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Finanziertes Auto inspektion...Freie Werkstattwahl???

VW up! 1 (AA)
Themenstarteram 1. Mai 2016 um 18:53

Hallo :)

Meine Freundin hat nen Up auf Finanzierung in einem Volkswagen Autohaus gekauft...Nun meine Frage...

Muss sie die fälligen Inspektionen usw in deren Vertragswerkstatt durchführen lassen? Oder kann Sie auch zb zu ATU oder Auto Plus düsen um die Inspektionen dort tätigen zu lassen...? Wäre sicherlich ne mächtige Ersparnis :) grüße

Beste Antwort im Thema
am 2. Mai 2016 um 6:05

Zitat:

@Andreas01110 schrieb am 2. Mai 2016 um 08:00:29 Uhr:

Wenn ich mir über die Sparkasse etc. ein Kredit hole für ein Auto und damit zum Händler fahre dann kauf ich mir das ja vom Händler. Das mir dann das Fahrzeug gehört ist klar.

Wenn ich das aber über den Händler, über deren Hausbank mache gehört der Hausbank Audi/ VW das Fahrzeug weiter, bis bezahlt.

Im übrigen steht auch im Kleingedrucktem bei 3x Zahl Verzug wird das Fahrzeug eingezogen. ;)

Was ja nicht gehen würde, wenn mir das Fahrzeug gehört.

Da bringst Du wohl ein paar Dinge durcheinander. Eine Sicherungsübereignung bedeutet nicht, dass das Fahrzeug der Bank gehört.

Gruß

Der Chaosmanager

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Hallo alle!

möchte mich mal informieren, ob ich mit einem finanzierten Auto die Wartungstermine auch bei einer freien Werkstatt wahrnehmen darf - oder bin ich durch den Finanzierungsvertrag auch an den entsprechenden Händler/Marke gebunden ?

Gruss aus dem Harz.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freie Wahl der Werkstatt bei finanziertem Fahrzeug?' überführt.]

am 10. März 2005 um 19:50

Re: Freie Wahl der Werkstatt bei finanziertem Fahrzeug ?

 

Zitat:

Original geschrieben von bazerk

Hallo alle!

möchte mich mal informieren, ob ich mit einem finanzierten Auto die Wartungstermine auch bei einer freien Werkstatt wahrnehmen darf - oder bin ich durch den Finanzierungsvertrag auch an den entsprechenden Händler/Marke gebunden ?

Gruss aus dem Harz.

Nein bist du nicht, wenn du jedoch einen Gebrauchten mit Garantieversicherung gekauft hast, mußt du die Werkstatt besuchen damit die Garantie nicht verfällt.

Gott78

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freie Wahl der Werkstatt bei finanziertem Fahrzeug?' überführt.]

am 10. März 2005 um 21:04

Das kommt darauf an, was im Vertrag drin steht!

Beim Leasing ist es nicht ungewöhnlich, dass man gezwungen ist Vertragswerkstätten aufzusuchen.

Somit sichert sich der Kreditgeber eine zusätzliche Einnahmequelle bzw. das Geld fliesst im Kreislauf und zwar in seinem!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freie Wahl der Werkstatt bei finanziertem Fahrzeug?' überführt.]

Mein Rat an dich wäre, da wo du deinen Wagen erworben hast da würde ich auch Inspektion und der gleichen durchführen lassen.

Solltest du nämlich mal ein Problem bekommen kennen die dich auch nicht mehr und sagen zu dir geh da hin wo du vorher warst.

 

de rolle

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freie Wahl der Werkstatt bei finanziertem Fahrzeug?' überführt.]

Das es im Vertrag steht heißt noch lange nicht, dass es rechtlich verbindlich ist!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freie Wahl der Werkstatt bei finanziertem Fahrzeug?' überführt.]

das würde mich auch mal interessieren??

wie iss denn das beim neuwagen!!!

muss ich die durchsichten usw. beim vertragshändler machen lassen oder geht das auch beim freien schrauber ala auto unger?

OHNE GARANTIEVERLUST?

ich hab mal gelesen das es da seit ein paar jahren so ne eu richtlinie gibt.weswegen vw audi bmw und wie sie alle heissen nur noch die gewährleistung anbieten und keine garantie mehr.

ich überlege mir einen mitsubishi colt zu kaufen.der gibt es zur zeit mit 3 +2 jahren grantie!!

aber ich hab doch kein boch 5 jahre mein geld aus dem fenster zu werfen für einen ölwechsel den ich auch noch selbst schaffen würde!!:-)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freie Wahl der Werkstatt bei finanziertem Fahrzeug?' überführt.]

Meines wissens nach dürfen Händler den Käufer nicht an die eigene Werkstatt binden.

Die dürfen die Inspektionen vordern um die Garantie zu erfüllen, aber welche Werkstatt dürfen die nicht vorschreiben...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freie Wahl der Werkstatt bei finanziertem Fahrzeug?' überführt.]

am 3. Mai 2005 um 23:03

hi,

Zitat:

Beim Leasing ist es nicht ungewöhnlich, dass man gezwungen ist Vertragswerkstätten aufzusuchen.

Falsch mit vielleicht einer einzigen Ausnahme!

Du hast ein Full-Service-Leasing das alle Kosten abdeckt. Einschließlich Neuer Reifen, Gez Zahlung etc.

Ansonsten wäre das ein Werkandienungsvertrag und der ist Sittenwidrig/nichtig sprich verboten.

Die sogenannte "Herstellergarantie" gibt der Hersteller eines Fahrzeuges auf die Gesetzliche Gewährleistung obendrauf (er kann sie mit seiner Herstellergarantie nicht einschränken oder ausschließen!). Als Bedingung setzt er dann aber voraus das alle Inspectionen (natürlich für teuer Geld) in einer seiner Vertragswerkstätten durchgefürht werden.

Zitat:

Solltest du nämlich mal ein Problem bekommen kennen die dich auch nicht mehr und sagen zu dir geh da hin wo du vorher warst.

wo ist das bitte das Problem??? Dann geh ich eben zu ner anderen Vertragswerkstatt. Das war übrigens auch einer der Gründe der "Herstellergarantie". Der Kunde ist nicht mehr an eine alleinige, bestimmte Vertragswerkstatt gebunden.

Gruß Zonkdsl

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Freie Wahl der Werkstatt bei finanziertem Fahrzeug?' überführt.]

Kann ja, aaaaber bei Garantiefällen, könnte es zu Problemen führen.

MfG aus Bremen

Themenstarteram 1. Mai 2016 um 19:07

Die Garantie ist aber im November abgelaufen...quasi schon 2 Jahre alt der Wagen ;)

Vielleicht sollte man noch dazulegen das sie das Auto nach 4 Jahren dort wieder abgeben muss...Oder eben behalten und nen bestimmten Betrag draufzahlen...Alles bissel kompliziert ;)

Wieso nicht einfach zum :) fahren und das Öl mirbringen ?

Da hast du keine Probleme mit Garantie oder Kulanzleistungen und wirst auch nicht mit unnötigen Dingen beim Service belastet die die freien Werkstätten gerne nehmen um ihre Kassen zu füllen.

Da ist so nen einfacher Service dann nämlich gerne mal teurer weil unnötige Filter und Flüssigkeiten getauscht werden als wenn man zum :) gefahren wäre ;).

am 1. Mai 2016 um 19:17

Bei Finanzierung würde ich immer in eine Vertragswerkstatt fahren. Alleine schon, weil der Bank das Fahrzeug gehört und nicht euch. ;)

am 1. Mai 2016 um 20:06

Zitat:

@Andreas01110 schrieb am 1. Mai 2016 um 21:17:36 Uhr:

Bei Finanzierung würde ich immer in eine Vertragswerkstatt fahren. Alleine schon, weil der Bank das Fahrzeug gehört und nicht euch. ;)

Das stimmt nicht.

Und natürlich darf der TE auch zu einer freien Werkstatt fahren.

In wie weit das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

am 1. Mai 2016 um 20:18

Mein Ex chef Finanziert/ Least seine Fahrzeuge auch für 3 Jahre und er MUSS in eine Vertragswerkstatt fahren. Ob es von Audi oder der Bank vorgegeben,spielt dabei keine Rolle. Und nein sein Fahrzeug ist kein Firmenwagen,sondern Privat. ;)

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