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Felgen gestohlen

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 20. November 2010 um 19:29

Hallo, mir wurden meine Felgen aus meiner Garage gestohlen. Die Garage war natürlich abgeschlossen. Ich war bei Audi und habe mir eine Rechnung geholt. 4 Felgen mit 4 Felgendeckeln ca. 1400€ ohne MwSt.. Reifen laut reifen.com 800€ incl. MwSt. für 4 Stück. Ergibt 2200€. So jetzt zu meinem Problem. Meine Hausratversicherung übernimmt den Schaden. Die haben mir auch schon einen Verrechnungsscheck von 1000€ geschickt. Den Rest werde ich wohl bekommen wenn die das Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten haben (das das Verfahren eingestellt ist). Ich habe aber keine Berechnung der Versicherung erhalten. Und auf dem Schreiben mit dem Verrechnungsscheck stand drauf das die eine Rechnung der Wiederbeschaffung habe möchten. Gestern sagte mir eine Dame (sie würde meinen), ich müsste mir jetzt die Felgen wiederbeschaffen, denen die Rechnung zuschicken und dann würde ich mein Restgeld erhalten. Jetzt meine Fragen.

Muss ich mir dieselben Felgen kaufen?

Wie lange dauert es in der Regel bis die Staatsanwaltschaft sich bei der Versicherung meldet?

Was ist wenn meine neuen Felgen billiger sind als die orig. von Audi? Darf ich die Differenz behalten oder muss ich die Differenz zurückerstatten?

Ich danke im Vorraus.

MfG

dreini1985

Beste Antwort im Thema

Das hat nichts mit Teilkasko zu tun. Die Felgen waren nicht am Auto sondern standen in der Garage.

Wie dreini1985 schon schreibt: Die Hausratversicherung übernimmt es.

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ich bin da kein Fachmann aber Du hast doch die Felgen versichert die gestohlen worden sind also auch ein Recht darauf genau diese Felgen ersetzt zu bekommen. Wenn du dann günstigere Felgen nimmst ist das doch Deine Angelegenheit.

ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren :)

Klingt nach Devk...wir sollten damals mal beweisen, das wir die überhaupt besessen haben (ging zum Glück mit Fotos) und dann wurde nur über Teilkasko abgerechnet (also nur den Wert der Wiederbeschaffung, nix mit voller Preis obwohl ich bezweifel das dies "rechtens" ist).

Themenstarteram 20. November 2010 um 20:40

Ich bin bei der Generali. Da das die Hausratversicherung übernimmt, meine ich eigentlich das der volle Wert ersetzt werden muss. Beweisen musste ich nichts, da das die orig. Felgen waren. Bei Audi nur die Fahrgestellnummer durchgegeben und schon wussten die welche Felgen das waren. Bei der Teilkasto geben dir manche Versicherungen sogar nur noch den Zeitwert... Naja bin gespannt wieviel Zeit sich die Staatsanwaltschaft lässt...

Eine Wiederbeschaffungsauflage dürfte wohl nicht in den Bedingungen stehen. Ein Abzug ist trotzdem nicht gerade unüblich, in der Branche. Die versuchen halts. Schau mal genau in die AGB, welche Auflagen es gibt im Schadensfall.

Wenn die Felgen geklaut werden steigt man da in der Versicherung???

 

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Knepie

Wenn die Felgen geklaut werden steigt man da in der Versicherung???

mfg

Diebstahlschaden = Teilkaskoschaden Du wirst nicht hoch gestuft!

Du hast ja keinen Unfall verursacht, sondern wurdest beklaut.

Das hat nichts mit Teilkasko zu tun. Die Felgen waren nicht am Auto sondern standen in der Garage.

Wie dreini1985 schon schreibt: Die Hausratversicherung übernimmt es.

Bei mir wurden sie auch per TK angerechnet obwohl sie in der Garage hingen...also hat mich die Versicherung etwas "verarscht" oder?

Zitat:

Original geschrieben von fireblader27

Bei mir wurden sie auch per TK angerechnet obwohl sie in der Garage hingen...also hat mich die Versicherung etwas "verarscht" oder?

Warum :confused:

Was hat dich dieser Schaden denn gekostet, max. die SB & MwSt :confused:

4 Winterräder A3 (150 ASebstbeteiligung,waren die mit den vielen Löchern) und meine (A6 4b, auch orginal Audi) da in mein Auto eingebrochen wurde ohne Selbstbeteiligung...es gab weniger als die Hälfte von dem Preis was sie neu kosten.

Zuerst wollten sie 120 Euro für die A3-Räder und 400 für meine fürn A6 zahlen.

Wenn ich jetzt lese das dies Hausrat war, dann könnt ich gelinde gesagt kot***!

Ob die Hausrat die Winterräder bezahlt oder nicht liegt nur am Vertrag.

IdR hatten die alten Hausratversicherungen nach VHB 84 nur Fahrzeuge und Anhänger als Risikoausschluss.

Verträge nach VHB 2000 haben meist Kraftfahrzeuge, Anhänger und Zubehör als Risikoausschluss.

Die Frage, ob die Winterreifen über die Hausrat versichert sind oder nicht, kann nur ein Blick in die eigenen Tarifunterlagen klären.

Zitat:

Die Frage, ob die Winterreifen über die Hausrat versichert sind oder nicht, kann nur ein Blick in die eigenen Tarifunterlagen klären.

....und wenn sie in der Hausrat mitversichert sind, was beim TE ja bereits durch den Versicherer bestätigt wurde, dann sind diese Felgen zum Neuwert versichert....

Zitat:

Original geschrieben von dreini1985

Hallo, mir wurden meine Felgen aus meiner Garage gestohlen. Die Garage war natürlich abgeschlossen. Ich war bei Audi und habe mir eine Rechnung geholt. 4 Felgen mit 4 Felgendeckeln ca. 1400€ ohne MwSt.. Reifen laut reifen.com 800€ incl. MwSt. für 4 Stück. Ergibt 2200€. So jetzt zu meinem Problem. Meine Hausratversicherung übernimmt den Schaden. Die haben mir auch schon einen Verrechnungsscheck von 1000€ geschickt. Den Rest werde ich wohl bekommen wenn die das Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten haben (das das Verfahren eingestellt ist). Ich habe aber keine Berechnung der Versicherung erhalten. Und auf dem Schreiben mit dem Verrechnungsscheck stand drauf das die eine Rechnung der Wiederbeschaffung habe möchten. Gestern sagte mir eine Dame (sie würde meinen), ich müsste mir jetzt die Felgen wiederbeschaffen, denen die Rechnung zuschicken und dann würde ich mein Restgeld erhalten. Jetzt meine Fragen.

Muss ich mir dieselben Felgen kaufen?

Wie lange dauert es in der Regel bis die Staatsanwaltschaft sich bei der Versicherung meldet?

Was ist wenn meine neuen Felgen billiger sind als die orig. von Audi? Darf ich die Differenz behalten oder muss ich die Differenz zurückerstatten?

Ich danke im Vorraus.

MfG

dreini1985

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Sei froh, das du überhaupt 1000€ bekommen hast.

Den Rest gibs nur mit Rechnung. Differenz behalten????

Zurückzahlen darfst du den Fehlbetrag, ist doch wohl logisch.

Rolly

 

Themenstarteram 22. November 2010 um 18:41

Ja gut, aber warum sollte ich mich mit 1000€ zufrieden geben, wenn die Dinger mehr wert sind??? Ich bin ja schließlich dafür Versichert das mein Schaden vollständig ersetzt wird. Wenn ich bei jedem Schadenfall Geld dabei tun sollte, dann braucht man keine Versicherung...

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