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Wunschkennzeichen bei noch finanzierten Fahrzeug
Hallo,
habe einen Wagen finanziert. Der Fahrzeugbrief ist bei der Bank.
Ich möchte aber mein Kennzeichen ändern. Dieser gefällt mir nicht. Wie kann ich vorgehen.
Beste Antwort im Thema
Kann man denn überhaupt das Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeugs ändern?
Sorgen haben manche Leute ....
Gruß
Der Chaosmanager
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24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von deutschland0000
Hallo,
habe einen Wagen finanziert. Der Fahrzeugbrief ist bei der Bank.
Ich möchte aber mein Kennzeichen ändern. Dieser gefällt mir nicht. Wie kann ich vorgehen.
Du bist hier OT -> http://www.motor-talk.de/forum/auto-finanzierung-b12.html
Ich bimmel mal wg. Verschiebung.
notting
Kann man denn überhaupt das Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeugs ändern?
Sorgen haben manche Leute ....
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Kann man denn überhaupt das Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeugs ändern?
Sorgen haben manche Leute ....
In D auf jeden Fall, kostet halt entspr. Hab damals (beim bar bezahlten Neuwagen) gleich mein Wunschkennzeichen dranmachen lassen.
notting
Bar bezahlter Neuwagen... wow... aber damals... nicht gut...
Zitat:
Original geschrieben von Bim Bam Boris
Bar bezahlter Neuwagen... wow... aber damals... nicht gut...
Was willst du mir sagen?!
Nein, es war kein überteuerter Pseudo-Premium-Hersteller, dazu kamen die AWP-Rabatte. Die Vorgänger-Kiste war >20 Jahre alt und hatte immer mehr Probleme. Ich hatte zum Glück trotz Studium und div. Monaten als Arbeitsloser (die meiste Zeit ohne Alg1/2) genug Geld zusammengespart. Diese Kiste jetzt wird mich hoffentlich mind. solange begleiten, bis ich genug Geld für das nächste Auto zusammengespart habe.
Bei Gebrauchtwagen weiß ich nie, wie sehr die schon gequält wurden, also mit welchen Problemen ich nach der Garantie rechnen muss, die ich nicht hätte, wenn man die Kiste bevor ich sie bekommen habe vernünftig behandelt hätte. Dann doch lieber neu in Wunschkonfig. (hatte übrigens von den in die engere Auswahl gekommenen Modellen keinen in gebraucht (Jahreswagen) gefunden, der billiger war als meine Wunschkonfig. zum Listenpreis minus AWP-Rabatte) und den solange fahren wie sinnvoll möglich.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Was willst du mir sagen?!
Nüx, nüx... Ich hatte nur gerade Langeweile und da sind mir diese Worte halt aufgefallen. :D
Um mal auf die eigentliche Frage zu antworten ;) ZB II bei der Bank anfordern und an die zuständige Zulassungsstelle schicken lassen. Nach ein paar Tagen dort anrufen und fragen, ob die ZB II angekommen ist. Falls ja, mit Ausweis, alten Schildern und der ZB I zur Zulassungsstelle und umkennzeichnen lassen. Gebühren bezahlen und ab dafür. Ist nicht schwer und tut auch gar nicht weh ;)
Zitat:
Original geschrieben von notting
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Kann man denn überhaupt das Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeugs ändern?
Sorgen haben manche Leute ....
In D auf jeden Fall, kostet halt entspr. Hab damals (beim bar bezahlten Neuwagen) gleich mein Wunschkennzeichen dranmachen lassen.
notting
Dass man bei Neuzulassung bzw. Zulassung eines Gebrauchtwagens auf seinen Namen ein Wunschkennzeichen wählen kann, ist mir klar. Das mache ich seit Jahren so. Das war ja nicht die Frage des TE.
Die Frage war jedoch, ob es geht, wenn das Fahrzeug bereits eine Weile auf einen selbst zugelasssen ist und dann das bestehende Kennzeichen nicht mehr gefällt, ob man dies dann ändern lassen kann.
Aber laut Tecci6N scheint es ja möglich zu sein.
Gruß
Der Chaosmanager
Hallo.
Das ist möglich.
Bei unserem Strassenverkehrsamt wurden die dreistelligen Ziffern auf vierstellig erweitert
Da haben viele ein neues Nummernschild genommen.
Es gab dadurch wieder mehr Schnapszahlen usw.
Die Strassenverkehrsämter machen das sogar gerne, dadurch kommt richtig Geld in die Kasse.
Pro Ummeldung ca. 60 Euro ohne Nummernschild.
Gruß Touri-49
Neben den angesprochenen vierstelligen Zahlen die vielleicht freigegeben wurden (da kann man dann neben neuen vierstelligen Schnapszahlen auch echte Jahreszahlen -1988 nehmen - und muß nicht 88 oder I 988 nehmen) gibt es inzwischen auch den Wegfall der gesetzlichen Einschränkung von kurzen Kombinationen auf Autos "die es nötig haben" und Motorräder. Man kann also ne 1 bekommen - unter Umständen.
Und es gibt verkleinerte Kennzeichen für Motorräder. Finden manche schick.
Und es gibt die neuen Alt-Landkreiszeichen. Da ist dann praktisch alles möglich. :D
Weil nur noch ein paar Oldtimer, Anhänger und Traktoren damit rumfahren.
In manchen Landkreisen gibt sogar mehr als ein neues Kürzel. :D
z. B. Ansbach (im Osten soll es sogar Landkreise mit mehr als 4 Auswahlmöglichkeiten geben)
Was hätten Sie denn gern?
AN-
DKB-
FEU-
ROT-
Da geht momentan viel mit Ummeldungen. ;)