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Fahrerflucht bei vermutetem geringem Schaden

Themenstarteram 20. Mai 2014 um 10:13

Auf dem Parkplatz vor unserem Haus habe ich an einen bis daher nicht bekannten Nachbarn einen Kratzer am seine Auto gemacht mit der Stoßstange meines Autos. Meine hinterlassene Lackspur hab ich mit der Hand schnell weg poliert.

Jetzt nach 2 Monaten erhielt ich zur Polizei eine Vorladung, mit meinem Auto bei ihr zu erscheinen, weil mein Auto als möglicher Unfallverursacher mit Unfallflucht genannt wurde und der Name des Nachbarn wurde mir genannt.

Meine ersten Abwehrmaßnahme war Stoßstange neu lackieren lassen, so das die Lackabschürfung bei mir nicht mehr nachweisbar ist. Auch bei der Polizei will ich nicht erscheinen, noch Angaben machen. Ist das richtig?

Nachdem ich mir nun den Kratzer an dem Auto des Nachbarn heimlich anschaute merkte ich, dass es mehrere Kratzer sind. Ich möchte nun bei ihm klingeln und die Lackierung dieses doch mehr zerkratzten

Kotflügel bezahlen. Ca. 110 Euro.

Wie kann ich vorgehen, dass er mich da durch nicht als Unfallverursacher und nicht als Unfallflüchtiger preisgeben kann?

Das die Polizei machtlos ist, auch wenn der Nachbar mich versehentlich bei der Polizei nennen würde, weil er nun glaubt er könne seine gemachte Anzeige zurücknehmen?

Beste Antwort im Thema

Du bist offensichtlich einer der Sorte "Ups, nichts passiert und weg". Kein Mitleid von meiner Seite, wenn Du wegen Fahrerflucht belangt wirst.

18 weitere Antworten
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18 Antworten

Du bist offensichtlich einer der Sorte "Ups, nichts passiert und weg". Kein Mitleid von meiner Seite, wenn Du wegen Fahrerflucht belangt wirst.

am 20. Mai 2014 um 10:19

Ist das hier dein Ernst oder willst du uns verarschen ?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ist das hier dein Ernst oder willst du uns verarschen ?

LETZTERES!!!!!

HTC

am 20. Mai 2014 um 10:28

Aber sonst ist noch alles in Ordnung bei dir?

Jetzt wo dir der Ar... auf Grundeis geht, willst Du den Schaden beheben lassen? Nachdem Du vorher sogar noch versucht hast, die Spuren zu beseitigen?

Wobei sich mir noch nicht erschließt, wie man mit der Stoßstange Kratzer ins Auto macht, ohne zumindest eine Delle zu hinterlassen.

Um ehrlich zu sein, ich würd dir was husten. Den Schaden wirst Du so oder so bezahlen, da kannst dir sicher sein. Wärst Du gleich klingeln gegangen, hätte man sich noch etwas regeln können. Aber so, nie im Leben.

Frag doch mal den Nachbarn, ob noch was geht. Nur sprechenden Leuten kann geholfen werden.

Schlimmer wird es auch nicht mehr. Und bezahlen mußt du die Lackierung sowieso.

am 20. Mai 2014 um 10:55

Melde dich schonmal bei der Fremdenlegion!

Ein guter Weg, dass du nicht mehr belangt werden kannst :D

Themenstarteram 20. Mai 2014 um 10:57

Hier noch hinzugefügt.

Ich hatte diesen Nachbar nicht gekannt, sonst wäre ich doch gleich hin.

(Auf diesen Parkplatz werden übrigens ständig Autos beschädigt, fremde Auto drängeln sich zwischen den Autos, blockieren Lieferfahrzeuge usw. nur zur Information)

Auch noch nur zur Information, die Kratzer erkennt man auch nur mit der Lupe und ich habe den Verdacht das dieser die Anzeige nun nach 2 Monate erst machte nach dem er selbst vielleicht irgendwo die Kratzer zu zog.

Meine Anwalt rief ich an, der sagte ich soll einfach nur schweigen, oder?

am 20. Mai 2014 um 11:05

Aus der Nummer kommst Du ganz einfach raus:

Gegen einen geringen Unkostenbeitrag besorgst Du Dir aus einschlägigen Quellen einfach eine neue Identität, neue Papiere, neues Auto, neues Leben.

Da es Deine alte Identität dann nicht mehr gibt werden die Bemühungen der Polizei ins leere laufen...

Das ist doch schnell gemacht und sollte reichen um da heil rauszukommen.

...

So dreist hier jetzt auch noch ernsthaft nach Tipps zu fragen... :mad:

Stoppelfahrer

Fahrerflucht = Straftat

Versucht, die Straftat zu vertuschen = auf jeden Fall nichts positives!!!

Was nun auf dich zukommt:

Vortanzen bei der Polizei, den verursachten Schaden bezahlen, Eintrag kassieren, Mit etwas Glück wird das Verfahren eingestellt.

Oder du riskierst eine Verhandlung zusammen mit deinem Anwalt und hast unter Umständen trotzdem die oberen Folgen zu tragen zusätzlich zu den Anwalts und Gerichtskosten.

So oder so bist du gef....t !

HTC

am 20. Mai 2014 um 11:13

HTC hat das ganz passend formuliert. Ich kann noch ergänzen: Du bist gesetzlich nicht dazu verpflichtet mit der Polizei zu sprechen. Dann wird es aber vermutlich unmöglich sein das Verfahren einzustellen.

da die Fahrerflucht ein Offizialdelikt ist, würde auch ein Bezahlen des Schadens jetzt das Verfahren nicht zum Stillstand bringen. Du hättest Dich dann aber selbst geoutet und müsstest mit den Folgen leben.

Wenn Du jetzt bei der Linie des Nicht-Aussagens bleibst, vergibst Du Dir nichts. Vermutlich wird man Dir nichts nachweisen können. Wenn das Verfahren eingestellt ist, kannst Du ja immer noch 200.- € in einen Briefumschlag stecken und beim Nachbarn anonym einwerfen.

Wie ich den TE einschätze, würde er den Umschlag auch noch in den falschen Kasten werfen :D

Eieie, was muss ich da lesen???

Ich hab schon Nackenschmerzen vor lauter Kopfschütteln! :mad::mad::mad:

Solche Leute mag ich ganz besonders! Ich wurde schon so oft Opfer von Leuten wie dir!

Und als Ausrede hernehmen, dass hier ständig Autos angefahren werden? Gehts noch? :eek:

.

 

Wo sind denn aktuell Ferien? Hier muss ja jemandem langweilig sein.

 

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