ForumA2 8Z
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A2 8Z
  6. Felgen vom A3 verwenden?

Felgen vom A3 verwenden?

Audi A2 8Z
Themenstarteram 9. Juni 2020 um 17:16

Wir haben noch 4 Alu-Felgen 6Jx15 H2 ET38 (Original Audi 8L0601025M) von einem A3 1.9TDI.

Kann/darf ich die Felgen auf unserem A2 1.4 TDI fahren und ggf. die Reifen 195/65 R15 91V eintragen lassen?

Ciao

Ratoncita

4-rad
Ähnliche Themen
10 Antworten
am 10. Juni 2020 um 7:36

Hallo,

grundsätzlich kann man sicher die Felge fahren aber nicht mit dem Reifen: Der Abrollumfang stimmt nicht für die Geschwindigkeitsmessung (Tacho zeigt zu wenig an)

Abrollumfang 175/60 (Original A2 auf 15 Zoll Felge): 1803 mm

Abrollumfang 195/65 (A3): 1937 mm

Abrollumfang 195/55 (Alternative): 1815 mm (Tacho geht genauer aber zeigt etwas zu viel an; Bsp. Tacho 100 = echte 97)

Abrollumfang 205/50 (Alternative): 1790 mm /Tacho geht ungenauer zeigt zu viel an - nach Tacho steigt die Endgeschwindigkeit gegenüber 175/60 an; Beispiel Tacho 100 sind nur noch echte 93 (ist aber nur dem Umstand geschuldet, das das Rad schneller drehen muss für die gleiche Geschwindigkeit)

Zu wenig darf ein Tacho anzeigen, zu viel darf er nie anzeigen.

Conti gibt als Alternative 195/55 R 15 85 H/V an oder 205/50 R 15 86 H/V an, aber auf der Originalfelge (6Jx15 ET37)

Der A3 hat ja ET38 - technisch sicher kein Problem, deshalb sollte eine Eintragung mit den richtigen Reifen möglich sein. Ohne Eintragung ist die ABE vom Fahrzeug erloschen.

Gruß

Michael

Themenstarteram 11. Juni 2020 um 7:49

Vielen Dank fuer Deine ausfuehrliche Antwort.

Ich verstehe das so, dass ich die A3-Felgen am A2 verwenden kann.

Diese 6Jx15 H2 ET38 - Felgen wuerde ich dann mit den im Schein eingetragenen Reifen 165/65 R15 81T (oder hoeher) bestuecken.

So dann alles gut?

Ciao

Ratoncita

Nein, ist es nicht!!!

Die Felgen MÜSSEN eingetragen werden, da sie nicht serienmäßig am A2 verbaut wurden!

Dafür brauchst du einTraglast Gutachten.

Wie Michael schon geschrieben hat, ist sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen!

Gruß

Martin

Themenstarteram 11. Juni 2020 um 17:17

Ach, das mit dem Eintragen und einem Gutachten spare ich mir.

Die Felgen verkaufe ich, zumal ich sie nicht unbedingt schoen finde.

Dann ist endlich alles gut! :)

Ciao

Ratoncita

am 11. Juni 2020 um 18:13

Hallo nochmal,

um das abzuschließen, auf der Felge 6Jx15 ist beim A2 ausschließlich der Reifen 175/60 R15 zulässig. Alle anderen Größen nicht, außer bspw. die von Continental oder anderen Reifenherstellern angebotenen "Umbereifungen", die sind dann ohne extra Gutachten zulässig, weil schon zugelassen. Andere Reifengrößen sind kein Problem, wenn, wie Martin schon schrieb, ein Traglastgutachten gemacht wird.

Hier ist das Problem noch die Felge mit der anderen Einpresstiefe.

Die Größe 165/65 R15 geht z. B. nur auf 5Jx15 ET 28 oder 5,5Jx15 ET 34, die haben eine andere Einpresstiefe, die die schmalen Reifen weiter nach außen bringen.

Daran sieht man wie komplex die Thematik in Bezug auf Fahrsicherheit ist - ABS und ESP sollen ja vernünftig regeln. Deshalb muss die Fahrgeometrie stimmen.

Gruß

Michael

Hallo Michael,

es geht bei dem Traglastgutachten nicht um die Reifen, sondern um die Felgen!

Und man kann es auch nicht "machen", sondern das muss vom Hersteller/Vertreiber (in dem Fall Audi) der Felge ausgestellt werden.

Die Größe, und auch die Einpresstiefe, der Felgen ist für den A2 vollkommen richtig.

Und man darf auch verschiedene Reifengrößen darauf fahren. Mit dem Abrollumfang hast du natürlich Recht. Aber es gibt ja auch die Möglichkeit die Tachoanzeige anzupassen.

Grüße aus Braunschweig

Martin

am 12. Juni 2020 um 7:14

Hallo Martin,

Traglastgutachten braucht man keines, da das alles bei Originalfelgen bekannt ist. Es geht um die Kombination Reifen und Felge, die muss stimmen, einmal wegen der Tachoanzeige und dann auch wegen der Kräfte beim Bremsen, ein zu großer Reifenhalbmesser bewirkt "überbremsen", da der Hebelarm zu groß wird. Teilweise kompensiert das das ABS aber die Dosierbarkeit der Bremse verändert sich und das kann problematisch werden. Hab das letztes Jahr gemacht, da wird dann die Felge mit Teilenummer eingetragen und dann braucht es eine Berechnung zum Krafthebel des Reifenhalbmessers. Die Berechnung darf einen Maximalwert nicht übersteigen damit die Kombination zulässig ist und eingetragen wird - und nur die Kombination, die beim Prüfer vorgestellt wird, ist dann in den Papieren. Jeder weitere Reifen müsste wieder einzeln abgenommen werden, ein von ... bis gibt es nicht.

Gruß

Michael

Themenstarteram 12. Juni 2020 um 7:35

War es nicht so, dass frueher (viel frueher ;)) im Schein auch zulaessige Felgen eingetragen waren?

Das hat dem Halter Unsicherheiten genommen, er wusste, fuer alles andere musste man zum TÜV.

Wie auch immer, ich habe jetzt gebrauchte Alu-Originalfegen 8Z0601025C gefunden. Die nehme ich dann fuer Sommerreifen her, die Stahlfelgen fuer die Winterbereifung.

Ciao

Ratoncita

Zitat:

@Bygland schrieb am 12. Juni 2020 um 09:14:18 Uhr:

Hallo Martin,

Traglastgutachten braucht man keines, da das alles bei Originalfelgen bekannt ist. Es geht um die Kombination Reifen und Felge, die muss stimmen, einmal wegen der Tachoanzeige und dann auch wegen der Kräfte beim Bremsen, ein zu großer Reifenhalbmesser bewirkt "überbremsen", da der Hebelarm zu groß wird. Teilweise kompensiert das das ABS aber die Dosierbarkeit der Bremse verändert sich und das kann problematisch werden. Hab das letztes Jahr gemacht, da wird dann die Felge mit Teilenummer eingetragen und dann braucht es eine Berechnung zum Krafthebel des Reifenhalbmessers. Die Berechnung darf einen Maximalwert nicht übersteigen damit die Kombination zulässig ist und eingetragen wird - und nur die Kombination, die beim Prüfer vorgestellt wird, ist dann in den Papieren. Jeder weitere Reifen müsste wieder einzeln abgenommen werden, ein von ... bis gibt es nicht.

Gruß

Michael

Also ich habe im Laufe der letzten 30 Jahre nun schon viele Rad/Reifen Kombinationen auf diversen Fahrzeugen eintragen lassen! Die letzten im November 2019 auf einem A2.

Beim TÜV Nord braucht man immer ein Traglastgutachten! Auch wenn es vielleicht bekannt sein sollte, macht sich dort keiner die Mühe es rauszusuchen.

Das mit dem "überbremsen" ist völliger Quatsch! Und das mit der "Hebelarmberechnung" ebenfalls! Eine "Hebelarmberechnung" hat es noch nie dabei gegeben und davon hat hier in der Firma auch noch keiner etwas gehört.

Natürlich wird die Felge mit der KBA-Nummer (nicht der Teilenummer) in die Papiere eingetragen (übrigens nicht von den Prüforganisationen, die erstellen nur die Freigabe, sondern von den Zulassungsbehörden) und dazu braucht es keine Berechnung eines "Krafthebels", wie von dir beschrieben.

Natürlich wird nur die vorgestellte Rad/Reifen Kombination eingetragen, weil ja auch nur bei der die Freigängigkeit geprüft werden kann. Der Reifenhersteller wird allerdings nicht, bzw. nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, eingetragen. Da hat man später, wenn man neue braucht, die freie Wahl. Es wird immer nur die Reifengröße eingetragen.

Gruß

Martin

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 12. Juni 2020 um 09:35:22 Uhr:

War es nicht so, dass frueher (viel frueher ;)) im Schein auch zulaessige Felgen eingetragen waren?

Ja, zumindest die möglichen unterschiedliche Größen. Ist auch heute, bei manchen Fahrzeugherstellern, noch so. Ansonsten stehen die auch in den COC Papieren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A2 8Z
  6. Felgen vom A3 verwenden?