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Felgen ABE

Themenstarteram 8. August 2023 um 7:24

Hallo,

Ich wurde neulich von der Polizei angehalten, allgemeine Verkehrskontrolle.

Alles passt, alles gut.

Dann frägt der Polizist mich nach der ABE zu den Felgen bzw. zu der Rad/Reifen Kombination.

Ich total blauäugig zeige ihm die PDF Datei.

Erstmal alles gut. Doch dann:

„Das ist ja nur „Anlage 12“ von der gesamte ABE“

Mehr als diese Anlage 12 habe ich nicht bekommen. Die Anlage ist einfach der Abschnitt zu meinem Auto, Mercedes Audi und ssangyoung.

Er hat mich „verwarnt“ und gesagt ich soll doch die gesamte ABE besorgen.

Jetzt meine Frage. Stimmt das? Oder reicht eben die Anlage die die Felge und mein Auto abdeckt (ABE Prüfnummer und sämtliche wichtigen Infos für mein Auto mit diesen Räder also auch Rad/Reifen komb.)? Denn der Händler hat eben auch nur diese Anlage auf Anfrage zu gesendet. Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus?

Im Internet konnte ich nichts konkretes finden, bzw. Weiß ich auch nicht wie ich danach suchen soll, damit meine Frage beantwortet wird.

 

Ich danke im Voraus!

Schönen Tag noch :)

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13 Antworten

Zitat: „Jetzt meine Frage. Stimmt das?“ Ja

https://www.motor-talk.de/.../...-ausgedruckt-mitfuehren-t6222523.html

@Daannii28

Beim Felgenhersteller solltest Du die vollständigen Unterlagen herunterladen können.

Besser noch: Du beauftragst Deinen Verkäufer damit und lässt Dir die Dokumente von ihm schicken.

Vorher ist ja noch zu klären, ob die Ordnungshüter sich juristisch korrekt verhalten haben...

§19(4) StVZO verlangt das Mitführen der Teilegenehmigung. Dass das nicht nur irgendwelche Anhänge oder die der ABE zu Grunde liegenden Gutachten umfasst dürfte formal unstrittig sein.

Dass in der Praxis sehr oft nur das Gutachten (der Anhang) für das jeweilige Fahrzeug ausgehändigt, mitgeführt und akzeptiert wird ändert ja nichts an der Rechtslage.

Man muss ja keine dreistellige Anzahl von Seiten ausdrucken: Die eigentliche ABE (endet i.d.R. mit der Rechtsbehelfsbelehrung und umfasst ungefähr drei Seiten) und dann den für das eigene Fahrzeug zutreffenden Anhang reichen.

Themenstarteram 8. August 2023 um 17:55

Zitat:

@hk_do

Man muss ja keine dreistellige Anzahl von Seiten ausdrucken: Die eigentliche ABE (endet i.d.R. mit der Rechtsbehelfsbelehrung und umfasst ungefähr drei Seiten) und dann den für das eigene Fahrzeug zutreffenden Anhang reichen.

Ja der Shop hat mir das „Deckblatt zugesendet“ sprich diese 3 Seiten plus die passende Anlage.

Alles andere wäre ja total unrelevant und eigentlich die totalste Umweltverschmutzung. Also wie gesagt der hat da halbes Geschiss draus gemacht wegen dem fehlenden Deckblatt. Ich bestreite ja nicht das er recht hat aber wenn er diese Anlage einfach mal gelesen hätte hätte er gesehen das wirklich alles wichtige drauf stand.

Aber bei einem hatte ich eh das Gefühl das er versucht hat was zu finden. Bzw ohne viel Aufwand betreiben zu müssen.

Trotzdem danke euch allen!

Achso der zweite war wirklich nett! Leider machen diese einen Polizisten mit ihrer „überlaune“ den ganzen Ruf der Polizei kaputt. Man regt sich nur über den einen „bösen“ auf und vergisst dass es auch wirklich nette und sachliche Polizisten gibt

Das mit dem Adler drauf ist nicht einfach nur ein "Deckblatt", das ist die eigentliche Genehmigung.

Der Anhang wird von einem technischen Dienst gemacht, der beschreibt nur die technischen Sachverhalte. Erst die eigentliche Genehmigung vom Kraftfahrbundesamt erlaubt die Verwendung der Räder...

Es ist zwar unwahrscheinlich, aber ich hatte auch schonmal so ein "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE Nr. XXXX" in der Hand, bei dem nachweislich kein Nachtrag zur ABE erteilt wurde. Und auch schonmal eine ABE, die keine Freistellung von der Auflage A02 enthielt :(

Hallo, es gibt viele Felgen wo es keine ABE zu gibt. Sondern nur das Gutachten zur Erteilung des Nachtrags zur ABE. Auch auf den Felgenhändlerseiten nichts zu finden. Reicht dieser dann aus?

Wenn Räder keine ABE besitzen, ist es (verständlicherweise) auch nicht möglich diese mitzuführen.

Das Gutachten ist dann „ausreichend“ für eine Anbauabnahme, sofern gefordert.

Jein.

Ein "Gutachten zur Erteilung einer ABE" ist keine gültige Grundlage für eine Anbauabnahme nach §19(3).

Wenn der Prüfer nicht doch noch Zugriff auf die entsprechende ABE hat (was eigentlich der Regelfall sein sollte) müsste er die Anbauabnahme eigentlich ablehnen. Es ist dann ggf. auf Grundlage des Gutachtens eine Einzelabnahme nach §19(2) möglich.

In seltenen Fällen ist das "Gutachten zur Erteilung einer ABE" gleichzeitig ein Teilegutachten, dann kann man damit natürlich eine Anbauabnahme machen.

Hallo, noch einmal ein kurzes Nachhacken. Ich möchte die Platin P99 7,5 x 18 ET 55 montieren. Habe das Gutachten zur ABE . Dies sind 12 Seiten ich gehe davon aus das ich alle 12 Seiten ausdrucken muss. Die ABE habe ich jetzt auch gefunden. Dies sind 24 Seiten, muss ich die auch ausdrucken? Oder vielleicht nur einen Teil oder gar nicht.

https://files.pneu.jfnet.de/abe/P%2099%20-%20P99.8755_18_abe.pdf

Themenstarteram 25. August 2023 um 17:01

Du musst es nicht in Papierform haben. Es reicht als abgespeicherte Datei auf dem Handy. Hauptsache du musst es nicht im Internet zusammensuchen. Lad dir alles runter, speicher es dir an so dass du es sofort findest dann passt.

Hauptsache komplett, gibt keine Papierflicht ^^

Mit freundlichen Grüßen

@Blade 1.8

Zitat:

Oder vielleicht nur einen Teil oder gar nicht.

Die ABE sind die ersten 4 Seiten der PDF-Datei.

Danke @Daannii28 und @Eierlein2 :)

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