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Fahrzeugidentifikationsnummer nicht gültig?

VW Touran 2 (5T)
Themenstarteram 5. März 2017 um 10:15

Liebe Autoliebhaber,

ich bin ganz neu in diesem Forum. Grund dafür ist, dass ich mir in dieser Woche einen VW TOURAN II gekauft habe. Es handelt sich hierbei um einen Reimport aus Polen. Ich bin auch recht zufrieden mit dem Fahrzeug, allerdings habe ich so meine Probleme bezüglich der Ausstattung. Es ist kein Trendline, da der Motor 110kW stark ist. Den gibt es ja erst ab dem Modell Comfortline. Allerdings sind eine Ausstattungsmerkmale der Comfortline nicht vorhanden. Ich dachte, dass ich einiges aus der Fahrzeugidentifikationsnummer herausbekomme. Acu bezüglich der Online-Anleitungen funktioniert die FIN nicht. Angeblich ist diese Nummer nicht in der Datenbank vorhanden. Muss ich mir nun Gedanken machen oder ist das Thema Reimport so eine Sache für sich?

Kann mir jemand dazu eine Aussage machen? Ich freue mich schon auf den regen Erfahrungsaustausch in diesem Forum mit euch.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 8. April 2017 um 12:37

Zitat:

@regrebelk schrieb am 8. April 2017 um 13:23:53 Uhr:

 

 

Es geht bei einer Bedienungsanleitung nicht um rechtlich vorgeschriebene Dokumente. Es geht auch nicht um Urheberrecht. Und schon gar nicht, ob eine Bedienungsanleitung kostenlos ist. Das alles hat mit der anstehenden Problematik überhaupt nicht zu tun.

Es geht einzig und allein um das europarechtliche Diskriminierungsverbot im innereuropäischen Handel.

Wenn VW den Haltern seiner Fahrzeuge in Deutschland Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache kostenlos zum Download zur Verfügung stellt, dann hat VW alle Halter gleich zu behandeln, egal wo sie das Fahrzeug innerhalb der EU gekauft haben. A l l e in der EU ausgelieferten Fahrzeuge entsprechen im übrigen denselben europaechtlichen Vorgaben, nur die Ausstattung kann unterschiedlich sein. Das trifft aber auch für die in Deutschland ausgelieferten Fahrzeuge je nach Konfiguration zu.

Die Bedienungsanleitung in Landessprache des jeweiligen Verkaufslandes ist ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument. Dies stellt VW auch bei- KOSTENLOS. Also kann das keine Diskriminierung sein.

Jeder Käufer kann entsprechend seiner FIN die für das Verkaufsland gültige Bedienungsanleitung kostenlos einsehen. Also kann das keine Diskriminierung sein.

 

Es würde helfen wenn du mal den Link zum "europarechtlichen Diskriminierungsverbot im innereuropäischen Handel" posten könntest.... Vielleicht sind wir mit dieser Diskussion an einem großen Skandal dran.

 

28 weitere Antworten
28 Antworten

Das Problem ist ganz einfach. Wir haben in er EU einen Binnenmarkt. Wo ein EU

-Bürger innerhalb der Gemeinschaft sein Fahrzeug kauft und auf welchem Wege auch immer darf nach EU-Recht weder durch das jeweilige Land noch durch den Hersteller zu einer Benachteiligung führen. Selbstverständlich haben die ausgelieferten Fahrzeuge ein Handbuch in der jeweiligen Landessprache. Wozu soll sich aber ein deutscher Käufer eines DK-Importes noch ein Handbuch in dänischer Sprache runterladen ?? Wenn VW aber das Herunterladen in deutscher Sprache verhindert, dann ist das ganz klar eine Benachteiligung des EU-internen Handels. Und das ist ja auch Zweck der Maßnahme. Die Bürger in dem jeweiligen Ländern sollen dort kaufen, und das hat auch einen handfesten Grund. VW will seine Fahrzeuge natürlich so teuer wie möglich verkaufen. Die Re-Importe aus Dänemark, Niederlande, Polen usw sind allein deshalb billiger, weil VW dorthin wegen der dortiigen zum Teil erheblich höheren Steuerbelastung billiger liefert, um dort zu angemessenen Endpreisen überhaupt Fahrzeuge verkaufen zu können.

Dass ein Händler von EU-Importen seinen Kunden ein Handbuch in deutscher Sprache zur Verfügung stellt, was keineswegs alle tun, und man sich auch bei einem deutschen Händler ein Handbuch für relativ viel Geld kaufen kann, ändert an der grundsätzlich rechtswidrigen Benachteilung der Käufer von Re-Importen rein garnichts. Es hat in der Vergangenheit schon andere Versuche solcher Benachteiligung gegeben, die teilweise mit erheblichen Bußgeldern geahndet wurden.

am 8. April 2017 um 10:57

Zitat:

@regrebelk schrieb am 8. April 2017 um 11:25:51 Uhr:

Das Problem ist ganz einfach. Wir haben in er EU einen Binnenmarkt. Wo ein EU

-Bürger innerhalb der Gemeinschaft sein Fahrzeug kauft und auf welchem Wege auch immer darf nach EU-Recht weder durch das jeweilige Land noch durch den Hersteller zu einer Benachteiligung führen. Selbstverständlich haben die ausgelieferten Fahrzeuge ein Handbuch in der jeweiligen Landessprache. Wozu soll sich aber ein deutscher Käufer eines DK-Importes noch ein Handbuch in dänischer Sprache runterladen ?? Wenn VW aber das Herunterladen in deutscher Sprache verhindert, dann ist das ganz klar eine Benachteiligung des EU-internen Handels. Und das ist ja auch Zweck der Maßnahme. Die Bürger in dem jeweiligen Ländern sollen dort kaufen, und das hat auch einen handfesten Grund. VW will seine Fahrzeuge natürlich so teuer wie möglich verkaufen. Die Re-Importe aus Dänemark, Niederlande, Polen usw sind allein deshalb billiger, weil VW dorthin wegen der dortiigen zum Teil erheblich höheren Steuerbelastung billiger liefert, um dort zu angemessenen Endpreisen überhaupt Fahrzeuge verkaufen zu können.

Dass ein Händler von EU-Importen seinen Kunden ein Handbuch in deutscher Sprache zur Verfügung stellt, was keineswegs alle tun, und man sich auch bei einem deutschen Händler ein Handbuch für relativ viel Geld kaufen kann, ändert an der grundsätzlich rechtswidrigen Benachteilung der Käufer von Re-Importen rein garnichts. Es hat in der Vergangenheit schon andere Versuche solcher Benachteiligung gegeben, die teilweise mit erheblichen Bußgeldern geahndet wurden.

Es liegt keine Benachteiligung vor. Das Fahrzeug ist für den dänischen Markt konzipiert und dort verkauft. VW stellt alle erforderlichen Dokumente für Dänemark zur Verfügung (so wie auch rechtlich vorgeschrieben!). VW muss nur für das Verkaufsland entsprechende Dokumente kostenlos zur Verfügung stellen.

Und da das Urheberrecht bei der Bedienungsanleitung bei VW liegt, kann und darf VW auch bestimmen ob ein Bezug in einer anderen Landessprache kostenpflichtig ist, oder nicht.

Schließlich ist der Re-Import die Sache des Käufers.

Anders bei Re-Import über einen Händler. Es kann sein, das dann der Händler verpflichtet ist die Dokumente beizustellen.

 

Es geht bei einer Bedienungsanleitung nicht um rechtlich vorgeschriebene Dokumente. Es geht auch nicht um Urheberrecht. Und schon gar nicht, ob eine Bedienungsanleitung kostenlos ist. Das alles hat mit der anstehenden Problematik überhaupt nicht zu tun.

Es geht einzig und allein um das europarechtliche Diskriminierungsverbot im innereuropäischen Handel.

Wenn VW den Haltern seiner Fahrzeuge in Deutschland Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache kostenlos zum Download zur Verfügung stellt, dann hat VW alle Halter gleich zu behandeln, egal wo sie das Fahrzeug innerhalb der EU gekauft haben. A l l e in der EU ausgelieferten Fahrzeuge entsprechen im übrigen denselben europaechtlichen Vorgaben, nur die Ausstattung kann unterschiedlich sein. Das trifft aber auch für die in Deutschland ausgelieferten Fahrzeuge je nach Konfiguration zu.

VW bietet kein Handbuch zum Download in Deutsch an! Man kann drin blättern, ja, durch Umwege auch downloaden, ja, aber einen offiziellen Download in Deutsch gibt es nicht!

am 8. April 2017 um 12:37

Zitat:

@regrebelk schrieb am 8. April 2017 um 13:23:53 Uhr:

 

 

Es geht bei einer Bedienungsanleitung nicht um rechtlich vorgeschriebene Dokumente. Es geht auch nicht um Urheberrecht. Und schon gar nicht, ob eine Bedienungsanleitung kostenlos ist. Das alles hat mit der anstehenden Problematik überhaupt nicht zu tun.

Es geht einzig und allein um das europarechtliche Diskriminierungsverbot im innereuropäischen Handel.

Wenn VW den Haltern seiner Fahrzeuge in Deutschland Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache kostenlos zum Download zur Verfügung stellt, dann hat VW alle Halter gleich zu behandeln, egal wo sie das Fahrzeug innerhalb der EU gekauft haben. A l l e in der EU ausgelieferten Fahrzeuge entsprechen im übrigen denselben europaechtlichen Vorgaben, nur die Ausstattung kann unterschiedlich sein. Das trifft aber auch für die in Deutschland ausgelieferten Fahrzeuge je nach Konfiguration zu.

Die Bedienungsanleitung in Landessprache des jeweiligen Verkaufslandes ist ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument. Dies stellt VW auch bei- KOSTENLOS. Also kann das keine Diskriminierung sein.

Jeder Käufer kann entsprechend seiner FIN die für das Verkaufsland gültige Bedienungsanleitung kostenlos einsehen. Also kann das keine Diskriminierung sein.

 

Es würde helfen wenn du mal den Link zum "europarechtlichen Diskriminierungsverbot im innereuropäischen Handel" posten könntest.... Vielleicht sind wir mit dieser Diskussion an einem großen Skandal dran.

 

Einen Link exakt zu der hier konkret anstehenden Frage gibt es nicht. Da muss man dann mal ein wenig googeln und sich durch die Flut von Ergebnissen wühlen. Auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums www.evz.de findet man bspw. umfangreiche Ausführungen zu der grundsätzlichen iProblematik.

Wie immer in der Juristerei gibt es unterschiedliche Meinungen und Auslegungsstreitigkeiten. Das fängt schon damit an, ob sich eine Richtlinie nur an die Mitgleidsstaaten oder auch an die am Handel Beteiligten richtet. Maßgeblich ist natürlich auch die Intension, die hinter eine Maßnahme steckt.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Nichtzuverfügungstellung des Downloads einer deutschen Bedienungsanleitung an einen in Deutschland ansässigen Halter allein deshalb, weil das Fahrzeug nicht bei einem deutschen Vertragshändler sondern über einen Händler in einem EU-Staat erworben wurde, europarechtlich als diskriminierend einzustufen ist. Die dahinter stehende Intension ist eindeutig: Wer hier wohnt, soll beim deutschen Vertragshändler kaufen. Tut er es nicht, dann soll er auch einige Nachteile haben. Das schreckt Nachahmer ab.

Die Sache ist bislang nicht entschieden. Ich habe hier meine, wie ich denke, rechtlich gut vertretbare Meinung geäußert. Nicht mehr und nicht weniger. Ein Skandal ist das Verhalten von VW sicherlich nicht. Selbst wenn es nicht gegen Europarecht verstoßen würde, so ist es zumindest ein kundenunfreundliches Verhalten.

Damit will ich es hier dann aber auch gut sein lass. Jeder soll und kann sich an Hand des umfangreichen Materials seine eigene Meinung bilden.

am 9. April 2017 um 11:03

Die Problematik betrifft übrigens nicht nur VW. Andere Hersteller verhalten sich genau so.

Dann gebt ne deutsche FIN ein und gut ist. Oder investiert ein paar Euro und kauft euch die Papierversion. Es war doch eure persönliche Entscheidung einen EU-Wagen zu nehmen, verstehe das Problem nicht.

Ich habe zu meinen aus DK kommenden Wagen auch ne deutsche Papier Bedienungsanleitung dazu bekommen und für online hab ich mir neu deutsche FIN besorgt und gut ist... ;-)

Über was für ein Quatsch hier diskutiert wird?

Es ist genau richtig so wie VW und die anderen Hersteller das machen. Das hat absolut nichts mit Diskriminierung zu tuen und genau so wenig mit EU Recht. Alles Blödsinn! Holt euch die Anleitung beim Deutschen Händler oder noch besser, bestellt ein Deutsches Auto.

am 9. April 2017 um 17:09

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 9. April 2017 um 18:40:55 Uhr:

Über was für ein Quatsch hier diskutiert wird?

Es ist genau richtig so wie VW und die anderen Hersteller das machen. Das hat absolut nichts mit Diskriminierung zu tuen und genau so wenig mit EU Recht. Alles Blödsinn! Holt euch die Anleitung beim Deutschen Händler oder noch besser, bestellt ein Deutsches Auto.

Das hätte der mit dem kleinen Schnäuzer nicht anders formulieren können....

 

Ach ja: könnte Humor enthalten....

Damit hat das zwar überhaupt nichts zu tuen aber wenn du meinst.....

Die armen Menschen vor 20 Jahren, als es sich schon EU Importe gab und das Wort Download noch von Nerds verwendet wurde.

 

Mit Diskriminierung hat es nichts zu tun, eher mit landesspezifischen Themen. Es besteht nämlich auch die Möglichkeit, dass die deutsche und 'andere' Anleitung inhaltlich unterscheiden.

am 10. April 2017 um 9:20

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 9. April 2017 um 18:40:55 Uhr:

Über was für ein Quatsch hier diskutiert wird?

Es ist genau richtig so wie VW und die anderen Hersteller das machen. Das hat absolut nichts mit Diskriminierung zu tuen und genau so wenig mit EU Recht. Alles Blödsinn! Holt euch die Anleitung beim Deutschen Händler oder noch besser, bestellt ein Deutsches Auto.

Gut gebrüllt Löwe....

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