordert ist, liegt wohl daran, dass für die Berechnung des nötigen Indexes eine Geschwindigkeit über 20 raus kommt. Das wurde hier schonmal irgendwo gepostet, wie soetwas zustande kommt.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Warum sollte für Sommerreifen ein anderer Index gelten als für Winterreifen? Im Schein steht nichts anderes als 205/55/R16 91V für beide Achsen.Das V gefordert ist, liegt wohl daran, dass für die Berechnung des nötigen Indexes eine Geschwindigkeit über 20 raus kommt. Das wurde hier schonmal irgendwo gepostet, wie soetwas zustande kommt.
Bei M&S-Bereifung ist ein Reifen mit geringerem Geschw.-Index zulässig. Ansonsten dürfte ich ja z. B. gar keine WR fahren, da es m. W. für meinen Wagen nur WR mit dem max. Index V gibt.
Wenn die Vmax. darüber liegt, ist dann eben der besagte Aufkleber vorgeschrieben, wie bereits gesagt.
Im neuen Fz.-Schein (genannt Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht nur noch die
kleinstezugelassene Reifengröße. Deswegen sind aber trotzdem weiterhin auch andere Größen zugelassen.
Gruß
Fox74
Jetzt komme ich zur nächsten Frage.
Was GENAU ist ein M&S-Reifen?
Ich fahre im Winter Reifen, die eine Schneeflocke tragen.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Jetzt komme ich zur nächsten Frage.Was GENAU ist ein M&S-Reifen?
Ich fahre im Winter Reifen, die eine Schneeflocke tragen.
Mud and Snow, Matsch und Schnee. Was anderes hab ich aber auch noch nicht gehört 🙂
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Jetzt komme ich zur nächsten Frage.Was GENAU ist ein M&S-Reifen?
Ich fahre im Winter Reifen, die eine Schneeflocke tragen.
DarthTK hat's schon beantwortet.
M&S ist keine geschützte Bezeichnung für Winterreifen im Gegensatz zum Schneeflockensymbol, siehe z. B. auch
hier.
Gruß
Fox74
Hallo,
hab vor einigen Monaten Post bekommen, weil ich mich noch in der Probezeit (bereits verlängert) befinde und nun beim "nächsten Verstoß" laufen angesagt ist, weiß nur nicht mehr genau, ob es 3 oder 6 Monate waren?!
Naja, jedenfalls wurde ich dann heute abend angehalten, als ich noch bei gelb drüber wollte (Beim Bremsvorgang wäre ich auf der Kreuzung gestanden) und soll nun noch 3 Punkte bekommen.
Wir waren zu 3. und sind uns alle einig, dass es grad eben gelb war, der nette Polizist war aufm Mopped und alleine, ist der Meinung, es wäre rot gewesen.
Ende vom Lied, 3 Punkte.
Stehen die Chancen gut, dass ich vor Gericht mein Recht bekomme?
Hab ne Rechtschutz, werd wohl zum Anwalt, sobald das Schreiben kommt.
Frage:
Dieses Schreiben in der Probezeit, wieviele Monate laufen sind dann angesagt?
Hab es leider nimmer hier...
Danke
Geh zu einem Anwalt und der lässt das von einem Gutachter beurteilen. Dort kann es durchaus möglich sein, dass es zu einem gelb kommt. Sicher bin ich mir da nicht. Was Ampelschaltungen angeht ist jedoch auf die Wahrnehmung zu achten. Und die führt einen auch mal in die Irre. Sollte der Polizist auf dem Motorrad eine gezielte Rotlichtüberwachung gemacht haben sieht es nicht gut aus. Ich mach übrigens selbst NUR noch geziehlte Rotlichtüberwachungen. Die Wahrnehmung spielt auch einem selbst mal ein Schnippchen. Und ich mag es auch nicht, dass ich "vor Gericht verliere". Von daher mach ich lieber qualitativ hochwertige Arbeit mit Handskizze etc. 🙂
Es war eine gezielte Überwachung, aber frage nun:
Was stand auf dem Schreiben, wie lange ich laufen darf?
Zitat:
Original geschrieben von Hannibal19xx
Es war eine gezielte Überwachung, aber frage nun:
Was stand auf dem Schreiben, wie lange ich laufen darf?
Ich glaube das ist individuell verschieden, aber es wird ein neues schreiben kommen!