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Fahren ohne Betriebserlaubnis (Chip nicht eingetragen) - keine Punkte?

VW Golf
Themenstarteram 4. September 2018 um 12:04

Beim Bier kam am Wochenende folgendes Thema auf: Leistungssteigerung nicht eintragen und erwischt werden.

Eins vorweg: Ich fahre einen e-Golf.

Thema war, dass jemand seine Leistungssteigerung nicht in die Papiere eingetragen hat. Ich habe Bedenken geäußert, dass ich mich das nicht trauen würde und auch keine Lust hätte, dass ständig das Risiko mitfährt.

Seine Argumention: Erwischt werden kostet nur 50 Euro. "Dann müsste man halt zurückrüsten und gut."

Das kann doch nicht sein, oder? Wird sowas wirklich nicht härter bestraft?! Ich finde das schon eher eine dicke Nummer. Erste Google-Recherchen scheinen sich damit zu decken.

https://www.bussgeldkatalog.org/abe-teilegutachten/

Das kann doch nicht alles sein.

Beste Antwort im Thema

Nun ja, das kann im Einzelfall aber auch bedeuten, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist. Im Falle eines Unfalls dürfte das erheblichen Einfluss auf die Versicherungsleistungen haben, denke ich mal.

prh

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Nun ja, das kann im Einzelfall aber auch bedeuten, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist. Im Falle eines Unfalls dürfte das erheblichen Einfluss auf die Versicherungsleistungen haben, denke ich mal.

prh

Das mag ja evtl. sein, aber dann wird das Fzg. stillgelegt und abgeschleppt.

Evtl. wird noch ein Gutachter beauftragt, das Fzg. zu überprüfen.

Was das kostet, kann man sich vorstellen.

Da ist mal schnell ein Tausender weg.

Wer ohne Betriebserlaubnis fährt hat im Falle eines Unfalls oder eines Diebstahls keinen Versicherungsschutz (z.B. Urteil vom 23.10.2014 OLG Naumburg über die Wirksamkeit eines Versicherungsvertrags für ein nicht zulassungsfähiges Motorrad)

Gilt aber nur für die Kasko!

Nicht ganz. Zwar wird der Gegner bezahlt, aber der VN in Regress genommen. Im konreten Urteil von oben wurde der vollständige Versicherungsvertrag für nichtig erklärt, also auch der Haftpflichtteil.

Themenstarteram 4. September 2018 um 13:37

So läuft der Hase also. Davon war natürlich nicht die Rede. Hätte mich auch ehrlich gesagt gestört, wenn das so "egal" gewesen wäre.

Was ich aber unglaublich finde, dass es nichts in Richtung Punkte oä. gibt. Mit 50 Euro ist es getan..?

Ich verschiebe dieses Thema mal ins passende Unterforum ( Verkehr & Sicherheit Forum )

NoGolf
MT-Team

Zitat:

Was ich aber unglaublich finde, dass es nichts in Richtung Punkte oä. gibt. Mit 50 Euro ist es getan..?

Vor der Punktereform gab's 3 Punkte.

Zitat:

@superschuette [url=https://www.motor-talk.de/.../...tragen-keine-punkte-t6434255.html?...]schrieb am 4. September 2018 um 15:37:50 Uhr]Mit 50 Euro ist es getan..?

in der Regel nicht, da man unterstellt, dass die Verkehrssicherheit wesentlich gefährdet wird und dann kostet es mehr und bringt auch Punkte

Zitat:

319500

Sie nahmen das Fahrzeug­ in Betrieb, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war.

50

319606

Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war. Die Verkehrs­sicherheit war dadurch wesentlich beein­trächtigt.

90

1

Zitat:

@Thomas7000 schrieb am 4. September 2018 um 14:57:29 Uhr:

Nicht ganz. Zwar wird der Gegner bezahlt, aber der VN in Regress genommen. Im konreten Urteil von oben wurde der vollständige Versicherungsvertrag für nichtig erklärt, also auch der Haftpflichtteil.

Das OLG Naumburg hat sich ausschließlich mit der Kasko beschäftigt. Auch wenn man dem Sachverhalt und der Begründung entnehmen kann, dass der Versicherer auch vom Haftpflicht-Vertrag zurücktreten konnte bzw. der gesamte Vertrag nichtig war wegen Verstoßes gegen geltendes Recht.

Aber selbst wenn der gesamte Vertrag (also auch der Haftpflicht-Teil) nichtig ist und wir hier einen Haftpflicht-Schaden hätten, leistete die Haftpflicht zunächst mal immer. Maximaler Regress beim VN dann 5.000 €. Nur darauf wollte ich hinaus.

Der Vollständigkeit halber: Die Betriebserlaubnis erlischt nicht automatisch, wenn zulassungspflichtige Teile oder Eigenschaften des Fahrzeugs unzulässig verändert wurden. Es kommt auf die Art der Veränderung an.

Im Regelfall wird das volle Register nur dann gezogen, wenn - siehe § 19 (1) StVZO - durch den Umbau die Fahrzeugart geändert wird (z. B. LKW/PKW), die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verändert wurde. Letzteres wird allerdings bei Eingriffen ins Motormanagement standardmäßig angenommen. :cool:

am 4. September 2018 um 15:21

Aktuell gibt es mehrere Steigerungen "nicht eingetragenen tuning".

 

Die 50 euro gelten in der Regel nur für Dinge die nicht die Sicherheit gefährden.

Da kann eine Weiterfahrt schon noch drinnen sein.

 

Es gibt jedoch auch Steigerungen mit Punkten.

 

Auch die Versicherungsleistungen werden nicht einfach (wie manche behaupten) einfach gestrichen.

 

Die Versicherung zahlt immer - nur wenn das Tuning ist zsmhang mit den Unfall gesetzt werden kann - kann Regress bis zu 5000 Euro eingeholt werden.

 

Zum Kasko und co - wurden oben ja schon links hinzugefügt.

 

Im Endeffekt fährt man trotzdem immer mit einer erloschenen Betriebserlaubnis. Wäre mir zu riskant wenn man im Urlaub oder etwas weiter weg ist und den falschen Beamten erwischt

Ich stelle mir die Frage, warum der nicht eingetragen ist. Wenn es nur aus Kostengründen ist, kann man drüber schmunzeln. Dann wird es höchstwahrscheinlich nur die Werkstatt oder der TÜV bemerken. Ist er aber für das Fahrzeug nicht freigegeben, würde ich mir schon Sorgen um Folgeschäden machen. Bei Elektro und Hybrind-Fahrzeugen kann billigtuning den Akku zu stark belasten, was zum Fahrzeugbrand führen kann. Beim Verbrenner kann es auf den Rußpartikelfilter gehen, und die Kupplung, und den Turbo, usw... Man zieht sein Fahrzeug quasi selbst aus den Verkehr, ohne das die Polizei es bemerkt.

Zitat:

@Thomas7000 schrieb am 4. September 2018 um 14:19:40 Uhr:

Wer ohne Betriebserlaubnis fährt hat im Falle eines Unfalls oder eines Diebstahls keinen Versicherungsschutz (z.B. Urteil vom 23.10.2014 OLG Naumburg über die Wirksamkeit eines Versicherungsvertrags für ein nicht zulassungsfähiges Motorrad)

Hast du das aktenzeichen?

Peso

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