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Fahrzeuggarantie bei Händlerkauf

Themenstarteram 18. August 2023 um 17:34

Hallo,

ich möchte mir ein gebrauchtes Hyundai Elektroauto kaufen. Das Angebot ist nicht sehr groß und die Vertragswerkstatt bei mir in der Nähe hat nichts passendes im Angebot. Also habe ich mich weiter umgeschaut und auch was passendes gefunden. Es handelt sich beim Verkäufer nicht um eine Vertragshändler sondern um einen freien Händler mit KFZ Werkstatt.

Wie funktiorniert es in diesem Fall mit der Fahrzeuggarantie, die es bei Hyundai für 8 Jahre gibt. Mein Ansprechpartner im Garantiefall ist ja der Händler, welcher kein Vertragshändler ist. Wickelt dieser dann den Schadensfall mit Hyundai ab oder muss ich im Schadensfall zu einen Vertragshändler bei dem ich das Fahrzeug dann aber nicht gekauft habe, da die Garantie von Hyundai abgegeben wird?

Wie ist hier die Rechtslage. Vielen Dank schonmal.

JJack

11 Antworten

zunächst solltest Du mal über den regionalen Hyundai-Händler prüfen lassen, ob der Wagen noch Herstellergarantie hat. Sprich: hat der Vorbesitzer alle nötigen Services bei Hyundai durchführen lassen? Schnapp Dir die FIN und mach Dich auf den Weg zum Händler.

Garantie(Hersteller) wie oben erwähnt prüfen!

 

Gewährleistung über den Händler.

Themenstarteram 18. August 2023 um 18:36

Garantie werde ich prüfen lassen, aber über wen wird dann die Herstellergarantie abgewickelt? Einen beliebigen Vertragshändler?

Zitat:

@JJack schrieb am 18. August 2023 um 20:36:45 Uhr:

Garantie werde ich prüfen lassen, aber über wen wird dann die Herstellergarantie abgewickelt? Einen beliebigen Vertragshändler?

Garantie (wenn vorhanden) über einen beliebigen Hyundai-Vertragshändler. Gewährleistung über DEINEN Händler.

Die Herstellergarantie kann bei jedem Hyundaihändler in Anspruch genommen werden.

I.d.R. ist die Garantie immer an das Fahrzeug gebunden, unabhängig wer das Auto verkauft oder gerade fährt oder besitzt.

Die Herstellergarantie bei Hyundai ist allerdings nur gültig, wenn der Erstauslieferer ein autorisierter Hyundai-Vertragshändler war. Und auch nur gültig, wenn alle weiteren Bedingungen zur Garantie erfüllt wurden wie sie im Serviceheft stehen. Sind die Vorgaben dort erfüllt und das Auto stammt von einem Hyundaihändler der Erstauslieferer war, dann hat das Auto Herstellergarantie.

Die Garantie ist von den Bedingungen her besser als die Gewährleistung die der Gewerbetreibende geben muss. Hyundai baut im Garantiefall neue Teile ein. Der Gewerbetreibende muss nur wieder reparieren. Das darf er auch mit gebrauchten Teilen tun.

Edit: Ich muss mich korrigieren; Hyundai baut nicht pauschal neue Teile ein wenn ein Defekt vor liegt. So wie bei meinem Hyundai auch wird erst geschaut ob man den Defekt günstig beheben kann. Erst im Nachgang wenn man hartnäckig bleibt, kommt ein neues Bauteil rein. So jedenfalls meine Erfahrung mit Hyundai.

Zitat:

@StreetEnemy schrieb am 18. August 2023 um 20:46:01 Uhr:

Die Herstellergarantie kann bei jedem Hyundaihändler in Anspruch genommen werden.

I.d.R. ist die Garantie immer an das Fahrzeug gebunden, unabhängig wer das Auto verkauft oder gerade fährt oder besitzt.

Die Herstellergarantie bei Hyundai ist allerdings nur gültig, wenn der Erstauslieferer ein autorisierter Hyundai-Vertragshändler war. Und auch nur gültig, wenn alle weiteren Bedingungen zur Garantie erfüllt wurden wie sie im Serviceheft stehen. Sind die Vorgaben dort erfüllt und das Auto stammt von einem Hyundaihändler der Erstauslieferer war, dann hat das Auto Herstellergarantie.

Die Garantie ist von den Bedingungen her besser als die Gewährleistung die der Gewerbetreibende geben muss. Hyundai baut im Garantiefall neue Teile ein. Der Gewerbetreibende muss nur wieder reparieren. Das darf er auch mit gebrauchten Teilen tun.

Insbesondere bei Hyundai sollte man dies jedoch prüfen, da die Garantiebedingungen da besonders strikt sind. EU-Fahrzeuge sind eventuell nicht von der Garantie abgedeckt.

Dies hatte uns 2020 vom Kauf eines i10 beim EU-Händler abgehalten.

Wortlaut in etwa "5 Jahre beim Kauf vom autorisierten Hyundaihändler an Endkunden"

Themenstarteram 29. August 2023 um 19:11

Da aus dem Kauf des ursprünglichen Fahrzeuges nicht wurde habe ich weiter gesucht. Das Fahrzeug das ich mir jetzt kaufen möchte ist von einer Vertragswerkstatt, welche mir auch die Hyundai Fahrzeuggarantie bestätigt. Auch dieser Händler ist nicht gerade um die Ecke.

Der Händler wollte mir jedoch erzählen, dass ich mit einem Schaden zu jedem beliebigen Hyundaihändler gehen kann, da die Fahrzeuggarantie immer über der Händlergarantie steht. Das ich nach den 2 Jahren Händlergarantie zu jedem beliebigen Hyundai Händler gehen kann hatten wir ja hier auch schon besprochen.

Aber wie läuft das in den ersten 2 Jahren. Kann ich da wirklich auch den Händler wählen. Damit wäre ja die Händlergarantie obsolet.

Gruß und vielen Dank schonmal

JJack

Händlergarantie? Du meinst die Gewährleistung.. Die 5 Jahre sind Herstellergarantie. Und genau dabei gab es ab und zu, laut Foren, Probleme bei Fahrzeugen, welche der Endkunde nicht bei einem Vertragshändler gekauft hat.

Themenstarteram 29. August 2023 um 19:31

Stimmt. Mit "Händlergarantie" meine ich die Gewährleistung. Wenn jetzt also etwas kaputt geht. Ist es dann ein Fall für die Gewährleistung oder die Herstellergarantie. Wie wir das bestimmt? Laut dem Vertragshändler der mir das Auto verkaufen möchte ist es immer ein Fall für die Herstellergarantie und ich kann damit zu jedem Vertragshändler. Stimmt das ?

Frag doch einfach mal den bei dir ansässigen Hyundaihändler, wie er das dann mit Dir handhaben würde. Dann hast Du ne Info aus erster Hand.

Also bei einen Neuwagen würde ich selbst erstmal auf die Garantie setzen denke ich…

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