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Diebstahl Kompletträder-Versicherung zahlt nur für die Felgen!

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 10:29

Hallo Leute,

ich bin im Moment leider etwas erbost über die Verfahrensweise meiner Versicherung. Zur Erklärung vorweg:

Meiner Frau wurden während der Nachtschicht vergangene Woche alle vier Alu-Räder gestohlen. Der Diebstahl wurde polizeilich aufgenommen und auch sofort der Versicherung gemeldet. Die Felgen hatten wir uns im Januar als Tausch gegen die von Werk montierten Stahlfelgen gekauft (Tausch 16" Stahl gegen 16" Alu). Die Reifen (VW Standard also Conti) hatten gerade mal 10.000 km runter (vom Vorbesitzer) und wurden dementsprechend weiterverwendet.

Der Versicherung habe ich als Nachweis für den Wert der Felgen, die Rechnung vom Januar zugeschickt, mit dem Hinsweis, dass die aufgezogenen Reifen gerade mal eine Saison gelaufen sind. Der Golf ist 10/09 erstzugelassen und 11/10 haben wir ihn auf Winterrädern übernommen.

Gesten habe ich entsetzt auf meinen Kontoauszug gesehen und feststellen müssen, dass mir die Versicherung lediglich den Wert der Felgen abzügl. meiner SB von 150€ überwiesen hat. Der Neukauf der Felgen+Reifen hat mich 760 € gekostet, von der Versicherung bekommen habe ich 274€. Das ist doch ne riesen Sauerei.

Ich wollte mal fragen ob von euch jemand schon mal Erfahrung mir soetwas gemacht hat. Auf Nachfrage bei der Versicherung wurde mir eine sog. "Reifenklausel" an den Kopf geballert, die wohl besagt, dass Reifen bei Diebstahl nicht in der TK mitverischert sind. Leider kann ich diese Klausel nicht finden in deren Bedingungen.

MfG

Beste Antwort im Thema

Natürlich war früher alles besser:p

Es war eine liebe Zeit, die gute alte Zeit vor anno 14. In Bayern gleich gar. Damals hat noch Seine Königliche Hoheit der Herr Prinzregent regiert, ein kunstsinniger Monarch. Denn der König war schwermütig. Das Bier war noch dunkel, die Menschen warn typisch; die Burschen schneidig, die Dirndl sittsam und die Honoratioren ein bisserl vornehm und ein bisserl leger. Es war halt noch vieles in Ordnung damals. Denn für Ordnung und Ruhe sorgte die Gendarmerie und für die Gerechtigkeit das Königliche Amtsgericht.

:D:D:D

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Ja leider kocht jede Versicherungsgesellschaft ihr eigenes Süppchen.

Wenn Du eine Rechtsschtzvers. hast, würde ich mal beim Anwalt vorsprechen.

am 17. Juni 2011 um 11:20

Oder einfach nochmal in den Bedingungen nachschauen, ob da nicht doch was steht. Kostet wohl etwas Zeit und Mühe, spart aber möglicherweise den Weg zum Anwalt.

Die Bedingungen hat man ja im Vorfeld schon genau durchgelesen - wo bist Du den versichert?

Ich würde bei der Versicherung einfach mal anrufen und wirklich sehr freundlich nachfragen, warum die nur so wenig überwiesen haben.

Vielleicht hat jemand einen Fehler gemacht oder sich nur die Rechnung der Felgen angesehen, aber nicht an die Reifen gedacht bzw. gedacht die Rechnung wäre Felgen inkl. Reifen.

Wenn der Überweisungsbetrag richtig war, würde ich mir erklären lassen, weshalb das so ist.

Anschließend kannst du:

- immer noch zum Anwalt rennen

- die Versicherung kündigen

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 11:30

Also ich habe mittlerweile alles durch, in den Versicherungsbedingungen steht nix was auf meinen Fall zutrifft. Ich hatte auch eben nochmal Schriftverkehr mit denen und ein erquickendes Telefonat.

Versichert bin ich bei der DEVK, der MA von denen möchte nun gern eine Rechnung über die Reifen, dann werden sie eine weitere Zahlung prüfen... Am Telefon habe ich dem Heini nun ne viertel Stunde versucht klar zu machen, dass man weder bei einem Neuwagenkauf, noch einem Gebrauchtwagenkauf eine separate Rechnung für die von Werk montierte Bereifung bekommt. Das wollte der irgendwie nicht verstehen... Wenn das Fahrzeug 10/09 Erstzugelassen ist, können auch die Reifen nicht älter sein, das wollter er auch nicht verstehen. Ich solle mich an den Vorbesitzer wegen einer Rechnung wenden... ohne Worte! Ich glaube dem hat sein Mittagessen die Blutzufuhr zum Hirn abgeschnürt...

Mal sehen was noch draus wird.

Ne, dass ist der Tunnelblick der Arbeitsanweisungen, die die Sachbearbeiter ins Gehirn gebrannt bekommen, rechts und links davon kennen sie nichts und können damit auch nichts anfangen.

am 17. Juni 2011 um 11:35

Ich wollte mal die Tage zu DEVK, Angebot für die Wohngebäudeversicherung machen lassen. Keine gute Idee, wenn ich die Geschichte hier lese.

Zitat:

Original geschrieben von sgCoupe RD

Wenn das Fahrzeug 10/09 Erstzugelassen ist, können auch die Reifen nicht älter sein, das wollter er auch nicht verstehen.

Mal sehen was noch draus wird.

Du würdest dich wundern wie lange alte Sachen als Neu gelten. Auf einem 2009 er Auto können auch neue 2007er Reifen montiert sein.

Komplett wird man dir das bestimmt nicht bezahlen. Ist nur die Frage wieviel % man dir für die 10000 Km abzieht. Ich fürchte da wirst du noch eineiges an Kommunikation mit der Versicherung haben.

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 12:23

Zitat:

Ich fürchte da wirst du noch eineiges an Kommunikation mit der Versicherung haben.

das fürchte ich auch...

Ist mir schon klar, dass ich nicht den Neupreis der Reifen bekomme, aber die wollen mir ja garnichts zahlen ohne Rechnung. Da hat der DEVK-MA mich doch vorhin gefragt, wie er denn den Wert der Reifen ermitteln soll ohne Rechnung. Oh Gott wie kann man nur so dusselig sein. Da hab ich ihm den Tipp gegeben einfach den den aktuellen Marktpreis für die Contis in der Dimension 205 55 R16 zu ermitteln und davon dann den Verschleiß abziehen und fertig ist der Karton. Kann doch nicht so schwer sein, sowas unkreatives.

am 17. Juni 2011 um 14:40

Der Rat, hier gleich mal wieder eine Anwalt einzuschalten, ist genauso dämlich, wie die Auskunft des Sachbearbeiters. Wohlmöglich handelt es sich hier um eine gerade eingearbeitete Zeitarbeitskraft :cool:

 

In der Regel werden diesen Sachbearbeitern weder Telefonate von 15 Minuten noch aufwändige Internetrecherchen zum ermitteln von höchst unterschiedlichen Reifenpreisen zugestanden.

 

Tipp: Schick deiner Versicherung die Rechnung über die Neuanschaffung der Reifen und Felgen und bitte Sie, die Differenz nach Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung und der bereits geleisteten Zahlung zu überweisen oder dir aber schriftlich unter Angabe der Fundstellen in deinen Versicherungsbedingungen mitzuteilen, warum sie diese Differenz nicht zahlen müssen.

 

p.s. Unter Berücksichtigung deiner Angaben düften deinem Vertrag die Versicherungsbedingungen der DEVK mit Stand vom 01.09.2010 zu Grunde liegen. Auch hiernach sind sowohl Reifen und Felgen mitversicherte Fahrzeugteile und auf Abzüge neu für alt - auch von den Reifen - ist diesen Versicherungsbedingungen nichts zu entnehmen.

Man kann heutzutage wirklich Nichts mehr haben, was schön ist oder für Andere in irgendeiner Form begehrenswert.

Wer ruhig schlafen will, sollte die billigsten Stahlfelgen mit Reifen der unteren Mittelklasse - bevorzugt Zweitmarken - montieren.

Echt, wenn ich sowas hier lese, wird mir ganz elend.

Wieso war das früher eigentlich so anders?

am 17. Juni 2011 um 15:16

Zitat:

Original geschrieben von deville73

Man kann heutzutage wirklich Nichts mehr haben, was schön ist oder für Andere in irgendeiner Form begehrenswert.

 

Wer ruhig schlafen will, sollte die billigsten Stahlfelgen mit Reifen der unteren Mittelklasse - bevorzugt Zweitmarken - montieren.

 

Echt, wenn ich sowas hier lese, wird mir ganz elend.

 

Wieso war das früher eigentlich so anders?

In früheren Zeiten, in denen Leichtmetallfelgen noch etwas besonderes (und teures) war, wurden mehr Räder als heute gestohlen :cool:

Du kannst das sicher belegen?

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 20:09

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Tipp: Schick deiner Versicherung die Rechnung über die Neuanschaffung der Reifen und Felgen und bitte Sie, die Differenz nach Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung und der bereits geleisteten Zahlung zu überweisen oder dir aber schriftlich unter Angabe der Fundstellen in deinen Versicherungsbedingungen mitzuteilen, warum sie diese Differenz nicht zahlen müssen.

Danke, tolle Antwort, ist wirklich ein guter Tipp! Und ja es liegen die Versicherungsbedingungen vom 01.09.10 zugrunde. Und darin habe ich ebenfalls keine Klausel gefunden die mir den Schadenersatz für die Reifen verwehren würde.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Original geschrieben von sgCoupe RD

Wenn das Fahrzeug 10/09 Erstzugelassen ist, können auch die Reifen nicht älter sein, das wollter er auch nicht verstehen.

Mal sehen was noch draus wird.

Du würdest dich wundern wie lange alte Sachen als Neu gelten. Auf einem 2009 er Auto können auch neue 2007er Reifen montiert sein.

bis zu einem produktalter von 5 jahren dürfen reifenhändler ihre ware als "neu" verkaufen. vorschriftsmäßige lagerung natürlich vorausgesetzt.

das nur mal als randinfo:)

gruß!

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