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Frage zu Todesfall Vater: Übertragung der SF-Klasse auf Mutter oder Kinder?

Themenstarteram 31. August 2015 um 14:24

Hallo Zusammen,

Mein Vater ist vor 1 Woche gestorben und da meine Mutter voller Trauer ist, kümmere ich mich alles.

Jedenfalls gibt es jetzt eine verzwickte Situation wegen dem Auto meines Vaters. Es war auf meinen Vater angemeldet und die Versicherung ebenso nur auf ihn. Meine Eltern sind nach Deutschland 1989 immigriert, allerdings wurde auch der Führerschein aus dem Ausreiseland akzeptiert, weshalb mein Vater SF 30 hatte.

Meine Mutter hat in unserer alten Heimat auch einen Führerschein gemacht, der in Deutschland anerkannt wurde, aber sie hat praktisch nie in Deutschland Auto gefahren. Entsprechend hat sie praktisch keine Fahrerfahrung, aber das würde ich jetzt der Versicherung nicht unbedingt auf die Nase binden. Oder bin ich dazu verpflichtet hier die Wahrheit anzugeben?

Meine Schwester ist 29 und hat SF 1/2 wegen diverser Vorfälle und ich bin 31 mit SF 9 (auch nicht ganz schadenfrei). D.h. wir könnten beide unsere SF verbessern, falls wir diese vom Vater übernehmen. Aber klar ist, dass ein Großteil der SF 30 verloren gehen, was doch irgendwie schade ist. Vor allem war mein Vater stolz darauf, dass er sein ganzes Leben keinen Unfall gebaut hatte.

Ideal wäre es, wenn meine Mutter die SF 30 jetzt übernehmen würde (Angabe, dass primär mein Vater gefahren ist und sie nur "gelegentlich") und sie in den nächsten 7 Jahren tatsächlich mit dem Fahren anfangen würde. Ich würde ihr dazu auch ein paar Stunden in der Fahrschule (Theorie + Praxis) spendieren und wir würden auch nur ein Automatik Auto kaufen, um es einfacher zu machen. Doch leider ist meine Mutter unentschlossen :(

Jetzt habe ich den Sachverhalt dargestellt und nun kommen die Fragen dazu:

1. Ich habe gelesen, dass die Versicherung einen Nachweis erfordert, dass Ehegatten/Kinder auch mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs war. Wie sollte dieser aussehen?

2. Kann meine Mutter die SF 30 komplett übernehmen und sie auch in den nächsten 7 Jahren nutzen?

3. Ist es problematisch, wenn die Versicherung zum Ende des Jahres gekündigt wird nach der SF Übernahme? Aktuell wird das Auto verkauft und daher besteht derzeit kein Versicherungsbedarf.

4. Können meine Schwester oder ich die SF Klassen übernehmen und wie würde es da aussehen?

Danke

Beste Antwort im Thema
am 31. August 2015 um 16:40

und genau solche Aussagen sind Mist!

Mag ja alles gut und richtig sein, bei der Versicherung, bei der du arbeitest.

Aber wie ich weiter oben schon geschrieben habe, handhabt das jede Versicherung anders!

Es gibt z.B. auch Versicherer am Markt, bei denen gibt es die 12 Monats Frist bei Todesfällen nicht mehr.

Da muss also überhaupt nichts sofort übertragen werden.

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17 Antworten
am 31. August 2015 um 14:35

Du musst schauen, was deine designierte Versicherung für Angaben und Regelungen hat.

zu 1.

In der Regel wird bei Übertragungen von Ehemann auf Ehefrau nicht gefragt, ob die Frau auch tatsächlich mit dem Auto gefahren ist. Man braucht dazu also keine Angaben machen.

zu 2. Auch hier kommt es drauf an, nach was der Versicherer fragt. Viele Fragen nicht, ob die Frau auch schon 30 Jahre den Füherschein hat.

Falls die gewünschte Versicherung doch danach fragt, so wird es auf die Dauer ihres Führerscheinbesitzes ankommen.

zu. 3. Die Versicherung erlischt Automatisch mit dem Verkauf vom Auto.

Auch hier muss mit dem gewünschten Versicherer geklärt werden, wie der mit nicht benutzen SF verfährt.

zu 4. Ihr werdet nur Anteilig eures Führerschein besitzes Übernehmen können und auch nur dann, wenn ihr das Fahrzeug regelmäßig gefahren habt.

Es gibt also eigentlich zu allen Fragen keine konkrete Auskunft.

Die Versicherungen verfahren in diesen Bereichen unterschiedlich.

am 31. August 2015 um 14:36

Sorry. DP

wenn deine mutter kein Auto braucht kann sie die 30 schadenfreie jahre nehmen und einfach dein Auto versichern und irgendwann übernimmst du halt dann diese wenn du ein paar jahre mehr auf den buckel hast.

1. Dies kann von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich aussehen. Gewöhnlich reicht die Erklärung auf dem SFR Übertragungsformular, dass das Fahrzeug gefahren wurde. Wird z.B. der Versicherungsschein der Vorversicherung angefordert wäre es natürlich ungünstig wenn dort nur der Vater als einziger Fahrer gelistet wäre. Ebenso hat natürlich der Sachbearbeiter Einblick in den alten Vertrag wenn der Wechsel bei der bisherigen Gesellschaft durchgeführt wird.

SFR Übertrag muss natürlich erst erfolgen wenn auch das Auto umgemeldet wird.

Mutter kann den SFR übernehmen wenn Datum Führerscheinerwerb entsprechend im Führerschein steht.

Die Versicherung endet auch problemlos am Tag nach der Ummeldung wenn durch einen Käufer eine Abmeldung erfolgt. Die Frage ist nur, ob es sinnvoll ist das Fahrzeug noch umzuschreiben wenn es derzeit verkauft wird.

Du und deine Schwester könnt den SFR übernehmen entsprechend der Jahre die Ihr einen Führerschein habt. Ein SFR Tausch ist oft nicht in dem Jahr möglich in dem ein Schaden angefallen bzw. die Hochstufung erfolgt ist. Jahre die über eure Führerscheindaten hinaus gehen verfallen.

Deine Mutter soll dein Auto auf sich versichern mit SF 30 und du gibst deiner Schwester deine SF 9, wenn sie 9 Jahre den FS hat.

am 31. August 2015 um 16:28

Hallo Jlagreen

ich verstehe, dass Du unsicher bist was die Rabattübertragung angeht, schließlich hast Du Deinen Vater verloren und jetzt kommt der ganze Papierkram.

Es ist nicht kompliziert.

Wenn Deine Mutter 30 Jahre den Führerschein besitzt, kann sie auch den vollen Sf Deines Vaters übernehmen. Ihr geht zur Versicherung, nehmt den Füherschein der Mutter mit und sie wird die Versicherungsnehmerin. Legt die Sterbeurkunde(Kopie) bei. Sie muss das Formular zur Rabattübertragung unterschreiben. Wenn Ihr die Versicherung kündigt und woanders hingeht, dann nimmt Deine Mutter den SF zur neuen Versicherung mit. Ob Deine Mutter tatsächlich mit dem PKW gefahrern ist, spielt keine Rolle. Das nachzuweisen, wird zumindest da wo ich arbeite, nicht mehr verlangt.

Ihr könnt das Auto nicht bis Jahrersende auf den verstorbenen Vater angemeldet und versichert lassen. Ein Verstorbener kann weder Halter, noch Versicherter sein. DIE RABATTÜBERTRAGUNG MUSS INNERHALB EINES JAHRES NACH DEM TOD DEINES VATERS ERFOLGEN; SONST IST DER SF PFUTSCH.

Geschwister können sich ebenfalls gegenseitig den SF übertragen(schenken) Es können immer nur soviele schadenfreie Jahre übernommen werden, wie "Führerscheinjahre" vorhanden sind .

am 31. August 2015 um 16:40

und genau solche Aussagen sind Mist!

Mag ja alles gut und richtig sein, bei der Versicherung, bei der du arbeitest.

Aber wie ich weiter oben schon geschrieben habe, handhabt das jede Versicherung anders!

Es gibt z.B. auch Versicherer am Markt, bei denen gibt es die 12 Monats Frist bei Todesfällen nicht mehr.

Da muss also überhaupt nichts sofort übertragen werden.

Themenstarteram 31. August 2015 um 16:50

Zitat:

@celica1992 schrieb am 31. August 2015 um 17:31:57 Uhr:

Deine Mutter soll dein Auto auf sich versichern mit SF 30 und du gibst deiner Schwester deine SF 9, wenn sie 9 Jahre den FS hat.

Das ist eine interessante Möglichkeit und wäre aktuell wohl die beste Lösung. Generell habe ich gar nicht an die Idee gedacht, dass meine Mutter ja eins unserer Autos versichern könnte. So hat sich die Frage ja schon gelohnt!

Allerdings wie sieht es aus, wenn meine Mutter nun sagen wir in 2-3 Jahren doch ein Auto kaufen und fahren will? Das ist dann doch mit SF 1/2 zu versichern, oder? In der Zeit wäre zumindest die SF 1/2 meiner Schwester ja gestiegen...

Da gibt es die Möglichkeit, daß deine Mutter dann einen Zweiwagen anmeldet, dieser könnte dann bei bestimmten Versicherungen mit SF 4 (verbesserte Zweitwagenregelung) eingestuft werden, wenn der Erstvertrag auch dort ist und bestimmte Vorrausetzungen erfüllt sind

am 31. August 2015 um 18:29

Solche "Ich versichere das Auto von jemaden anderen auf meine SF" sind immer solange gut, solange kein Schaden ist.

Danach ist das geheule groß, wenn der Sohnemann die SF schrottet, die der Vater jahrelang erfahren hat und eigentlich der Mutter gehören.

Man kann ja den Rabattschutz nehmen

am 1. September 2015 um 8:52

ist auch keine wirkliche Lösung, da man damit an den Versicherer gebunden ist.

Wieso gebunden? Wird man gezwungen zu bleiben wenn man mit Rabattschutz ein belastetes Konto hatte?! Nur weil du einen "Bumms" hattest hindert dich doch keiner daran die Versicherung zu wechseln. Zurückgestuft währst du so oder so nur wenn du bleibst ist alles gut ;)

Wechseln kannst du schon, aber bei den meisten Gesellschaften wird dann der Schaden bestätigt und die Bezahlung des Rabattschutzes war für die Katz...

Soll auch Gesellschaften geben die zur Hauptfälligkeit gezielt schadenbelastete Verträge mit Rabattschutz entsprechend kräftig erhöhen.

Bei manch anderer verliert man mit dem zweiten Schaden den Vertrag und man muss sich einen neuen Versicherer suchen... Manch Schadenabteilungen sind auch angehalten möglichst jeden Schaden auch wenn er noch so klein ist über die Kasko abzuwickeln wenn Rabattschutz besteht...

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