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Frage zur Ummeldung auf H-Kennzeichen

Themenstarteram 18. November 2022 um 19:32

Hallo Oldtimer-Gemeinde,

eines meiner Fahrzeuge wird im nächsten April 30 Jahre alt und soll dann ein H-Kennzeichen bekommen.

Wie ist die Reihenfolge? 30 Jahre ab EZ abwarten, dann zum TÜV und HU-Abnahme machen lassen, dann eVB und neue Kennzeichen besorgen und dann auf der Zulassungsstelle ummelden? Das Fahrzeug hat gerade eine frische HU bekommen, die muss dann nicht mehr neu gemacht werden?

Würde gerne die bisherige Kennzeichenkombination behalten, natürlich mit einem H am Ende. Geht das?

Trotz H-Kennzeichen würde das Fahrzeug ein daily driver bleiben, entsprechend soll es nicht als Oldtimer versichert werden. Das H müsste der Versicherung doch wurscht sein, wenn ich keinen Olditmertarif abschließen möchte, oder?

Danke fürs Lesen und antworten.

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35 Antworten

H Abnahme kann man schon paar Tage vorher machen, Anmeldung muss dann auf den Tag genau erfolgen,zur H Abnahme gibt es immer eine frische HU. Da es sich bei einer Ummeldung auf H um eine Art Neuanmeldung handelt (gibt auch neue Papiere) ,ist auch alles nötig wie für eine Neuanmeldung plus halt die Unterlagen der H Abnahme. Kennzeichen könntest du schon vorher machen lassen,online zum Beispiel und dann einfach mitbringen. Bedenke aber,mehr wie 8 Stellen sind nicht zulässig,H zählt schon als eine Stelle. Wenn du deiner Versicherung das geänderte Kennzeichen mitteilst,kannst du sie ja draufhinweisen,dass du den Normtarif weiter nutzen willst.

Nun, sind ja einige Fragen. Eigentlich ist die H-Abnahme mit einer üblichen TÜV Abnahme verbunden. Wenn es da Ausnahmen gibt, dann bitte mitteilen. Also für Dich wäre dann das ganze normal machen. Wenn Du den Wagen als Alltagsauto nutzen willst, dann sind die Old/Youngtimer Versicherungen nicht geeignet, da die fast immer eine Zweitfahrzeug fordern um den Oldie zu versichern. Was die Kennzeichen betrifft, da kannst Du Glück haben wenn diese Kennzeichen Kombination mit H am Ende noch nicht vergeben ist.

Themenstarteram 18. November 2022 um 19:47

Zitat:

@X555 schrieb am 18. November 2022 um 20:43:34 Uhr:

Was die Kennzeichen betrifft, da kannst Du Glück haben wenn diese Kennzeichen Kombination mit H am Ende noch nicht vergeben ist.

Verstehe ich nicht ganz. Die Kombination, die ich aktuell ohne H fahre, wird doch nicht mit H an ein anderes Fahrzeug parallel vergeben?

 

Nein, Kombination ohne und mit H ist gleich...bei Saison gibt's die Kombination ja auch nicht getrennt als ohne und mit Saison.

@meepmeep das war nur rein formal so erwähnt worden. Eigentlich wird eine Kennzeichnung ,egal ob mit oder ohne Anhang (E oder H oder Saison) nur einmal vergeben.

am 19. November 2022 um 5:25

Die HU ist automatisch mit zu machen bei der Begutachtung zum Oldtimer.

Es muss halt alles im zeitgenössischem Rahmen sein. Sogar das Radio.

Alles was bis nach 10 Jahren ab EZ möglich gewesen wäre ist erlaubt.

Du kannst die Kennzeichen behalten wenn die Ziffern dann alle drauf passen.

Daily ist beim Oldtimer mit H kein Problem.

Beim 07 dagegen schon.

Das Auto darf überall parken und fahren.

Mittlerweile sind auch Fahrten ins Ausland kein Problem mehr.

Es ändert sich bei der Versicherung die Einstufung da du eine neue Nummer im Fahrzeugschein hast.

Es wird vermutlich billiger.

Meine Erfahrung vor ca einem ½ Jahr.

 

Ich hatte in diesem Jahr 2 Citroën BX (BX 14 TGE & BX TZD) für das H vorgesehen (April & Mai) und vorher beim Prüfer vorgesprochen.

Beim BX TZD für H-Kennzeichen ab Mai 22 war allerdings die HU bereits im Dezember 21 fällig.

Seine Auskünfte waren folgende:

 

- Vorstellung zur Abnahme exakt am Tag der EZ + 30 Jahre --- NICHT VORHER!

- erhaltenswerter guter Zustand

- An- und Umbauten (z.B. Radio, Felgen, ...) müssen in den erwähnten 10-Jahreszeitraum passen

- Alle anderen bekannten Bedingungen ...

 

Im Prüfbericht stand dann als "Empfehlung für die Zulassungsstelle": HU 2 Jahre gültig ab Prüfdatum.

 

Dabei gab es eine Besonderheit!

 

Der BX 14 mit Prüftermin im April hatte vorher ein Saisonkennzeichen und wurde nach der Prüfung von mir verkauft. Der Käufer teilte mir später mit, daß seine ortsansässige Zulassungsstelle diese Empfehlung NICHT in die neuen Papiere übertragen hat! --- Er muss tatsächlich im nächste Jahr wieder zur Untersuchung!

 

Warum die Zulassungsstellen das so unterschiedlich anwenden, erschließt sich mir nicht im Ansatz.

Als ich den BX TZD, welchen ich behalten habe, umgemeldet habe, wurde das aktuelle Prüfdatum ohne Probleme in die neue Zulassung übertragen.

 

Wenn das Fahrzeug zwar eine H-Abnahme bekommen hat, aber weiter unter den vorherigen Bedingungen als Dailydriver ohne "H" laufen soll, erübrigt sich meiner Meinung nach der Gang zum Vertreter - und auch zur Zulassungsstelle.

Mit "H" kann man ja weiter als Dailydriver unterwegs sein.

Allerdings könnten sich ja mit dem "H" günstigere Tarife für die Versicherung ergeben.

 

Wie vorher schon geschrieben, kannst du dein Kennzeichen mit dem "H" behalten. Das ist doch sicher ein Wunschkennzeichen?

Voraussetzung: Alles passt drauf!

Wenn genug Platz ist, geht sogar die Kombination "H" + Saisonzulassung. (Auskunft der Zulassungsstelle)

Die Zusatzangaben "H", "E" und "Saison" haben eigentlich nur Verwaltungstechnische Bedeutung. (auch Auskunft der Zulassungsstelle)

Daher ist die eigentliche Kennzeichnung einmalig.

 

Noch ein Erlebnis zum "Wunschkennzeichen":

Als ich ein Auto mit Wunschkennzeichen abgemeldet habe - und zeitgleich - in einem Vorgang - einen neuen Oldie mit dieser Nummer weiterfahren wollte, musste ich tatsächlich das "gewünschte" - und schon einmal "bezahlte" Kennzeichen - nochmal als Wunschkennzeichen bezahlen.

Begründung: ... na sie wünschen sich ja die Nummer jetzt nochmal!

 

Dies, und das Erlebnis des Käufers von meinem BX 14 mit der "Nichtanrechnung" der HU bei H-Abnahme lassen einige Fragen zur Arbeitsweise der Zulassungsstellen aufkommen! Willkür und Abzocke ist wohl hier Gang und Gebe.

Bei einer anderen Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme auf das neue Fahrzeug brauchte ich das Wunschkennzeichen nämlich nicht nochmal bezahlen. Das war aber auch eine andere Zulassungsstelle.

 

Nochmal kurz zum BX TZD mit HU-Ablauf Dezember 21.

Da ich den angehenden Oldie sowieso nicht im Winter fahre, empfahl mir der Prüfer, ich solle das Auto dann doch bis Mai einfach stehen lassen und dann zum möglichen Termin zur HU mit H-Abnahme vorfahren.

Begründung seinerseits: Fahrten zu HU sind zulässig, auch wenn diese abgelaufen ist.

Somit hatte ich die Kosten für die HU im Dezember gespart und Alles erfolgte dann zusammen im Mai diesen Jahres.

Ob das so tatsächlich zulässig war, weiß ich aber nicht. Schließlich waren da ja 6 Monate überzogen.

 

 

[völlig unnötiger Fullquote von MT entfernt, was soll sowas?]

Guten Tag allerseits

Das Oldtimergutachten ist IMMER in Verbindung einer neuen AU und TÜV zu machen! Geht gar nicht anders. Erst fährt das Auto ganz normal vor. Danach wird das Gutachten zum H erstellt. Kostet zusammen etwas über 200 Euro. Du bekommst anschließend den Tüv und AU Bericht für weitere 2 Jahre UND das Gutachten ausgehändigt.

Danach gehst du nur zur Zulassungsstelle und meldest das Auto auf H um.

Das hat auch jede Zulassungsstelle so anzuerkennen.

Alles andere ist unzulässige Geldmacherei.

Wenn eine Plakette auf das Nummernschild angebracht ist die weniger als die zwei Jahre zeigt würde ich hier nochmal vorsprechen.

Zeigt sich der Beamte uneinsichtig gibt es Post vom Anwalt.

 

War bei mir auch so:

Das Erstzulassungsdatum muß mindestens 30 Jahre zurück liegen.

auf den Tag genau.

Ich hab kürzlich einen MX 5 Miata auf H- umgemeldet.

Das Auto ist Baujahr 89 aber die EZ 04. Mai 90 in D.

Also H ab Stichtag 04. Mai 2020 möglich.

Sehe ich genauso mit der Geldschneiderei!

 

Er hatte ja eine ganz frische HU bekommen!

Und eigentlich habe ich die nächste planmäßig anstehende HU im April 23 nur vorgezogen.

 

Und in Bezug auf das Wunschkennzeichen argumentieren die Zulassungsstellen ja immer mit dem "Mehraufwand".

Ich glaube mal irgendwo (hier im Forum ?) gelesen zu haben, das auch Das nicht rechtens ist.

Ein "Kunde" der Zulassungsstelle hatte sich wohl auf rechtlichem Weg dagegen gewehrt - und Recht bekommen.

Der Richter folgte der Argumentation und konnte durch das Eingeben von bestimmten Kennzeichen am Rechner keinen Mehraufwand für den Angestellten feststellen, der eine Gebühr rechtfertigt.

 

Aber die Ämter verfolgen da wohl ihre eigene Philosophie - und sind Belehrungsresistent!

[völlig unnötiger Fullquote von MT entfernt]

Der " Mehraufwand " für ein Wunsch Kennzeichen kostet hier bei uns überall 10 Euro.

Das hat dann aber auch in Deutschland bei jeder Zulassungsstelle so zu sein.

Ansonsten wieder unzulässiges Verhalten seitens der Behörde = Rechtsanwalt.

Ich habe hinten immer schon ein Moped Kennzeichen da der Miata ein Amerikanisches Auto ist.

Ein kleines Kennzeichen ist auch in den Papieren eingetragen.

Blöd ist nur das dieses in Deutschland nicht mehr vergeben wird 180x320! Daher habe ich immer schon das Moped Schild gefahren. Das es das 320iger US Schild nicht mehr gibt ist nicht mein Problem.

Als ich das Auto zum H umgemeldet hab kam der depperte Beamte und wollte mir das kleine Moped Schild nicht mehr zulassen sondern verlangte das ich mein komplettes Heck auf normal umrüsten soll.

Dann wurde ich echt ungemütlich und ich machte dem Heini klar das der Umbau sehr kompliziert ist und das Auto eben ein Miata ist an dem mir hinten nichts herumgebaut wird denn das Auto ist so zugelassen worden und kommt vom Werk aus so daher. BASTA!

Da war nix zu machen.

Ich bekam an dem Tag die Zulassung nicht.

Also kümmerte sich mein Rechtsanwalt um das Problem.

Es gibt in Deutschland einige US Cars welche alle hinten das gleiche Moped Schild fahren.

Da es in Deutschland das Gleichheitsrecht gibt hat mir meine Zulassungsstelle dann das H samt kleines Mopedschild geben müssen. Ob es ihr passt oder nicht.

2 Wochen später war das H dann auf dem kleinen Schild.

Ich habe dieses Jahr H gemacht, Fahrzeug hatte noch ein Jahr gültige HU, musste trotzdem neu, gehört zur Abnahme dazu. Es gibt eine Ausnahme,wenn HU und H Abnahme kurz hintereinander stattfinden,das kann sein wenn HU fällig ist und schon überzogen,der Prüfer aber nicht da ist aus irgendwelchen Gründen. Dann wird die HU gemacht um zum Beispiel die erhöhten Kosten ab dem 3. Monat der Überziehung zu vermeiden und ne Woche drauf wird dann H gemacht ohne nochmal Kosten für HU zu berechnen.

Meine Abnahme fand wenige Tage vor der EZ statt,war überhaupt kein Problem, Zulassung ging aber erst auf den Tag genau.

Bei Fahrzeugen wo es keine EZ gibt oder die nicht mehr nachvollziehbar ist,wird über die FIN das Produktionsdatum ermittelt und davon die erste in Betriebnahme abgeleitet, ergeben sich 30 Jahre,ist ebenfalls eine H Zulassungs möglich,als EZ wird dann das ermittelte Datum eingetragen.

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