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Auto finanzieren aber Brief fehlt

Themenstarteram 5. März 2019 um 17:49

Hey zusammen.

Habe heute eine vorläufige Finanzierung abgeschlossen. Möchte morgen gerne das Auto zulassen, aber laut dem Händler hat der Vorbesitzer den Brief (zulassungsbescheinigung II) verloren und sich aber bereits bei seiner Zulassungsstelle eides stattlich geäußert.

Nun habe ich lediglich den TÜV Bericht (wurde heute neu gemacht) und den Kfz Schein hier bei mir liegen.

Kann ich damit auch das Auto auf mich zu lassen?

Der Händler meinte noch das der neue Brief mir nach geschickt wird.

Wäre für Tipps etc dankbar

Lg

Beste Antwort im Thema
am 5. März 2019 um 18:09

Ich würde kein Auto kaufen, wo ich noch auf die Neuausstellung vom Fahrzeugscheinteil II warten muss.

Genauso würde ich von einem Händler nicht im Kundenauftrag kaufen, dann gleich zu besserem Preis von Privat (wenn man sich mit Autos auskennt) oder eben vom Händler mit Gewährleistung. In beiden Fällen aber nicht ohne das Auto vorher genau angesehen zu haben inkl. einer ausgiebigen Probefahrt. Wenn man keine Ahnung von Technik hat dann nimmt man jemanden mit, der sich damit auskennt.

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am 5. März 2019 um 17:52

Ohne Brief bzw. Zulassungsbescheinung II kannst du das Auto nicht zulassen.

Hast du den Wagen in Händlerauftrag gekauft? Anders kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen, denn ein Händler würde kein Auto ohne die kpl. Papiere einkaufen.

Themenstarteram 5. März 2019 um 17:53

Zitat:

@SPM2004 schrieb am 5. März 2019 um 18:52:59 Uhr:

Ohne Brief bzw. Zulassungsbescheinung II kannst du das Auto nicht zulassen.

Hast du den Wagen in Händlerauftrag gekauft? Anders kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen, denn ein Händler würde kein Auto ohne die kpl. Papiere einkaufen.

Ja das Fahrzeug wird im Kundenauftrag verkauft.

am 5. März 2019 um 17:56

Was das für die Gewährleistung bedeutet ist dir sicherlich klar.

Ich drücke dir die Daumen, dass der "Brief" in ein paar Wochen bei dir ankommt.

Dann darfst du so lange warten, bis die Aufbietung abgelaufen ist und ein neuer Fahrzeugschein Teil II ausgestellt worden ist. Bleibt nur zu hoffen, dass bei Verkauf im Kundenauftrag nicht noch weitere Probleme auftauchen.

Themenstarteram 5. März 2019 um 18:01

Noch habe ich keinen Finanzierungsvertrag unterschrieben. Habe ihn lediglich vor mir liegen aber noch keinerlei unterschriften geleistet.

Sollte ich die Sache besser abbrechen?

am 5. März 2019 um 18:09

Ich würde kein Auto kaufen, wo ich noch auf die Neuausstellung vom Fahrzeugscheinteil II warten muss.

Genauso würde ich von einem Händler nicht im Kundenauftrag kaufen, dann gleich zu besserem Preis von Privat (wenn man sich mit Autos auskennt) oder eben vom Händler mit Gewährleistung. In beiden Fällen aber nicht ohne das Auto vorher genau angesehen zu haben inkl. einer ausgiebigen Probefahrt. Wenn man keine Ahnung von Technik hat dann nimmt man jemanden mit, der sich damit auskennt.

Themenstarteram 5. März 2019 um 18:21

Zitat:

@SPM2004 schrieb am 5. März 2019 um 19:09:41 Uhr:

Ich würde kein Auto kaufen, wo ich noch auf die Neuausstellung vom Fahrzeugscheinteil II warten muss.

Genauso würde ich von einem Händler nicht im Kundenauftrag kaufen, dann gleich zu besserem Preis von Privat (wenn man sich mit Autos auskennt) oder eben vom Händler mit Gewährleistung. In beiden Fällen aber nicht ohne das Auto vorher genau angesehen zu haben inkl. einer ausgiebigen Probefahrt. Wenn man keine Ahnung von Technik hat dann nimmt man jemanden mit, der sich damit auskennt.

Also ist es das schlauste das abzubrechen und den kreditvertrag gar nicht erst zu unters hreiben oder?

am 5. März 2019 um 18:27

Entscheiden musst du das ganz allein. Hier im Forum können dir die User nur Tipps geben und das mit in deinem Fall sehr wenigen Infos. Die mich aber schon längst ein anderes Auto suchen lassen würden.

Was ist es denn für ein Auto, BJ, Ausstattung usw. und um welche Summe geht es?

Themenstarteram 5. März 2019 um 18:28

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First Registration: 06/2009

Mileage: 145.000 km

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Power: 145 kW (197 Hp)

Price: €10,990

Und wie lange willst du so ein altes Auto noch finanzieren?

Zitat:

@HdRt schrieb am 5. März 2019 um 19:01:56 Uhr:

Noch habe ich keinen Finanzierungsvertrag unterschrieben. Habe ihn lediglich vor mir liegen aber noch keinerlei unterschriften geleistet.

Sollte ich die Sache besser abbrechen?

Ich würde nicht nur die Finanzierung vergessen (die Bank will UNBEDINGT den Brief haben) sondern den kompletten Kauf ad-acta legen. Ohne Brief keine Zulassung, Ohne Zulassung kein Fahren. Du darfst das Auto nichtmals an die Straße stellen ohne Nr-Schilder.

Ein Auto ohne Brief zu kaufen ist genauso wie ohne Motor.

am 5. März 2019 um 18:51

Auf jeden Fall Kaufvertrag und Zahlung auf das Datum des „Brieferhaltes“ festlegen, ebenso die Finanzierung. Außerdem festlegen, dass Kauf und Finanzierung nur wirksam werden, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, insbesondere der Ersatz“brief“ vorliegt. Ein Händler wird das akzeptieren, ein Betrüger nicht.

OpenAirFan

am 5. März 2019 um 19:01

Irgendwie finde ich die Stempelfolge im Serviceheft unlogisch. Teilweise unnötig kurze Intervalle, dann fehlen 3 Jahre aber es kommen verhältnismäßig wenig Kilometer dazu. Dazu ist der jetzt nicht übermäßig günstig dass man da ein Risiko eingehen müsste. Der letzte Absatz der Beschreibung ist auch so eine seltsame Sache. Ein Händler der „zu jedem Privatkauf“ schreibt, ist entweder wirklich nur Vermittler oder hat eben keine Lust Gewährleistung zu geben. Wenn es unbedingt der Wagen sein soll, lass ihn von einem unabhängigen Prüfen (z.B. TÜV Privat Check).

Ist wenigstens eine Garantie dabei wenn schon keine Gewärleistung? Irgendeine Absicherung ist bei einer Finanzierung ratsam, sonst zahlst du im schlimmsten Fall für ein Auto das du nicht nutzen kannst.

Wie ist den der Zins im Kreditvertrag? Wird eine RSV vorausgesetzt?

Grundsätzlich würde ich aber auch dazu raten ihn stehen zu lassen. Gibt genügend baugleiche Fahrzeuge ohne so viele Stolperfallen.

Themenstarteram 5. März 2019 um 19:05

Ich bedanke mich bei euch. Werde ihn morgen anrufen, Schein vorbei bringen und die Sache abblasen.

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