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Felge küsste hohen Bordstein - zahlt die Kasko?

Themenstarteram 28. September 2009 um 14:18

Hallo Forengemeinde,

bin lang nicht mehr hier gewesen, aber aus aktuellem Anlass will ich mal wieder eine Frage in den Raum werfen.

Nach meiner Mittagspause wollte ich heute auf den Innenhof-Parkplatz meiner Dienststelle fahren. Die Zufahrt verläuft sehr eng und trichterförmig zwischen Gebäudewand und einem hohen Bordstein inkl. Mauer, so ist es mit meinem Passat 3BG ohnehin schon immer etwas knifflig aber durchaus machbar - wie allmorgentlich bewiesen. Allerdings hat heute ein Schlaumeier die Einfahrt zum Innenhof direkt so dämlich zugeparkt, dass mir (wirklich) nichts anderes übrig blieb als die Zufahrt rückwärts wieder herauszufahren.

Nun, als ich mich gerade schon "in Sicherheit" wiegte und um die "Schikane" (engste Stelle zwischen Hauswand und Mauer) zurückgesetzt hatte, hat es blöderweise doch noch meinen rechten Vorderreifen erwischt. Mit einem (un-)schönen Kratzgeräusch hat die (Alu-)Felge Bekanntschaft mit einer recht hohen Kante (ca.20cm Höhe) gemacht.

Die Felge (inkl. Reifen) hat nun fast genau einmal um den gesamten Radius ziemliche Kratzer abbekommen. Eine Beule oder Delle (oder Unwucht / Eiern im Rad) konnte ich nicht sofort erkennen, dennoch hatte ich irgendwie ein mulmiges Gefühl beim Fahren (vielleicht war das auch die Wut auf den Dummparker - der mir noch blöd winkend entgegengekommen ist )

Das KFZ ist Vollkasko versichert - und ja - ich sollte jetzt einfach die SuFu benutzen oder einfach in meiner Police nachschauen (oder einfach den Schlauen Versicherungsfritzen anrufen) ob solche Schäden abgedeckt sind. Aber da man hier stets auch so gut "beraten" wird, frage ich es einfach mal hier, bevor ich noch weiter aktiv werde:

Hat wer Erfahrungen ob die VK solche Schäden deckt? Ich mein, geht zwar nicht um Unsummen, aber warum bezahl ich teuer die VK und soll jetzt mit nem schäbig zerkratzten Reifen rumfahren?

 

Gruß, Chris

P.S das "der dummparker" ne Frau war tut hier ja nichts zu sache ;-)

Beste Antwort im Thema

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Du kannst den selbstverschuldeten Felgenschaden bestimmt über die Vollkasko abwickeln, aber ob sich das lohnt mit der damit verbundenen Hochstufung in der VK und dem eventuell vorhandenen Eigenanteil der SB ?

Themenstarteram 28. September 2009 um 14:26

danke für die blitzantwort.

tja, ich glaube auch, es wird sicherlich ne rechensache.. bei meiner VK hab ich "3 Crashs" frei bevor ich hochgestuft werde.. ob ich allerdings schon so einen Joker ziehen sollte bei einem Felgenschaden? naja, ist ärgerlich..

Zitat:

Original geschrieben von ChrisBr

danke für die blitzantwort.

tja, ich glaube auch, es wird sicherlich ne rechensache.. bei meiner VK hab ich "3 Crashs" frei bevor ich hochgestuft werde..

Welche Versicherung bietet so etwas an ?

Rabattretter o.K. da bleibst du trotz Hochstufung bei den gleichen Prozenten, aber 3 Unfälle frei bevor eine Hochstufung im SFR erfolgt kenne ich nicht.

In die Versicherung wechsele ich sofort.

Themenstarteram 28. September 2009 um 14:41

so stehts geschrieben:

"Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls und versichern Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt!

Für einen geringen Mehrbeitrag erhalten Sie für Ihren Pkw ab der Schadenfreiheitsklasse 4 unseren RABATTSCHUTZ. Damit bleibt Ihnen die Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabattes bei bis zu drei Schäden in Haftpflicht und Vollkasko erspart. Ihr Vertrag verbleibt nach einem Unfall auch im Folgejahr in der gleichen Schadenfreiheitsklasse."

www.amv.de

 

Zitat:

Damit bleibt Ihnen die Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabattes bei bis zu drei Schäden in Haftpflicht und Vollkasko erspart.

 

Ihr Vertrag verbleibt nach einem Unfall auch im Folgejahr in der gleichen Schadenfreiheitsklasse."

Bei bis zu 3 Schäden in Haftpflicht UND Vollkasko ;) Dies bedeutet nicht, dass du 3 VK Schäden im selben Jahr geltent machen kannst ohne eine Hochstufung, sonder jede Sparte zählt da mit.

Im günstigsten Fall bei erreichen des max. SFR 25 darfst du 2 Haftplichtschäden, 1 Kaskoschaden oder umgekehrt ohne Rückstufung geltent machen.

So würde ich dies interpredieren, kann mich aber auch irren :D

Daher lies dir auf alle Fälle deine Bedingungen der VK und des Rabattschutzes durch.

Bei einem VK Schaden und einen Haftplichtschaden bleibst du im Folgejahr jeweils auf deinem SFR, bei einem zweiten VK Schaden im selben oder darauffolgenden Jahr sieht dies schon anders aus, wenn du nicht den letztmöglichen SFR erreicht hast.

Daher unbedingt deine Unterlagen durchlesen wann inwiefern der Rabattschutz bei deinem SFR und mehreren Vollkaskoschäden im selben oder darauffolgenden Jahr greift, und was dies für Folgen hat, dann abwägen ob du den Felgenschaden über die VK abwickeln willst.

Themenstarteram 28. September 2009 um 15:33

die formulierungen hast du jetzt natürlich schön kritisch zerlegt.

"bis zu" könnte ja in der tat heissen, das es beim zweiten Schaden "anders aussieht"

ich glaube aber, dass damit auf der internetseite eher gemeint war, dass es einen rabattschutz für einen, zwei oder drei schäden gibt (bis zu drei), die sich natürlich preislich anders gestalten (natürlich kannst du auch recht haben, hatte die formulierung eben nur schnell daraus kopiert und micht nicht näher mit befasst)

in meinem aktuellen fall:

mein versicherungsmensch hat mir aber bei abschluss der versicherung erklärt, dass drei Schäden "SFR-geschützt" sind. Erst beim vierten Schaden würde sich dann der SFR erhöhen. wie das genau abläuft (VK oder Haftplichtschaden - welcher Zeitpunkt) müsste ich natürlich nachschlagen/nachfragen..

morgen bin ich schlauer wenn ich mit ebendiesem gesprochen habe. wenn es nämlich der fall sein sollte wie du ihn gedeutet hast, will ich mir meinen schönen rabattschutz ja nicht durch eine felgen-lappalie versauen..

Themenstarteram 28. September 2009 um 15:35

ach ja, wenns denn so ist wie ich es verstanden hatte sag ich dir bescheid, damit du deinen wechsel vorbereiten kannst ;-)

Will dir ja auch nix böses, nur vor unüberlegten Schnellentschlüssen warnen ;)

Berichte auf alle Fälle wenn du genaueres hast, je nach Beitrag bei der AMV würde dann ein Wechsel für mich tatsächlich in Frage kommen zum Jahreswechsel :D

Meine Versicherung bietet "lediglich" einen Rabattretter an, und keinen Rabattschutz.

Problem bei einem Rabattschutz wird aber sein, dass du an diese Versicherung gebunden bist, bei Wechsel in eine andere Versicherung wird dies nicht angerechnet.

Ob sich ein Wechsel letztendlich für mich persönlich lohnt muss ich mir ausrechnen, da bei meiner jetzigen durch Besitz anderer Versicherungen der selben Gesellschaft der Beitrag sehr günstig ausfällt ;)

Themenstarteram 28. September 2009 um 16:00

hab mich auch nicht angegriffen gefühlt ;-)

ich werd mal abwarten was der Schlaue so erzählt und dann berichten. ich bin auch im besitz einiger versicherungen bei den besagten unternehmen, deshalb sind die kosten ohnehin in jedem einzelfall etwas anders gestrickt... letzlich ist es alles ne rechnerei ob es sich für die person X lohnt oder nicht... womit wie eigentlich wieder am ausgangspunkt wären..

..ich schaue ob es sich lohnt den felgenfall abzurechnen. wenn man tatsächlich 3 bummse frei hat schaust du ob es sich lohnt zu wechseln..

in diesem sinne

schönen abend noch

Zitat:

Original geschrieben von ChrisBr

danke für die blitzantwort.

tja, ich glaube auch, es wird sicherlich ne rechensache.. bei meiner VK hab ich "3 Crashs" frei bevor ich hochgestuft werde.. ob ich allerdings schon so einen Joker ziehen sollte bei einem Felgenschaden? naja, ist ärgerlich..

Hallo,

nicht zu vergessen ist dabei aber, dass es sich um eine individuelle Vereinbarung handelt, d.h. solltest Du aus irgendeinem Grund mal den versicherer wechseln, wird dieser den Schaden an den Nachversicherer trotz Rabattschutzes melden, was dann dort evt. zur Hochstufung führt.

Gruß Schusti

Hat mir keine Ruhe gelassen und habe bei meiner Versicherung nochmals nachgeschaut :D

Also meine bietet auch einen Rabattschutz an, dieser greift bei einem Unfall, und wenn kein weiterer Schaden im Abrechnungszeitraum dazu kommt werde ich sogar trotzdem in die nächstbessere SF-Klasse eingestuft im Folgejahr.

Zitat:

original geschrieben von meiner Versicherung

 

Rabattschutz

Mit dem Rabattschutz gilt: Einmal ist keinmal. Im Klartext: Pro Versicherungsjahr behandeln wir einen belastenden Schaden so, als sei er gar nicht passiert. Ihr Vertrag wird trotzdem im Folgejahr in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft

Kostet mich Haftpflicht / Kasko insgesamt 25€ zusätzlich im Jahr, und habe diese Zusatzoption gerade eben meinem Vertreter zur Nachreichung gemeldet ;)

Was es mittlerweile alles gibt :D

Man sollte doch ab und zu mal bei seiner eigenen Versicherung vorbeischauen :D :D

Danke dir auf alle Fälle für diesen Hinweis, welchen ich sonst bestimmt nie bemerkte, das dies möglich ist ;)

Nicht nur bei der AMV gibts diesen Rabattschutz für bis zu 3 Schäden, auch bei der Volksfürsorge bzw. Generali, wobei alle 3 zum gleichen Konzern (Generali) gehören. Genau wie die Cosmos, wobei ich jetzt nicht weiß, ob die auch diesen Rabattschutz in gleicher Form anbieten.

Und innerhalb dieses Konzerns waren bisher nach meiner Erfahrung die Angebote der Volksfürsorge die günstigsten..... Fragt mich aber nicht warum...

Gruß, Jens

Themenstarteram 29. September 2009 um 7:16

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Hat mir keine Ruhe gelassen und habe bei meiner Versicherung nochmals nachgeschaut :D

Also meine bietet auch einen Rabattschutz an, dieser greift bei einem Unfall, und wenn kein weiterer Schaden im Abrechnungszeitraum dazu kommt werde ich sogar trotzdem in die nächstbessere SF-Klasse eingestuft im Folgejahr.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

original geschrieben von meiner Versicherung

 

Rabattschutz

Mit dem Rabattschutz gilt: Einmal ist keinmal. Im Klartext: Pro Versicherungsjahr behandeln wir einen belastenden Schaden so, als sei er gar nicht passiert. Ihr Vertrag wird trotzdem im Folgejahr in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft

Kostet mich Haftpflicht / Kasko insgesamt 25€ zusätzlich im Jahr, und habe diese Zusatzoption gerade eben meinem Vertreter zur Nachreichung gemeldet ;)

Was es mittlerweile alles gibt :D

Man sollte doch ab und zu mal bei seiner eigenen Versicherung vorbeischauen :D :D

Danke dir auf alle Fälle für diesen Hinweis, welchen ich sonst bestimmt nie bemerkte, das dies möglich ist ;)

freut mich dir geholfen zu haben ;-)

mein versicherungsfritzen konnte ich immer noch nicht erreichen, bin aber mal gespannt ob er mir sagt "dreimal ist keinmal"

hab die felge aber gestern noch mal beim mechaniker meines vertrauens begutachten lassen, gott sei dank halb so wild, bis auf die kratzer hat die felge keinen schaden genommen, was mir glaube ich die entscheidung abnimmt mir den stress mit dem versicherungs-hin und her anzutun..

grüße

Tag.

Bei so einem kleinen Schaden wird es sich sicherlich nicht lohnen dass über die Versicherung abzuwickeln.

Zumal du selbst bei "dreimal ist keinmal" nur noch 2 Schäden frei hättest..

Ich würde mir einen Felgendoktor suchen und dessen Rat, bzw. Angebot einholen.

http://waschstrasse.info/service/Felgendoktor

Gruß

yo-chi

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