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Erstes Auto - Wann darf ich es mitnehmen ? Was muss ich machen?

Themenstarteram 21. April 2015 um 20:58

Guten abend,

Zu Beginn : Es mag vielleicht nicht perfekt ins Themengebiet passen, wusste aber nicht so recht wohin damit, hat jemand nn bessere Lösung darf ein admin es gerne verschieben bzw. Man darf mich gerne darauf hinweisen wo es besser gepasst hätte.

(Bin hier noch neu und find mich noch nicht so gut zurecht .... )

Also, es geht um folgendes:

Möchte mir jetzt demnächst (in sehr naher Zukunft ) mein 1. Auto kaufen.

Habe mir auch schon ein Paar rausgesucht die ich mir demnächst angucken gehe.

jetzt meine frage: Ohne Versicherung darf man ja nicht fahren, jetzt ist meine frage wie gehe och am besten vor beim kauf von Privatanbietern?

Das ich das Auto möglichst schnell mitnehmen kann? (Ohne rote kennzeichen zu nutzen), Muss ich: Kaufvertrag mit Privatanbieter abschließen, Auto stehen lassen bein Ihm, Zur Versicherung gehen und das Auto versichern, dann das Auto anmelden gehen, und erst dann darf ich es abholen? Oder gibt es da andere möglichkeiten?

(Normalerweise darf das auto auch nicht auf Parkplätzen stehen ohne versicherung, ich weiß )

Gibt es alternative gute möglichkeiten ? Ohne das man drauf zahlt z.b. durch rotes kennzeichen

 

Andere frage noch: Wenn ich z.b. heute Versicherung abschließen, wann wird normalerweise dann das Geld zum 1. Mal abgebucht? Monatsanfang? Oder direkt nach Abschluß?

 

Ich bedanke mich schonmal im voraus für eure Hilfe und Tipps :)

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8 Antworten
am 22. April 2015 um 4:45

Bis jetzt ging jedes meiner Autos noch über mich versichert und angemeldet an Privatkäufer.Dieser verpflichtete sich im Vertrag das Auto binnen 1-3 Tagen umzumelden.

Meine Versicherung erhielt vorab die Meldung hierüber.

Das ist durchaus üblich so.

Sicherer wäre als Neuling aber der Gang zum Händler mit einer erfahrenen Person des Vertrauens und optional der Besuch mit dem Auto in einer Werkstatt oder Tüv zum Check.

Die Versicherung deiner Wahl soll dir vor dem Kauf für das Auto eine Zuordnungs Nummer der Versicherung geben damit du das Auto überhaupt anmelden kannst. Früher hieß das mal Vorläufige Versicherungskarte.

Den Vertrag der Versicherung stellst dann umgehend auf den Prüfstand ob alle Angaben zum Auto etc stimmen und schickst ihn zurück zur Versicherung. Wann die Rechnung kommt...mit Abbuchung dauerte das bei mir paar Wochen und dann immer zum vereinbarten Zeitpunkt

Moin!

Zuerst, ich bin neu hier im Forum und bei Weitem kein Profi, so wie viele andere hier im Forum. wenn ich also mit meinen Antworten daneben liege, dann korrigiert mich bitte.

Zitat:

@Towelieee schrieb am 21. April 2015 um 22:58:43 Uhr:

Ohne Versicherung darf man ja nicht fahren

Richtig!

Das -in meinen Augen- richtige Vorgehen wäre: Du suchst Dir ein Auto von Privatleuten, welches noch nicht abgemeldet ist, das kannst Du dann auch in Ruhe Probe fahren. Falls Du Dich für das Auto entscheidest, meldet entweder der bisherige Halter das Auto ab, oder er lässt Dich die Abmeldung übernehmen (eher unwahrscheinlich).

Idealerweise hast Du in der Zwischenzeit schon in Erfahrung gebracht, was Dich das Auto in Versicherung und Steuern kostet.

Das Auto ist abgemeldet, ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen: Du musst Dir von der Versicherung, wo Du Dein Auto versichern möchtest eine sogenannte eVB-Nummer besorgen. Hier gibt es eine für "normale" Kennzeichen und eine für Kurzzeitkennzeichen. Kurzzeitkennzeichen machen -finde ich- besonders dann Sinn, wenn Du das Auto etwas weiter von Deinem Wohnort entfernt kaufst.

- Du kaufst in Deiner Heimatstadt: Du hast das Auto gekauft, das heißt, Du hast Schlüssel, TÜV-Bericht, Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief. Damit, der eVB Nummer und Deinem Personalausweis gehst Du zur Zulassungsstelle, nimmst etwas Geld oder die EC-Karte mit und lässt Dir Nummernschilder machen. Damit gehst Du zurück zum Auto: Viel Spaß mit Deinem ersten Wagen!

- Du kaufst etwas weiter entfernt von Deinem Wohnort: Würde ich nur machen, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass Du den Wagen nimmst. Dann ist es vom Ablauf her clever, das alles (Besichtigung, Probefahrt und Kauf) nicht am Freitagnachmittag zu machen und sich vorher über die Öffnungszeiten der örtlichen Zulassungsstelle zu informieren. Denn Du möchtest das Auto ja nicht sehr lange dort stehen lassen. Du nimmst also nach dem Kauf den TÜV-Bericht, Fahrzeugbrief & Fahrzeugschein, Deinen Personalausweis, etwas Geld und (ganz wichtig) die eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen, gehst zur örtlichen Zulassungsstelle und besorgst Dir dort die Kurzzeitkennzeichen. Damit darfst du jetzt nach Hause fahren. Innerhalb von fünf Tagen musst Du Dein Auto zu Hause richtig zulassen. Herzlichen Glückwunsch zu Deinem ersten Auto.

Das Auto ist noch angemeldet, ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen: Du unterschreibst dem Verkäufer auf einer Veräußerungsanzeige / Empfangsbestätigung, dass Du das Auto mit x Schlüsseln und Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein am xx.xx.201x um xx:xx Uhr erhalten hast. Er meldet dies sofort seiner Versicherung und seiner Zulassungsstelle und ist aus dem Schneider. Du musst natürlich für die Überführung des Wagens auch irgendeine Art Versicherung haben, daher hast Du das idealerweise auch schon mit Deiner Wunschversicherung abgeklärt.

Draufzahlen musst Du wahrscheinlich, wenn Du das Auto weiter entfernt von Deinem Wohnort kaufst. Denn dann kommen wie oben erwähnt noch die Kosten für die Kurzzeitkennzeichen zusätzlich zu den Kosten der normalen Kennzeichen oben drauf.

Zitat:

Wenn ich z.b. heute Versicherung abschließen, wann wird normalerweise dann das Geld zum 1. Mal abgebucht? Monatsanfang? Oder direkt nach Abschluß?

Das kann man glaube ich so generell nicht sagen. Es hängt ein wenig davon ab, ob Du Deiner Versicherung eine Einzugsermächtigung erteilst, oder ob die Dir eine Rechnung schicken. Bei einer Einzugsermächtigung kann es durchaus sein, dass schon nach ein paar Tagen die erste Zahlung Deiner Versicherung abgebucht wird. Bei meiner Versicherung ist es so gelaufen, dass die jetzt erst einen Monat später die erste Zahlung abbuchen, aber das ist glaube ich nicht die Regel.

Bedenke, dass du auf der Zulassungsstelle auch eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer erteilst. Das heisst, dass dieser Betrag auch innerhalb von ein paar Tagen von Deinem Konto abgebucht werden könnte. Ich habe mein Auto vor knapp 2 Wochen zugelassen, bislang ist noch nix abgebucht worden, bei meiner Mutter ging das vor 2 Jahren innerhalb von ein paar Tagen vom Konto ab...

So und jetzt viel Erfolg beim Autokauf. Falls noch etwas unklar ist, sag Bescheid.

Gruß

McMurphy

So aus dem Schneider ist man meines Wissens nach nicht, wenn man sein Auto angemeldet verkauft und da irgendwas in den Vertrag schreibt.

Gibt doch genug Maschen, wo dann mit dem Auto Schindluder getrieben wird. Durch den Vertrag hat man zwar Ansprüche gegenüber dem Käufer, die Probleme trudeln jedoch bei einem selbst ein.

Unsere Zulassungsstelle nimmt außerdem ausschließlich Bargeld. Würde also im Zweifelsfall auch woanders damit rechnen.

Zitat:

@mcmurphy83 [url=http://www.motor-talk.de/.../...s-auto-wann-darf-ich-es-mitnehmen-was-

Das Auto ist noch angemeldet, ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen: Du unterschreibst dem Verkäufer auf einer Veräußerungsanzeige / Empfangsbestätigung, dass Du das Auto mit x Schlüsseln und Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein am xx.xx.201x um xx:xx Uhr erhalten hast. Er meldet dies sofort seiner Versicherung und seiner Zulassungsstelle und ist aus dem Schneider. Du musst natürlich für die Überführung des Wagens auch irgendeine Art Versicherung haben, daher hast Du das idealerweise auch schon mit Deiner Wunschversicherung abgeklärt.

 

Hi,

das ist natürlich blödsinn. Solange das Fahrzeug nicht abgemeldet ist,ist es auch versichert. Das heißt die Versicherung des Vorbesitzers geht praktisch auf dich über bis das Fahrzeug abgemeldet ist. In der Praxis zahlt der Vorbesitzer auch die Versicherung bis zum Tag der Abmeldung. Nur falls du einen Unfall hast wird der Vertrag des Vorbesitzers nicht damit belastet.

Im Privatverkauf ist das durchaus noch gänige Praxis,du bezahlst den Wagen machst einen Vertrag. Bestätitgst die Übergabe und fährst mit dem Wagen nach Hause.

Das vertrauen das dir der Vorbesitzer damit entgegenbringt nutzt du natürlich nicht aus sondern gehst möglichst schnell zu deine Zulassungsstelle und meldest den Wagen auf dich um,das ist dann gleichzeitig die Abmeldung für den Vorbesitzer.

Wenn der Vorbesitzer dir den Wagen nicht angemeldet übergeben will wird es komplizierter.

Alternative z.b. mit dem Vorbesitzer auf der Zulassungsstelle treffen und dort die Formalitäten klären.

Ich habe als privater Verkäufer sogar meinen alten Wagen abgemeldet und dann direkt vor die Garage des Käufers gestellt als kostenloser Service;)

Gruß Tobias

Achja zum Kauf: Ein Auto, das noch angemeldet ist und noch gefahren wird, ist meist besser als eines, das nur rum steht und im schlimmsten Fall nicht einmal Tüv hat.

Themenstarteram 22. April 2015 um 6:10

Guten morgen, und danke erstmal Für die ganze n antworten und eure Mühe :)

Hilft mir auf jedenfall weiter :)

Wie sieht es den aus wenn ich den besitzer frage ob wir direkt zur Zulassungsstelle fahren das Auto ummelden?

Wenn ich es am tag x kaufe, und direkt danach ummelden gehe, habe ich ja keine Versicherung und ohne geht Anmelden ja nicht.

Reicht da die Evb-nummer aus von der murphy sprach? Gibt's andere möglichkeiten wie ich das dann vorab mit der Versicherung klären kann? Z.b. am Telefon.

Bei mir ist es so das ich zu der selben Versicherung wie meine Familie gehe, da ich da dann eh günstiger einsteigen kann. :)

Und noch etwas: Wenn ich das Auto z.b. Donnerstag kaufe, kann ich direkt zur Versicherung und Zulassungsstelle so das ich alles innerhalb 1-2 Tage klären kann und direkt losfahren kann, oder braucht manches ein bisschen Zeit?

Hi,

zum Anmelden reicht die EVB Nummer. Die bekommst du bei den meisten Versicherungen innerhalb von Minuten,per Mail,SMS oder direkt am Telefon gesagt.

Theoretisch kannst du die Nummer sogar bekommen ohne ein Fahrzeug anzugeben also vorab.

Zum Zulassen brauchst du die EVB Nummer,Personalausweis, Fahrzeugpapiere + HU (TÜV Bericht),falls noch angemeldet die alten Kennzeichen und eine Bankverbindung (für die Steuer). Wird der Wagen auf dich zugelassen oder z.b. auf deinen Vater? Dann bräuchstest du noch eine Vollmacht und seinen Ausweis.

Nach der Zulassungstelle ist der Wagen direkt angemeldet und kann von dir gefahren werden. Je nach Wohnort kann das Zulassen aber schwierig sein,habe gehört in Hamburg und Berlin geht das nur mit Termin. Normalerweise ist es nur mit etwas warterei verbunden.

Gruß Tobias

Zitat:

@Towelieee schrieb am 22. April 2015 um 08:10:59 Uhr:

Und noch etwas: Wenn ich das Auto z.b. Donnerstag kaufe, kann ich direkt zur Versicherung und Zulassungsstelle so das ich alles innerhalb 1-2 Tage klären kann und direkt losfahren kann, oder braucht manches ein bisschen Zeit?

Du kannst das Auto noch am Tag des Kaufes auf dich ummelden und dann auch sofort damit losfahren. Welche Papiere du dazu benötigst, wurde ja bereits erklärt.

Aufpassen: Du kannst/darsft ein Auto aber nur bei der für DEINEN Wohnort zuständigen Zulassungsstelle ummelden. Wohnst du z.B. in Bielefeld und kaufst einen Wagen in Schwerin, dann kannst du oder der vorige Halter zwar den Wagen in Schwerin ABmelden - aber die Wiederzulassung auf deinen Namen (also die Ummeldung) geht nur in Bielefeld.

Den Wagen dann also vom Kaufort zum Wohnort zu bekommen mit möglichst wenig Aufwand - das ist die Frage. Die Alternativen wurden ja schon aufgezählt (Überführen im angemeldeten Zustand oder Besorgen von Kurzzeitkennzeichen für das bereits abgemeldete Auto).

Grüße

Spyderryder

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