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Steuerkette muss direkt nach Kauf von Gebrauchtwagen erneuert werden, wer zahlt und wie?

Themenstarteram 9. August 2016 um 20:06

Ich habe mir vor einer Woche einen Polo 1.2l, EZ 2004 mit einer bisherigen Laufleistung von 106.000km bei einem Händler gekauft, dieser ist in einem grundsätzlich gepflegten Zustand, da ich selbst aber wenig Ahnung vom technischen Apsekt von Autos habe, habe ich ihn zum Durchchecken noch einmal in eine Werkstatt geschickt. Dort wurde mir gesagt, das Auto sei soweit in Ordnung, nur muss die Steuerkette dringend ausgetauscht werden, da sie sicher keine 5.000 Kilometer mehr übersteht und dann im schlimmsten Fall ein Motorschaden ansteht.

Ich habe daraufhin den Kaufvertrag kontrolliert, dort war die Steuerkette nicht als defekt vergleichbares gelistet! Die Aussage der Werkstatt werde ich natürlich noch einmal von einer anderen bestätigen lassen, da es sicher nicht die erste wäre, die versucht nur irgendwie Geld zu machen.

Nur ist hier die Frage, bin ich jetzt der Dumme und muss für die Reparatur aufkommen oder fällt die Steuerkette unter die Gewährleistung und wenn ja, wie mache ich meinen Anspruch hier geltend, ohne das sich der Händler doch irgendwie herauswindet und ich auf den Kosten sitzen bleibe? Ich habe mir so etwas leider noch wenig Erfahrung und etwas Angst, über den Tisch gezogen zu werden!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@romanusko schrieb am 10. August 2016 um 00:21:30 Uhr:

Sehe ich genau so. Besser hätte man es nicht schreiben können. Der Verkäufer haftet volle 6 Monate nach Verkauf. Danach erlischt der Anspruch ersatzlos.

Das ist natürlich Unsinn.

Bei gebrauchter Ware, wie z.B. Autos, muss der Händler generell zwei Jahre für Mängel aufkommen. Diese Frist kann durch individuelle Vereinbarung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen auf 1 Jahr reduziert werden. Hat eine Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf einen Mangel, muss nicht der Kunde den zumeist mühsamen Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf existiert hat. Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung, muss der Kunde beweisen, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft gewesen ist.

Das Gesetz kennt keine "Verschleißteile". Ob der Verkäufer für den Mangel an einer Ware haften muss, hängt einzig und allein davon ab, ob ein Sachmangel vorliegt und ob dieser Fehler/Defekt schon existiert hat oder im Keim bereits angelegt war, als das Produkt dem Käufer übergeben wurde.

Für die normale Abnutzung von Teilen, die einem Verschleiß unterliegen, muss der Verkäufer jedoch nicht aufkommen. In der Praxis kann dies natürlich zu Streit führen, denn die Abgrenzung zwischen "Verschleiß" und einem Sachmangel ist oft alles andere als einfach. Laut Gesetz ist eine Sache dann frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Es kommt bei der Frage, ob ein Sachmangel oder nur "Verschleiß" vorliegt, also auch immer darauf an, was ein Durchschnittskäufer in der konkreten Situation von der Sache erwarten durfte. Hier sind dann die genauen Umstände im jeweiligen Fall zu berücksichtigen, so zum Beispiel auch der Kaufpreis

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am 9. August 2016 um 20:18

Ich kenn das eigentlich nur so, dass ein Fahrzeug eine Steuerkette hat, damit eben nicht alle 90.000 km der Zahnriemen gewechselt werden muss.

Eine Steuerkette hält meines Wissens nach ein Autoleben lang und ist keine "Verschleißteil" im eigentlichen Sinn.

Am besten fragst du mal hier im Polo Forum nach ob ein Wechsel bei 100.000km normal ist.

am 9. August 2016 um 20:27

Ok, hab selber mal gegoogelt.

Das Steuerkettenproblem ist ein typischen Problem der 1.2 Liter Motoren aus 2002-2005.

Hier wurden von VW Teile falsch dimensioniert, so dass es bei ca. 100.000km zum überspringen der Kette kommen kann/wird mit 75% Wahrscheinlichkeit eines Motorschadens.

Bei Tausch der Kette sind im Ersatzkit von VW auf die überarbeiteten Teile dabei, die das Problem beheben. Bei dem Baujahr ist Kulanz von VW wohl nicht mehr drin.

am 9. August 2016 um 20:28

ich kenne es auch so, dass es kein verschleißteil ist. Ich habe auch schon über andere Hersteller (war auf der Autosuche) gelesen, dass es Wechselinterval bei Modellen gibt.

Insofern einfach bei VW vorsprechen. Dort um einen Einzeiler bitten, dass

  • die Steuerkette gewechselt werden muss und dass
  • der Hersteller kein Wechselinterval vorsieht, es also ein Verschleißteil ist.

Mit dem Schrieb zum Verkäufer und Nachbesserung verlangen. Wobei beim 2004 Polo könnte dies auf eine Rücknahme hinauslaufen, wenn die RepKo und der Verkaufspreis in einem unverhältmäßigen Zusammenhang stehen.

Bessert der Händler nach, bei VW kontrollieren lassen.

Gruß

Themenstarteram 9. August 2016 um 20:31

Ich habe mich da auch schon etwas schlau gelesen und Probleme mit der Steuerkette gehört scheinbar zwar zu einigen Polo-Modellen, aber nach meinem Verständnis ist es hier auch kein normaler Verschleiß sondern eine schlechte Konstruktion des Motors und das man zur Sicherheit bei 90.000-100.000 Kilometern die Steuerkette erneuern sollte. Das verstehe ich aber nicht als Verschleiß, sondern auf einen Defekt aufgrund von der Konstruktion selbst.

VW selbst beschreibt das Teil als Wartungsfrei und 100.000 Kilometer rechtfertigen meiner Auffassung nach nicht die mit unter kostspielige Reparatur eines als Wartungsfrei Teiles.

am 9. August 2016 um 20:37

Frage: soll die Kette vorbeugend gewechselt werden, weil die Erfahrung lehrt ....

Oder zeigt sie bereits so belegbare Verschleißerscheinungen, das ihr Exitus unmittelbar bevorsteht?

Scheinbar sind Steuerkettenprobleme bei bestimmten VW-Motoren bekannt. Klick

Themenstarteram 9. August 2016 um 20:49

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 9. August 2016 um 22:43:20 Uhr:

Scheinbar sind Steuerkettenprobleme bei bestimmten VW-Motoren bekannt. Klick

Ja, nur wie wirkt sich das auf die Gewährleistung aus, es ist ja kein einfacher Verschleiß, sondern eben ein Problem bei der Bauweise des Fahrzeugs?

Zitat:

@EinAutoNeuling schrieb am 9. August 2016 um 22:49:24 Uhr:

Ja, nur wie wirkt sich das auf die Gewährleistung aus,

Verreckt der Motor dir binnen der ersten 6 Monate nach dem Kauf, ist es das Problem des Händlers - nach den 6 Monaten ist es dein Problem.

Wäre ich der Verkäufer, würde ich mit dem Funktionieren des Motors Ansprüche abwehren. Geht die Kette hops, kommt die 6-Monats-Frist zum Einsatz. Vorsorgliche Anpsrüche auf Gewährleistung kenne ich eher nicht.:confused:

Über welchen Betrag reden wir hier, wenn das bei VW gemacht wird?

Das wird schwierig....

Der Verkäufer wird wohl eher kein VW Autohaus sein, diese hätten das wohl schon erledigt.

Der Händler muss meiner Meinung nach hier zuerst mal nichts unternehmen da hier kein wirklicher Defekt vorliegt, es gibt wohl eher die Empfehlung die Kette nebst Spanner und Gleitschienen vorsorglich zu wechseln da es eine erhöhte Gefahr gibt dass diese eben überspringt.

Der Händler wird aber eine Reparatur des Motors zahlen müssen wenn dieser innerhalb der ersten 6 Monate kaputt geht.

Alles andere wird wohl eher eine Sache für den Richter, da du ja zb durch die Aussagen der VW Werkstätten beweisen kannst dass der Motorschaden absehbar war, das würde unter Umständen reichen den Verkäufer auch noch nach Ablauf der 6 Monate in seine Gewährleistungspflicht zu bekommen. Ob er das freiwillig tun wird bezweifle ich jetzt mal.

Ich würde eine Kostenteilung vorschlagen da du ja durchaus auch einen "Mehrwert" nach der Reparatur hast.

Grüße

Steini

Es gibt für manche Motoren Umrüstzsätze, bei denen die Nockenwellensteuerung von Steuerkette umgebaut wird auf Zahnriemen. Das liegt bei ca. 1.800,- €. Manche dieser Motoren sind von VW bei der Steuerkette auf ein Wechselintervall von 60 tkm gesetzt worden. Das Material der Steuerkette längt sich unter der Belastung über den Bereich hinaus, den der Kettenspanner ohne relevante Verschiebung der Steuerzeiten des Motors ausgleichen kann. Nur die Kette wechseln ist auch ein großer Aufwand, weil der Motor aufgemacht werden muss. Dürfte kaum unter 1k€ zu bekommen sein, wenn der Motor rausgehoben werden muss.

Da VW ein Wechselintervall festgelegt hat, ist das unter Verschleiß zu buchen. Wenn diese Wartung fehlt, bekommst man den Verkäufer nur dann dafür dran, wenn im Kaufvertrag die Durchführung aller werksmäßigen Wartungsarbeiten zugesichert wurde. Das dürfte bei dem Fahrzeugalter eher die Ausnahme sein.

am 9. August 2016 um 21:30

1.000,- plus.

Sehe keine Chance, den Händler in die Pflicht zu nehmen.

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

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