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Fahrzeug startet nicht

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 4. April 2015 um 12:41

Hallo zusammen in die Runde.

Ich war vorgestern mit meinem E 300 Bluetec(Bj. 4/2013) beim Einkaufen.

Als ich wieder zum Fahrzeug kam, konnte ich per Fernbedienung ganz normal aufsperren, steckte den Schlüssel ins Zündschloss und wollte starten. Radio ging an, aber keine Kontrollleuchten in den Armaturen leuchteten auf und nichts rührte sich. Mehrmaliger Versuch. Aber keine Änderung. Ich sperrte das Auto ab, dann wieder auf.

Auch da ging noch nichts.

Ich überlegte schon, die Werkstatt anzurufen, wartete dann doch noch 2-3 Minuten, Schlüssel ins Schloss. Alles funktionierte wieder tadellos. Was war das? Es kam auch keine Fehlermeldung, nichts. Alles ist wieder ok.

Könnte einem ja auch irgendwo in der Ferne passieren und vielleicht geht dann gar nichts mehr.

Ich vermute, dass es mit der Startanlage zusammenhängt. Das der Code im Schlüssel nicht erkannt worden ist oder so ähnlich. Wer weiß da bescheid?

Mit freundlichen Grüßen

eb2324

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@D.Duesentrieb schrieb am 23. April 2015 um 09:51:34 Uhr:

 

Also wenn ein Versicherungsfachmann unter uns ist, so beantworte er bitte folgende Fragen:

1. Ist der Verlust eines Autoschlüssels ohne konkreten Schadenfall meldepflichtig?

2. Ist die Versicherungsleistung bei Diebstahl abhängig vom Nachweis, dass sich zwei Schlüssel im Besitz des Versicherungsnehmers befinden?

Bin zwar kein Versicherungsfachmann, habe aber mit dem Thema (ausführlich) selbst zu tun gehabt.

zu 1. ja, es musste schriftlich bestätigt werden, dass der Fahrzeugschlüssel aus-codiert wurde. Hat in meinem Fall das Autohaus gemacht. Vorsorglich habe ich eine Kopie dieses Nachweises der Versicherung vor einem Schadensfall übergeben um spätere Diskussionen zu vermeiden. Lt. AGB's ist der Verlust eines Fahrzeugschlüssels (bei meiner Versicherung) "unverzüglich" anzuzeigen.

Wäre der Schlüssel gestohlen worden (statt verloren), hätten zusätzlich die mechanischen Schlösser inkl. mech. Schlüssel wegen der Kasko (Einbruchdiebstahl) ersetzt werden müssen. Bei "verloren" hat die Versicherung darauf verzichtet, da das Risiko eines Einbruchs als gering eingestuft wurde. Das muss man einfach individuell mit denen klären, was verlangt wird.

zu 2. ja, 100%ig. Alle Fahrzeugschüssel sind bei Verlust an die zu regulierende Versicherungsgesellschaft zu schicken/zu übergeben (d.h. steht auch die Anzahl der Schlüssel im Kaufvertrag). Fehlt im Schadensfall einer und er wurde nicht bei einem Einbruch mit anschließendem Fahrzeugdiebstahl entwendet, gibt es kein Geld.

Das sind MEINE persönlichen Erfahrungen mit dem Thema.

 

VG

Christian

 

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am 22. April 2015 um 18:27

Das gleiche Problem hatte ich bei meinem C 220 auch vor ca. 3 Jahren ein paar mal. Ende vom Lied war das nen 3/4 Jahr später, der Motor gar nicht mehr gestartet werden konnte. Weder mit Ersatzschlüssel und auch nicht nach 1-2 Tagen Wartezeit. Zum Glück konnte ich ihn dann über den adac zur Werkstatt schleppen lassen. Lag an irgendeinem Steuergerät beim Lenkrad oder Schloss, weiß ich nicht mehr so genau. Kostenpunkt ca. 600 €. Als vor ca. einem Jahr das Problem wieder sporadisch auftrat und kurze Zeit später die Airbagleuchte immer mal wieder blinkte habe ich den mitlerweile 7 Jahre alten Wagen (95.000 km) in Zahlung gegeben und mir dann den S212 als Jahreswagen geholt. Mal sehen wie lange er durchhält bis solch größere Macken anstehen.

Themenstarteram 22. April 2015 um 18:51

Hallo zusammen,

war jetzt in der MB-Werkstatt. Der Pk wurde ans Diagnosegerät angeschlossen. Es wurde kein Fehler angezeigt.

Der Meister wußte auch keine Antwort. Fehler bisher nicht mehr aiufgetreten. Nehme bei Fahrten fernab der Heimat den Zweitschlüssel mit.

Zitat:

@eb2324 schrieb am 22. April 2015 um 20:51:21 Uhr:

Hallo zusammen,

war jetzt in der MB-Werkstatt. Der Pk wurde ans Diagnosegerät angeschlossen. Es wurde kein Fehler angezeigt.

Der Meister wußte auch keine Antwort. Fehler bisher nicht mehr aiufgetreten. Nehme bei Fahrten fernab der Heimat den Zweitschlüssel mit.

So soll es sein; dafür hat man ihn schließlich. Bei Urlaubsfahrten ist der Zweitschlüssel grundsätzlich in der Handtasche meiner Frau. Ich überlege aber gerade, ob es nicht noch sinnvoller wäre, ....und jetzt bitte nicht lachen... wenn man ihn im Auto an einer Stelle deponieren würde, an der ein Dieb nie suchen würde (z.B. in der Reserveradmulde/in der Notradfelge mit Klebeband fixiert).

Wenn das Fahrzeug gestohlen wird (ohne Schlüssel) können sie den Schlüssel auch haben; den brauch ich dann ja nicht mehr ;)

:)Gruß

D.D.

am 23. April 2015 um 7:25

...meinst nicht das die Polizei gerne den Ersatzschlüssel bzw beide Schlüssel sehen wollen würde um ggf Versicherungsbetrug auszuschließen?

am 23. April 2015 um 7:27

Aber wenn du ihn da deponierst, kriegst du das Auto auch nicht auf, wenn der erste Schlüssel abhanden gekommen ist. Da ist er in der Handtasche deiner Frau besser aufgehoben...es sei denn, dir geht deine Frau verloren..., aber dann kommst du wenigstens ohne Umstände heim, weil du ja dann in der Regel noch den ersten Schlüssel hast...:D

Außerdem hat ein Dieb ja auch nix davon, wenn der Schlüssel an einer Stelle ist, an der er nie suchen würde. Bis er oder der neue Besitzer den Schlüssel gefunden hat, ist längst nen anderes Schloss drin...

Zitat:

@Nathaniel schrieb am 23. April 2015 um 09:27:35 Uhr:

Aber wenn du ihn da deponierst, kriegst du das Auto auch nicht auf, wenn der erste Schlüssel abhanden gekommen ist.

Das ist natürlich richtig :rolleyes:

Deshalb werde ich aus dem Zweitschlüssel vorher den mechanischen Notschlüssel entfernen und in die Tasche meiner Frau stecken ;)

Zitat:

@Julian250i schrieb am 23. April 2015 um 09:25:50 Uhr:

...meinst nicht das die Polizei gerne den Ersatzschlüssel bzw beide Schlüssel sehen wollen würde um ggf Versicherungsbetrug auszuschließen?

Ich kann doch schon vorher einen Schlüssel verloren haben. Das ist m.W. nicht meldepflichtig.

am 23. April 2015 um 7:39

Also ich als Versicherung wäre schon aufmerksam wenn es mir nicht gemeldet wird, dass ein Schlüssel nun fehlt.

So sieht es nun für mich aus dass der Versicherte den Schaden selbst herbeigeführt hat.

Aber egal, geht wohl am Thema vorbei ;-)

Zitat:

@Julian250i schrieb am 23. April 2015 um 09:39:27 Uhr:

Also ich als Versicherung wäre schon aufmerksam wenn es mir nicht gemeldet wird, dass ein Schlüssel nun fehlt.

So sieht es nun für mich aus dass der Versicherte den Schaden selbst herbeigeführt hat.

Aber egal, geht wohl am Thema vorbei ;-)

Nein, absolut nicht am Thema vorbei.

Damit steht und fällt mein Verbesserungsvorschlag zur abgesicherten Fahrzeugöffnung.

Also wenn ein Versicherungsfachmann unter uns ist, so beantworte er bitte folgende Fragen:

1. Ist der Verlust eines Autoschlüssels ohne konkreten Schadenfall meldepflichtig?

2. Ist die Versicherungsleistung bei Diebstahl abhängig vom Nachweis, dass sich zwei Schlüssel im Besitz des Versicherungsnehmers befinden?

Bin sehr gespannt.

:)Gruß

D.D.

Zitat:

@D.Duesentrieb schrieb am 23. April 2015 um 09:51:34 Uhr:

 

Also wenn ein Versicherungsfachmann unter uns ist, so beantworte er bitte folgende Fragen:

1. Ist der Verlust eines Autoschlüssels ohne konkreten Schadenfall meldepflichtig?

2. Ist die Versicherungsleistung bei Diebstahl abhängig vom Nachweis, dass sich zwei Schlüssel im Besitz des Versicherungsnehmers befinden?

Bin zwar kein Versicherungsfachmann, habe aber mit dem Thema (ausführlich) selbst zu tun gehabt.

zu 1. ja, es musste schriftlich bestätigt werden, dass der Fahrzeugschlüssel aus-codiert wurde. Hat in meinem Fall das Autohaus gemacht. Vorsorglich habe ich eine Kopie dieses Nachweises der Versicherung vor einem Schadensfall übergeben um spätere Diskussionen zu vermeiden. Lt. AGB's ist der Verlust eines Fahrzeugschlüssels (bei meiner Versicherung) "unverzüglich" anzuzeigen.

Wäre der Schlüssel gestohlen worden (statt verloren), hätten zusätzlich die mechanischen Schlösser inkl. mech. Schlüssel wegen der Kasko (Einbruchdiebstahl) ersetzt werden müssen. Bei "verloren" hat die Versicherung darauf verzichtet, da das Risiko eines Einbruchs als gering eingestuft wurde. Das muss man einfach individuell mit denen klären, was verlangt wird.

zu 2. ja, 100%ig. Alle Fahrzeugschüssel sind bei Verlust an die zu regulierende Versicherungsgesellschaft zu schicken/zu übergeben (d.h. steht auch die Anzahl der Schlüssel im Kaufvertrag). Fehlt im Schadensfall einer und er wurde nicht bei einem Einbruch mit anschließendem Fahrzeugdiebstahl entwendet, gibt es kein Geld.

Das sind MEINE persönlichen Erfahrungen mit dem Thema.

 

VG

Christian

 

Aha! Gut zu wissen...hätte ich jetzt generell komplett anders eingeschätzt...!

Zitat:

@Nathaniel schrieb am 23. April 2015 um 12:48:59 Uhr:

Aha! Gut zu wissen...hätte ich jetzt generell komplett anders eingeschätzt...!

Ich auch.

Danke!

Hallo ins Forum,

Zitat:

@D.Duesentrieb schrieb am 23. April 2015 um 09:51:34 Uhr:

Also wenn ein Versicherungsfachmann unter uns ist, so beantworte er bitte folgende Fragen:

1. Ist der Verlust eines Autoschlüssels ohne konkreten Schadenfall meldepflichtig?

bin zwar Keiner von der Versicherung, kenne mich da aber berufsbedingt dennoch aus.

Ja, jeder Verlust eines Schlüssels ist meldepflichtig (jedenfalls wenn Du eine Kasko (Teil- oder Vollkasko ist nicht relevant) hast). Dies stellt - bei der Vollkasko - einen Schadensfall dar. Die Versicherung verlangt übrigens i.d.R., dass die gesamte mechanische Schließanlage getauscht wird. Das einfache Deaktivieren des Schlüssels bei der Wegfahrsperre reicht nicht aus. Machst Du dies nicht, ist ab diesem Zeitpunkt der Versicherungsschutz (insbesondere in Bezug auf den Innenraum) beschränkt.

Zitat:

2. Ist die Versicherungsleistung bei Diebstahl abhängig vom Nachweis, dass sich zwei Schlüssel im Besitz des Versicherungsnehmers befinden?

Die Anzahl der Schlüssel ist egal. Die Versicherung will im Diebstahlsfall alle Schlüssel sehen, die dem Fahrzeug zugeordnet sind. Da die Hersteller diese Anzahl (und i.d.R. auch die Seriennummern) genau benennen können und die Versicherungen da immer nachfragen, bekommst Du Stress, wenn ein Schlüssel fehlt. Ausnahme wäre nur der direkte Diebstahl des Schlüssels, um das Fahrzeug zu stehlen. Dies ist aber ein Einzelfall.

Das Deponieren eines Schlüssels im Fahrzeug ist m.E. immer grob fahrlässig, so dass die Versicherung dann raus wäre.

Viele Grüße

Peter

Der war gut Schlüssel im Fahrzeug deponieren. Grins.

Geht bestimmt gut bei keyless go hehe

Zitat:

@CLK230FAHRER schrieb am 24. April 2015 um 07:01:17 Uhr:

Der war gut Schlüssel im Fahrzeug deponieren. Grins.

Geht bestimmt gut bei keyless go hehe

Den Schnickschnack hat schließlich nicht jeder hehe

Die getarnte Deponie im Koffer-/Laderaum des Autos bei entnommenem mechanischen Schlüssel wäre m.E. bei Autos ohne keyless go die Lösung....wäre da nicht die Versicherungsbedingung; für die einschlägigen Hinweise nochmals meinen Dank!

Ich werde es beachten, was nicht heißen soll, dass ich darin eine Logik erkenne.

Wenn ich vorsätzlich mein Auto stehlen lasse, indem ich dem Dieb meinen Schlüssel aushändige:rolleyes:, werde ich ihm (nach jetzigem Kenntnisstand) sicher zur Auflage machen, den Schlüssel wieder zurück zu geben:D

Andererseits stelle man sich vor, dass der "sicher" im Haus deponierte Zweitschlüssel Im Schadenfall nicht auffindbar ist. Es könnte ja zwischenzeitlich ein Umzug stattgefunden haben, bei dem so manches erstmal unbemerkt verschwindet und zufällig erst nach Jahren wieder auftaucht. Ich möchte den sehen, der auf seiner Checkliste stehen hat: "sind alle Autoschlüssel wieder da?".

Dann passt also mal alle schön auf eure nicht benutzten Schlüssel auf, sonst könnte die E-Klasse bald ersatzlos gestrichen sein;)

Will damit sagen, dass ich wieder mal eine Versicherungsauflage erfahren habe, die den Versicherungsgeber berechtegt, "legal" Leistungen zu verweigern.

:)Gruß

D.D.

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