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Fahrspur gewechselt - Unfall - wer hat Recht?

Themenstarteram 14. Juni 2016 um 9:40

Hallo, gestern habe ich einen Unfall gehabt.

Die Straße war 3-spurig - Linksabbieger-, Rechtsabbieger- und Geradeausspur. Ich war in der linken Spur und die Ampel war rot. Dann ist mir eingefallen, dass ich nach rechts muss, also zur geradeaus fahrender Spur. Ich habe geblinkt und einen Schulterblickt gemacht. Dann sah ich, dass die Dame rechts neben mir bisschen Platz frei vorne hatte. Somit habe ich meine Nase dorthin gelenkt und bin bisschen angefahren. Dann stand ich erstmal eine Weile so, bis die Ampel auf Grün springt. Als sie dann Grün war, fuhren die Autos vor uns alle und ich habe wieder geschaut, ob sie mir Vorfahrt gibt. Da sie dann gewartet hat und nicht gefahren ist, kam ich davon aus, dass sie mich durchlässt und beschloss als Dankeschön meine Hand zu heben! (Das mache ich immer)

Als ich dann komplett auf der Spur war, musste ich noch gerade lenken, tat das auch und in dem Moment fuhr sie dann hinten rechts gegen mein Auto.

Anschließend haben wir unsere Daten ausgetauscht. Wir wollten das unter uns klären und keine Polizei rufen. Aber heute Morgen hat sie mich angerufen, und meinte das ich 2500€ Schaden verursacht habe. Ihre Stoßstange und Cotflügel sind dadurch kaputt gegangen. Ich bin so dumm und kam auch nicht auf die Idee, Bilder vom Schaden zu machen :(

Was meint ihr? Bin ich als spurwechsler komplett schuldig oder nur ein Teil, da ich geblinkt und Schulterblick gemacht habe? Plus ich habe mich bedankt!

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen..

Viele liebe Grüße

Meryem

Beste Antwort im Thema

Ein gaaaanz trolliger Erstbeitrag ;).

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na ja, klar wird er nicht schuldlos davonkommen. aber wenn ich das richtig verstanden habe, befand sich ein teil seines fahrzeuges auf der anderen fahrbahn. und sie ist ihm reingefahren. fakt ist , beide fahrzeuge standen.

es war ja kein spurwechsel während der fahrt.

kann man hier seitens der dame von einer defensiven fahrweise sprechen?

war sie aufmerksam im straßenverkehr? bin ich in diesem fall wirklich vollig unschuldig, wenn ich beim anfahren

jemanden reinfahre?

ich glaube, auch sie wird eine teilschuld bekommen.

am 15. Juni 2016 um 9:50

Zitat:

@olli1231 schrieb am 15. Juni 2016 um 11:20:14 Uhr:

fakt ist , beide fahrzeuge standen.

Wenn das wirklich Fakt ist, ist der Unfall ja auch gar nicht passiert. Dann ist doch alles klar, Glück für den TE.

Wo wurde welcher Wagen beschädigt?

Für mich passt

... nur noch geradelenken...

und

... an der Seite getroffen...

nicht zusammen.

Ich vermute am Ende wird ein Richter auf 50-50 entscheiden weil vermutlich Ausage gegen Ausage steht und beide hätten nicht fahren dürfen bei einer unklaren Situation.

Wenn es keine Zeugen gibt und auch keine durchgezogene Linie.

Bei einr durchgezogenen Linie wird es bei dem Treatersteller hängen bleiben, weil er nicht drüber fahren darf und die Unfallgegnerin nicht davon ausgehen muß. (Dazu gibt es schon Urteile z.B. wenn eine Abbiegespur erst anfängt und jemand kommt trotzdem von hinten weil geradeaus Stau ist, oder bei Autobahnen bei Staus und es fängt ein Verzögerungsstreifen erst an.)

MfG

Mike

Am Ende wird es so ausgehen, wie sich die Geschädigten jeweils mit der gegnerischen Versicherung einigen oder ein Gericht entscheidet. Also wie immer.....

Den Unfall hatte ich übrigens in ganz ähnlicher Form selbst: ich auf dem durchgehenden Fahrstreifen, vor mir ein Leichenwagen, der erst auf die Linksabbiegerspur fährt und sich dann umentscheidet, blinkt und auf meine Spur rüberzieht. Der gute Mann war der Meinung, wer blinkt, ist reinzulassen. Ich war anderer Meinung, weshalb er mein Auto etwas verschönert hat. Die Versicherung wollte mich mit 50% abspeisen. Gegenüber meiner Versicherung (die böse HUK) hat er in der Schadenmeldung nebst wüsten Anschuldigungen den Spurwechsel eingeräumt. Das war es dann: meine Versicherung hat nichts reguliert und die Allianz auf die Klageschrift hin die restlichen 50% überwiesen.

Viele sind der Meinung , wer blinkt hat vorfahrt. Erlebe ich täglich.

Themenstarteram 17. Juni 2016 um 19:15

Zitat:

@romanusko schrieb am 14. Juni 2016 um 20:23:24 Uhr:

 

Du hast grün und fährst nicht, weil du dir vor der Ampel überlegt hast, ich will aber jetzt anders wie ich mich eingeodrnet habe.

.....

Wenn an jener Stelle schon eine durchgehende Linie gezogen ist, darf man sie nicht überfahren. Du bist sicher über zwei solche Linien gefahren... Also hast nicht einfach sondern doppelt gegen die STVO verstoßen. Noch Fragen?

.....

Ich lasse wenn die Situation passt auch mal einen von der Nebenstraße rein. Jedoch nicht mittels abbremsen, sondern vorausschauend und vom Gas gehen. So schaffe ich einen Platz und eine Lücke. Rafft jener es nicht und fährt nicht los, dann fahre ich auch weiter. Abbremsen würde zu einer Gefahr hinter mir führen.

das stimmt nicht ganz! Ich hatte rot, als ich noch überlegt habe und geblinkt habe und die Nase des Autos schon gelenkt habe. Als es grün war, habe ich zur Sicherheit nochmal einen Schulterblick gemacht, um zu gucken, ob sie mir auch wirklich den Vorfahrt gibt.

....

Das alles weiß ich schon!?!? Bist du ein Fahrlehrer? Nein.

Dort war keine durchgezogene Linie. Nicht mal eins! Noch hilfreiche Antworten (NICHT!) ?

.....

Und nochmal: wir waren vor der roten Ampel am Stehen.

Danke trotzdem!

Themenstarteram 17. Juni 2016 um 19:16

Zitat:

@Needful schrieb am 15. Juni 2016 um 08:30:32 Uhr:

Sorry, aber wie kommst du darauf, dass er zwei durchgehende Linien überfahren ist? Davon hat er doch überhaupt nichts geschrieben. Bei uns in Hamburg ist es auch unüblich, dass auf einer dreispurigen Straße eine durchgehende Linie ist.

Hey, meinst du mich?

Themenstarteram 17. Juni 2016 um 19:21

Zitat:

@onzlaught schrieb am 15. Juni 2016 um 11:52:29 Uhr:

Wo wurde welcher Wagen beschädigt?

Für mich passt

... nur noch geradelenken...

und

... an der Seite getroffen...

nicht zusammen.

Ich versuche nochmal zu erklären. Erklären ist nicht so mein Ding, sorry :D

Also, als die Dame mir rein gefahren ist, stand ich krumm mit dem Auto. Ich war schon so weit in ihrer Spur, dass ich nur noch gerade lenken musste. Bevor ich dann gerade weiter fahren konnte, hat sie mich an der Seite getroffen..

Eine erzwungene Vorfahrt kann vor Gericht auch als Vergehen gewertet werden.

Muss aber nicht.

Was ist eine erzwungene Vorfahrt?

am 17. Juni 2016 um 19:58

Da sowieso keiner weis wie das ausgeht und der TE langsam einen steigenden Agressionspegel ausstrahlt, macht es wenig Sinn hier zu spekulieren. Zwischen 0-100% für jede der beiden Parteien ist alles drin.

Für das nächste Mal: Einfach Links abbiegen und bei nächster Gelegenheit wenden. Und schon bist du wieded auf Kurs.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 17. Juni 2016 um 21:42:52 Uhr:

Klick

Sorry.

Hör ich jetzt als Mercedes Fahrer zum ersten Mal! :D

am 18. Juni 2016 um 8:32

könntest du mal die Beschädigung deines Fahrzeuges anhand eines Bildes zeigen?

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