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Ist das Fahrerflucht?

Themenstarteram 4. April 2014 um 8:55

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:

Wohngebiet 18 Uhr, LKW stellt Straße zu und winkt in seinem Fahrerhaus den PKW vorbei.

der PKW bleibt dabei mit dem linken Außenspiegel (nicht lackiert) an dem MB Actros 1846 LS hängen. Der Außenspiegel klappt ein und der Fahrer fährt weiter. Die Stelle ist auf dem Seitenteil kurz vor dem Radhaus.

Im Anschluss bekommt der Fahrer des PKWs eine Anzeige wegen Fahrerflucht und einen Kostenvoranschlag über ~1000€.

Kostenvoranschlag von MB hat folgende Positionen:

- Lohnarbeiten ~300€

a)seitliche Schutzvorrichtung links erneuern

b)Vorbereitungsarbeit von Einschichtlackierung von ausgebauten Kunststoffteilen

c)Unterfahrschutz lackieren Zweischichtlackierung

- Ersatzteil A934 520 09 22 9135 Abdeckung ~600€

Ein Bild des Schadens ist vorhanden und die Polizei wurde auch zum Unfallort gerufen (Aktenzeichen angelegt). Die Polizei bezifferte den Schaden im Gespräch (mit dem PKW Fahrer) auf dem Revier auf ~50€ rauspolieren.

Unstrittig ist, dass der PKW Fahrer einen Schaden verursacht hat und statt anzuhalten, um zu schauen was passiert ist, weitergefahren ist. Der Actrosfahrer hat das hängenbleiben nicht bemerkt, sondern ein Nachbar, der das gesehen hatte (dieser kennt den LKW Fahrer)

Der LKW ist verkauft worden (wurde 1 Tag nach dem Unfall abgeholt).

Bei der Geschichte gehen bei mir sofort die Betrugsglocken an. A) die Schadenshöhe passt nicht. B) der Anwalt des LKW Fahrers meldet sich beim PKW Fahrer und möchte das Geld quasi so abwickeln.

C) jeder kennt sich, der LKW Fahrer, der Nachbar, der die Anzeige aufgegeben hat und der Anwalt der Familie.

Unser Rat hier war, den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen. Die KFZ Haftpflicht wendet ja auch ungerechtfertigte Ansprüche ab.

Aber was ist denn jetzt mit der Unfallflucht?

Beste Antwort im Thema

Pervers, da kommt jemand mit seinem Spiegel an einen LKW der Spiegel klappt ein und die Mühlen der Gesetze und Versicherungen fangen an zu mahlen.

:eek:Fahrerflucht:eek:, kreisch...

Uns geht es zu gut !

:eek:Zum Glück hat der LKW keinen Totalschaden.:eek:

:eek:Zum Glück wurde bei dem schweren Unfall niemand verletzt.:eek:

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45 Antworten
am 4. April 2014 um 9:00

Wenn ein Schaden entstanden ist, dann war es Unfallflucht.

Zur Schadenshoehe kann man nur sagen das ein einklappender Spiegel einen solch hohen Schaden an einem LKW kaum machen kann. Aber das Beweis mal.

Zumindest kannst die jetzt auf deinen Spiegel schreiben ,, An diesem Kratzer zerschellte ein LKW `` ;)

Sobald man sich vom Unfallort entfernt, ohne sich erkennbar als beteiligter zu zeigen oder seine Feststellung im Nachhinein ermöglicht, ist es ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob man den Unfall mitbekommen hat oder nicht...

Derart dubiose Sachen würde ich einem Fachanwalt für VR übergeben.

Hätte der PKW-Fahrer den Anstoß tatsächlich nicht bemerkt und auch nicht bemerken können, wäre es kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Aber das nachzuweisen ist wohl so gut wie unmöglich. Da die Berührung lt. Schilderung unstrittig ist und daraus wohl auch ein nicht völlig unerheblicher Schaden am LKW entstanden ist (lt. Rechtssprechung m.W. um die 10 EUR), hat der PKW-Fahrer hier meiner Einschätzung nach leider ganz schlechte Karten. Zur Berechtigung der Ansprüche der Höhe nach kann ich leider nichts beitragen.

Pervers, da kommt jemand mit seinem Spiegel an einen LKW der Spiegel klappt ein und die Mühlen der Gesetze und Versicherungen fangen an zu mahlen.

:eek:Fahrerflucht:eek:, kreisch...

Uns geht es zu gut !

:eek:Zum Glück hat der LKW keinen Totalschaden.:eek:

:eek:Zum Glück wurde bei dem schweren Unfall niemand verletzt.:eek:

am 4. April 2014 um 9:26

Wieso soll das bei einem Lkw keine Unfallflucht sein, wenn ein Fahrer mit dem re Außenspiegel den seitlichen Unterfahrschutz verkratzt? Bei einem Pkw wo die Seite genauso beschädigt wäre würden hier alle aufschreien.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wieso soll das bei einem Lkw keine Unfallflucht sein, wenn ein Fahrer mit dem re Außenspiegel den seitlichen Unterfahrschutz verkratzt? Bei einem Pkw wo die Seite genauso beschädigt wäre würden hier alle aufschreien.

Ich dachte immer LKWs sind so konzipiert das sie so eine Kleinigkeit locker wegstecken.

Und zeige mir einen LKW der nicht ohne irgend welche weitaus größeren Beulen oder Kratzer durch das Land schaukelt. Da will sich jemand gesund stoßen.

Vermutlich ist am Spiegel nicht mal was zu sehen.

Zitat:

Bei einem Pkw wo die Seite genauso beschädigt wäre würden hier alle aufschreien.

Da bekomme ich auch immer einen Hals, wenn wegen irgendwelchen Microschäden halbe Autos neu lackiert werden.

am 4. April 2014 um 10:04

Wenn der Pkw mit dem Spiegel wie auf dem Bild am seitlichen Unterfahrschutz ( Rot lackerte Kunststoffverkleidung zwischen den Rädern )  vorbeischrappt und ein Schaden entstanden ist, warum soll das nicht lackiert werden, wenn das beim PKW gilt dann gilt das auf für einen LKW, die sind schon lange nicht mehr nur aus Stahl.

 

Beispiel

http://www.fahrzeugbilder.de/.../...ne-anhalt-logistic110513-54699.jpg

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wenn der Pkw mit dem Spiegel wie auf dem Bild am seitlichen Unterfahrschutz ( Rot lackerte Kunststoffverkleidung zwischen den Rädern )  vorbeischrappt und ein Schaden entstanden ist, warum soll das nicht lackiert werden, wenn das beim PKW gilt dann gilt das auf für einen LKW, die sind schon lange nicht mehr nur aus Stahl.

Beispiel

http://www.fahrzeugbilder.de/.../...ne-anhalt-logistic110513-54699.jpg

Es soll jeder halten wie er will, aber wenn man wegen jedem Pups die Versicherung belastet darf man sich auch nicht über steigende Prämien wundern.

Gerade LKWs sind in der Regel rund um die Uhr extremsten Belastungen ausgesetzt, die müssen Geld verdienen, wer da wegen jeder kleinen Schramme in der Werkstatt steht ist schnell weg vom Fenster.

Kein Spediteur legt Wert auf optische Unversehrtheit, fahren muss die Kiste, fahren, fahren, fahren und nochmals fahren.

Ich hatte auch kürzlich eine Kollision mit dem Außenspiegel meines Kontrahenten.

Wir hatten einfach die Daten augetauscht.

Bei mir war ein kleiner Strich am unteren Rand des Außenspiegels.

Meim"Gegner" ein kleiner Sprung im Gehäuse.

Wenige Tage später traf ich zufällig den Halter.

Er meinte "da werden wir wohl beide schuld gewesen sein".

Damals war seine Frau mit Kind am Rücksitz unterwegs.

Er übernimmt seinen Schaden.

am 4. April 2014 um 10:15

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Es soll jeder halten wie er will, aber wenn man wegen jedem Pups die Versicherung belastet darf man sich auch nicht über steigende Prämien wundern.

Ja die selbe Mentalität gibt auch bei den Pkw Besitzern.

Zitat:

Gerade LKWs sind in der Regel rund um die Uhr extremsten Belastungen ausgesetzt, die müssen Geld verdienen, wer da wegen jeder kleinen Schramme in der Werkstatt steht ist schnell weg vom Fenster.

Kein Spediteur legt Wert auf optische Unversehrtheit, fahren muss die Kiste, fahren, fahren, fahren und nochmals fahren.

Nein das stimmt nicht,ich kenne Speditionen wo den Fahrern Geld abgezogen wird wenn sie am eigenen Fahrzeug was kaputt fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

[Nein das stimmt nicht,ich kenne Speditionen wo den Fahrern Geld abgezogen wird wenn sie am eigenen Fahrzeug was kaputt fahren.

Moderne Sklaverei halt, solange man das nicht mutwillig macht sollte man durch den Arbeitgeber Haftplicht versichert sein.

Und ich kann mir noch immer nicht vorstellen das durch den lächerlichen Spiegelkontakt ein "Schaden" entstanden ist. Zu mindestens nicht am LKW.

am 4. April 2014 um 10:23

... nach dem ich mich von meinem Lachanfall erholt habe (sorry) mal (wieder) die angebliche Unfallflucht meinerseits. Das ganze spielte sich auf dem Parkplatz eines großen Elektronikmarktes in Köln(Marsdorf) ab, aber egal. Folgende Szene: Um vom Parkplatz zur Ausfahrt zu kommen, musste man (ich) ein schmales Stück Ausfahrt nutzen. Rechts geparkte PKW. Mir entgegen kommt ein T4 (VW BUS). ICH fuhr ein gleiches Modell als Transporter. Der entgegenkommende fuhr weiter, so wie ich auch. Die LINKEN Außenspiegel berührten sich bei der Begegnung und klappten kurz an. Ich fuhr noch ein Stück weiter zur Ausfahrt und sah wie der andere mit einem Affenzahn zurück setzte. Also fuhr ich ihn die Einfahrt zur Anlieferung um zu warten. Der andere Fahrer hielt hinter mir kam ziemlich aufgebracht zu mir und begann mich gleich zu beschimpfen. Angeblich hatte ich seinen LACKIERTEN Außenspiegel beschädigt.

Ok, ich habe nun den Außenspiegel angeschaut und fotografiert, leider nur auf der lackierten Seite. An "meinem" Spiegel waren ein paar Lackspuren, an dem lackierten ein paar schwarze Streifen. Die hätte man leicht mit Politur weg bekommen.

Nichts desto trotz informierte ich die Versicherung meines Firmenwagens. Tage später kam eine "Einladung" zur Anhörung bei der Polizei. Dort wurde mir erklärt, der "Geschädigte" hätte Anzeige gegen mich wegen Fahrerflucht erstattet. Der Polizist konnte vor lauter Tränen nichts mehr sehen, so lachte er die ganze Zeit. Denn, der "Geschädigte", ein vereidigter (!) Kfz Sachverständige hatte einen kaputten Außenspiegel als Schaden gemeldet. Der Schaden sollte bei ca. 700 Mark liegen. Wohlgemerkt: Lackierter Außenspiegel der auch noch elektrisch verstellbar war etc.

Ich informierte die Versicherung, dass hier ernsthafte Zweifel vorlagen, dass wegen einer harmlosen Berührung gleich ein Außenspiegel "abfallen" könnte. Als Info bekam ich noch die Vermutung auf Versicherungsbetrug mit, weil der "Gegner" vereidigter Kfz Sachverständiger war und es offensichtlich schon öfter solch dubiosen Schäden bei ihm gegeben hat.

Später fuhr ich mit meinem Privat PKW durch eine ziemlich enge Ortsdurchfahrt. Mir kam jemand entgegen, die Außenspiegel berührten sich. Passiert ist ................................... NICHTS!

DAS vorstehende nur zum Verständnis. Nun zum Thema des TE.

ICH habe ernsthafte Zweifel an der Version des "Gegners".

1. Denn, hätte er einen Schaden an seinem LKW festgestellt, wäre der nächste Schritt zur Polizei, weil der Unfallverursacher ja weiter gefahren ist.

2. Schritt wäre nun, die eigene Versicherung zu informieren, die ja den möglichen Schaden zahlen sollte. Dabei gleich darauf hinweisen, dass Verdacht auf möglichen Versicherungsbetrug vorliegt!!!! So was mögen Versicherungen besonders gerne und sie haben eigene Detektive die nun nachforschen was an der Sache dran ist.

3. Auf KEINEN Fall einschüchtern lassen und die Forderungen auf keinen Fall anerkennen!

4. Möglichst rasch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen. Eventuell noch die Polizei informieren, aber das sollte der Anwalt entscheiden.

Was MICH stört ist: Keine sofortige Anzeige bei der Polizei wegen Unfallflucht! Keine Tätigkeit der Polizei!

LKW ist bereits verkauft. Demnach keine Möglichkeit mehr den "angeblichen " Schaden festzustellen.

Für mich, wenn ein Außenspiegel einen so großen Schaden an einem LKW verursacht hätte, wäre zumindest der Spiegel am PKW abgerissen. Am LKW ist wahrscheinlich nicht mal ein Kratzer zu sehen (gewesen)

Meinerseits würde ich nun (mit Anwaltshilfe) eine Gegenanzeige erstatten wegen möglichem Versicherungsbetrug!!!!

Das ganze bestätigt (leider) auf eindrucksvolle Weise meine Erfahrung mit Anwälten. Der fremde Anwalt läuft auch Gefahr seine Lizenz zu verlieren, sollte sich herausstellen, dass er an einem möglichen Versicherungsbetrug beteiligt war.

Wie immer: Jeder wie er mag ... Vielleicht habe ich ja unrecht und der TE hat mit seinem Außenspiegel tatsächlich den LKW zerlegt ... :D

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wieso soll das bei einem Lkw keine Unfallflucht sein, wenn ein Fahrer mit dem re Außenspiegel den seitlichen Unterfahrschutz verkratzt? Bei einem Pkw wo die Seite genauso beschädigt wäre würden hier alle aufschreien.

Weil ein LKW ein Nutzfahrzeug ist und es bei 99% der LKW auf 1 kleinen Kratzer mehr oder weniger nicht ankommt...

Mag sein, dass ich aufgrund meiner zurückliegenden Kieskutscherei (da hatte ein neues Fahrzeug nach spätestens 1 Woche die ersten Gebrauchsspuren) etwas abgestumpft bin, aber wegen eines eingeklappten Spiegels so einen Aufriss machen...

am 4. April 2014 um 10:35

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Weil ein LKW ein Nutzfahrzeug ist und es bei 99% der LKW auf 1 kleinen Kratzer mehr oder weniger nicht ankommt...

Das Argument kann ich auf jeden beliebigen PKW ebenso übertragen. Entscheidet jetzt der Schädiger ob der Kratzer für das Opfer relevant ist, oder wie möchtest du es in Zukunft halten?

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