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BMW 730d E65 gestohlen -- Versicherung lenkt nicht ein!

Themenstarteram 9. November 2010 um 12:32

Hallo!

Mir wurde am 01.08.2010 mein BMW 730d in Berlin gestohlen. Ich habe es sofort zur Anzeige gebracht und meine Versicherung (Würrtembergische) informiert. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat, sollte nun endlich die Regulierung kommen. Die Versicherung hat mich dann angerufen(!) und mich am Telefon nach meiner Bankverbindung gefragt um mir die Zahlung zu überweisen. Ich habe natürlich sofort nachgefragt, wieviel Sie mir überweisen möchten. Man sagte mir 24.500 Euro! Daraufhin habe ich erstmal verneint und denen gesagt, das sei viel zu wenig. Dann hieß es, "ja aber unser Sachverständiger hat diesen Wert ermittelt".

Ich selber habe im Internet ein vergleichbares Fahrzeug ab 32.000 Euro gefunden. Nun liegt die Sache beim Anwalt. Die Württembergische hat dann eine schwacke-Ermittlung geschickt. Wo aber die Sonderaussttung mit "0" angegeben. Ich habe die selbe schwacke-Ermittlung durchgeführt, nur mit dem Unterschied die volle Ausstattung eingetragen. Bei mir kam dann ein Händler EK von 27.000 und Händler VK von 32.000 heraus. Das Fahrzeug habe ich letztes Jahr für 32.500 direkt bei BMW gekauft. Alle Ausstattungsmerkmale sind im Kaufvertrag festgehalten.

Mein Anwalt hat der Versicherung bis zum 08.11.2010 Frist gesetzt 32.000 zu bezahlen. Sollte keine Zahlung kommen, werden wir das einklagen.

Habt Ihr schon mal solche Erfahrungen gemacht, wie sind meine chancen vor Gericht erfolgreich zu sein?

Vielen Dank für Eure Tipps vorab!

Gruß.

Bercan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bercan75

 

Mein Anwalt hat der Versicherung bis zum 08.11.2010 Frist gesetzt 32.000 zu bezahlen. Sollte keine Zahlung kommen, werden wir das einklagen.

 

Habt Ihr schon mal solche Erfahrungen gemacht, wie sind meine chancen vor Gericht erfolgreich zu sein?

 

Vielen Dank für Eure Tipps vorab!

 

Gruß.

Bercan

Das kann ich dir sagen.

 

Deine Klage wird abgewiesen.

 

Gibt es Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe, ist das Sachverständigenverfahren durchzuführen. Früher war das im §14 der AKB geregelt bei den neuen AKB`s steht das unter A.2.17. 

 

Das müsste dein "Fachwanwalt" eigentlich Wissen.

 

Ich würde den noch mal drauf ansprechen, bevor du hier Geld verbrennst........:D

 

Gruß

 

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von Bercan75

Die Württembergische hat dann eine schwacke-Ermittlung geschickt. Wo aber die Sonderaussttung mit "0" angegeben. Ich habe die selbe schwacke-Ermittlung durchgeführt

Habt Ihr schon mal solche Erfahrungen gemacht, wie sind meine chancen vor Gericht erfolgreich zu sein?

Wenn das so war dürftest du recht gute Chancen haben. Mal eben einen Schwacke-Wert mit Ausstattung 0 ermitteln hat wenig mit realem Wiederbeschaffungswert zu tun.

Aber da du eh einen Anwalt hast: Frag den, der wird dafür bezahlt ;)

Themenstarteram 9. November 2010 um 13:28

Hi,

danke für Deine Antwort.

Ich weiß natürlich das die Anwälte auch Kohle machen wollen. Mir ging es darum zu lesen, wie Eure Einschätzung ist und ob jemand vielleicht einen ähnlichen Fall erlebt hat. Ich bin zuversichtlich das ich die geforderte Summe gerichtlich zugesprochen bekomme.

Vielleicht kommt es ja zur Zahlung vor dem Gericht. Welche Chancen haben die denn schon?

Laut Versicherung und Gesetzgeber habe ich Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert.

Ich hoffe das sich bald eine Lösung findet. Seit dem Diebstahl sind es schon über 3 Monate und ich habe seitdem kein Fahrzeug.

Beste Grüsse,

Bercan

Zitat:

Original geschrieben von Bercan75

 

Mein Anwalt hat der Versicherung bis zum 08.11.2010 Frist gesetzt 32.000 zu bezahlen. Sollte keine Zahlung kommen, werden wir das einklagen.

 

Habt Ihr schon mal solche Erfahrungen gemacht, wie sind meine chancen vor Gericht erfolgreich zu sein?

 

Vielen Dank für Eure Tipps vorab!

 

Gruß.

Bercan

Das kann ich dir sagen.

 

Deine Klage wird abgewiesen.

 

Gibt es Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe, ist das Sachverständigenverfahren durchzuführen. Früher war das im §14 der AKB geregelt bei den neuen AKB`s steht das unter A.2.17. 

 

Das müsste dein "Fachwanwalt" eigentlich Wissen.

 

Ich würde den noch mal drauf ansprechen, bevor du hier Geld verbrennst........:D

 

Gruß

 

Delle

Schwacke-Werte haben sowieso wenig mit dem realen Marktwert zu tun.

Aber Du schreibst, Du hättest das Auto letztes Jahr für 32500€ gekauft und nach einem Jahr kann dein Auto soviel Wert verloren haben, da es eins aus der Oberklasse ist und solche hohen Wertverluste eigentlich üblich sind.

am 9. November 2010 um 16:49

Die Wahl deines Anwaltes war wohl nicht so glücklich.

 

Wie Dellenzaehler bereits ausgeführt hat, ist die von deinem Anwalt angedrohte Klage von vornherein zum scheitern verurteilt, da bei Differenzen zur Schadenhöhe das Sachverständigenverfahren durchzuführen ist.

 

Ebenso erschient die Forderung deines Anwaltes ebenso übertrieben, wie die angebotene Regulierung deiner Versicherung, wenn man berücksichtigt, dass du das Fahrzeug letztes Jahr von einem BMW-Händler für 32.500 Euro erworben hast.

 

Nach einem Jahr ist weder ein Wertverlust von 500 Euro (dein Anwalt) noch von 8.000 Euro (deine Versicherung) nachzuvollziehen.

 

Da die von deinem Anwalt gesetzte Frist bereits abgelaufen ist, sollte dir dein Anwalt eigentlich empfehlen, ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen über den Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeuges in Auftrag zu geben. Dieses Gutachten bestätigt entweder die Entschädigung des Versicherers (dann sind dir weitere Kosten für das Erstellen des Gutachtens entstanden) oder er kommt zu einem höheren Wert, den du (mit Hilfe deines Anwaltes) von deinem Versicherer mit dem Hinweis auf das ansonsten durchzuführende Sachverständigenverfahren fordern solltest.

 

Bei der Wahl des Sachverständigen solltest du diesem gegenüber unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass du ihn letztlich auch mit der Durchführung des Sachverständigenverfahrens beauftragen wirst, sollte sein Gutachten nicht von deiner Versicherung akzeptiert werden. Es nützt dir rein gar nichts, wenn du einen Sachverständigen findest, der für dich zu einem positiven Ergebnis kommt, er aber letztlich nicht damit in ein Sachverständigenverfahren geht. Dabei wirst du feststellen, das sich die Auswahl der/des Sachverständigen stark einschränken wird.

 

 

 

 

 

Ergänzend zu den korrekten Ausführungen von xAKBx wäre noch anzumerken, dass du damit rechnen musst, dem Sachveständigen einen Kostenvorschuß (der liegt zwischen 500 und 800 Euro) zu übermitteln.

 

Dies begründet sich in dem Umstand, dass so mancher Auftraggeber mit dem Ergebnis des Sachverständigen nicht immer so richtig einverstanden ist.

 

Und da es in der Bundesrepublik leider immer mehr in Mode kommt Rechnungen nicht zu begleichen oder deren Zahlung mit fadenscheinigen Gründen zu verzögern oder auch zu kürzen, ist dies eine logische Konsequenz aus diesen Umständen. 

 

Das ist natürlich nicht auf dich gemünzt Bercan, aber sicher gut für dich zu Wissen, dass es so ist. ;)

 

Kannst ja mal berichten, wie es weitergeht in deiner Sache hier.

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ich würde den noch mal drauf ansprechen, bevor du hier Geld verbrennst........:D

Bei Falschberatung haftet der Anwalt (bzw. dessen Berufshaftpflicht)

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

Bei Falschberatung haftet der Anwalt (bzw. dessen Berufshaftpflicht)

Ja und ?

 

bis das Thema durch ist vergehen Monate und es wird für den TE dann nahezu unmöglich sein einen realistischen WBW mit dem Gutachten eines Sachverständigen belegen zu können.

 

Dieser ist nämlich zum Schadenzeitpunkt zu ermitteln.

 

Also, für irgend welche Faxen hat der TE hier keine Zeit.

 

Hier ist das wesentliche und richtige ins Auge zu fassen.

 

 

 

 

 

du hast ja Recht mit deiner Vorgehensweise, ich würde hier auch entsprechend reagieren.

Wollte nur darauf hinweisen, dass man hier auch den Anwalt in die Pflicht nehmen könnte.

Der scheint nicht der Hellste zu sein der Onkel Anwalt....:D

 

Ist aber schon Kacke, wenn man an so einen Fachmann gerät und hinterher unter Umständen Probleme hat...:(

 

Lassen wir uns mal überraschen, ob der TE uns hier auf den laufenden hält.

 

Gruß

 

Delle

Das ist leider keine Ausnahme.

Viele Anwälte haben von Kasko so viel Ahnung wie die berühmte Kuh vom Radfahren.

Aber anstatt das zuzugeben und den Mandanten wieder weg zu schicken, wird munter irgendwelcher Quatsch verzapft und wenn es am Ende in die Hose geht, sagt man dem Mandanten halt, dass die böse Versicherung, der blöde Richter oder der gemeine Gesetzgeber schuld ist.

:D

 

Alles schon da gewesen...

 

Hafi

Ich hatte neulich mal eine Rechtsanwältin, die hat mich in einem VK- Schaden dazu aufgefordert den Begriff Totalschaden aus meinem Gutachten zu entfernen.

 

Ihr Mandant hätte schließlich das Recht bis zu 30 % über dem WBW zu reparieren. Sie hat nachgerechnet und käme zu dem Ergebnis das "ginge in diesem Fall"........:D

 

Mir wurde eine Frist gesetzt bis zum 16.08.2010 mein Gutachten zu ändern, ansonsten würde ein Gegenugtachten erstellt und ich hätte mit Konsequenzen zu rechnen. 

 

Der Brief war auch an mich Adressiert und nicht an die Versicherung.

 

Leider habe ich es bis heute nicht geschafft mein Gutachten zu ändern.....:(

 

Hoffentlich kommt da jetzt keine Klage gegen mich........:eek:

 

Ich hab schon richtig Angst, ob da wohl noch was kommt?.....:(

 

Gruß

 

Delle :D

Das ist gruselig!!:eek::D

Angst hab ich aber schon ein wenig.......:(

 

So ein Prozess vor dem Bundessozialgericht dauert

sicher lange oder?

 

Da wird Sie die Klage sicher einreichen.........:D

 

Die geht bestimmt über Leichen.......:(

 

Schau mal was die für eine Unterschrift hat.......:eek:

 

Mir graut es jetzt schon vor dem Prozess......

 

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

:D

 

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