EURO 5-Norm

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo,

bekanntlich erfüllen die Diesel-Motoren schon die Abgaswerte der EURO 5-Norm. Spiegelt sich das auch in der Zulassung nieder? Nach der angegebenen Tabelle sollte es ja schon möglich sein, Autos entsprechend zuzulassen. Kann einer von Euch einmal im Fahrzeugschein nachsehen?

http://www.svg-ms.de/pdf/schadstoffklassen.pdf

Gruß und Dank
dolfy

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Leute, es geht in diesem Thread um die Euro 5 Norm von Tiguans, alles andere könnt Ihr ja mal bei einem Kaffee bei Euch zuhause besprechen, vielen Dank

werderbremengruen

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Hallo Ferdi,
es muss nicht zwingend vorab juristisch geklärt werden ob auch ein rechtsverbindlicher
Anspruch besteht.

Dieses Schreiben soll auf die Werbeaussage hinweisen und darauf verweisen, dass solche Aussagen
nach deutschen Recht eine zugesicherte Eigenschaft ist, die nicht erfüllt wird.

Dies mit Nachdruck vorgebracht mit der Aufforderung hierzu bis zum "Datum" eine verbindliche Aussage zu treffen.

Alf

PS.
Ich werde das mal versuchen 😉

Hallo zusammen,

Ist wirklich schon ein starkes Stück was VW da abzieht.
Ich fürchte das man gegen die Formulierungen in den Prospekten wenig ausrichten kann.

Auch ich habe natürlich gedacht ein Euro 5 Auto im März 2009 zubekommen, aber daraus wird wohl nichts.

Hier übrigens die Auflistung der Abgasnormen auf der VW Homepage - und selbst heute steht auf der Seite zuvor, das alle Dieselmotoren die EU 5 erfüllen.

Abgasnormen

Ich zitiere die gültige Preisliste:

"Alle aufgeführten Motor-Getriebe-Kombinationen erfüllen die Abgasstufe Euro 4 bzw. Euro 5 und erhalten die grüne Feinstaubplakette"

"Informationen zu Kraftstoffverbräuchen und CO2 -Emissionen finden Sie auf den Motorenseiten 15-17"

Auf den Seiten 15-17 ist Tabellarisch aufgelistet welche Motoren welche Abgasnorm erfüllen.

- 110 kW (150 PS) TSI - Euro5
- 110 kW (150 PS) TSI 4MOTION - Euro5
- 125 kW (170 PS) TSI 4MOTION - Euro4
- 147 kW (200 PS) TSI 4MOTION - Euro4
- 103 kW (140 PS) TDI 4MOTION - Euro4
- 125 kW (170 PS) TDI 4MOTION - Euro4

Der Satz "Dieses Triebwerk erfüllt die Grenzwerte der in 2009 in Krafttretenden Euro-5-Abgasnorm"
hat in diesem Sinne überhaupt keine Bedeutung. Entscheidend hierbei ist die Abgasstufe und nicht der Grenzwert.

Einen Musterbrief?? Wofür?? Nur weil einige nicht lesen können und sich nicht richtig informieren?
Böse Böse Welt da drausen. Langsam müßten es doch endlich mal auch die letzten begriffen
haben das Marketingaussagen überhaupt keine Bedeutung haben.

Gruß

So,
auf die Schnelle "zusammengetippt".

Bitte berichtigen, vor allem das Zitat aus dem BGB

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund ihres Verkaufsprospektes vom Sep. 2007,
habe ich mich für den Kauf eines VW-Tiguan 2.0 Diesel entschieden.

Dieser Prospekt sagt eindeutig aus, dass dieses Fahrzeug die Euro-Norm 5 erfüllt.
Hierin ist keine Rede von irgendwelchen Teilbereichen dieser Norm, die noch zu
klären wären, und daher nicht zugesichert werden könnten.

Zum Zeitpunkt meiner Bestellung war (oder ist noch immer) dieser Prospekt gültig.

Auszug aus dem BGB
§ 434 Sachmangel

(1) 1 Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
3 Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann,
es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) 1Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. 2Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Nach meinem Verständnis liegt hier deshalb eindeutig ein „Sachmangel“ vor.
Da eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt wird
Ich fordere sie daher auf, diesen Sachmangel zu beheben.

Sollten sie dazu bis zum 01.09.2009 nicht in der Lage sein, behalte ich mir das Recht vor, von meinem Rücktrittsrecht (Wandlung) Gebrauch zu machen.
Ich wäre gerne bereit, dieses Problem außergerichtlich zu lösen, sofern sie mir eine akzeptable Lösung vorschlagen können.
In Erwartung ihrer verbindlichen Antwort verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen

Alf

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Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf


So,
auf die Schnelle "zusammengetippt".

Bitte berichtigen, vor allem das Zitat aus dem BGB

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund ihres Verkaufsprospektes vom Sep. 2007,
habe ich mich für den Kauf eines VW-Tiguan 2.0 Diesel entschieden.

Dieser Prospekt sagt eindeutig aus, dass dieses Fahrzeug die Euro-Norm 5 erfüllt.
Hierin ist keine Rede von irgendwelchen Teilbereichen dieser Norm, die noch zu
klären wären, und daher nicht zugesichert werden könnten.

Zum Zeitpunkt meiner Bestellung war (oder ist noch immer) dieser Prospekt gültig.

Auszug aus dem BGB
§ 434 Sachmangel

(1) 1 Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
3 Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann,
es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) 1Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. 2Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Nach meinem Verständnis liegt hier deshalb eindeutig ein „Sachmangel“ vor.
Da eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt wird
Ich fordere sie daher auf, diesen Sachmangel zu beheben.

Sollten sie dazu bis zum 01.09.2009 nicht in der Lage sein, behalte ich mir das Recht vor, von meinem Rücktrittsrecht (Wandlung) Gebrauch zu machen.
Ich wäre gerne bereit, dieses Problem außergerichtlich zu lösen, sofern sie mir eine akzeptable Lösung vorschlagen können.
In Erwartung ihrer verbindlichen Antwort verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen

Alf

Alf,

mehr muß da, auch meiner Meinung nach, nicht drinstehen.

Zumal du von dem Umstand profitieren kannst, noch nach einem Prospekt mit der Formulierung "Euro-Norm 5" bestellt zu haben. Obwohl ich auch für uns anderen hier kein wirkliches Problem sehe, da

"auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers ..... oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann,"

ergo, wer das (Un)Wort EU5 Norm/Grenzwerte etc. im Zusammenhang mit einem Produkt in Werbung, Prospekt

oder

öffentlicher Anpreisung - hier Aussage meines 😁 "...das Fahrzeug hat jetzt noch EU4 weil die Norm noch gar nicht existiert, sie können dann ab 01.09.09 das Fahrzeug auf Euro 5 umschlüsseln lassen..."

muß damit (zur Recht) rechnen, daß Ottonormalkäufer daraus ableitet im Endeffekt ein EU5 Fahrzeug zu erwerben. Zumal der 😁 (sprich Gehilfe) einen in dieser Meinung noch aktiv bestätigt hat. In meinem Falle waren es zumindest von 4 von 5 Gehilfen.

Losschicken und schauen wie VW reagiert.

Zitat:

Original geschrieben von motomo



.............

Der Satz "Dieses Triebwerk erfüllt die Grenzwerte der in 2009 in Krafttretenden Euro-5-Abgasnorm"
hat in diesem Sinne überhaupt keine Bedeutung. Entscheidend hierbei ist die Abgasstufe und nicht der Grenzwert.

Einen Musterbrief?? Wofür?? Nur weil einige nicht lesen können und sich nicht richtig informieren?
Böse Böse Welt da drausen. Langsam müßten es doch endlich mal auch die letzten begriffen
haben das Marketingaussagen überhaupt keine Bedeutung haben.

Gruß

Ich denke mal, deinen Sarkasmus kannst Du die sparen.

Vor allem, weil Du anscheinend nicht lesen kannst.

VW hat nicht nur damit geworben, dass der

Grenzwert

eingehalten wird, sondern das die

Norm

erfüllt wird.

Zitat:

Original geschrieben von motomo



Der Satz "Dieses Triebwerk erfüllt die Grenzwerte der in 2009 in Krafttretenden Euro-5-Abgasnorm"
hat in diesem Sinne überhaupt keine Bedeutung. Entscheidend hierbei ist die Abgasstufe und nicht der Grenzwert.

Einen Musterbrief?? Wofür?? Nur weil einige nicht lesen können und sich nicht richtig informieren?
Böse Böse Welt da drausen. Langsam müßten es doch endlich mal auch die letzten begriffen
haben das Marketingaussagen überhaupt keine Bedeutung haben.

Gruß

SCHMARRN

was Du da schreibst, um es vorsichtig auszudrücken.

Was jetzt in den Prospekten steht ist vollig unrelevant.
Relevat ist der gültige Prospekt zum Zeitpunkt des Kaufes.

Die Rechtssprechung ist hier eindeutig, auch wird von einem Laien
nicht erwartet das solche Angben nicht der tatsache entsprechen.

Hierzu gibt es übrignes einige vergleichbare rechtsgültige Urteile.

Alf

Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf



Zitat:

Original geschrieben von motomo



Der Satz "Dieses Triebwerk erfüllt die Grenzwerte der in 2009 in Krafttretenden Euro-5-Abgasnorm"
hat in diesem Sinne überhaupt keine Bedeutung. Entscheidend hierbei ist die Abgasstufe und nicht der Grenzwert.

Einen Musterbrief?? Wofür?? Nur weil einige nicht lesen können und sich nicht richtig informieren?
Böse Böse Welt da drausen. Langsam müßten es doch endlich mal auch die letzten begriffen
haben das Marketingaussagen überhaupt keine Bedeutung haben.

Gruß

SCHMARRN
was Du da schreibst, um es vorsichtig auszudrücken.

Was jetzt in den Prospekten steht ist vollig unrelevant.
Relevat ist der gültige Prospekt zum Zeitpunkt des Kaufes.

Die Rechtssprechung ist hier eindeutig, auch wird von einem Laien
nicht erwartet das solche Angben nicht der tatsache entsprechen.

Hierzu gibt es übrignes einige vergleichbare rechtsgültige Urteile.

Alf

Und da kommen wir jetzt auf ein problem.

Nicht jeder hat seinen Tigi im september 07 bestellt.

Gibt auch reichlich leute so wie ich die den im Febuar oder noch später bestellt hatten. Und wie wir ja alle wissen steht ja schon ein monat nach der veröffentlichung des ersten Porspekts ja wieder "grenzwerte" drine.

Was ist den mit diesen leuten dann??

Die haben doch dann theoretisch garkein recht drauf so ein schreiben abzuschicken!!!

Hallo Murat,
da hast Du völlig recht.

Sofern es da bereits einen neuen Prospekt mit den geänderten Angaben gab.
Denn dann verliert der alte automatisch seine Gültigkeit.

In diesem Fall bleibt noch die Möglichkeit der Irreführung, durch unklare
Werbeaussagen. Sofern diese für einen Laien nicht eindeutig erkennbar sind.

Auch hierzu gibt es vergleichbare Fälle.

Ich sehe auch in diesem Fall, eine gute Chance.
Zwar nicht zur Wandlung, jedoch für eine Entschädigung.

Alf

Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf


Hallo Murat,
da hast Du völlig recht.

Sofern es da bereits einen neuen Prospekt mit den geänderten Angaben gab.
Denn dann verliert der alte automatisch seine Gültigkeit.

In diesem Fall bleibt noch die Möglichkeit der Irreführung, durch unklare
Werbeaussagen. Sofern diese für einen Laien nicht eindeutig erkennbar sind.

Auch hierzu gibt es vergleichbare Fälle.

Ich sehe auch in diesem Fall, eine gute Chance.
Zwar nicht zur Wandlung, jedoch für eine Entschädigung.

Alf

Sehe ich genauso. Es war ja nicht mal für die NICHT-Laien sprich AUTOMOBILZEITUNGSJOURNALISTEN bis hin zum ADAC erkennbar. Sauber wird VW nur aus der Geschichte rauskommen, wenn es EU5 für alle nachträglich gibt.

Zitat:

Original geschrieben von mw3103



Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf


Hallo Murat,
da hast Du völlig recht.

Sofern es da bereits einen neuen Prospekt mit den geänderten Angaben gab.
Denn dann verliert der alte automatisch seine Gültigkeit.

In diesem Fall bleibt noch die Möglichkeit der Irreführung, durch unklare
Werbeaussagen. Sofern diese für einen Laien nicht eindeutig erkennbar sind.

Auch hierzu gibt es vergleichbare Fälle.

Ich sehe auch in diesem Fall, eine gute Chance.
Zwar nicht zur Wandlung, jedoch für eine Entschädigung.

Alf

Sehe ich genauso. Es war ja nicht mal für die NICHT-Laien sprich AUTOMOBILZEITUNGSJOURNALISTEN bis hin zum ADAC erkennbar. Sauber wird VW nur aus der Geschichte rauskommen, wenn es EU5 für alle nachträglich gibt.

Wenn ich mich einmischen darf!!

Wenn im Prospekt Dezemmber2007 darauf hingewiesen wird das die Euro 5 Grenzwerte (so steht es in meinem Prospekt geschrieben) erfüllt werden, glaub ich kaum ,das VW dies in einem neueren Prospekt wieder revidiert!! Ich habe meinen Tiguan auch nach dem Prospekt Dezemmber 2007 (habe es beim VW Händler erhalten, ich fragte nicht einmal nach einem Neueren) am 09.09.2008 bestellt und bekomme diesen am Freitag ausgeliefert!
Bin schon neugierig was die zu diesem Problem sagen werden !!!!

mfg
Arnold

Ich hab auch noch nen Prospekt von Oktober 2007. Da steht klar was von "grenzwerten" drinne. UNd das aktuellste Prospekt hab ich im Mai besorgt. Da steht das selbe drin. ABer gut nachwievor hat es jeder anders verstanden. Keiner hätte nur ahnen könenn das es so ein hecl meck drum gibt. Und selbst die Freundlichen wussten es nicht besser.

hallo
habe heute in der neuen autobild gelesen
das der tiguan nicht euro 5 erfüllt
weiss jemand warum
mfg

lieber papa1, warum wissen wir alle hier noch nicht. Aber dass es so ist, davon zeugt die riesige Menge an Beiträgen hier in diesem Thread, die Du vor Deiner Frage einmal hättest lesen sollen ;-)

LG

Markus

Warum verweigert ihr nicht die Annahme des Fahrzeuges?
Beim Anschreiben zur Übernahme antworten:
Ich hole meinen Tiguan erst dann ab, wenn in den Zulassungs-
papieren EURO 5 steht.
Was anderes will VW nicht verstehen.
Gruß
Jagdhorni

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