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Überraschende "Anpassung" der SF-Klasse seitens der Versicherung --> Beitrag +100%

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 13:22

Hallo Zusammen,

ich habe mein KFZ nach Kauf (Gebrauchtwagen 3 Jahre alt) seit Ende September Versichert. Da ich in den Themen nicht sonderlich bewandert bin habe ich eine der üblichen Vergleichsportale angeschmissen (Verifox) und darüber die für mich passende und günstigste Versicherung (Vollkasko bei Europa-go) abgeschlossen (Gesamtbeitrag ca. 850€/Jahr Zahlung vierteljährlich). Ich habe alle Datenabfragen vollständig und korrekt angegeben. Bei einem anderen Vergleichsportal Check24 kamen ähnliche Preise raus, plausibel war mir das also.

Die erste Beitragszahlung wurde wie angekündigt und der Höhe nach korrekt eingezogen.

Nun die Überraschung:

Meine SF-Klasse wurde von 1/2 einfach auf 0 abgeändert. Das führt zu einer nahezu Verdoppelung meiner Beiträge. Seitens online Portal der Versicherung wurde mir das am 20.11 mitgeteilt (ohne Begründung) leider habe ich es erst heute über den Einzug zur Kenntniss genommen.

Ich bin 32 Jahre alt und habe seit fast 15 Jahren einen Führerschein. Stets unfallfrei etc. . Das nun angemeldete KFZ ist das erste auf mich angemeldete, bei dem ich gleichzeitig Versicherungsnehmer bin.

Kann mir hier jemand weiterhelfen? Was kann ich tun? Ich habe die Versicherung bereits zur Stellungnahme bzw. Korrektur aufgefordert.

Viele Grüße

Thomas

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. Januar 2018 um 9:28

Hallo Zusammen,

ich habe mittlerweile eine Rückmeldung der Versicherung erhalten.

Tatsächlich wurde ich aufgrund der Fehlenden Führerscheinkopie in eine andere SF-Klasse "versetzt".

Lässt sich aber nachträglich nochmal ändern, daher alles gut :)

Grüße

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17 Antworten

Hast Du der Versicherung eine Kopie Deines Führerscheines geschickt?

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 13:39

Zitat:

@lejockel schrieb am 2. Januar 2018 um 14:31:40 Uhr:

Hast Du der Versicherung eine Kopie Deines Führerscheines geschickt?

Nein... Ich kann mich nicht erinnern aufgefordert geworden zu sein.

Aber das wäre ein plausibler Grund für die Anpassung und lässt sich ja sicher nachholen.

Problem:

Das handschriftliche Datum auf dem Führerschein ist nicht mehr lesbar. Ausstellungsdatum 4a ist allerdings vom Februar 2003. Ggf. kann die Versicherung anhand der Führerscheinnummer das identifizieren?! (hoffentlich)

Grüße

Von SF 1/2 auch SF 0 dürfte ich der Beitrag nur um 25% erhöhen. Oder es gibt noch einen Zuschlag zur SF 0.

Normaler Weise trifft bei dir die FS-Regelung zu mit SF 1/2 zu, vorausgesetzt die Europa bietet so was überhaupt an.

Wenn man erstmalig einen Kfz-Vertrag abschließt, sollte man sich vielleicht besser mal eine Beratung holen, es gibt Möglichkeiten, die man online nicht kennt.

Hole es doch gleich nach. Gleichzeitig fragts Du nach der Einstufung. Oder Deinen Vermittler!

Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV

Erstinformation (Stand: 27.01.2016)

Firma und Anschrift:

Verivox Versicherungsvergleich GmbH

Am Taubenfeld 10

69123 Heidelberg

Eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim HRB: 714782

Ust.-ID: DE 197999416

Tel.: 0800 289 289 4

Fax.: 0800 80 80 889

E-Mail: versicherungen@verivox.de

Geschäftsführer: Klaus Hufnagel, Wolfgang Schütz

Status des Vermittlers nach der Gewerbeordnung und Meldung:

Verivox Versicherungsvergleich GmbH ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der

Gewerbeordnung (GewO) tätig und bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer

Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim gemeldet.

Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO und Eintragung im Vermittlerregister:

Deutscher Industrie und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29

10178 Berlin

Telefon: 0180-600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 € / Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 € /Anruf)

www.vermittlerregister.info

Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender

Registrierungsnummer abgerufen werden: D-ZKI3-LKSUN-93

Beteiligung an Versicherungsunternehmen:

Verivox Versicherungsvergleich GmbH hält keine Beteiligungen an Stimmrechten oder dem Kapital

von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Beteiligungen von Versicherungsunternehmen an den

Stimmrechten oder dem Kapital der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.

am 2. Januar 2018 um 13:51

Wenn ich das richtig interpretiere wurde bei Versicherungsabschluss des 1. Fahrzeuges die SF mit 1/2 = 50% angeboten und abgeschlossen?

Das kann ich fast nicht glauben, denn normal fängt man mit dem 1.Fahrzeug bei 100% an, allerdings kann es je nach Versicherung etwas unterschiedlich sein. Sehr junge Fahrer zahlen meist erheblich mehr.

Grundsätzlich wäre ich bei den Vergleichportalen sehr vorsichtig, oftmals wird mit sehr günstigen Anfangsprämien gelockt, die dann später hinfällig sind.

Als erstes würde ich mir den damaligen Versicherungsvertrag sehr genau durchlesen. Und außerdem alle Daten die damals in den online Antrag aufgenommen wurden genauestens überprüfen. Evtl. wurden da schon bei den Angaben mögliche Fehler gemacht.

Grundsätzlich sind die Preise in 2018 etwas höher geworden, auch wurden Fahrzeugklassen teilweise anders eingeteilt.

Allerdings sollte sich die Versicherung wirklich dazu äußern, was allerdings bei einem Onlinevertrag nicht immer leicht ist

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 14:31

Den eigentlichen Vertrag kann ich erst heute Abend durchgehen, den Versicherungsschein habe ich allerdings hier:

Versicherungsschein vom 26.09.2017 (Versicherungsbeginn 25.09.2017):

Haftpflicht: 55% SF-Klasse SF1/2 113,75€/Quartal

Vollkasko: 50% SF-Klasse SF1/2 114,61€/Quartal

Nachtrag zum Versicherungsschein vom 20.11.2017

Haftpflicht: 140% SF-Klasse 0 289,54€ /Quartal

Vollkasko: 100% SF-Klasse 0 228,08€/Quartal

Als Fußnote steht im ersten Versicherungsschein noch:

V01 In Abweichung von Anhang 1 der aktuellsten AKB liegt Ihrem Vertrag der hier berechnete Beitragssatz

zugrunde. Die Beitragssatzermäßigung entfällt, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben

sind, im Schadenfall oder bei Erreichen der Schadenfreiheitsklasse 4. In allen diesen Fällen erfolgt die

Fortführung des Vertrages gem. Anhang 1 AKB.

V02 Der Beitragssatz gilt vorbehaltlich und kann nur endgültig gewährt werden, sofern alle Voraussetzungen hierfür

erfüllt sind.

Da ich alles korrekt angegeben habe gehe ich davon aus, das für den mit angebotenen Beitragssatz alle Voraussetzungen erfüllt sind (ggf. Ausnahme Kopie Führerschein).

Lies dir einfach mal die AKB durch, aber wer versteht das?

Wenn du eine Kopie deines FS hinschickst, sollte das wieder rückgängig gemacht werden.

Vielleicht hast du aber doch mal ein KFZ auf dich versichert gehabt?

Nur mal so, gibt es den keine Bestätigung von der Vorversicherung? 15 Jahre Unfallfrei fahren muss man belegen für die Versicherung, um an einen günstigen Rabatt zu kommen.

Was hast Du denn beim Antrag als Vorversicherung angegeben?

Was stand denn im Antrag und bei der Bestätigung bzgl. dem Rabatt?

Bei einer signifikanten Beitragserhöhung hat man ein Sonderkündigungsrecht. Aber die Fristen kenne ich nicht...

Gruß

Er kann theoretisch 40 Jahre lang unfallfrei gefahren sein.

Wenn er vorher nie ein PKW auf sich angemeldet hatte, dann fängt er bei 0 bzw. 1/2 an.

Da kann er auch nichts mit Vorversicherung angeben, wenn nie eine bestanden hat.

Das einzige was geht ist, daß er mehr als 3 Jahre im Führerscheinbesitz ist.

Mit Sonderkündigung ist auch nicht, denn beim Antrag steht steht sinngemäß:

Laut ihren Angaben.

Wenn die, aus welchem Grund auch immer, nicht nachgewiesen werden, geht es zurück auf Anfang, heißt 0 SFR.

Themenstarteram 4. Januar 2018 um 9:28

Hallo Zusammen,

ich habe mittlerweile eine Rückmeldung der Versicherung erhalten.

Tatsächlich wurde ich aufgrund der Fehlenden Führerscheinkopie in eine andere SF-Klasse "versetzt".

Lässt sich aber nachträglich nochmal ändern, daher alles gut :)

Grüße

am 4. Januar 2018 um 10:07

Seltsam, ich habe noch nie eine Führerscheinkopie einer Versicherung senden müssen. Und ich habe schon einige Autos zugelassen.

Ich bin mal gespannt, ob das wirklich damit erledigt ist, ich kann es kaum glauben.

Themenstarteram 5. Januar 2018 um 8:22

Hallo nochmal,

ich habe soeben die Bestätigung der Verischerung bekommen.

Bin wieder in SF-Klasse 1/2 wie ursprünglich abgeschlossen. Die Gutschrift des zu viel eingezogenen Betrages wurde veranlasst :)

Danke für Eure schnelle Hilfe!

VG und ein schönes Wochenende!

Zitat:

@TomTom0285 schrieb am 5. Januar 2018 um 09:22:37 Uhr:

Hallo nochmal,

ich habe soeben die Bestätigung der Verischerung bekommen.

Bin wieder in SF-Klasse 1/2 wie ursprünglich abgeschlossen. Die Gutschrift des zu viel eingezogenen Betrages wurde veranlasst :)

Danke für Eure schnelle Hilfe!

VG und ein schönes Wochenende!

Sehr schön. Das hört man doch gern, wenn sich sowas in Wohlgefallen auflöst. :)

Vielen Dank für's Auflösen. :)

Das ist dann aber eine Sondereinstufung seitens der Versicherung, die du wieder verlierst wenn du wechselst. Bei der Versicherung zählen Schadenfreie Jahre und nicht Dauer seit Erhalt des Führerscheines - wenn deine Geschichte denn wirklich so passiert ist --> ich vermute eher, dass du darüber aufgeklärt wurdest, dass du keinen Anspruch auf SF1/2 oder was auch immer hast und als blutiger Fahranfänger eingestuft wirst. Europa-Go klingt nach Direktversicherung? Da wirst du nicht auf Kulanz stoßen, die deinen Beitrag mehr als halbiert.

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