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Fahrerflucht bei kleinst Schaden

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 7. Februar 2011 um 19:21

Hallo liebes Forum,

ich muss mich heute mal aus "Kotzen".

Ich war heute bei IKEA und als ich wieder kam und mich mit meiner Dame ins Auto setzte und die Tür Schloss klirrte es hinter mir. Etwas Perplekst sah ich in den Rückspiegel und stellte fest, das meine gesamte Heckscheibe gesprungen war.

Auf der Rechten seite des Autos klaffte zudem ein riesen Loch.

Nach ein wenig gesuche wurde mir dann auch der zuständige Techniker geholt welcher mit mir schnell die Video aufnahmen des Parkhauses durch sah und siehe da:

Man kann genau erkennen, dass der Herr beim einladen eine Lange Gardinenstange aus Metall in meine Heckscheibe pfeffert und dann Selen ruig abfährt.

Was ein komischer Mensch, nun schauen wir mal was draus wird aber die Polizei hat ja das Kennzeichen nur wie kann man so blöd sein ?

Das ist ja leider sogar eine richtige Straftat Fahrerflucht.

 

So nun aber genug mit dem Aggressionsabbau morgen um 11 bekomm ich mein Auto von Carglas wieder.

Alles andere soll meine Versicherung mit Ihm klären.

 

lg

mmo

Beste Antwort im Thema

Nicht zu schnell Dinge vermischen, die eigenständig sind:

Schadensersatz nach dem Verursacherprinzip.

Keine Frage, der Schaden muss dem "Opfer" ersetzt werden. Hier auch vollständig und nicht nur die SB einer Teilkasko.

Beim Schadensersatz wird die Privat-Haftpflicht wegen der sogenannten "Benzin-Klausel" raus sein, also der Verursacher aus eigener Tasche zahlen oder die KFZ-Haftpflicht, da der Schaden mit der Nutzung eines KFZ zu tun hat, Ladetätigkeit.

 

Bei einer Strafbarkeit der Handlung kommt die "verkehrstypische Handlung" in die Bewertung und dazu zählen Dinge, die mit einer Fahrtätigkeit eines Fahrzeugs zu tun haben.

Das Fahren selber und Dinge, die unmittelbar damit in Zusammenhang stehen, wie zB. das Ein- oder Aussteigen. Eine Ladetätigkeit steht eher nicht mit der fahrerischen Handlung eines Kraftfahrzeugführers in direkter Verbindung.

Daher fällt hier die "Unfallflucht" - unerlaubtes Entfernen des Unfallortes nach §142 StGB - (sehr wahrscheinlich) weg. Der ist zwar "abgehauen", aber der Rest, die verursachte Beschädigung entspricht nicht den noch weiteren Vorgaben (zu erfüllenden Tatmerkmalen) für diese Straftat.

Die Strafverfolgung einer "Unfallflucht" ist aber völlig unabhängig davon, ob ein Unfall "auf privat" oder im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt ist. Auch auf privatem Grund darf man nicht abhauen, wenn man zB. beim Rangieren, Ausparken ein anderes Fahrzeug ansemmelt.

Anders zB. das "Fahren ohne Fahrerlaubnis": Eine Fahrerlaubnis benötigt man nur im öffentlichen Verkehrsbereich, "auf privat" nicht. Diese Straftat kann man nicht "auf privat" begehen. Eine "Unfallflucht" allerdings schon.

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Müsste der Kerl jetzt nicht eigentlich auch zivilrechtlich belangt werden, wegen Fahrerflucht?

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 19:29

Die Polizei hat eine Anzeige wegen dieser geschrieben ja.

Denke das wird für Ihn teurer als er dachte und ich mein es hätte ihn über Haftpflicht ja nicht mal was gekostet.

lg

Ein Bekannter hatte letzt Ähnliches Gehabt auf einem Parkplatz!

 

Es war zwar Fahrerflucht, jemand hatte mit seinem Auto das Auto vom Bekannten Angeditscht, der Vorfall wurde Beobachtet und das Kennzeichen Notiert, es wurde von der Polizei auch Aufgenommen, aber nicht weiter Verfolgt, da wegen Privat Parkplatz bzw. kein Öffentlicher Platz, eine Zivilrechtliche Klage draus wird, deswegen keine weiteren Ermittlungen der Behörde, Heißt also das sich mein Bekannter jetzt mit seinem Rechtsanwalt drum Kümmern muß!!

am 7. Februar 2011 um 20:57

Ich vermute mal Stark das es nur auf Sachbeschädigung hinausläuft da er ja mit der Gardinenstange die Scheibe zerdeppert hat.

Zur Fahrerflucht müsste er ja "gefahren" sein.

Aber Wichtig ist, daß alles auf Video aufgezeichnet ist, hoffentlich kann man den Typen auch erkennen.

Deinen Schaden wirst du wohl bekommen aber Fahrerflucht ist es wohl nicht...

Dann hätte er den Schaden ja mit seinem Kfz verursachen müssen. Liegt hier ja nicht vor..

Die Sachbeschädigung muss natürlich trotzdem durch den Verursacher getragen werden. Nur dass es in dem Fall halt kein Verkehrsdelikt sein dürfte.

Und ein Kleinschaden bei ner Heckscheibe? Weiss ja nicht was das kostet aber um die 600 Euro inkl. Einbau wohl locker.

Also auf eine schnelle Regulierung..den Ärger hast natürlich trotzdem

am 8. Februar 2011 um 6:28

ich verstehe die aufregung nicht ;)

du kannst doch froh sein, dass der schädigende ermittelt werden kann.

also, alles an rechnungen , hin- und herfahren, ersatzfahrzeug schön notieren und vor allem die selbstbeteiligung des scheibeneinbaus holen.

ich bin jetzt schon jeweils auf der lackierung meiner front- und rückseite hängengeblieben. und wir reden da von beschädigungen bis runter auf´s blech.

da dachte ich mir auch, dass man das gemerkt haben muss!!!!

und das ganze, obschon ich gerade wegen so sackärschen in der hintersten reihe der parkplätze, wo weit und breit niemand steht, parke.

alles gute bei der regulierung und vor allem: dass die hintere scheibe korrekt und ordentl. eingebaut wird!

denn: wer den schaden hat, braucht für den spott nicht zu sorgen, wenn beim einbau der scheibe gepfuscht wird und du ein ewiges pfeifen hinten raus hörst.

auf´s beste gelingen

Themenstarteram 8. Februar 2011 um 6:36

Hi ,

danke naja Aufregung auch nicht über die Schadenregulierung mehr Unverständnis über die Leute die so etwas nicht melden.

 

Ich beiße nicht auch wenn es doof ist. Dafür hat doch echt jeder mensch ne Haftpflicht oder etwa nicht ?

 

lg

mm

 

Ps. Pfeifen an der Heckscheibe i will hope not aber mal sehen was da kommt.

Hey m m o!

Kann deinen Ärger vollkommen verstehen!Solche Leute sind wirklich zum Kotzen!Anstatt es einfach ihrer besch.... Versicherung und dir zu melden nehmen die Pisser einfach in Kauf anderer Eigentum beschädigt zu haben und scheren sich einen Dreck darum!Wozu hat man denn eine Versicherung!?:mad:

Im September 09 hat mir jemand auf dem Firmenparkplatz eine Delle in die Tür gehauen mit Lackabplatzer die "nur" Daumennagel groß ist, würde mich der Spaß 1000€ kosten!Und das beste an der Sache finde ich einfach, dass dieser Jemand ein "Arbeitskollege" von mir ist und sich bis heute nicht gemeldet hat!

Solche Kollegen wünscht man sich!:mad::mad::mad:

Wünsche dir, dass man den Typen findet und er dir jeden einzelnen Cent des Schadens bezahlt und bestraft wird!

Good Luck;)

Dennis

am 8. Februar 2011 um 6:46

Zitat:

Original geschrieben von zasse

 

........ und vor allem die selbstbeteiligung des scheibeneinbaus holen.

Ich bin der Meinung, daß der gute Herr (bzw. DESSEN Versicherung) nicht nur die Selbstbeteiligung zu zahlen hat, sondern die komplette Reparatur. In der TK gibt es zwar keine SF-Rabatte in denen man hochgestuft werden könnte, aber wenn der TE durch nen dummen Zufall in diesem Jahr noch 2-3 Glasschäden hat, dann meckert die Versicherung vermutlich auch irgendwann mal.

 

Habe letzte Woche was ähnliches aus nem Geschäft heraus beobachtet. Bei Einparken rückwärts gegen ein anderes Auto, kurz umgeschaut obs denn jemand gesehen hat, und weg............... :mad:

am 8. Februar 2011 um 6:49

Zitat:

Original geschrieben von bernile69

Ich vermute mal Stark das es nur auf Sachbeschädigung hinausläuft da er ja mit der Gardinenstange die Scheibe zerdeppert hat.

Zur Fahrerflucht müsste er ja "gefahren" sein.

Aber Wichtig ist, daß alles auf Video aufgezeichnet ist, hoffentlich kann man den Typen auch erkennen.

Falsch!

Zum Autofahren gehört auch das Be- und Entladen!

Es zahlt die KFZ Haftpflicht!

Wenn du sagst du wolltest zum Bus gehen zahlt die Privathafpflicht!

ein feiner Unterschied!

Meine Frage an den TE lautet:

Hat der Hr. mit der Gardinenstange ein Loch reingehauen oder ist er nur dagegen gestoßen?

Weil irgendwo angeeckt ist jeder von uns schon mal und wenn es eine Scheibe ist und ich keinen Kratzer sehe ja was sll ich denn dann machen!

Beim Türe schließen entsteht ein Überdruck und der kann eine (vorher nichtsichtbare) beschädigte Scheibe bersten lassen

Gruß Alex

Meiner Meinung nach gilt Grundsätzlich, wenn ich den Eigentum eines anderen Beschädige oder auch "nur berühre" wie z.B mit einer Eisenstange :confused: habe ich dies GENAU anzusehen ob nun wirklich ein Schaden vorhanden ist und auch bei dem kleinsten Schaden habe ich zu warten und es dem betreffenden zu sagen/melden!

Ich verstehe nicht wie ma da einfach weiterfahren kann.. Scheint aber in unserer "Ich-Gesellschaft" mehr als oft vorzukommen. Traurig in meinen Augen..

Naja, solll ja auch noch "normale" anständige Leute geben, gel Jungs ;)

Euch nen schönen Tag!

am 8. Februar 2011 um 6:58

Zitat:

Ich beiße nicht auch wenn es doof ist. Dafür hat doch echt jeder mensch ne Haftpflicht oder etwa nicht ?

:p:p:p

 

die wege des menschen sind unergründlich. gelobet sei der mensch.

da ich keine hilfssherifmentalität der deutschen autofahrer habe, wäre mir das ziemlich egal, ob der gute man wegen unfallflucht oder was weis ich belangt würde.

mein zusätzlicher aufwand einschließl. der stunden (da weiß ich gar nicht, ob das geht => müßte aber machbar sein) sollten auf jeden fall gedeckt werden! ggf. zuschlag, da unfallauto.

aber vor allem, dass die reparatur 100 % ordentl. ist.

ich denke, es ist ja gar nicht mal das problem des schadens, sondern vielmehr die frage: bleiben nach der instandsetzung probleme, die mir den spass versauern?

gruss

Themenstarteram 8. Februar 2011 um 6:58

Zitat:

Original geschrieben von m-m-o

H

Auf der Rechten seite des Autos klaffte zudem ein riesen Loch.

 

lg

mmo

;) zudem war die Scheibe an den endsprechenden stellen nach hinnen gedrückt. AUf dem Video ist aber zusätzlich noch gut zu erkennen wie das Loch entsteht ;)

 

lg

Hi,

eine Privathaftpflicht ist keine Pflicht und hat darum auch net jeder.

Es kann aber sein das das beladen den Fahrzeugs zum betrieb gezählt wird dann zahlt die PKW Haftpflicht.

ich finds auch bescheuert bei sowas wegzufahren,unsere Polo hat mal einer leicht an der Stoßstange berührt. Hätte er sich gemeldet hätte ich gesagt ist Ok oder vielleicht 50€ verlangt um mit meiner Frau Essen zu gehen. Aber da er weg gefahren ist "mußte" ich das volle Programm durchziehen (Anzeige,Kostenvoranschlag usw.) wer bei sowas weiterfährt macht es auch bei größeren Schäden.

Gruß Tobias

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