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EU-leasing auto in der Schweiz

Hallo zusammen,

Ich komme aus Bulgarien (EU) und bestelle mein Auto dieses Jahr am 20. Februar. Ich habe 15 % erste Rate bezahlt und dann wurde mein Auto am 20. Oktober geliefert. Ich habe jedoch ein gutes Stellenangebot in der Schweiz erhalten und lebe nun seit dem 1. November hier mit Arbeitserlaubnis für 5 Jahre. Ich weiß, dass man hier ein Auto mit ausländischen Nummernschildern nur für 6 Monate fahren darf, aber ich kann sie nicht wirklich ändern, da das Auto nicht meins ist. Ich habe versucht, meinen bulgarischen Händler dazu zu bringen, es zurückzukaufen, aber sie haben sich ausgerechnet jetzt geweigert. Welche Möglichkeiten habe ich in dieser Situation?

Danke im Voraus!

mit freundlichen Grüßen,

Niko

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13 Antworten

Eigentlich hat der Eigentümer (Leasinggeber) ja keinen Wohnsitz in der Schweiz, er überlässt dir den Wagen ja nur „vorübergehend“. Wer sagt, dass das Auto die Schweiz nicht alle 6 Monate verlässt und dann wieder zurückkommt? ;-)

Disclaimer: bin kein Jurist und mein Beitrag ist keine Rechtsberatung.

ja ich frage das gleiche… ist das möglich am ende ist das Auto nicht von mir.. Leasing hat auch keinen Wohnsitz in der Schweiz. So ..?

Zitat:

@vBeek82 schrieb am 25. November 2022 um 22:56:22 Uhr:

 

Wer sagt, dass das Auto die Schweiz nicht alle 6 Monate verlässt und dann wieder zurückkommt? ;-)

Hältst Du die Schweizer Behörden für so dumm?

Das klappt schon in D regelmäßig nicht, wenn man dem Nutzer einen regelmäßigen Standort nachweisen kann.

Und die Schweizer sind da recht hart uU muss man sich damit herum schlagen, man habe den Wagen dauerhaft nach CH eingeführt. Und der Eigentümer dürfte auch wenig begeistert sein, das Fahrzeug außerhalb der EU zu wissen.

Zitat:

@vBeek82 schrieb am 25. November 2022 um 22:56:22 Uhr:

Wer sagt, dass das Auto die Schweiz nicht alle 6 Monate verlässt und dann wieder zurückkommt? ;-)

Entscheidend ist wo man seinen Lebensmittelpunkt hat, heißt wo man die meiste Zeit verbringt. Daher ist es egal ob man die Schweiz je 6 Monate für eine Woche verlässt.

das stimmt, aber am ende habe ich nichts dagegen, die schweizer kfz-steuer zu zahlen, warum sollte ich die platten wechseln. in meinem fall ist es ein leasingauto aus der eu ich kann es nicht in der schweiz anmelden weil es nicht meins ist.. also bin ich jetzt gezwungen es zu verkaufen, was zu viel geldverschwendung führen wird

Verkaufen kannst du es genauso wenig.

Ich stand 2021 vor einem ähnlichem Problem bei der Auswanderung nach Schweden. Mein Dienstwagen war ein Leasing-Fahrzeug, und da die Leasing-Bank nicht in Schweden ansässig war, konnte das Fahrzeug auch nicht auf sie zugelassen werden (In Schweden erfolgt die Zulassung immer auf den Eigentümer, einen "Halter" wie in D gibt es nicht).

LÖsungsansätze damals:

- Leasingvertrag nach nur einem Jahr vorzeitig kündigen (sauteuer und das schöne Auto weg)

- Leasingvertrag an einen anderen gewerblichen Leasingnehmer weiter vermitteln (gegen Gebühr, Auto weg)

- Auto auf mich zulassen in Schweden (Papiere hätte ich bekommen, aber dann wären die Leasingraten nicht absetzbar gewesen als Betriebsausgabe, da ich mich ja dann fälschlich als Eigentümer ausgegeben hätte)

- Auto kaufen --> scheiß Preis bekommen, aber diese Lösung wurde es dann.

Vielleicht hilft das bei deinen Überlegungen.

am 28. November 2022 um 9:18

Hast du weiterhin noch einen bulgarischen Wohnsitz? Dann kannst du abhängig vom kantonalen Straßenverkehrsamt mit bulgarischen Kennzeichen und Zulassung dein Leasingfahrzeug über die Zollbewillung 15.30 in der Schweiz selbst mit einer Aufenthaltsbewilligung ohne Grenzgängerbewillung nutzen.

Ich werde beide BMWs von mir damit in der Schweiz bewegen.

Frag bei deinem zuständigen Verkehrsamt an.

Zitat:

@Shardik schrieb am 28. November 2022 um 10:18:48 Uhr:

Hast du weiterhin noch einen bulgarischen Wohnsitz? Dann kannst du abhängig vom kantonalen Straßenverkehrsamt mit bulgarischen Kennzeichen und Zulassung dein Leasingfahrzeug über die Zollbewillung 15.30 in der Schweiz selbst mit einer Aufenthaltsbewilligung ohne Grenzgängerbewillung nutzen.

Ich werde beide BMWs von mir damit in der Schweiz bewegen.

Frag bei deinem zuständigen Verkehrsamt an.

Ja ich habe noch meinen bulgariache Wohnsitz, aber ich denke diese 15.30 ist nur möglich für zwei Jahre, dann ich muss das Auto in der Schweiz registrieren, aber mein Leasing ist 6 Jahre.

am 12. Dezember 2022 um 9:03

Bei mir wird die Zollbewilligung 15.30 bis zum Ende der Haltefrist der jeweiligen Autos ausgestellt oder bei Bedarf verlängert werden.

Der G20 ist bei mir geleast. Der F11 ist gekauft.

Setze dich mit deinem zuständigen kantonalen Straßenverkehrsamt in der Schweiz in Verbindung, wenn du deinen Wohnsitz schon kennst. Bei mir wurde da wirklich lösungsorientiert entschieden.

Zitat:

@Shardik schrieb am 12. Dezember 2022 um 10:03:53 Uhr:

Bei mir wird die Zollbewilligung 15.30 bis zum Ende der Haltefrist der jeweiligen Autos ausgestellt oder bei Bedarf verlängert werden.

Der G20 ist bei mir geleast. Der F11 ist gekauft.

Setze dich mit deinem zuständigen kantonalen Straßenverkehrsamt in der Schweiz in Verbindung, wenn du deinen Wohnsitz schon kennst. Bei mir wurde da wirklich lösungsorientiert entschieden.

Aber hast du ein Wohnsitz in der Schweiz, oder du nur dort arbeitest?

am 13. Dezember 2022 um 22:15

Ich habe auch einen Wohnsitz in der Schweiz. Sonst würde ich ja keine Zollbewilligung benötigen.

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