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Fahrradträger original oder auf Anhängekupplung

Themenstarteram 19. November 2008 um 5:54

Für den Smart, den ich kaufen werde (neues Modell), benötige ich einen Fahrrad- + Skiträger. Nachteil: Die Heckklappe geht nicht mehr auf. Der Smarthändler hat gemeint, das An- und Abbauen wäre auch etwas umständlich. Wie ist das denn in der Praxis, hat hier jemand so einen Grundträger?

Jetzt überlege ich, ob nicht eine AHK plus Fahrradträger zum Weggklappen sinniger wäre. Die AHK bei clevertrailler hat eine Stützlast von 40kg, der leichteste Fahrradträger, den ich gefunden habe (Atera Strada DL2) wiegt 12 kg, benötigt aber lt. TÜV eine Stützlast von mindestens 50kg, geht also schon mal nicht (auf der clevertrailer-Seite sind Smarts mit Radlträger und 2 Fahrrädern auf der AHK dargestellt. Ist mir ein Rätsel: Wenn ein Fahrrad sagen wir 16kg wiegt, dürfte der Radlträger max. 8kg wiegen bei einer Stützlast von 40kg).

Mein Smarthänder bietet den Einbau einer AHK an und meint, zwei Fahrräder seien keien Problem. Ich habe nicht rausgefunden, ob es doch noch einen anderen AHK-Hersteller gibt, der vielleicht inzwischen von Smart ebenfalls akzeptiert wird (es gibt ja hier einen langen Thread zu AHK und clevertrailer).

Wie machen das die Fahrradfahrer unter den Smart-Fahrern sonst so?

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22 Antworten

Ich habe sowas zwar nicht (leider), würde mich aber für die AHK entscheiden, 10 oder auch 20 KG mehr auf der AHK machen beim Fahrradträger nichts, was meinst du wieviel Kg ein ungebremster Anhänger beim Bremsen auf die Kupplung drückt?! Darum bin ich mit deinem Händler einer Meinung. Die Kupplung von misterdotcom hat zB. 45 Kg Stützlast.

Gruß Ingo

Themenstarteram 20. November 2008 um 16:49

Danke, lieber wäre mir eine zum Abschrauben.

Atera hat mir zudem zurückgeschrieben, dass 50kg Stützlast vom TÜV gefordert sind.

Mir ist für den Smart keine AHK zum Abnehmen bekannt, eigentlich sind die Alle fest, man könnte höchstens den Kugelkopf abschrauben. Normalerweise stört die AHK beim Smart aber nicht.

Gruß Ingo

Themenstarteram 20. November 2008 um 17:37

Die bei www.clevertrailer.ch/ kann abgenommen werden. Ich habe die Firma mal angeschrieben, welche Träger sie empfehlen. Auf der Reimport Seite gibts auch eine "Anhängerkupplung abnehmbar (inkl. ABE)"...

Hmm, und man kann die notwendige stützlast sicher nciht ablasten? bei anhängern ist es so dass man das zulässige gesamtgewicht einfach beliebig verkleinern kann, solange es nicht unter dem leergewicht liegt. öglicherweise kann man das bei einem solchen Fahrradträger ja auch? Vielleicht gibt es ja auch Fahrradträger die etwas schwerer sind, aber nicht eine bestimmte stützlast vordern? Ansonsten könnte man einfach einen kleinen Anhänger nehmen, und den mit 100er zulassung ausstatten, dann kann man auch mal etwas mehr mitnehmen als nur 2 Fahrräder und dem was in den Kofferraum passt. eine andere alternative wären vielleicht noch klappräder, sodass die in den Kofferraum passen. Kommt von den kosten her bestimmt nicht viel höher als eine anhängerkupplung (die sind leider unverschämt teuer, ca. 500€ + einbau) Oder du fragst für die Anhängekupplung nach einer sonderzulassung oder so etwas, bei verwendung eines Fahrradträgers...

Sonst Frage hier mal nach ob es eine minimale stützlast gibt: Ebay Artikel

Zitat:

Original geschrieben von wz01

Die bei www.clevertrailer.ch/ kann abgenommen werden. Ich habe die Firma mal angeschrieben, welche Träger sie empfehlen. Auf der Reimport Seite gibts auch eine "Anhängerkupplung abnehmbar (inkl. ABE)"...

Man lehrnt ja immer dazu, das Clevertrailer eine Abnehmbahre anbietet wuste ich auch noch nicht, wobei rein optisch die von misterdotcom doch etwas massiver aussieht. Mich würde auch interessieren was: "kann bei Nichtgebrauch mit kleinem Aufwand ausgebaut werden" heißt? Gibts da ne Schnellspannvorrichtung oder muß man erst warten bis der Auspuff wieder kalt ist und sich dann mit Ringschlüssel und Knarre hinten unter den Smart legen oder ggf noch hinten die Abdeckung demontieren?

Gruß Ingo

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 5:50

Ich habe mal weiter recherchiert: Dem Tüv ist es offenbar egal, was Du auf der AHK transportierst, es muss nur sicher befestigt sein. Erst wenn es ein Anhänger ist, muss die STVZO eingehalten werden bzgl. Stützlast und D-Wert.

Aussage vom TÜV: "der Fahrradträger auf der Anhängerkupplung gilt als Ladung und ist dementsprechend nicht von der Zulassungsordnung (StVZO) betroffen. Die gesetzlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Geltung (z.B. Ladungssicherung, Sichtbarkeit von Kennzeichen und Beleuchtung, etc.). "

Nur ist es so, dass viele Hersteller von Fahrraddträgern eine Mindststützlast fordern, meist 50kg. Auch einen Mindest-D-Wert habe ich schon gesehen bei einem Träger (5,0).

Stellt sich die Frage, was passiert, wenn man den Träger trotzdem hernimmt. Erlischt nur der Garantiefall des Trägers oder kann Dir ein Strick gedreht werden bei z.B. einem Auffahrunfall, weil der Träger nicht geeignet war (hätte ja eine höhere Stützlast gefordert).

Kennt jemand einen Fahrradträger für die AHK mit max. 14 kg, der keine Mindesstützlast und keinen Mindest-D-Wert fordert? Bzw. 45 kg und D=3,04 akzeptiert?

Danke schonmal!

Walter

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 22:02

Ich bin glaube ich einen Schritt weiter, hier meine Interpretation meiner Recherche:

Selbst wenn der Fahrradträger als Ladung nicht der STVZO unterliegt, denke ich doch, dass bei z.B. Ladungsverlust/Unfall immer ziemlich genau die Papiere geprüft werden, u.a. ob die vom Hersteller des Fahrradträgers geforderte Mindeststützlast gegeben ist.

Ich habe nur einen einzigen Träger gefunden, der mit einer geringeren Mindeststützlast als 50 kg auskommt, den "Alutrans Biker" (35kg Stützlast gefordert), s. http://www.ahk-preisbrecher.de/2003/enter.html

Leider wiegt der alleine schon 16 kg, d.h. ich muss die Sättel abnehmen, damit ich bei 31 kg Fahrrädern nicht über die max. Stützlast von 45 kg der AHK komme.

Übersehen wird oft, dass die Anhängerkupplung selbst auch nochmal 14 kg wiegt, was vom knapp bemessenen zulässigen Gesamtgewicht des Smart weggeht.

Gravierend ist: Der Fahrradträger bewirkt ein Moment über die Hinter- und Vorderachse. D.h. der Smart wird vorne entlastet um rund 18 bis 23kg. Hinten dagegen kommen nicht nur die 45 kg Gewicht an, sondern ca. 63 bis 68kg (Schwerpunkt ca. 0,75 bis 1,0 Meter von der Hinterachse entfernt)!!!

Das bedeutet, dass nicht das zulässige Gesamtgewicht, sondern die zulässige Achslast maßgebend wird (beim Smart cdi hinten 660 kg).

 

Ich habe das mal durchgerechnet:

Gewichtsverteilung ca 1/3 vorne, 2/3 hinten (Fahrzeug + Fahrer und Beifahrer).

Leergewicht: 770 kg (ohne Fahrer und ohne die 7 kg Gepäck lt. Norm)

Fahrer + Beifahrer mit Kleidung: 2x 90kg

Macht 950 kg, davon 2/3 hinten = 570 kg.

Auf die zulässigen 660 kg Achslast bleiben also noch 90 kg.

Davon gehen 14 für die AHK weg und 68 für die Stützlast inkl. o.g. Anteil aus dem Moment.

Damit bleiben gerademal noch 8 kg für Gepäck übrig!

 

Es ist gut zu erkennen, dass man schnell an die (zulässigen) Grenzen des Fahrzeugs kommt. Bei Anhängerbetrieb siehts besser aus, da hier kein Moment entsteht (bzw. nur ein kleines, da der Angriffspunkt die AHK ist und nicht der Schwerpunkt des Fahrradträgers).

Nur gut, dass meine Freundin nicht die oben angesetzten 90 kg wiegt ;-). Aber bei zwei kräftigen männlichen Bikern ist die zulässige Achslast mit Gepäck sicher überschritten.

Ich hoffe es ist verständlich und ich habe nichts übersehen (auf die Verteilung 1/3 und 2/3 habe ich aus zulässigen Achslasten und zulässigem Gesamtgewicht geschlossen).

 

Schöne Grüße,

Walter (der heute das erste Mal eine Spritztour mit offenem Verdeck unternommen hat ;-))

 

PS: Das Abnehmen der AHK bei Clevertrailer erfolgt mittels zwei Schrauben mit selbstsicherenden Muttern von unten. Den Aufwand halte ich für vertretbar, auf den Auspuff muss man sicher aufpassen.

am 6. Dezember 2008 um 23:48

Also, du denkst, das die gewichte beim smart knapp bemessen sind?

1. hat smart KEINE Anhängekupplung vorgesehen, smart duldelt lediglich das einbauen von Kupplungen von drittherstellern.

2. Der smart hat als 2 sitzer sage und schreibe 280Kg nutzlast!!! Jetzt bedenke, das beim leergewicht beim smart daer Tank zu 90% gefüllt ist, und ein Fahrer plus gepäck eingeplant ist (75Kg)

3. Schätzungen, wie stark die hinterachse belastet wird, hilft sicherlich in keinster weise weiter. Da hilft nur wiegen...

4. Die Anhängerkupplung wiegt 14Kg, aber wenn man schonmal die Einbauanleitung gelesen hat, stellt man fest, das dort auch vorher eine stange ausgebaut wird, wo nacher die Kupplung hinkommt.

5. Das gewicht der Fahrräder wird auch nicht vollständig auf der Kupplung lasten, ein Teil des Gewichtes wird auf den anderen befestigungspunkten lagern. Also sollte das mit den sattel abmachen auch unnötig sein...

Aber jetzt bedenke mal, 280kg + die 75Kg vom eingeplaten Fahrer macht 355Kg, die du in den smart stecken kannst, wenn der tank 100% gefüllt ist, sind es auch noch 350 kg. Wenn man jetzt 2 100Kg männer nimmt, hat man noch 150Kg übrig. Und ich will den jenigen sehen, der hinten im Kofferraum soviel reinpackt, das der überladen ist. natürlich schafft man es, wenn man den kofferraum mit einer menge Bücher füllt, aber unter normalen umständen ist das nicht schaffbar. in einen smart passen 6 kästen sprudel, wenn man jetzt jeden mit 15 Kg rechnet, kommt man auf 90 Kg, bleiben noch immer 60Kg für die Fahrräder.

Wie gesagt, das sind die bedingungen im Worst Case, denn wann hat man schon mal einen solche Fall. ich wiege mit meiner Feundin etwa 140Kg, Also haben wir noch 210Kg übrig. Mit einer stützlast von meinem Wohnwagen in höhe von 45 Kg bleiben noch 165 Kg für unser Gepäck. Wenn wir die Völlig auslasten wollten, müssten wir verdammt viel schleppen, zumal ich mir nicht sicher bin, ob der Platz dafür reichen würde... Und zur Achslast, der Smart hat 1050Kg gesamtgewicht, addiert man die achslasten kommt man auf 1100Kg, man hat also noch reserven übrig. eventuell kann man damit dann sogar zum Tüv prüfer gehen, und fragen, ob er einem das gesamtgewicht auflasten kann, dann hat man nochmal 50Kg mehr... naja, ob man das jemals brauchen wird? aber vielleicht will ja mal jemand mit dem smart ein paar 100Kg Blei schleppen...

Ach, ein golf mit 5 sitzplätzen hat übrigens 425Kg nutzlast, wenn man den fahrer hinzurechnet, hat man also für 5 Personen 500Kg, macht pro person 100Kg, ein smart hat pro person 175 Kg. ein kleiner unterschied, oder? ;-)

Ich würde mir da auch keine Gedanken machen, Fahrräder auf die Kupplung und fertig, ansonsten kauf dir nen kleinen Anhänger mit 100Km/h Zulassung und befestige die Fahrräder darauf, da haste dann auch mal die Möglichkeit auch andere Dinge mit zu transportieren. Und wie Daniel schon angemerkt hat, hat sich in deine Berechnung auch ein kleiner Fehler eingeschlichen (die Anhängerkupplung wird gegen die vorhandene Metall Stoßstange ausgetauscht). Und wie von mir schon geschrieben, ein ungebremster 400 Kg schwerer Anhänger der im Stand mit 40Kg auf die Kupplung drückt, erzeugt beim scharfen Bremsen wesentlich mehr Stützlast als die zugelassenen 45 KG, ein Fahrradträger erzeugt beim Bremsen kaum mehr Stützlast, hier wird nur beim beschleunigen etwas mehr Gewicht auf die Kupplung gedrückt.

Gruß Ingo

Themenstarteram 7. Dezember 2008 um 8:32

Hi, Ich glaube natürlich auch, dass das mechanisch alles kein Problem ist. Und ich mache mir nicht im Geringsten Sorgen, dass ich den Smart überlade. Dass die Belastung gering ist im Vergleich mit einem Anhänger, ist auch klar. Und Herrn Grünig glaube ich natürlich, dass seine Berechnungen richtig sind und auch 50kg kein Problem darstellen *gg*.

Aber rechtlich ist es wohl schon nicht ganz ohne, das sind meine einzigen Bedenken. Natürlich habe ich die ganzen Unterlagen von clevertrailer und misterdotcom gelesen. Aber wenn jemand einen Eufab-Träger anbaut, wie ich es gesehen habe (und meinen Infos zufolge fordern die eindeutig 50kg Stützlast in der Montageanleitung), braucht er sich nicht wundern, wenn er im schlimmsten Fall Schuld oder Teilschuld bekommt. Ihr wisst doch, dass unser Rechtsstaat erstmal nach Regeln, Normen und Formularen fragt...

Dass der vorhandene Riegel ersetzt wird, ist richtig, habe ich übersehen, habe die Rechnung nun um rund 10 kg korrigiert :-) Ansonsten ist die Rechnung sicher recht nahe an der Wahrheit.

Daniel, zu Deinem Punkt 5: Es gibt keine anderen Befestigungspunkte, die ganze Last wird bei einem Kupplungsträger 100%ig über die AHK abgetragen. Wie gesagt, bitte beachte, dass der Träger als sogenannter "Einfeldträger mit Kragarm" funktioniert und deshalb an der Hinterachse 68 kg wirken!

Bei Fahrer = 90kg und Beifahrer = 70kg ergibt sich übrigens ein verfügbares Frei-Gepäckgewicht von 30kg für den Kofferraum, also ein vernünftiger Wert. Die Hintere Achslast ist dann erreicht, obwohl der Smart insgesamt erst 240 kg von 280 erlaubten kg Zuladung hat.

Schöne Grüße,

Walter

Anbei die Berechnung (Excel).

am 7. Dezember 2008 um 11:09

Ich glaube du hast die sache mit dem leergewicht noch nicht ganz verstanden, laut EU norm ist im leergewicht schon ein 68Kg Fahrer mit 7Kg Gepäck EINGERECHNET. Wenn du den Smart jetzt also leer wiegst, ohne Tankfüllung ung Fahrer, dürfte das gewicht etwa 100Kg unter dem angegebenen leergewicht liegen.

Und nochmal zur Achsbelastung, ich glaube NICHT, das wir dazu in der lage sind die achslasten genau zu errechnen, was uns schonmal von vornerein dazu fehlt, ist die achslast im Leerzustand. und dann müsste man die Achslasten exakt berechnen. das meiste gewicht wird an der Hinterachse auftreten, das ist ja klar, dafür ist sie auch stärker belastbar. Wenn man dazu wirklich eine annähernd richtige kalkulation aufstellen will, sollte man wirklich ersteinmal nachschauen, wie stark die hinterachse im leerzustand belastet ist. Dann muss man noch für eine richtige Achlastberechnung die sitzeinstellung festlegen, denn wenn man die verändert, wird auch die achslast nicht unwesentlich verändert. Ach ja, ihr müsst auch vorher festlegen wo ihr vorhabt eure beine zu haben. Dann müsst ihr noch rausfinden wo der Tank sitzt, denn da sind ja auch veränderbare gewichte... Ach ja, gepäck im Kofferraum kann man auch nciht pauschalisieren, denn das ist auch abhängig davon, ob ihr das weit vorne habt,oder weit hinten.

Mit anderen worten, da sind so unglaublich viele Faktoren die da mitspielen, dass es für einen Laien nicht möglich ist das auszurechnen. wenn du dir unsicher bist, kauf dir eine caravanwage, die kostet etwa 110€. Alternativ kannste auch zu einem Kieswerk oder ähnlichem in eurer nähe fahren, die dir dann für nen 10er den smart messen. Das das notwendig ist, glaub ich nicht. Den glaubst du wirklich das die polizei dich damit kontrolieren wird? Falls es wirklich mal dazu kommen sollte, stellste einfach schnell die sitze nach vorne ;-). Bei nem unfall glaube ich nicht, das die versicherung auf dich zukommen wird, und dich bittet mal auf die waage zu steigen. Denn so genau ist das nicht mehr nachvollziebar. Dafür müssten die dann schon auf die idee kommen, das du eventuell die achslast überschritten hast, und dann auch einen smart extra so herrichen wie deinen, mit anhängerkupplung, dem gleichen gepäck, fahrradträgern, und euch vorne mit der gleichen sitzposition...

Themenstarteram 7. Dezember 2008 um 11:42

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

Ich glaube du hast die sache mit dem leergewicht noch nicht ganz verstanden, laut EU norm ist im leergewicht schon ein 68Kg Fahrer mit 7Kg Gepäck EINGERECHNET.

Genau, und ich habs daher abgezogen, s. Excel (Leergewicht 845kg - 68 Fahrer - 7 Gepäck = 770kg komplett leer, oder mit anderen Worten: zul. Beladung ausgehend von diesen 770kg ist 205 (Herstellerangabe) + 68 + 7 = 280kg für genaue Betrachtung wie ich es gemacht habe. Ich wollte es halt nur mal noch genauer wissen... ;-)

Natürlich hast Du bzgl. der Annahmen Recht, aber so auf plusminus 10% wird meine Rechnung mit 2/3 hinten und 1/3 vorne schon hinkommen, entsprechend der Achslasten, die sicher auch nicht umsonst mirt 2/3 + 1/3 ausgewiesen sind...

Eigentlich wollte ich über diesen Punkt aber gar nicht so diskutieren, bin ja prinzipiell Deiner Meinung, sondern nur mal drauf hinweisen, beim Original-Grundträger ändert sich schließlich auch fast nichts an der Rechnung, vielleicht ist der sogar noch schwerer ;-)

Worauf ich eingentlich raus wollte, ist die Stützlast, die offensichtlich gerne ignoriert wird. Und die steht halt schwarz auf Weiß in den Papieren des Fahrradträgers. Was soll man auf folgende Frage dann antworten: "Herr Maier, war Ihnen nicht klar, dass Sie diesen Träger bei der vorhandenen Stützlast von 45kg gar nicht hätten montieren dürfen? Hier steht doch eindeutig in der Bedienungsanleitung: Mindeststützlast 50kg"...

Schöne Grüße,

Walter

am 7. Dezember 2008 um 14:02

hmm, habe gerade mal im fahrzeugschein nachgeschaut, und da steht tatsächlich 845Kg bei leermaße. Die angaben die ich im Internet lese schreiben immer 770kg leergewicht... jedoch ist die achslast verteilung nicht 1/3 zu 2/3, sonder im verhältnis 2 zu 3. Aber der smart wird schon darauf ausgelegt sein, das man genügend gewicht auf der hinterachse laden kann, denn die konstrukteure wissen ja, dass man vorne kein gewicht laden kann, sondern das das meiste gewicht auf der hinterachse wirkt. Und wenn du schon mit einer fehlergenauigkeit von +-10% rechnest, kannste es auch gleich bleiben lassen, denn das ist bei einem interachsgewicht von 660kg mal eben 130kg die du als fehlertolleranz einplanst. Wie gesagt, wegen der achslasten würde ich mir keine sorgen machen, wegen der stützlast hast du natürlich recht... ich hatte ja auch schonmal geschrieben, dass man eventuell die mnimale stützlast herabsetzen lassen kann, unter veringerung des zulässigen gesamtgewichtes... schließlich wären das ja nur 5kg. Noch interessanter wäre es beim alten smart, denn die anhängerkupplung die es für den gibt hat ein gesamtgewicht von 330kg, und eine stützlast von 33kg, da würden 2 kg fehlen für deine halterung...

Edit: Du kannst ja auch noch das gewicht für die räder für die achslasten abziehen, den die wirken ja nicht auf die achsen ^^

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