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Fahren ohne Fahrerkarte auf dem Gelände

Themenstarteram 13. April 2009 um 16:53

Wie ist es mit dem Fahren auf dem eigenen Gelände ?

Wir haben 3 LKW aber nur 2 Fahrer. Oft wehseln wir die LKW und dabei kann schon passieren das man auf dem gelände beim rangieren die karte vergisst reinzumachen ?

welches strafausmas soll das sein ?

Beste Antwort im Thema

Man kann die Sozialvorschriften aus verschiedenen Blickwinkeln sehen. Vor allem sollte man die Geschichte mal berücksichtigen.

In erster Linie ist das ja für den Fahrer eine Arbeitsschutzmaßnahme. Wie war es denn, als diese Dinge nicht so eng gefasst waren? Der Fahrer konnte 24/7 dem Betrieb zur Verfügung stehen. Er war immer auf der Flucht. Es wurde einfach ausgenutzt. Nachdem der Markt sich nicht selbst bereinigen konnte, musste der Gesetzgeber eingreifen und ganz klar die Grenzen ziehen. Das hat er jetzt gemacht. Gerade mit den Arbeitszeiten wurde sehr großzügig umgegangen. Berücksichtigt ist auch, dass die Kraftfahrer keine Lobby haben. Wer will sich aber auch von der Verdi vertreten lassen? Es gibt zu wenige zahlende Kraftfahrer, als das für die interessant (= lukrativ) wäre, um für die Fahrer etwas zu bewegen. Selbst wenn alle Kraftfahrer dort vertreten wären, würde das noch lange nicht reichen.

Sieht man es von der Seite des Lohnes, dann passen sich die verfügbaren Arbeitszeiten den kärglichen Löhnen an, welche die Unternehmer zu zahlen bereit sind. Als ich in 2000 Arbeitsverträge geschlossen hatte, lag das Brutto bei 3.600,- DM, zzgl. voller Spesen und vieler zusätzlicher Leistungen. Rechne ich das hoch, dann dürfte das Brutto nicht unter 3.200,- Euro liegen, zzgl. voller Spesen, etc.. Heute allerdings muss ein Fahrer schon zufrieden sein, wenn er 1.800,- oder gar 1.600,- Euro brutto bekommt und das bei gekürzten Spesen. Die Fahrzeuge wurden zwar besser, aber der Verkehr dichter. Die Verantwortung hat sich nicht verändert.

Lange Zeit hat man die Unfähigkeit der Unternehmer zu Verhandeln immer wieder auf die Fahrer abgewälzt. Weniger Lohn! Mehr Arbeitsstunden! Widrige Arbeitsverhältnisse! Viel zu viele Fahrer finden sich vor Gericht wieder, den noch fälligen Lohn einklagend.

Mit den seit März begonnenen vermehrten Kontrollen, auch in Bezug auf Arbeitszeit, Bedienung des Kontrollgerätes, sowie der Lenk- und Ruhezeiten wird endlich aufgeräumt und den verbrecherischen Unternehmen leider mit Gewalt eine lebens- und arbeitswerte Umgebung für die Fahrer aufgezwungen. Änderungen stehen bevor und wer es bisher nicht gelernt hat, wird dafür zahlen müssen. Der Disponent muss in Zukunft ganz klar planen, ob der vorgesehene Fahrer mit dem Fahrzeug überhaupt die Tour schafft, die er fahren soll. Da dies nicht mehr so geht, wie in der Vergangenheit müssen andere Konditionen her, welche sich positiv auf die Fahrer auswirken. Außerdem müssen mal die "Götter" endlich ihre Arbeit vollständig und umfassend machen.

Sicherlich werde ich für meine Ansicht Kritik erfahren, aber für mich ist das ein guter Anfang in eine bessere Zukunft.

Allzeit Gute Fahrt!

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Abgeschlossenes Gelände mit Zugangskontrolle durch Tor oder Schranke? Dann wäre es ein klarer Fall von "out of scope" und ganz legal.

Wenn Du aber ohne Karte fährst, wird es schon schwieriger die BAG zu überzeugen.

Sehr schönen Guten Tag.

Auf Betriebsgelände Gilt nicht die Lenk und Ruhezeiten.

Zitat:

Artikel 2

(1) Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:

aber der Tachograph (DIGITAL) muss weiterhin betrieben werden, und hierfür gibt es die Funktion Out of Scope.

Wobei ich dieses Problem kenne, die Fahrer ziehen ihre Karte raus, stellen den Digi-Tacho nicht auf OUT, und der nächste setzt sich in den LKW und fährt los (auf dem Betriebshof, rangieren etc), anschließend will der nächste Fahrer losfahren und muss erst einmal die "Fahrt ohne gültige Fahrerkarte" bestätigen damit der Tachograph die Fahrerkarte akzeptiert.

Wobei ich dabei noch nie Probleme mit den Kontrollorganen hatte.

 

Gruß

Ganz so ist das leider nicht. Das wird in den Definitionen näher erläutert. Beginnt eine Fahrt im öffentlichen Verkehrraum oder führt die dorthin, wird nicht von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen. Dies wäre auch dann der Fall, wenn zwischen der tatsächlichen Fahrt auf dem Gelände, bis zur Fahrt in den öffentlichen Straßenverkehr ein geringer Zeitraum liegen würde.

Für reine Fahrten auf dem Gelände, die nicht in den öffentlichen Verkehrsraum fortgesetzt werden, gilt aber, dass sie der Aufzeichnungspflicht für den Fahrer nicht unterliegen. Hierfür gibt es den Modus "out-of-scope".

Es ist die Aufgabe des Fahrers, VOR Beginn, während und nach der Fahrt das Kontrollgerät zu bedienen. Warum übersehen viele die Pflicht, der Bedienung des Gerätes vor der Fahrt?

am 14. April 2009 um 5:11

Vielleicht weil es vom Gesetzgeber her schwachsinnig ausgelegt ist, dass auch bei Privatfahrten oder auf privatem Gelände der Tachograph genutzt werden muss?

Das geht den Gesetzgeber nämlich im Grunde nichts an und grenzt eher an den

Total-Kontrollstaat von George Orwell.

Im Grunde müsste der Tachograph selbstständig erkennen, ob es sich um eine Fahrt in der Öffentlichkeit oder auf Privatgelände handelt, wenn das ganze System vernünftig durchdacht wäre.

Mit der heutigen Satellitentechnik und Google etc. ist das ja alles möglich.

Aber auf privatem Gelände kann es ja gut und gerne möglich sein, dass dort Leute weder mit Führerschein, noch mit Tachograph Kenntnissen fahren.

Insofern kann es doch nicht sein, dass man irgendwas trotzdem einstellen muss, wenn das der Fall ist.

Gegen den heutigen Kontrollstaat war die Stasi damals ja fast schon harmlos.......

 

Zählt das denn mit zur Fahrzeit, wenn anschließend an die Fahrt auf dem Hof eine öffentliche folgt?

Beispiel:

Ich rangiere 2 Stunden auf dem Hof rum, anschließend begebe ich mich in den öffentlichen Verkehr und will eigentlich die maximale Fahrzeit ausreizen.

Zählen dann im Nachhinein die 2 Stunden als Fahrzeit oder nur als Arbeitszeit?

Diese Zeit zählt zur Lenkzeit! Das hat keine Bedeutung, ob es auf dem abgegrenzten Privatgelände passiert oder im öffentlichen Raum.

am 14. April 2009 um 9:44

Ganz ehrlich ich hab diesen Out of Skoope Knopf garnicht gekannt.... ´Gestern mussste ich auch rangieren und ´hab den Knopf nicht gedrückt:eek:

jetzt weiss ich ja bescheid....

 

@Foxt

ich stimm dir zu mit dem Kontrollstaat. Warum muss man bei privaten Fahreten oder beim Rangieren aufzeichen.... okay wenn es auf öffentlichen Srraßen ist aber auf den Betriebshof dass kann ich nicht verstehen. Das sind DDR Methoden die nicht richtig durchegeführt werden.

 

Abei mal ein sehr interessantes Video. Anscheinend ist der Fahrer noch nicht mit den Didi Tacho vertraut

http://www.youtube.com/watch?v=LOJdBZTN8AQ&feature=related

 

Man kann die Sozialvorschriften aus verschiedenen Blickwinkeln sehen. Vor allem sollte man die Geschichte mal berücksichtigen.

In erster Linie ist das ja für den Fahrer eine Arbeitsschutzmaßnahme. Wie war es denn, als diese Dinge nicht so eng gefasst waren? Der Fahrer konnte 24/7 dem Betrieb zur Verfügung stehen. Er war immer auf der Flucht. Es wurde einfach ausgenutzt. Nachdem der Markt sich nicht selbst bereinigen konnte, musste der Gesetzgeber eingreifen und ganz klar die Grenzen ziehen. Das hat er jetzt gemacht. Gerade mit den Arbeitszeiten wurde sehr großzügig umgegangen. Berücksichtigt ist auch, dass die Kraftfahrer keine Lobby haben. Wer will sich aber auch von der Verdi vertreten lassen? Es gibt zu wenige zahlende Kraftfahrer, als das für die interessant (= lukrativ) wäre, um für die Fahrer etwas zu bewegen. Selbst wenn alle Kraftfahrer dort vertreten wären, würde das noch lange nicht reichen.

Sieht man es von der Seite des Lohnes, dann passen sich die verfügbaren Arbeitszeiten den kärglichen Löhnen an, welche die Unternehmer zu zahlen bereit sind. Als ich in 2000 Arbeitsverträge geschlossen hatte, lag das Brutto bei 3.600,- DM, zzgl. voller Spesen und vieler zusätzlicher Leistungen. Rechne ich das hoch, dann dürfte das Brutto nicht unter 3.200,- Euro liegen, zzgl. voller Spesen, etc.. Heute allerdings muss ein Fahrer schon zufrieden sein, wenn er 1.800,- oder gar 1.600,- Euro brutto bekommt und das bei gekürzten Spesen. Die Fahrzeuge wurden zwar besser, aber der Verkehr dichter. Die Verantwortung hat sich nicht verändert.

Lange Zeit hat man die Unfähigkeit der Unternehmer zu Verhandeln immer wieder auf die Fahrer abgewälzt. Weniger Lohn! Mehr Arbeitsstunden! Widrige Arbeitsverhältnisse! Viel zu viele Fahrer finden sich vor Gericht wieder, den noch fälligen Lohn einklagend.

Mit den seit März begonnenen vermehrten Kontrollen, auch in Bezug auf Arbeitszeit, Bedienung des Kontrollgerätes, sowie der Lenk- und Ruhezeiten wird endlich aufgeräumt und den verbrecherischen Unternehmen leider mit Gewalt eine lebens- und arbeitswerte Umgebung für die Fahrer aufgezwungen. Änderungen stehen bevor und wer es bisher nicht gelernt hat, wird dafür zahlen müssen. Der Disponent muss in Zukunft ganz klar planen, ob der vorgesehene Fahrer mit dem Fahrzeug überhaupt die Tour schafft, die er fahren soll. Da dies nicht mehr so geht, wie in der Vergangenheit müssen andere Konditionen her, welche sich positiv auf die Fahrer auswirken. Außerdem müssen mal die "Götter" endlich ihre Arbeit vollständig und umfassend machen.

Sicherlich werde ich für meine Ansicht Kritik erfahren, aber für mich ist das ein guter Anfang in eine bessere Zukunft.

Allzeit Gute Fahrt!

am 18. April 2009 um 16:19

Hi, nachdem ich nun 1 Jahr bei einem Schrottgroßhandel tätig war und Lenkzeiten nur dann interressant waren wenn sie den Unternehmer genutzt haben, ich dieses gemache auf der letzten Rille zu fahren ( es war leider öfter nicht zu schaffen), satt habe, fahre ich jetzt Baustelle und siehe da, es gibt noch Unternehmer denen es wichtig ist die Sozialvorschriften einzuhalten !!!

Der hat nämlich die Daten des vorherigen Arbeitgebers mit ausgelesen und war geschockt !

In einem anderen thread hatte ich mal geschrieben das ich in fast 15 Jahren Beruferfahrung noch keine nenneswerten Bußgelder bezahlen musste. In dem Jahr beim Schrotti war das anders, auch wenn der es übernommen hat, ist das kein haltbarer zustand !!!

Ich schliessem mich daher meinem vorredner an und meine nur so sind wir nicht die letzten die abends zum Abendbrot kommen.

Ausserdem wer will sich nach nen unfall von der Polizei oder sogar dem Richter sagen lassen : Wenn Sie nicht aufgrund der Überzogenen Lenkzeiten übermüdet gewesen wären hätten sie den vor ihnen stehenden PKW/Radfahrer Fußgänger oder was auch immer , nicht plattgefahren...............

Ich habe wieder einen analogen Tacho mit Tachoscheibe Gott sei Dank. Ich stelle beim laden immer auf Pause und so bekomme ich meine Ruhezeit locker zusammen.

Wirklich Pause am Parkplatz mache ich aber nicht da ich sonst um diese Zeit später nach Hause komme:)

Die 9 bzw 10 std Fahrzeit halte ich schon ein so gut es geht, wegen einer halben std oder std schlafe ich nicht eine Nacht auswärts das ist auch klar.

Mit digi Tacho hat man es schwerer, bin froh daß ich jetzt keinen mehr habe aber beim nächsten LKW wirds wieder einer werden :(

Wie stellt man eigentlich out of scope? Hatte bei meiner letzten Firma auch immer das Problem daß mir die Fahrzeit am Hof ausgegangen ist

am 23. April 2009 um 6:25

ich muss mich mir hier mal scania chris ohne wenn und aber anschliessen...

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